Beiträge von laura21

    Zeit für mein Outing :rolleyes2: ... der/die eine oder andere kennt mich unter dem Nick pimboli von der *anderen* AE-Seite oder auch persönlich ... meine Aussage zu der Thematik haben ja einige durch nachsehen gelesen ...


    Zitat

    ... ne Menge Seiten beschäftigen sich mit der Thematik Alleinerziehung ... und dies seit vielen Jahren ... ist nichts anderes, als bei andren Themen ... ich les lieber fr-online oder die Welt ... andere die Süddeutsche ... diese Seite hat Frank 2002 ins Leben gerufen ... überarbeitet haben wir 2009 ... die alte Seite ist auch noch unter lilienkelch zu finden, da das Forum hier noch nicht mit singlemama.de verknüpft ist ... die Seite mit dem Minus folgte 2005 ... wo Du besser aufgehoben bist ... das kannst nur Du entscheiden ... :rolleyes: ... ist ne persönliche Ansichts- und Einstellungsache 8)


    vg
    Waltraud ;)


    ... ich habe hier nie irgendwelchen Unsinn verzapft, jemanden beleidigt oder angegriffen ... meine Antworten mögen nicht unbedingt jedem gefallen haben ... mir gefallen auch nicht alle :kopf ... darauf habe ich aber auch auf anderen Seiten nie Wert gelegt ... viele User schreiben auf beiden Seiten ... einige sind mir bestens bekannt ... warum auch nicht ... doch hier kann ich einiges nicht so stehen lassen ...


    ... die Fotos stellen die User selbst ein ... ihre Entscheidung ... da werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt :rolleyes2: ... Frank und Melas *Privatkrieg* stammt noch aus der Zeit vor mir (2005) ... kenne ich nur vom Hören/Sagen ... ist ihre Sache ... Sympathiepunkte verteilt man nach Gefühl ...


    ... was nicht wahr ist ... keiner hat sich darüber aufgeregt, wer wo angemeldet ist ... die Frage war lediglich ... wieso möchte ich auf einer Seite chatten, wenn ich doch die Menschen auf der anderen Seite viel netter und hilfsbereiter finde ... diese Diskussion wäre mir egal, wenn es um eine private Diskrepanz ginge ... aber 2 Websiten auf dieser Basis auszuspielen ... nogo ... wie ich schon auf *unserer*Seite angekündigt habe ... den Admins hier stelle ich gern den Auszug aus dem Log zur Verfügung ... ein persönliches Wort an die_chaotische ... ich bin kein Spanner :tuschel angemeldeter User ... :rolleyes2:


    ... einen schönen Abend noch :brille


    laura21

    Liebe TS,


    wie wärs mit der klaren Aussage: ICH will nicht, dass der Vater unseres Kindes mit ihm Umgang hat :rolleyes2: . Das wär ehrlicher, als hier von Post zu Post neue Gründe hervorzubringen. Solche Aussagen und Versuche den Umgang zu unterbinden können sich bös rächen :brille. Ich versuchs mal mit Deinem Alter zu entschuldigen, nicht jede(r) ist in Deinem Alter erwachsen.


    vg
    laura21

    Ich denke Streitereien und Konflikte sind vielschichtig und nicht immer einfach. Von Kindern wird dies genau registriert. Wenn Erwachsene nicht miteinander können oder nicht mehr miteinander kommunzieren können, kann ein Kontaktabbruch auch gut und richtig für die Kinder sein, je nachdem in welchem Alter sie sind, und in welcher Situation man sich befindet. So bringt man die Kids nicht auch in einen Konflikt.


    Ein Sch...egal-Gefühl kann ich nur bei zwischenmenschlichen Beziehungen einsetzen, wo mir die Beteiligten nicht nahe sind.


    vg

    Aber auch wenn das eine vielleicht nur ein Symptom aus dem einem anderen Problem ist, so ist der 17 jährige Junge Realität und in diesem Fall kann man nicht nur an den Wurzeln ansetzen, sondern muss unmittelbar reagieren.


    Sie reagiert doch, sie verhängt Verbote. Was nützen ihr die??
    Jugendliche in den "richtigen" Kreisen brauchen Hilfe und Verständnis, Zeit, Geduld und klare Ansagen und keine Verbote, die sie für unsinnig betrachten. Jeder Teenie im Alter von 12 - 18 hat Freunde auch in genau diesem Alter, da findet nicht alles altersspezifisch statt.


    Meine ist 16, wir haben auch über alles geredet, sie hat 2mal Schule geschwänzt, wurde beides Mail dabei gesehen, Problem erledigte sich, da ich ihr gesagt habe: Rechne damit, dass ich jederzeit in der Schule auftauchen kann. Ich habe sie dann ca. 14 Tage später angerufen und ihr mitgeteilt, ab ins Sekretariat, ich will wissen, ob Du in derSchule bist. Sie hats nie wieder getan :rolleyes2:. Sie hatte ihren ersten Sex mit knapp 15, war allein beim Gyn und hat ihren Freund heut noch, ich kann ihn nicht leiden, das weiß sie auch :brille trotzdem respektier ich ihre Freundschaft.


    Ob Trinken, Rauchen, Schule schwänzen oder der neue Freund, Erfahrungen, die wir alle selbst gemacht haben in dem Alter, man kann es nicht verhindern, doch wenn die Grundlagen stimmen, ists halb so schlimm ;). Sie müssen ihre Erfahrungen selbst machen UND sie werden erwachsen. :brille

    Ihr redet hier von der ersten Liebe einer knapp 13 - jährigen und nem gerade 17- jährigen und bringt dies mit Sexuellem Missbrauch in Verbindung, starker Tobak.


    Lieber Gott, ihr werdet später auch nicht einschreiten können und eure Teenies in Watte einpacken. Klar ists nicht schön, wenn Kinder frühreif sind, aber nur dem Jungen die Schuld zu geben finde ich heavy. Die Kinder werden heutzutage früher reif, was nicht bedeutet, dass sie erwachsener sind. Die TS schreibt, Tochter trinkt und raucht, also wird sie sich in den *richtigen* Kreisen bewegen, auch nicht unbedingt typisch für ne 12jährige :rolleyes2:. Und Sorgen macht man sich "nur" wegen eventuellem Geschlechtsverkehr :rolleyes2: wenn Teenies nen Ort, ne Zeit und Gelegenheit dafür finden wollen, dann finden sie sie auch, dazu brauchts kein Hausarrest!!!


    herzblume ... Wieso ists Dir peinlich, wenn Dein Kind sich den Schlüssel bei Dir holt??? Deine Tochter ignoriert Deine Ansagen, sie schwänzt, trinkt und raucht, sie erhält Strafen, die sie nicht einhält?? Und an allem ist ein 17jähriger dran schuld?? Sorry, Teenies sind oft aufmüpfig, doch diese Ignoranz, was tust Du dagegen?? Eine Woche Hausarrest :hae: löst das Problem garantiert :brille. Es gibt Beratungsstellen, Jugendamt, alle bieten EZB an, holt euch Hilfe. An der ganzen Situation ist bestimmt nicht nur der neue Freund dran schuld!!!


    vg

    Zitat

    aber bringt der TS auch nicht einen Cent mehr in die Tasche...


    Aber die Freibetragsüberprüfung bringt ihr etwas.



    Marie
    stell einen Antrag auf Überprüfung nach §44 SGB X - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, falls Du schon länger arbeitest.


    vg

    Hallo Marie,


    frag mal Deine(n) SB wieso Du nur 190 Euro ergänzend ALG 2 erhälst.
    Bei 640 Netto hast Du rund 800 Brutto, das sind Freibeträge in Höhe von 240 Euro. Wenn man diese vom Netto abzieht, dann bleiben Dir 400 euro anrechenbares Einkommen plus Unterhalt und Kindergeld, also 702,- Euro anrechenbares Einkommen. Mit 1 Kind müsstest Du einen Bedarf von rund 1050 - 1150 Euro haben, je nach Wohnort, Miethöhenübernahme, Mehrbedarf und Alter des Kind. Also noch mind. 350 Euro ergänzenden Anspruch. Tipp: Geh mal Bescheid überprüfen lassen.


    vg :rolleyes2:

    Ich würde ihn heut zurück bringen. Vor einer Verhandlung tut man sich bestimmt keinen Gefallen damit, dass man Kind plötzlich wieder behält, reine Willkür :brille


    Mit den Anschuldigungen, vonwegen Alkoholkonsum, wäre ich vor Gericht auch vorsichtig, Richter hören es nicht sooo gern, wenn der Ex *schlecht gemacht* wird.


    vg

    Hallo...


    ich frage mich grad welches Gesetz???


    Das Gesetz sagt klar und deutlich: Elternteile, die Kinder betreuen, werden hinsichtlich der Dauer des Betreuungsunterhalts gleich behandelt - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, haben zunächst für die Dauer von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Unterhalt zur Betreuung des Kindes / der Kinder. Diese Regelung hat ihren Grund in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2007, wonach die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach dem bis 31.12.2007 geltenden Recht verfassungswidrig ist (Beschluss vom 28. Februar 2007, 1 BvL 9/04). Das Gericht hatte klar gestellt, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit es um den Unterhalt geht, der ausschließlich wegen der Betreuung der Kinder gezahlt wird - den so genannten Betreuungsunterhalt.



    Seit der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Reform des Unterhaltsrechts ist der Grundsatz der Eigenverantwortung ausdrücklich im Gesetz verankert und seine Bedeutung stärker betont worden. Grundsätzlich muss jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selbst sorgen - außer in den vom Gesetz genannten Fällen. Fehlende Bedürftigkeit auf Grund eigener Einkünfte kann den Anspruch Ehegattenunterhalt entfallen lassen. Neu definiert wurde auch die angemessene Erwerbstätigkeit, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zugemutet werden kann: Hier sind im Rahmen der ehelichen Lebensverhältnisse ausdrücklich nicht nur die finanziellen Verhältnisse, sondern auch Kriterien wie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu beachten. Neu ins Gesetz aufgenommen wurden verschiedene Möglichkeiten, den Unterhaltsanspruch herabzusetzen oder zeitlich zu befristen, sowie Einschränkungen für Unterhaltsansprüche nach kurzer Ehe.


    Und Kind ist doch mittlerweile 3 Jahre, kurze Ehedauer liegt auch vor, also warum soll Ex Unterhalt zahlen??? Die Möglichkeit, die Höhe des nachehelichen Unterhaltes herabzusetzen oder die Leistungsdauer zu befristen, liegt doch hier klar vor und unabhängig von Mann oder Frau, ich kann die Exen da verstehen :brille


    Und genau darauf wird der Anwalt hinaus wollen, Eigenverantwortung, die mittlerweile sogar das OLG Hamm anerkennt, sogar bei Vorliegen von nicht ehebedingten Krankheiten!


    Viele Grüße

    arge möchte, dass ich unterhaltsvorschuss beantrage. 2 mal bereits geschehen aber nicht aufgenommen vom jugendamt, da eine beziehung zum vater besteht. jugendamt weiss auch dass wir nicht zusammen leben.



    Hallo, warum soll der Staat da einspringen, sorry, Vater der Tochter, Beziehung, logisch dass JA nichts zahlt und die Arge fordert.


    Nach meiner persönlichen Meinung, völlig korrekt, verständlich und sowas muss nicht unterstützt werden!

    ich bin mit ihm zusammen, wir wohnen halt nicht zusammen und sehen uns nur am wochenende. ich fahre mit meinen kindern zu ihm.


    Beziehung zu Kindesvater, also kein Unterhaltsvorschuss -


    Unterhaltsvorschussgesetz


    § 1) Ab satz 2 Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer


    2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,


    das tust Du nicht, also keinen Anspruch auf UVG und genau tritt die Arge zu Recht auf.


    Wieso sollen sie das unterstützen???


    vg

    Ganz einfach, dass Kinderbetreuung (auch der eigenen ) zumindest teilweise als Arbeit anerkannt wird.
    Denn wir leisten doch einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.


    Wir sind die die die Kinder großziehen die später auch für die Renten der Kinderlosen aufkommen.


    Ich sehe es als moralische Pflicht einer Gesellschaft/Kultur ihre Zukunft und ihren Fortbestand zu sichern.



    Wieso sollte Kindererziehung als Arbeit anerkannt werden, ich glaube die Anspruchs- und Erwartungshaltung der letzten Generationen sind doch zu hoch, unsere Mütter und Großmütter betrachteten die Erziehung ihrer Kids noch als Selbstverständlichkeit.
    Und mein Kind habe ich bekommen, weil ich es wollte und nicht als Pflicht der Gesellschaft gegenüber :brille:kopf

    @maschenka


    Lies einfach richtig, in dem Thread gings und gehts immer noch um Klassenfahrtenübernahme, die Berufstätigen nicht gewährt wird und nicht um landes- und kommunenabhängige Familienpässe. ICH habe nirgends behauptet, dass es keine unterschiedlichen Familienvergünstigungen zu verschiedenen Konditionen gibt!!! Also berufe Dich bitte auf das was ich geschrieben habe und versuch mir nix unterzuschieben!!!


    Sorry für OT

    Jetzt könnte ich natürlich, statt faul hier herum zu sitzen, meine Wohnung putzen. Weil - bei H4 Empfängern sieht es immer aus wie Sau.
    Na ja, da falle ich ein bisschen aus dem Klischee. Weil vor lauter Langeweile hab ich gestern und vorgestern und vorvorgestern auch schon geputzt. Wäsche hab ich auch keine rumliegen. Eingekauft hab ich schon.


    mal OT: das ist doch grausam, oder :kopf ich war vor 2 Jahren 3 Monate zu hause, habe sogar hinter den Schränken geputzt :( und abends nette Anrufe von Freunden "und, was hast Du heut wieder geputzt" :rolleyes2: ... ich drück Dir die Daumen, dass es klappt mit nem Job, diese Langeweile macht krank.

    Das ist so nicht richtig und sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt bzw. möglich. Ich konnte innerhalb dieses Forums feststellen, dass selbst innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Regelungen bestehen.


    Bezogen auf ALG2, das SGB 2 ist überall gültig und nicht nur in NRW, ich wiederhole § 23 SBG2. Förderkreise der Schulen gibts in jedem Bundesland, trotzdem kann man die Einberechnung dieser Summe nicht aussparen, denn das ist Geld, dass der Berufstätige nun mal extra aufbringen muss, egal ob er nur 400 Euro zum Leben!
    Was der Kinderschutzbund moniert, keine Ahnung, aber in Karlsruhe geht es um die Regelsätze der Kids, da vom Bundessozialgericht die Empfehlung ausgesprochen wurde, diese zu überprüfen.
    Die Lebenshaltungskosten in NRW sind garantiert nicht niedriger als in BaWü, Mieten werden ortsgebunden berechnet und die sonstigen Lebenshaltungskosten, es gibt verschiedene große Ketten, die zwar zusätzlich unterschiedlich regionale Angebote haben, aber in den Grundpreisen keine Differenzen, ich komm ab und zu tatsächlich mal aus NRW raus :brille

    Das stimmt so nicht. Beim Wohngeld muss ich keine Kontoauszüge bringen. Es genügt ein Lohnnachweis einmal im Jahr.


    Das Wohngeldamt kann Kontoauszüge verlangen zum Nachweis, dass die Miete in der angegebenen Höhe überwiesen wird.


    Mir gehts hier aber eigentlich darum, dass ich in vielen Situationen des Lebens Nachweise erbringen muss, kann z.b. auch beim JA passieren, obs nun Nachweis ist, dass Unterhalt bezahlt wurde oder man Unterhalt erhalten hat. Und ICH möchte etwas, also warum soll ich mir und den Mitarbeitern das Leben schwer machen, wenn ich nix zu verbergen habe.
    Auf mein Konto gehen auch schon mal Überweisungen, die ich zur weiteren Zahlung verwende (Urlaub mit Freunden), solche Dinge kann ich erklären und belegen auf Nachfrage und ich bin mir nicht zu schade dies zu tun und kann verstehen, wenn da Nachfragen sind. Der Mitarbeiter arbeitet nach Gesetz und wie überall im Leben, so wie ich ihm entgegentrete, so wird mir geantwortet.
    Denn wie sollte sonst überprüft werden, ob Angaben korrekt sind.
    Nach bestem Wissen und Gewissen, haa!


    Ich räume aber ein, dass meine Sichtweise nicht unbedingt die eines Jeden ist ;)

    Wir haben hier Obergrenze Kaltmiete 300 oder 320 Euro (das weiß ich gar nicht genau ;) ) für 2 Personen, da gibts auch nix.
    Nebenkosten werden mir in Höhe von 90 Euro angerechnet und Heizung ohne Warmwasseranteil auch 90 Euro. Da ich Glück mit der Wohnung hatte (kalt 285), werden 465 warm angerechnet.


    Wieso konnte Dir die Dame nicht die Kaltmiete nennen?


    Ich muss auch Zahlungseingänge auf dem Konto belegen, mein Kind hat ein Taschengeldkonto, auch dafür werden Nachweise erwartet, bei jedem Folgeantrag, alle 6 Monate. Da ist es egal ob ich Vollzeit arbeite oder nen 400 Euro Job hätte. Ich mail sogar freiwillig nach jedem Gehaltseingang den Kontoauszug hin, ich hab meine Ruhe und Amt ist beruhigt. Trotzdem fühle ich mich dadurch nicht in meiner Menschenwürde verletzt, denn ob ich nun Wohngeld beantragen würde oder ALG2, Nachweise muss ich überall erbringen, ich hab nix zu verbergen und neugieriger als das Finanzamt sind die auch nicht :brille