Hartz4 und Partner

  • Hallihallo!


    Nach langer Zeit steige ich mal wieder aus der Versenkung auf :-).


    Ich habe mal eine Frage, da muß ich aber weiter ausholen. Also ich bin jetzt ein Jahr getrennt und beziehe mit meinen beiden Kindern Hartz4 und arbeite ein paar Stunden die Woche. Seit ein paar Monaten habe ich auch wieder einen neuen Partner, der arbeitet bei einem Autohersteller und hat Eigenheim mit allerdings noch jede Menge Schulden plus Autokredit drauf. Der Vater der Kinder drückt den Unterhalt wo es nur geht und somit bekomme ich nur von dem 240 Euro für 2 Kinder! Wenn ich nun irgendwann mit den Kindern zu meinem Partner ziehen möchte, fällt Hartz4 dann automatisch weg, weil mein neuer Freund dann für uns aufkommen "muß"? Er verdient zwar nicht so schlecht, aber durch die Schulden reicht SEIN Geld ja gerade so für ihn und wenn wir da leben und eben auch alles mögliche mehr verbrauchen, kann ich doch nicht erwarten, daß er das auch noch bezahlt. Sicher will ich dann auch weiter arbeiten, aber Vollzeit möchte ich eben noch nicht unbedingt, die Kinder leiden sehr unter der Trennung, sind beide in der Schule (5 und 8 Jahre alt) und wenn sich der Vater schon nicht um sie kümmert, will ich wenigstens für sie da sein. Ich will den Staat nicht betuppen, das meine ich nicht. Man macht sich aber schon so Gedanken, wie es dann weitergeht... Zur Zeit führen wir ne Wochenendbeziehung, da er doch weiter weg wohnt. Und wenn wir wirklich mal zu ihm ziehen sollten, müsste ich meinen derzeitigen Job aufgeben, weil es sich für 4 Stunden Arbeitszeit nicht lohnen würde 2 Stunden zu fahren. Zumal ich selbst eh kein Auto habe. Auf Dauer ist aber auch die Wochenendbeziehung für mich nix, also ewig so leben möchte ich nicht und er natürlich auch nicht.


    Müßte er sich dann auch beim Amt nackig machen? Kennt sich da jemand aus?
    LG
    Steffi

  • Müßte er sich dann auch beim Amt nackig machen? Kennt sich da jemand aus?


    Ja, sowas nennt man dann Bedarfsgemeinschaft !

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Ja, er muss dann seine Einkünfte angeben. Habe es selber erlebt. Mein damaliger Partner, auch Hausbesitzer, wurde als Mitglied der BG gerechnet. Die Mietkosten wurden nur in der Höhe einer Mietwohnung für 3 Personen angerechnet (obwohl er ein Haus bezahlen mußte) da er für seine zwei Kinder Unterhalt zahlte sollte er als Nachweis gegen sich einen Titel erwirken. (macht kein Mensch freiwillig!) Nur dann wären die Unterhaltszahlungen anerkannt worden. Meiner Tochter und mir wurden die Leistungen völlig eingestellt obwohl ich immer angegeben habe das wir bei ihm mietfrei wohnen.


    Wir haben uns getrennt. Zunächst nur Räumlich später gänzlich.


    Dort haben mein Kind und ich mietfrei gewohnt, haben nur die Nebenkosten bezahlen brauchen. Jetzt bezahlt die Arge eine Wohnung und Nebenkosten und alle sind wieder zufrieden. So ist Deutschland - ein armes Deutschland.


    Dem KV steht beim Unterhalt ich glaube 1100 Euro Eigenbehalt zu, einem Menschen der mit einer Hartz IV Familie zusammen leben will steht kein Eigenbehalt zu der ist Unterhalstspflichtig!! :wand

  • Kaja7: 3-Personen-Haushalt...Du hast ein Kind, hab ich richtig verstanden oder? Würde man dann bei uns von einem 4-Personen-Haushalt ausgehen (meine beiden Kinder, er und ich), also ich meine was die Mietkosten angeht. Warum hast Du denn gesagt, daß Du da mietfrei wohnst? Und nur deshalb wurden die Leistungen eingestellt? Sorry wegen meiner blöden Fragen, aber ich verstehe das gerade nicht so ganz :-). Eigentlich ist das ja schon ungerecht finde ich. Ich meine, man kann doch wohl, wenn jemand sein Haus abbezahlt und er eine Familie aufnimmt, nicht erwarten, daß man da kostenfrei wohnen kann?! erkennt die Arge denn die Schulden nicht an? Die waren ja schon vorher da, sind ja "Altlasten" aus seiner damaligen Ehe (ohne Kinder!!!). Man nutzt es doch mit genauso wie man eine Mietwohnung nutzt? Also bleibt einem nur, in die Nähe zu ziehen in eine geeignete Wohnung?! Wie doof!


    Also krass gesagt, wenn wir finanziell über die Runden kommen wollen, dürfen wir nicht zusammen ziehen? Wenn ein Familienvater für seine Frau und SEINE Kinder aufkommen muß, sehe ich das alles ein. Aber für meinen Partner sind es nicht seine Kinder sondern "fremde"

  • naja das stimmt so nicht ganz weil: Soweit die Partner weniger als zwölf Monate zusammenleben und die eheähnliche Gemeinschaft bestritten wird, ist von einer solchen aufgrund der erst seit kurzem vorliegenden Wohngemeinschaft grundsätzlich nicht auszugehen. also ein jahr könnt ihr schon anrechnungsfrei zusammenleben
    nur wenn du deinen Teilzeitjob kündigst und wegziehst riskierst du sowieso ersteinmal eine Teilsperre,muss nicht sein kann aber sein- Also erkundige dich vorher ganz genau was du`` straffrei`` tun kannst und was nicht


    ihr müsst aber um das erste Jahr anrechnungsfrei zu sein definitiv getrennt wirtschaften..das heißt keine gemeinsames Konto keine gemeinsamen Verträge usw..auch ratsam die nebekosten aufzuteilen ect... aber mir wäre das viel zu kompliziert--

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    2 Mal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • Bei ALGII-Bezug kann es passieren, dass die Arge sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, ein Zeitraum von einem Jahr oder länger, ist da nicht repräsentativ, da seid ihr nachweispflichtig, dass ihr (noch) nicht füreinander einsteht. Dazu gehört eine getrennte Haushaltsführung, jeder muss für sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.


    Zitat

    Zur Zeit führen wir ne Wochenendbeziehung, da er doch weiter weg wohnt.


    Du schreibst aber selbst ihr führt ne Beziehung, also wäre das in eurem Fall Sozialbetrug, da ihr eine Lebensgemeinschaft bildet oder bilden wollt. Er hat Einkommen, dieses wird von der Arge bereinigt, das heißt, ihm werden Freibeträge, Werbungskosten und bei einem eigenen Haus die Miete für eine angemessene Wohnung abgezogen. Der Rest fließt in die Bedarfsgemeinschaft. Ihr möchtet zusammen leben, warum dann nicht auch füreinander einstehen, wieso sollte der Staat dies bezahlen. Bei verheirateten Paaren, die nur ein Einkommen haben, ists im Prinzip auch nicht anders.


    Zitat

    Wenn ein Familienvater für seine Frau und SEINE Kinder aufkommen muß, sehe ich das alles ein. Aber für meinen Partner sind es nicht seine Kinder sondern "fremde"


    Du erhälst Unterhalt und Kindergeld für "Deine" Kids, die Regelsätze für die Kinder sind auch nicht höher - rechne mal 251x2, und im Prinzip ist nicht er es, der für die Kinder verantwortlich ist, sondern Du bist es, also, solange die Kids in Schule und Hort, etc. sind spricht nichts gegen Arbeit.


    § 7 und § 9 des SGB 2 regeln die Bedarfsgemeinschaft und Hilfebedürftigkeit, google mal.


    Zitat

    Jetzt bezahlt die Arge eine Wohnung und Nebenkosten und alle sind wieder zufrieden. So ist Deutschland - ein armes Deutschland.

    das ist im Prinzip das Gleiche wie oben, ihr führt eine Beziehung und um finanziell besser gestellt zu sein, werden Staatsgelder in Anspruch genommen, sorry


    ..vielleicht sollte diese Anspruchshaltung mal überdacht werden

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

    2 Mal editiert, zuletzt von laura21 ()

  • sorry, hab mich vertan, Du erhälst 240 plus Kindergeld, also 554 Euro, dagegen stehen 215 und 251 Regelsatz, also 466 Euro, hatte das Alter des ersten Kindes übersehen :brille

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Entschuldige bitte mal, aber wo ist denn da jetz Sozialbetrug??? Wir leben gar nicht zusammen, er besucht uns an den Wochenenden, ansonsten lebt jeder sein Leben. Ich kenne ihn erst seit Mitte März, es wäre so oder so viel zu früh jetzt schon zusammen zu ziehen. Um eine Beziehung aufbauen zu können, muß man sich schon ab und zu sehen, oder darf ich das jetzt auch nicht, betrüge ich jetzt schon? Ich will auch gar nicht den Staat betuppen, das habe ich bereits im ersten Beitrag geschrieben. Und es ist ja wohl auch mehr als logisch, daß ich für meine Kinder aufkomme, aber wenn wir bei ihm wohnen, muß er für uns ja indirekt auch aufkommen, denn ich weiß gerade nicht, wo ich dann, wenn die Leistungen wegfallen, mein Leben bestreiten soll. Und wie auch schon geschrieben, ich arbeite bereits und scheue mich auch nicht vor Arbeit. Ich habe lediglich geschrieben, daß WENN wir zu ihm ziehen würden, müßte ich meine alte Arbeitsstelle aufgeben 120 km für 4 Stunden Arbeit...sorry, da arbeite ich nur für die Kosten, um zur Arbeit zu kommen. Und ob man dann sofort was findet, denn ein Auto habe ich nicht, und kann es mir dann erst recht nicht leisten. Nur um eins mal klarzustellen, ich wäre froh, wenn ich selbst heute NICHT vom Amt leben müsste und mich und meine Kinder selbst durchbringen könnte. Es gibt hier aber keinen Hort, die betreute Schule ist verläßlich bis 13 Uhr und ich arbeite bereits in der Zeit, wo die Kinder nicht da sind. Danach gibts hier nichts, ich wohne aufm Land, ne Tagesmutter kann ich mir nicht leisten. Meinen 2. Job habe ich bereits aufgegeben, damit ich keinen draufbekomme, wegen Vernachlässigung der Kinder, denn die mußte ich immer zu Hause alleine lassen. Sonst hätte ich den Job auch noch weiter gemacht und selbst das Geld hat nicht gereicht, um uns durchzubringen. Ich wüßte also nicht, wo da ne Anspruchhaltung ist...ich möchte einfach nur einigermaßen über die Runden kommen. Da gibt es wohl sicherlich ganz andere Leute, die den Staat richtig abzocken. Ich habe alles brav angegeben! Und wollte jetzt einfach nur wissen, ob das richtig ist, daß dann ein anderer komplett für uns aufkommen muß oder ob man wenigstens noch ein bißl Unterstützung bekommt.


    Denn ein Nachbar erzählte mir, seine Exfreundin hat auch 2 Kinder von ihm, ist aber mit einem anderen inzwischen verheiratet und bekommt auch Hartz IV...wie geht das, denn der neue Mann arbeitet auch ganz normal?!

  • Nun mal habllang hier. Eigentlich wollte ich sowas nicht mehr schreiben kann ich aber so nicht stehen lassen.


    Es mag sein das die beiden §§ das Regeln.
    Sie begeht keine Sozialbetrug. Selbst wenn sie zu ihm ziehen würde nicht.
    § 7 besagt das eine Bedarfsgemeinschaft:
    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen
    Dabei geht die Rechtsprechung von einem Jahr aus.


    Dies ist im Gegensatz dazu bei Unterhalt und verfall dieses wenn Ex zu anderem Partner zieht 1 - 2 Jahre.
    Zusammenfassung:
    Wenn man noch nicht 1 Jahr mit dem neuen Partner zusammen lebt dann hat man noch keine Bedarfsgemeinschaft.
    Hier wartet die Gesetzgebung auf eine bestimmte Festigung der Beziehung.


    Ich bin auch gegen Sozialbetrug aber nur dort wo es Sozialbetrug ist.

  • sehe ich genauso..sie gibt ja an mit jemanden zusammen zu wohnen aber eben nicht als bedarfsgemeinschaft..würde sie es verheimlichen dann kann man von Betrug reden aber so nicht...es ist nun mal durch einen § festgehalten das es sich unter einem jahr eben nicht um eine eheähnliche gemeinschaft handelt wenn wie ich schon schrieb getrennt gewirtschaftet wird. und alles was durch einen § festgehalten wird kann kein betrug sein
    light kass dich nicht verunsichern.. schaue für dich womit du am besten wegkommst,ich bin mir sicher du wirst am neuem Wohnort schnellstmöglich nach arbeit suchen... trotzdem erkundige dich ersteinmal wie er mit einer Sperre aussieht oder eventuell auch eine weitere Anrechung bei selbstKündigung... wobei ich aber den vorschlag ersteinmal getrennte wohnungen im gleichen Ort gut finde..so könnt ihr erstmal testen wie ihr im Alltag miteinander auskommt...ist doch etwas anderes als sich nur alle Wochenenden mal zu sehen

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • Zitat

    Du schreibst aber selbst ihr führt ne Beziehung, also wäre das in eurem Fall Sozialbetrug, da ihr eine Lebensgemeinschaft bildet oder bilden wollt

    ich rede davon, wenn ihr zusammenziehen solltet, die WE-Beziehung ist eure Sache


    Zitat

    aber wenn wir bei ihm wohnen, muß er für uns ja indirekt auch aufkommen, denn ich weiß gerade nicht, wo ich dann, wenn die Leistungen wegfallen, mein Leben bestreiten soll

    ja, und genau das tut jedes Ehepaar auch, füreinander aufkommen, klar haben die dann ne andere Steuerklasse, aber dafür habt ihr die anrechenbaren Freibeträge und den Kindesunterhalt, den Lebensgemeinschaften mit eigenen Kindern nicht zusätzlich erhalten. Ich kann Deine Einstellung einerseits ja verstehen, aber finde nun mal, dass der Gesetzgeber da vollkommen richtig handelt.


    Zitat

    Nur um eins mal klarzustellen, ich wäre froh, wenn ich selbst heute NICHT vom Amt leben müsste und mich und meine Kinder selbst durchbringen könnte

    Mit Hilfe vom Amt leben ist vollkommen ok, wenn man bedürftig ist!!! ABER, ich kann das nu wieder fragen, warum soll der Staat Deine neue Lebensgemeinschaft finanzieren?

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Laura der gesetztgeber geht sicher davon aus das zwei die zusammenziehen vorher schon eine beziehung haben..die treffen sich ja nicht heut und ziehen morgen zusammen....

  • Zitat

    Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen
    Dabei geht die Rechtsprechung von einem Jahr aus.


    Die Rechtssprechung ist nicht eindeutig, viele Gerichte, viele Entscheidungen, übrigens schrieb ich in meinem Posting nichts anderes:


    Zitat

    Bei ALGII-Bezug kann es passieren, dass die Arge sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht, ein Zeitraum von einem Jahr oder länger, ist da nicht repräsentativ, da seid ihr nachweispflichtig, dass ihr (noch) nicht füreinander einsteht. Dazu gehört eine getrennte Haushaltsführung, jeder muss für sich selbst einkaufen und kochen, seine Wäsche selbst waschen, es darf kein gemeinsam angeschaffter Hausrat (Möbel und Haushaltsgegenstände) vorhanden sein und jeder muss sein Leben im wesentlichen ohne Rücksicht auf den anderen gestalten.

    es müssen dann nur praktisch 2 Haushalte in einem geführt werden. Aber allein dieser Hinweis ist indirekt schon eine Aufforderung zum Betrug :brille

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Laura der gesetztgeber geht sicher davon aus das zwei die zusammenziehen vorher schon eine beziehung haben..die treffen sich ja nicht heut und ziehen morgen zusammen....


    Sollte man annehmen, aber was hat das nun mit dem füreinander einstehen zu tun, wenn sie dann mal zusammenleben? :hae:

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Zitat

    Laura der gesetztgeber geht sicher davon aus das zwei die zusammenziehen vorher schon eine beziehung haben..die treffen sich ja nicht heut und ziehen morgen zusammen....

    sie schreibt ja nichts anderes, sie sagt, sie führen eine Beziehung, die dahin führen soll, dass eine gemeinsames Leben begonnen wird, oder hab ich da was falsch verstanden???

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Die konkrete Lebenssituation und die Intensität der gelebten Beziehung


    Hierzu kann auf folgende Hinweistatsachen abgestellt werden:


    - mehrfacher Wohnungswechsel, die der Hilfesuchende mit dem Partner vorgenommen hat
    - Versorgung von gemeinsamen Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt
    - Befugnis über Einkommen und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen (z. B. Kfz, gemeinsame Konten, Kredite, Sparvermögen?)
    - Umbau des Wohnraums mit Blick auf das Zusammenleben
    - Gemeinsame Anmietung des Wohnraums
    - Gemeinsames Eigentum (z. B. Hausgrundstück)


    so wenn man dies am anfang nicht macht was ist daran betrug? das würde ich nämlich auch nicht machen... nicht mal wenn ich nen gut bezahlten job hätte..


    nein Laura das hast du schon richtig verstanden aber du musst es auch mal anders sehen--- es kann auch nicht gleich davon ausgegangen werden das der mann sofort für fremde Kinder und die Mutter aufkommen muss..da sieht der gesetztgeber eben soetwas wie eine ``Eingewöhnungszeit`` vor.... das ist legitim und durchaus kein betrug...was man am ende daraus macht ist ja jeden selbst überlassen... sie arbeiten daraufhin das ist richtig..aber es ist ja nicht vollbracht von daher sollte man da jetzt nicht von betrug sprechen-

    BomChicka Wah Wah :D:Flowers

    Einmal editiert, zuletzt von susi0815 ()

  • Es geht mir nicht darum, dass der Staat mein neues Leben auf Dauer finanzieren soll. Aber wenn mein Partner gerade so für sich selber sorgen kann von seinem Geld wie soll er dann noch 3 Leute zusätzlich durchfüttern??? Und wenn dann trotzdem die Leistungen wegfallen... von Luft und Liebe können wir alle nicht leben, bis sich alles eingespielt hat und der Rubel rollt von GELEISTETER Arbeit, Mütter sind ja auch immer wieder gern gesehen *ironisch kuck*, da wird sich sicher ganz schnell was finden. Aber ok, vergiß es einfach... es war ja nur mal eine Frage, alles bleibt wie es ist.

  • Der Staat unterstützt da, wo jemand nicht in der Lage ist, seinen Unterhalt eigenständig zu sichern. Und wo sein privates Umfeld nicht unterstützen kann. Also zB der Lebenspartner (man weiß. auch Eltern und Kinder können herangezogen werden).
    Tun sich zwei zusammen, kommt im Grunde alles in einen Topf. Gesamteinnahmen, Gesamtausgaben. Reicht das (nach offizieller Bemessung) zum Leben, gibt es nichts. Reicht es nicht, gibt es Unterstützung.


    So gesehen fällt nichts weg, wenn man mit einem Partner zusammenzieht. Aber es wird neu berechnet, ob es noch nötig ist. Das ist es meist nicht.


    Es gibt die (Faust-)Regel, dass eine Beziehung nach einem Jahr zusammenleben als eheähnliche Gemeinschaft gesehen werden muss - so nicht deutlich andere Nachweise erbracht werden.
    Im vorliegenden Fall ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies jedoch von Anfang an so gesehen wird: Wenn man zu einem entfernt wohnenden Partner zieht, dafür sogar seinen Arbeitsplatz aufgibt, sind das deutliche Anzeichen dafür, dass es nicht eine "nur-so-WG" ist. Man kann davon ausgehen, dass sich die Beiden Gedanken gemacht haben, was sie da tun.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es geht mir nicht darum, dass der Staat mein neues Leben auf Dauer finanzieren soll. Aber wenn mein Partner gerade so für sich selber sorgen kann von seinem Geld wie soll er dann noch 3 Leute zusätzlich durchfüttern???


    Dann bestünde bei Bedarf ja für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ALG 2.
    Bei Dir entfällt auf jeden Fall der Zuschlag für alleinerziehende.
    Nun rechne mal:
    Wenn Du Dir einen 400 € Job nehmen würdest(und sowas ist durchaus machbar, bei 2 schulpflichtigen Kindern) würdest Du ohne ALG2 Unterstützung rund 950€ in Eure LG mit einbringen.
    Das sollte doch machbar sein, oder?
    Die Kosten durch zusammenzug steigen ja nicht, verringern sich eher.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • susi Fakt ist, sie kann entweder sagen, ich lebe in einer Lebensgemeinschaft oder ich lebe in einer Wohngemeinschaft, die Lebensgemeinschaft wird von der ARGE sofort "abgestraft" werden, was - meiner Meinung nach - auch vollkommen richtig ist und die Wohngemeinschaft wäre Betrug.
    Ich diskutier da nachher gern weiter, muss nun aber erstmal zum Doc.


    [quote][Mütter sind ja auch immer wieder gern gesehen *ironisch kuck*, da wird sich sicher ganz schnell was finden./quote]
    ich meinte das nicht negativ, weiß wie schwer es ist Arbeit zu finden, sehe es in meinem Umfeld bald täglich, auch die Angst um den Job, schlechte Arbeitszeiten, usw. aber es gibt ne Menge AGs, die keine Probleme mit Müttern haben, wenn man lang genug sucht unbd auch bereit ist etwas berufsfremdes zu tun, gibts immer Möglichkeiten, und da Du ja stundenweise arbeitest, wirst Du wisen, wie wichtig dies für Dich ist, allein zur Selbstbestätigung


    bis später :-)

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2: