Umgang mit manisch-depressivem Vater

  • Oja, der Vergleich ist ernst. Ich finde nämlich diese unsägliche Stigmatisierung, die hier Menschen mit bipolaren Störungen ans Bein gebunden werden, ausgesprochen heftig. So geht es nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Deswegen müssen die Krankheiten trotzdem ernst genommen werden. Sehr ernst sogar.


    Ich habe manchmal das Gefühl das solche absurden Thesen hier nur aufgestellt werden um die Diskussion möglichst lange und spannend zu machen....
    hilft aber der TS nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von lilie75 ()

  • Und ich finde es heftig wenn hier ein Gutachten in Frage gestellt wird, nachdem der Mann erziehungsunfähig ist.
    Das wird albern, wenn ich ein solches Gutachten in der Hand hätte bekäm derjenige von mir höchstens ein Foto von den Kindern. Das wäre für mich so klar, dass müsste ich hier nicht im Forum besprechen.

  • Ich hätte ganz gerne mal die Definition von "erziehungsunfähig".


    Meiner Meinung nach bedeutet das doch nur, dass der Träger dieses Attributs für den Alltag mit Kind nicht geeignet ist, es nicht rundum versorgen kann?
    Erziehungsunfähig bedeutet aber nicht, dass der Träger des Attributs gefährlich ist für's Kind?


    Der Krebs als Vergleich hinkt, richtig.
    Aber wie steht es mit den Trägern des Attributs HIV-positiv?
    Ist der gefährlich für's Kind und darf nicht mit dem Kind alleine gelassen werden?

  • Wir sprechen von einem mehrtägigen Ausflug zu den Großeltern.....ob die immer dabei sind weiß die Ts nicht, und jetzt frag dich mal ob Du jemandem Deine Kinder geben würdest, der nach Deinen eigenen Aussagen für den Alltag mit Kind nicht geeignet ist und es nicht rundum versorgen kann.

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kermit, ich verstehe Dich und Deine Einwände.


    Aber es gibt Situationen, da darf der Elternteil das eben nicht selbst entscheiden, z.B. weil der andere Elternteil anderer Meinung ist. Dann müssen objektive Kriterien her, aufgrund derer jemand drittes eine Entscheidung treffen kann. Damit wird versucht, so weit wie möglich Willkür und Umgangsvereitelung zu vermeiden.


    Ersetze "mitgeben würde" gegen "mitgeben muss".

  • Ich verstehe was Du meinst, ich verabscheue Leute die Umgangsboykott durchführen, aber in dem Fall, (wenn alles so ist wie beschrieben) würde ich alle Hebel, und wären sie noch so fies, in Bewegung setzen, damit ich die Kinder da nicht mitgeben müsste.

  • RICHTIG-die Störung muss nicht Auslöser für Gewalt sein-----kann aber------und die Grenzen sind bei einer solchen Erkrankung anders gesteckt.


    Borderliner- warum gibts dann eine solche Diagnose? Und Menschen die mit der Diagnose in Krankenhäusern liegen und behandelt werden, therapiert und Medikamente gegen diese Erkrankung bekommen????


    Und das "Totschlagargument" ist NICHT: DIE SIND KRANK!!!! Und es ist lächerlich, dass mit Krebs oder HIV zu vergleichen. Die haben nämlich keine unvorhersehbaren "Ausbrüche" wo manchmal ein kleiner Reiz von außen reicht.


    Und ich glaube auch nicht, dass es von einem EX Partner übertriebene Vorsorge ist oder falsche Einschätzung, - hier wird einfach nur vieles in Grund und Boden diskutiert. ( siehe Vergleich HIV und Krebs)

    Einmal editiert, zuletzt von lilie75 ()

  • Es gibt ein Gutachten. Auf mehrfaches Nachfragen zB von Segelpapa ist noch nicht erklärt worden, warum und aus welchem Anlass das erstellt wurde.
    Der Umgang ist noch nie über Jugendamt und Gericht geklärt worden. Sondern der Streit bleibt ohne Klärung wabernd im Raume stehen.
    Das jetzt eingeschaltete JA macht deutlich: Das Kind sollte eigentlich mitgegeben werden.


    So hoch kann ich da die bipolare Störung und deren Gefahrenpotential einfach nicht gehängt sehen. Wenn dem aber doch so ist, wird eine gerichtliche Entscheidung ganz schnell herbeizuführen sein. Und alles ist gut. Dazu muss die Threadstarterin allerdings aktiv werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Ich denke, du verharmlost hier etwas.
    Niemand geht wegen einer kurzfristigen depressiven bzw. manischen Phase gleich zum Psychiater und läßt sich eine Diagnose stellen.
    Diese Krankheitsverläufe sind nahezu immer langwierig und dauern oft schon Jahre an bevor der Schritt zum behandelnden Arzt getan wird.


    Die Kindsgefährdung beschränkt sich auch nicht nur auf direkte Gewalt - was ist mit akuten Überforderungszuständen der betreuenden Personen? Wie wirkt es auf das Kind, wenn ein betreuender Teil in Lethargie verfällt und nicht mal mehr in der Lage ist dem Kind was zu essen zu machen oder sich von der ganzen Welt schlecht behandelt fühlt und die aberwitzigsten Theorien im Beisein des Kindes verbreitet oder es ansehen muss wie sich jemand ritzt oder in einen getriggerten Zustand verfällt? Dies sind alles Möglichkeiten - und allesamt dem Kind sicher nicht abträglich.


    Außerdem hat hier keiner was von Entziehung des Sorgerechts geschrieben.
    Es geht nur darum, dass man den Umgang in einem Rahmen halten sollte in dem man die Möglichkeit hat das Kind aus eventuell ausufernden Situationen wieder abholen zu können.
    Ich sage auch nichts dagegen, dass jemand der in Behandlung ist, sich um ein Kind kümmern kann. Aber ein psychisch kranker Mensch, der sich weigert sich einer angemessenen Behandlung zu unterziehen, ist potentiell ein unberechenbarer Faktor.

  • Borderliner- warum gibts dann eine solche Diagnose? Und Menschen die mit der Diagnose in Karankenhäusern liegen und behandelt werden, therapiert und Medikamente gegen diese erkrankung bekommen????
    Gibt es das als fachmedizinische Diagnose? Mir ist das in meiner Berufspraxis noch nicht begegnet. Aber man lernt immer wieder dazu.
    Und das "Totschlagargument" ist NICHT: DIE SIND KRANK!!!! Und es ist lächerlich das mit Krebs oder HIV zu vergleichen. Die haben nämlich keine unvorhersehbaren "Ausbrüche" wo manchmal ein kleiner Reiz von außen reicht.


    Und ich glaube auch nicht das es von einem EX Partner übertriebene Vorsorge ist oder falsche Einschätzung, - hier wird einfach nur vieles in Grund und Boden dikutiert.


    Umgekehrt (und hier meine ich ausdrücklich die Threadstarterin nicht). Es wird unreflektiert und ohne Nachfrage und Prüfung der vermeintlich vorgegebene Weg weiterbeschritten, ohne die Sachlage zu klären. Das ist nett für Diskussionsrunden, aber fatal, wenn da Kinderseelen dran hängen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,

    bekäm derjenige von mir höchstens ein Foto von den Kindern. Das wäre für mich so klar, dass müsste ich hier nicht im Forum besprechen

    Na so ein Verhalten würde dir im SR-Streit, vom Richter, um die Ohren gehauen werden.


    @lillie es wird hier nix in Grund und Boden diskutiert, sondern es ist die jetzige juristische Vorgehensweise, wie ein Familienrichter reagiert. Hält dieser es für nötig ... so läßt er ein GA machen, vom KV.
    Um den User nicht als erziehungsunfähig aussehen zu lassen, wird hier eben ausführlich diskutiert !


    ...und es werden hier viel zu schnell voreilige Schlüsse für die Umgangsaussetzung gegeben !


    Übrigens wußtest du, dass es ettliche Fam.-Richter gibt, denen der Begriff Borderline unbekannt, und/oder auch diesem gar keinen Glauben schenken ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das Gutachten wurde erstellt, um damit eine Therapie bei einem nicht bei der Krankenkasse zugelassenen Arzt von eben jener Krankenkasse bezahlt zu bekommen. Das waren die einzigen Schritte in Richtung Therapie. Ich habe das Gutachten gelesen, aber leider keine Abschrift. Die aggressiven Ausbrüche kommen durch die Erkrankung. Sonst ist er kein gewalttätiger Mensch, ich hab schließlich lange genug (über 10 Jahre) mit ihm zusammen gelebt. Er weiß, wie schlecht es ihm geht (verläßt tagelang nicht die Wohnung, pflegt sich nicht mehr, vergräbt sich vorm PC, ist zudem noch spielsüchtig und hat teilweisen einen totalen Realitätsverlust). Solange es keine verbindliche Vereinbarung gibt, werde ich das Kind wohl mitgeben müssen, lt. Aussage vom Jugendamt. Solange nichts passiert ist, kann man da nix machen. Einer verbindlichen Umgangsregelung auch im Hinblick auf seine Erkrankung (er möchte flexibel sein, da es ihm halt an manchen Tage nicht gut geht) möchte er nicht.


    Da bis dato noch nichts passiert ist, habe ich keinerlei Handhabe. Wenn mein Sohn mit einem Loch im Kopf im Krankenhaus liegt, weil sein Vater diesmal mit einem seiner Wurfgeschosse getroffen hat, kann ich laut Auskunft des Jugendamtes ohne verbindliche Umgangsregelung einen weiteren Auswärtsbesuch verweigert.

  • Hallo,


    so wie ich das raus lese, geht es Dir @TS gar nicht um eine Umgangsaussetzung..... Du willst doch, dass Vater und Kind Kontakt haben - ich sehe keinen Umgangsboykott, jedoch eine absolut besorgte Mutter - und das zu Recht!!


    Du willst das Kind nicht den beiden mitgeben für die paar Tage wg. der langen Fahrt und dass Du eben, falls was wäre, nicht schnell genug dort bist - ich glaube was von ca. 200 km gelesen zu haben.


    Ich würde an Deiner Stelle auch, wie Du ja bereits angeleiert hast, das JA involvieren und Dich beraten lassen. Vielleicht ist ja auch der KV zugänglich für diesem Termin. Dort kannst Du nochmals Deine Ängste mitteilen.


    Wenn der Vater jedoch uneinsichtig ist, würde ich entweder höchstpersönlich mein Kind abliefern bei den Großeltern (wegen der langen Fahrt), viel wahrscheinlicher wäre jedoch, dass ich das Kind nicht mitgeben würde und ihm sage, dass er das Kind am nächsten WE wieder sehen kann, im Rahmen, wie es immer ist und auch dann wieder Dienstags usw....
    Ansonsten würde ich es echt auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen....


    Denn, selbst wenn bei diesem Ausflug nix passiert - er wird wahrscheinlich immer wieder mal damit kommen und Du sitzt wieder wie auf Kohlen - bis dann doch mal was vorkommt. Ich könnt mir das nicht verzeihen.
    Dein Bauchgefühl sagt Dir schon das richtige. Und Du kennst ihn - wir ja nicht.


    Was bei Euch passiert ist, ist auch nicht ohne, selbst wenn er das Kind nicht angelangt hat, war das Kind doch wohl oft der Auslöser für seine Aussetzer (Kind is krank und der rastet aus??? :kotz ). Kinder werden auch mal beim Umgang krank..... :tuschel


    Ansonsten finde ich Eure Umgangsregelung klasse :daumen


    Aber das Kind mitgeben - ne ne, ich könnte und wollte das niemals verantworten. Wenn da was ist bist Du diejenige, die sich dann fragt, warum Du es zugelassen hattest, obwohl Du es besser wusstest.... davon wird Dich auch kein Richter frei sprechen (können).

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Du solltest über das Jugendamt einen Mediationstermin zur Absprache über den Umgang mit ihm zu vereinbaren suchen.
    Den wird er ja, wie Du vermutest, ablehnen.
    Wenn Du dann weiterhin Gefahrenpotential siehst, dann zieh die Sache durch: Ohne terminliche Absprache kein Umgang. Ad hoc läuft nichts ... Alles entsprechend mit JA absprechen.
    Wenn er dann tatsächlich fit ist, wird er eine Klage anstreben. Dazu wird das JA gehört. Ein Verfahrenspfleger vermutlich eingesetzt. Das Ganze geht seinen Weg und Dritte überprüfen. So bekommst Du eine kontrollierte Lösung und auch das Thema Therapie wird vor Gericht angesprochen. Kein Gericht wird in seinem Sinne entscheiden: "Vater X hat ein Recht auf Kontakt. Wenn ihm danach ist, darf er einfach anrufen und das Kind kommt ..." Um jedoch Argumente für sein Ansinnen zu bringen, müsste er seine mutmaßliche Erkrankung selbst ansprechen und als Grund für seinen Wunsch der ad hoc-Kontakte angeben. Darauf könntest Du dann bestens aufsatteln...


    Ist er nicht fit, wird er nicht klagen. Dann solltest Du weiter die Türe offen halten über das JA. Bipolare Störungen gehen bei behandlung schneller weg, bei Nichtbehandlung oft aber auch.
    Es kann sein, dass der Ex noch stärker abstürzen muss, um selbst eine Behandlung anzustreben. Der Eigenwille ist letztlich immer vonnöten, um da erfolgreich zu sein ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • In Bezug auf bipolare Störung kann ich in unserm Fall nur sagen, wenn mein Exmann manisch ist, bekommt er die Kids nicht mit. Er ist in Manien bis jetzt jedesmal psychotisch gewesen, so daß anfangs der Fehlverdacht auf Schizophrenie aufkam, er ist meinem Sohn aus erster Ehe an die Kehle gegangen (wußte er nach der Manie nichts mehr von!), er hat die Kinder nachts in den Flur gestellt, weil eins davon nicht schlafen konnte (auch davon wußte er nichts mehr anschließend) und noch einiges mehr (zertrümmerter Durchlauferhitzer, zerschmettertes Kinderspielzeug) etc., ich empfinde SEINE manischen Phasen als bedrohlich den Kindern gegenüber und er hat mich seinerzeit selbst drum gebeten, daß ich ihm dann die Kinder nicht mitgeben soll, egal, was er sagt, er hätte sich dann nicht unter Kontrolle und stände neben sich.

  • mal wieder vollkommen OT (meine spezialität :rolleyes2: )


    Volleybap
    ich danke dir!!!


    bei all dem was ich hier höre, müsste ich ja echt angst bekommen vor einem sorgerechtsentzug, wenn es nicht auch menschen wie dich gäbe...


    ich bin bordi (fachlich nannt man das übrigens mit dem oberbegriff "emotional instabile persönlichkeitsstörung") und der KV psychotiker. ich halte ihn ebenfalls für überfordert mit unserem kind, aber das hat absolut nichts mit der diagnose zu tun!!


    hier läuft mehr schwarz-weiß-denken, als es dem borderline als klassisches symptom zugeordnet wird :kopf:kotz


    an alle die, die psychisch kranke sofort als erziehungsunfähig betrachten: habt ihr euch die diagnostischen kriterien der krankheiten mal angeschaut? im fall von borderline zumindest wird sich fast jeder (wenn er ehrlich ist)wenigstens teil- und zeitweise wiederfinden.



    mir wird wirklich schlecht wenn ich sehe, wie viele menschen die keine ahnung haben sich hier aufspielen als wären sie halbgötter in weiß! wären psychische krankheiten so eindeutig auch eine gefahr für´s kind, gäbe es dazu klare gesetze!



    zur TS: was du beschreibst hört sich nicht gut an. ich würde da ebenfalls genau überlegen, ob und unter welchen umständen mein kind da gut aufgehoben ist. rat bekommst du bei vielen beratungsstellen und evtl. auch beim JA (kommt immer auf die kompetenz der SB´s an). notfalls klärt es gerichtlich, wenns nicht anders geht. erziehungsunfähig bedeutet nicht umgangsunfähig. und es gibt möglichkeiten, deinen ex da positiv zu unterstützen und gleichzeitig auch dein kind zu schützen, hier wurden bereits vorschläge gemacht.
    die next hat in eurer funktion als eltern erstmal nichts verloren, dagegen würde ich mich ebenso wehren wie du.


    aber bitte befrei dich von pauschalurteilen bezüglich der diagnosen. das eine hat mit dem anderen sehr wenig bis nichts zu tun.

  • Ich denke, du verharmlost hier etwas.


    Nein, ich spreche über den möglichen Rahmen, in dem man sich befindet mit den Informationen, die es gegeben hat.


    - Es soll ein Gutachten geben, aber wir wissen immer noch nicht, was das für ein Gutachten sein soll. Dazu gab es keine Auskunft mehr.


    - Die TS sagt, der KV sei erziehungsunfähig, sie sagt aber nicht, ob das in einem (Gericht-)gutachten festgestellt worden sei oder ob das ihr eigener Schluss ist.


    - Es gibt die Schilderung einer gewaltgeladenen Situtation in Gegenwart der TS. Wir wissen nicht, ob das mit einer angeblichen Erkrankung des KV zu tun hat, ob das aus einer Konfliktsituation zwischen den Eltern heraus entstanden ist und wie die TS sich in dieser und in anderen Konfliktsituationen verhalten hat.


    - Aus diesen dürren Angaben (zwei Diagnosen für zwei Menschen und eine geschilderte eskalierte Situation zwischen den Eltern) kann man schlicht nicht auf Erziehungsunfähigkeit schließen und nicht darauf, dass es keinen, auch ausgedehnten, Umgang geben soll.


    - Ich halte es zumindest für bemerkenswert, dass es bisher keine gerichtlichen Regelungen gegeben haben soll und dass das Jugendamt, dem die TS Diagnosen und Gutachten bestimmt auch gezeigt hat, die Situation vor Ort wohl anders einschätzt.