Arbeitsagentur-oder eine Logik, die mir nicht einleuchten will

  • Grüße euch!
    Ich war heute bei der Arbeitsagentur und egal wie ich es drehe, es will sich mir nicht erschliessen welche Logik darin liegt. Vielleicht könnt ihr mir mal helfen von meiner leitung runterzukommen... :hae:


    Vorgeschichte:
    Ich habe einen unbefristeten Vertrag bei meiner Stadt. Im Oktober 2008 habe ich Elternzeit eingereicht bis Oktober 2010, also zwei Jahre. Eigentlich wollte ich 2009 wieder einsteigen. Da mein AG aber meine ursprüngliche Stelle nicht stundenreduziert anbieten konnten, haben sie mich gebeten zwei Jahre Elternzeit einzutragen , aber mit dem Vermerk, dass ich 2009 mit 25 Stunden wieder einsteigen- mit einer anderen Stelle, sprich ein anderem Arbeitsplatz -würde. Habe ich gemacht und jetzt kommt es: Sie haben keine 25-Stunden Stelle zu vergeben und da mein Beschäftigungsverhältnis bis 2010 ruht fühlen die sich nicht für mich zuständig :tot
    Jetzt brauche ich einen Plan B und habe mich für die Zeit von Okt.2009-Okt.2010 arbeitssuchend gemeldet...Soweit so schlecht...
    Heute war ich bei der Arbeitsagentur und die Sachbearbeiterin erklärte mir, dass es schlecht aussähe in meinem Bereich (ich bin Erzieherin und dazu auch noch konfessionslos) und ich ALG beantragen sollte. Hmm...das ansich stinkt mir schon...
    Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, dass ich nur ALG 2 beantragen soll und nicht ALG 1... Verstehe ich nicht..ich bin doch arbeitssuchend gemeldet...
    Daraufhin meinte sie, da ich ja einen festen Arbeitsvertrag habe steht mir ALG1 nicht zu...Hä? Der Arbeitsvertrag ruht doch, oder sehe ich das falsch? Hilfe ...erklär mir mal bitte Jemand diese Logik?
    Hinzu kommt, dass die Sachbearbeiterin irgendwie insgesamt schlecht informiert war und mehrmals den raum verließ, um ihren Kollegen zu fragen...Irgendwie beschleicht mich da Gefühl, dass sie mir eine falsche Info gegeben hat...
    Was soll ich tun?
    LG
    Friday

    Liebe Grüße


    Friday

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  • ich glaube, im Erziehungs"urlaub" mußt du deinen jetztigen Arbeitgeber fragen, wenn du woanders arbeiten willst, weil du hast ja einen Vertrag.


    Aber was mir auffiel? du arbeitest bei der Stadt? und die haben keine 25 STd. Stelle???? obwohl zugesagt?? Da würd ich nen Aufstand machen, denn die haben doch sicher mehr als 15 Angestellte? (und so wie ich das kenne, müssen die dir dann Arbeit geben)

  • Hallo Friday


    kann dir leider keine Antwort geben, sondern nur den Tip mal hier zu schauen. Die sind richtige Hartz 4 Freaks und die können Dir sicherlich sagen ob du nun zu Alg 1 oder Alg 2 gehörst.

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Fakt ist, du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.


    Damit hast du Anspruch auf ALG I, wenn du mindestens in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung 12 Monate Beitragspflichtig beschäftigt warst.



    Volker

  • Tja, du bist in Elternzeit und somit "berufstätig". Die Sache mit deinem AG klingt sehr merkwürdig - da würde ich sofort nachharken - das kann nicht sein - vielleicht hat er ja etwas mit 20 oder 30 Stunden. Wer ist auf deiner Stelle ? Vielleicht könnt ihr euch die Stelle 50/50 teilen....

  • ich glaube, im Erziehungs"urlaub" mußt du deinen jetztigen Arbeitgeber fragen, wenn du woanders arbeiten willst, weil du hast ja einen Vertrag.


    Habe ich getan, bin auch noch eine Instanz höher gegangen...


    Aber was mir auffiel? du arbeitest bei der Stadt? und die haben keine 25 STd. Stelle???? obwohl zugesagt?? Da würd ich nen Aufstand machen, denn die haben doch sicher mehr als 15 Angestellte? (und so wie ich das kenne, müssen die dir dann Arbeit geben)


    Ja, ich bin bei der Stadt . In unserem Bereich gibt es mehr als 300 Kräfte. Die Sache ist, dass ich auf Fachkraftstunden arbeite , nicht auf Ergänzungskraftstunden, sprich ich habe eine ander Entgeldstufe...
    Im Moment ist einfach nicht zu wollen. Sie hatten mir im August eine Stelle angeboten, aber nur mit knapp 20 Stunden als EK..zum Einen hatte ich da noch keine Kinderbetreuung und das gehalt lag 400 Euro unter dem was ich an ALG1 bekommen würde. Auch da habe ich das Amt gefragt, ob sie mir sowohl bei der Kinderbetreuung als auch aufstockend helfen würden...Die Antwort kannst du dir denken :schiel


    Jennylee: Danke für den Tipp...werde mich mal umschauen


    Damit hast du Anspruch auf ALG I, wenn du mindestens in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung 12 Monate Beitragspflichtig beschäftigt warst.


    Genau das habe ich auch gedacht, deswegen verstehe ich die Logik auch nicht....

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • nööö - im erziehungsulaub kann man kein ALG 1 bekommen. Es gab mal eine Gesezteslücke die das ermöglichte! ich zb habe für eine gewissen Ziet im Erzeihugnsurlaub ALG 1 bekommen. Das aber geht heute nicht mehr.


    Du hast ein recht auf teilzeitarbeit und DU bestimmst dabei wie und wann Du die leisten willst..... Such dir im Netzt mal das Teilzeitarbeits- und Befristungsgesetz und lies selber nach. Und dann gehst Du zu deiner Mitarbeitervertretung ( Gewerkschaft ) und lässt Dich von denen vertreten .

  • hallo,
    wenn dein arbeitgeber dir schriftlich bestätigt, dass er zur zeit keinen passenden arbeitsplatz für dich hat und auf sein "direktionsrecht" verzichtet,
    und du dich für diese zeit dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen darfst, dann müsstest du alg1 bekommen.
    war jedenfalls bei mir so. (vor einigen jahren)
    herzliche grüße
    juwi


    sonst ruf doch mal die arbeitslosenhilfe nr. an ,die beraten auch ganz gut.


    http://www.abendblatt.de/wirts…t-es-Rat-zu-Hartz-IV.html

  • Nööö- wenn man noch im Erziehungsurlaub sprich Elternezit ist dann geht das eben niht mehr..... Danach schon.


    Bei mir war der Bezug von ALg im Jahre 1999 - und im Jahr 2000 war diese Lücke im Gesetz geschlossen und es ging nicht mehr.

  • Oh, das klingt nach Glatteis - die 20 Stunden mit altem Stundenlohn hätte ich angenommen. Zuschuß zu den Kiga-Kosten, Kinderzuschlag, Wohngeld oder ergänzendes Hartz4 hätte sicher die Lücke gefüllt.
    Ich würde da nicht locker lassen - du hast einen Anspruch auf einen Job - als was auch immer - aber zum alten Satz.

  • Hi friday,


    :hae: guckst Du mal hier .


    Ist eigentlich alles im Teilzeit und Befristungsgesetz geregelt, plus diverse Zusatzbestimmungen, zum Thema Berufseinstieg nach Elternzeit. Ich kenn mich nicht wirklich im ÖD aus, aber so eine wenig an die allgemeine Gesetzgebung müssen die sich doch auch halten oder ;) .


    Auch wenn es für mich so klingt, als hätte man dich schon vor Beginn der Elternzeit über den Tisch gezogen ::) .


    lg von overtherainbow :rainbow:


  • Was ich aber überhaupt nicht verstehe ist, dass ich nur ALG 2 beantragen soll und nicht ALG 1... Verstehe ich nicht..ich bin doch arbeitssuchend gemeldet...


    LG
    Friday


    Du hast einen Arbeitsvertrag, und bist somit nicht arbeitslos. Also auch keinen Anspruch auf ALG1 (hat nichts damit zu tun, ob man arbeitssuchend gemeldet ist, oder nicht).


    Alles andere wäre mit Deinem AG zu klären, da hat die Arbeitsagebtur nichts mit zu tun.


    ALG2 könntest Du u.U. erhalten (liegt ja an Deinem "Einkommen")

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Auch wenn es für mich so klingt, als hätte man dich schon vor Beginn der Elternzeit über den Tisch gezogen


    :daumen Ich habe mich schlecht beraten lassen und mich darauf verlassen, dass der AG Fairplay spielt :ohnmacht: ja ziemlich dämlich...
    ...habe morgen ein Gespräch mit meiner Gewerkschaft...endlich sind die auch mal nützlich, bisher habe ich mich nur über die geärgert


    Du hast einen Arbeitsvertrag, und bist somit nicht arbeitslos. Also auch keinen Anspruch auf ALG1 (hat nichts damit zu tun, ob man arbeitssuchend gemeldet ist, oder nicht).


    Das Beschäftigungsverhältnis ruht bis 10/2010. Sonst könnte ich mich ja nicht arbeitssuchend melden...


    LG
    Friday


  • Das Beschäftigungsverhältnis ruht bis 10/2010. Sonst könnte ich mich ja nicht arbeitssuchend melden...


    LG
    Friday


    Jeder kann sich arbeitssuchend melden, auch wenn er in einem Vollzeitjob, mit nicht ruhender Tätigkeit ist.


    Arbeitssuchend heißt nicht, Anspruch auf ALG1 zu haben....dazu mußt Du arbeitslos sein, und das bist Du definitif nicht, da in Elternzeit

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Das Beschäftigungsverhältnis ruht bis 10/2010. Sonst könnte ich mich ja nicht arbeitssuchend melden...


    Das hab ich damals auch nicht kapiert. Ist aber so. Wenn das Beschäftigungsverhältnis nur ruht, bist Du nicht arbeitslos. Also kein Arbeitslosengeld.


    Dass ALG2 jetzt möglich ist, ist wohl ein echter Fortschritt: Von mir hat man damals verlangt, ich solle meinen Job kündigen als ich im so genannten "Erziehungsurlaub" Geld gebraucht hätte und mich an's Sozialamt gewendet habe.

  • Dass ALG2 jetzt möglich ist, ist wohl ein echter Fortschritt: Von mir hat man damals verlangt, ich solle meinen Job kündigen als ich im so genannten "Erziehungsurlaub" Geld gebraucht hätte und mich an's Sozialamt gewendet habe.


    Das darfst Du unter ALG 2 heutzutage niemals tun!!!!


    Niemals selber kündigen. Man bekommt auch ALG 2 trotz Job....

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Niemals selber kündigen. Man bekommt auch ALG 2 trotz Job....


    Natürlich nicht, aber die Arbeitsagentur hatte mir diesen Vorschlag auch gemacht. Für das eine Jahr sich kündigen zu lassen mit einem Wiedereinstellungsvertrag für Okt. 2010. :radab
    Was sind das für Methoden? Mein Arbeitgeber hätte sich ins Fäustchen gelacht. Bin ich doch zu alten Konditionen nach BAT eingestellt worden. Jetzt mit dem TÖVD wurde es bei einem Neuvertrag mich netto 400 Euro kosten im Monat bei Vollzeit.... :dribbel


    Nunja..nachdem ich mich mit der Gewerkschaft gestern in Verbindung gesetzt habe und noch eine Instanz höher gegangen bin in unserer Personalabteilung bekam ich heute morgen von meinem Arbeitgeber eine Stelle angeboten mit 25 Stunden als Fachkraft :D . Das ganze Wohnortsnah und der Clou ist, dass sie mir einen Kita-platz in unserem Betriebskindergarten angeboten haben zum 1.12. (bei dem vorher nichts zu wollen war :hae: ) Ich freu mich so.....
    Geht doch....und die Arbeitsagentur kann mich mal :aetsch


    LG
    Friday

  • Ich habe einen unbefristeten Vertrag bei meiner Stadt. Im Oktober 2008 habe ich Elternzeit eingereicht bis Oktober 2010, also zwei Jahre. Eigentlich wollte ich 2009 wieder einsteigen. Da mein AG aber meine ursprüngliche Stelle nicht stundenreduziert anbieten konnten, haben sie mich gebeten zwei Jahre Elternzeit einzutragen , aber mit dem Vermerk, dass ich 2009 mit 25 Stunden wieder einsteigen- mit einer anderen Stelle, sprich ein anderem Arbeitsplatz -würde.

    Das mit den 25h hast Du schriftlich! Ode ist es ein mündlich Vereinbarung?


    Geh zum Personalrat. Wenn Du da nicht weiterkommst Gewerkschaft und Arbeitsgericht.


    Das ist wieder ein tolles Beispiel für Personalplanung. Seit 1 jahr wissen die Du kommst wieder und jetzt ist kein Stelle da.
    Die haben nur geblufft. Die haben einen vertrag und eine Vereinbarung mit Dir jetzt zu sagen ach ne das passt jetzt schlecht geht nicht.


    Edith:


    Zitat

    Nunja..nachdem ich mich mit der Gewerkschaft gestern in Verbindung gesetzt habe und noch eine Instanz höher gegangen bin in unserer Personalabteilung bekam ich heute morgen von meinem Arbeitgeber eine Stelle angeboten mit 25 Stunden als Fachkraft :D . Das ganze Wohnortsnah und der Clou ist, dass sie mir einen Kita-platz in unserem Betriebskindergarten angeboten haben zum 1.12. (bei dem vorher nichts zu wollen war :hae: ) Ich freu mich so.....
    Geht doch....und die Arbeitsagentur kann mich mal :aetsch

    Lol sollte immer zu Ende lesen.


    Viel Spaß bei der Arbeit.