Hallo,
ich habe gehört, dass der KV bei "außergewöhnlichen Umständen" wie z. B. Konfirmation oder Schullandheim-Aufenthalt des Kindes die Hälfte der entstandenen Kosten zusätzlich zum Unterhalt übernehmen muß.
Jetzt würde mich interessieren, was da noch alles unter "außergewöhnliche Umstände" fällt ??
Ich habe 45,- € für eine Kunststoff-Zahnfüllung für meine Tochter zahlen müssen - kann ich davon die Hälfte von meinem Ex verlangen??
Klar, fordern kann ich viel, aber steht mir das vom Recht her auch zu?
GLG floh