Beiträge von floh-54

    Ich hab das KLeingedruckte leider nicht lesen können, da mir die Anlage U zum Unterschreiben kurz unter die Nase gehalten wurde und weg war sie wieder.
    Ok, das mit dem Widerspruch weiß ich ja jetzt, aber ich kann ja erst für 2014 widersprechen - was ist also mit den Jahren 2012 + 2013 - da habe ich keinen Unterhalt mehr bekommen, d. h. ich muss trotzdem zahlen??

    Hallo,
    ich bin völlig mit den Nerven am Ende...


    Ich hab vom Finanzamt meinen Einkommenssteuerer-Bescheid bekommen und soll für 2011 960,- € Einkommenssteuer wegen dem Unterhalt zahlen und nächstes Jahr den gleichen Betrag nochmals.


    Seither musste ich keine Einkommenssteuer für den Unterhalt zahlen, da ich nicht gearbeitet habe


    Diesen steuerlichen Nachteil muss mein Ex mir ausgleichen, und das macht er auch - aber nur für die Zeit, in der er tatsächlich auch Unterhalt für mich gezahlt hat - nämlich nur bis 03/12 denn da wurden wir geschieden und von da an hat er keinen Unterhalt mehr für mich bezahlt.


    Das "nette" an der Geschichte ist, dass ich bei meiner EkSt-Erklärung für 2011 gar keinen Unterhalt angegeben habe, da ich für dieses Jahr die Anlage U von der Steuererklärung meines Ex nicht unterschrieben habe - das heißt meines Wissens nach: mein Ex hat das Geld versteuert.


    Und jetzt drückt mir das FA einen Unterhaltsbetrag für 2011 rein und ich soll das nochmal versteuern! Und vor allem: So viel Unterhalt hab ich für 2011 gar nicht bekommen, wie es das FA angibt.


    Ich habe dann beim FA nachgefragt, was das soll. Da wurde ich gefragt, ob ich irgendwann mal die Anlage U unterschrieben hätte. Ja, das habe ich und zwar für 2008 + 2009. Ich wurde dann von dem Mitarbeiter des FA darüber informiert, dass ich somit unterschrieben habe, dass ich, sobald ich keinen Unterhalt mehr bekomme, einen Widerspruch gegen das Realsplitting im alten Jahr fürs neue Jahr einlegen muss, ansonsten bestimmt das FA den Unterhaltsbetrag... und dann kam noch der nette Satz: Man müsste eben ganz genau lesen, was man unterschreibt....


    Geht's noch?? In welchem Land leben wir eigentlich?? Das sind meiner Meinung nach Methoden der Zeitungs-Mafia und nicht die eines Finanzamts - wie kann das sein, dass jemand derart über den Tisch gezogen wird?? Haben wir Alleinerziehenden nicht genug andere Probleme??


    Da ich nichts davon wusste, dass ich widersprechen muss, bedeutet dies, dass ich 2012 für 9 Monate und für 2013 12 Monate Einkommenssteuer bezahlen muss, für Unterhalt den ich nie bekommen habe.


    Das ist doch unfassbar!! Kann man dagegen nichts machen?? Hat da noch nie jemand dagegen geklagt??


    Leider habe ich keinen Steuerberater, und ein Anwalt will gleich wieder Kohle sehen...


    Kennt sich jemand in der Materie aus?? Kann ich dagegen nichts machen??


    Danke für eure Antworten,
    Gruß
    floh

    Hallole zusammen,


    ich hab durch den Versorgungsausgleich die Hälfte von der Direktversicherung (um was es sich konkret handelt weiß ich nicht mal) meines Mannes bekommen.


    Was passiert jetzt mit meinem Teil? Wird er abgespalten und seperat behandelt oder bleibt der Vertrag bestehen und mein Teil wird ausbezahlt, bei Ende des Vertrags ausbezahlt?


    Das Problem ist, dass der zuständige Versicherungsvertreter von diesem Vertrag der beste Kumpel meines Mannes ist, der mich absolut nicht ausstehen kann (beruht auf Gegenseitigkeit....) und der hat natürlich für mich nichts Gutes im Sinn...
    D. h. ich befürchte, dass, falls er die Möglichkeit dazu haben sollte (notfalls sogar auch gegen die Versicherungsregeln !!!!! ), er mich irgendwie um mein Geld bringt - das ist dem wirklich zuzutrauen!!!!!


    Ich hab von der ganzen Versicherungs-Thematik keine Ahnung, mir kann also jeder erzählen was er will und ich weiß nicht, ob das stimmt oder nicht. Frage ich einen anderen Versicherungsvertreter, hat der natürlich nur seinen eigenen Vorteil im Sinn und berät mich daher falsch.


    Für mich wurde während der Ehe keine Rentenvorsorge getroffen (ich Idiot hab natürlich nur die ganze Zeit als 400,-€-Kraft gearbeitet und hab somit keine Rente *heul*), daher bin ich sehr froh, dass ich wenigstens was von dem Vertrag von meinem Ex abbekomme.
    Das Geld möchte ich mir nicht auszahlen lassen, sondern ich möchte es für meine Rente lassen, dass ich da wenigstens was hab. Nur hab ich jetzt große Angst, dass ich zum Schluß mit NICHTS dastehe - das ist dem Versicherungs-Kumpel vom EX wirklich zuzutrauen!!


    Könnt ihr mir da mit Infos irgendwie weiterhelfen?


    Vielen Dank,
    Grüßle Iris

    Durchkommen kann einer damit nur, wenn ICH ihn damit durchkommen lasse. Wenn ich alle 14 Tage die mir rechtlich zustehende Sachstandsanfrage ans Gericht stelle, wird der phlegmatischste Richter sich eines Tages bewegen.


    und das wird wieder meine Scheidungskosten in die Höhe treiben?


    Na ja, für das Gericht hat sich die Sache mit der Unterlagen-Vorlage erledigt, weil sich ja jetzt der Sachverständige damit befasst - aber nicht mal der bekommt die Unterlagen vorgelegt. Und somit werden die Scheidungskosten immer höher und höher und ich zahl noch in 20 Jahren meine Scheidungskosten in Raten ab...:tot

    Hallole,
    ich reg mich mal wieder wie immer wahnsinns auf, wenn ich einen Brief vom Rechtsanwalt geöffnet habe...


    Bei mir läuft die Scheidung schon 2 Jahre, aber es geht nichts vorwärts, da mein Ex geforderte Belege nicht einreicht.


    Mein RA fordert vom Ex diverse Belege, z. B. seine Geschätsbilanz 2008 (er ist selbstständig), Einkommenssteuerbescheide usw. zur Errechnung für den nachträglichen Ehegattenunterhalt an, mein Ex reicht aber nichts ein. Das Gericht will die Höhe des geforderten nachträglichen Ehegattenunterhalts von meinem RA haben, der kann jedoch die Forderung nicht ausrechnen, da die Belege fehlen... so geht das Theater hin und her - das war schon bei der Unterhaltsberechnung so, selbst da musste mein RA das Gericht einschalten...


    Selbst das Gericht hat schon vom Ex verlangt, die Unterlagen vorzulegen, aber er reicht sie nicht ein. Jetzt hat sogar der RA vom Ex geschrieben, dass sein Mandant der Meinung ist, dass er schon genügent Belege und Erklärungen vorgelegt hat. Ohne Festlegung des nachträglichen Ehegattenunterhalts kann aber die Scheidung nicht ausgesprochen werden. Jetzt hat das Gericht einen Sachverständigen hinzugezogen, der die Finanzen meines Ex überprüfen soll. Lt. meinem RA werden die anfallenden Kosten dafür geteilt, mein Ex und ich müssen ca. jeweils 5.000,- zahlen.


    Der Sachverständige hat von meinem Ex mit Schreiben v. 14.04. verschiedene Unterlagen angefordert, die mein Ex bis heute nicht eingereicht hat. Ich habe meinen Ex darauf angesprochen, er meinte: "Er will Geld sparen: Ein Teil der Unterlagen hätte das Gericht und ein Teil hätte seine Stueuerberaterin, der Sachverständige soll sich die Unterlagen vom Gericht und v. seiner Steuerberaterin holen..."


    Wie kann das bitte sein, dass mein Ex einfach so mit der Nichtvorlage der Unterlagen durchkommt??? Warum hat ihm das Gericht nicht schon längst eine Geldbuße o. ä. aufs Auge gedrückt????
    Und jetzt soll ich auch noch für den Sachverständigen zahlen??? Ich versteh echt die Welt nicht mehr!


    Noch zur Info: Lt. meinem RA hab ich Anspruch auf nachträglichen Ehegattenunterhalt - der Grund dafür spielt hier keine Rolle.
    Und: Mein Ex ist derjenige, der die Scheidung will und auch eingereicht hat, er lebt schon seit 5 Jahren in einer anderen Lebensgemeinschaft, er hat also keine Gründe, die Scheidung hinauszuziehen.


    Bin schon ganz gespannt auf Eure Antworten...


    Gruß floh

    Wie lange er gezahlt wird?


    Auch wenn einige Leute das anders sehen: Teilweise lebenslang.
    Nämlich dann, wenn die Frau für die Familie die eigene Karriere hat sausen lassen.



    Danke für die Antworten :-)


    Interessant! Ich habe tatsächlich meinen Beruf aufgegeben für meine Familie, und einen beruflichen Nachteil hab ich auch. Ich habe 10 Jahre in der Buchhaltung gearbeitet und da bekomme ich aber jetzt keinen Arbeitsplatz mehr, weil sich in den letzten 15 Jahren alles geändert hat - z. B. SAP usw.


    Na ja, aber ich hätte doch viel lieber einen guten Arbeitsplatz anstatt nachehelichen Unterhalt...


    Gruß floh

    Hallole,


    ich werde demnächst geschieden und mein Anwalt will nachehelichen Unterhalt beantragen.


    Ich wußte gar nicht, dass es so was gibt ?(


    Nach was richtet sich denn der nacheheliche Unterhalt? Welche Kriterien müssen denn erfüllt sein, damit er überhaupt gezahlt wird?


    Und wie lange wird er denn gezahlt??


    Danke für eure Infos :-)


    Gruß Iris

    Einen Titel gibt es noch nicht, da bisher nicht mal die genaue Unterhaltshöhe errechnet wurde - ist nicht möglich, da Ex nicht mal die dafür benötigten Unterlagen eingereicht hat. Die vorhergehende Unterhaltsberechnung basiert noch auf seinem Arbeitslohn, als er noch nicht selbstständig war.


    Der Witz ist, dass mein Ex selbst das Thema "Höhe des Unterhalts" bei seiner Anwältin auf den Tisch gebracht hat, und jetzt muss er wahrscheinlich einiges mehr zahlen lt. meinem RA... wenn ja, mir soll´s recht sein.... aber da streiten die beiden RA´s wohl noch eine Weile.


    Wenn dann die genaue Unterhaltshöhe feststeht, soll ein Titel eingetragen werden.


    Ja, ich befürchte aber schon, dass in Zukunft der tatsächliche Gewinn der Firma irgendwo im Boden versickert - Hauptsache, mann muss keinen Unterhalt mehr bezahlen... dass es um seine eigenen Kinder geht, ist mittlerweile unbedeutend, da der Herr sich gerade ein Leben mit einer 20 Jahre jüngeren Frau aufbaut...

    Hallo,


    mein Ex zahlt den Unterhalt grundsätzlich erst zum Monatsende - also rund25 Tage zu spät.


    Mein Anwalt hat ihn schon 2 x aufgefordert, pünktlich zu zahlen - macht mein Ex aber nicht!


    Jetzt soll ich den Unterhalt einklagen . . . wer zahlt denn in dem Fall die (Gerichts)kosten? Der Beklagte = mein Ex?


    Außerdem hat es sich herausgestellt, dass mein Ex die letzten 2 Jahre zu wenig Unterhalt bezahlt hat (da er mittlerweile selbstständig ist und daher mehr Einkommen hat), und dies auch wußte, da er bereits seit 2007 von einem RA beraten wurde.
    Ich habe vermutet, dass er eigentlich mehr Unterhalt zahlen müsste, hab auch mehr gefordert (allerdings nicht über RA), mein Ex hat sich aber geweigert, mehr zu zahlen...


    Kann ich eventuell den Unterhalt nachfordern?


    Danke für eure Antworten,


    Gruß floh

    um detailliert antworten zu können müßte man schon den Vertrag kennen.
    Zumal ja der Zugewinn noch im Raum steht.


    Ist halt beliebig komplex das Ganze ..




    Hallo babbedeckel,


    danke für die Antworten, es ging mir generell eigentlich nur um die Frage, ob ich denn bei Gütertrennung überhaupt noch nach der Scheidung Unterhalt bekomme. ?(


    Höhe und Dauer etc. ist wohl alles Auslegungssache - sprich, ob frau einen guten Anwalt und einen gesonnenen Richter hat...


    Gruß floh

    Aaaalso nochmal....er hat also Mieteinnahmen ... sind diese Wohnungen/Häuser in dem Ehevertrag verbandelt, bzw. diese gehören allein ihm ? ...laut Ehevertrag.
    Und laut Ehevertrag trägt er auch da die alleinige Verantwortung für die Schulden ? Sehe ich das richtig ?






    Ääääh... den Gebäudekomplex hat er nach der Gütertrennung gekauft, somit sind die Schulden auch nach der Gütertrennung entstanden, dann denke ich doch, dass ich nichts damit zu tun habe - genau aus diesem Grund haben wir ja auch Gütertrennung vereinbart

    So nun kommt es ja auch auf das Gehalt deines NochMannes an !!! Da kann er schon ganz schön spielen, UND ich würde so spielen, daß da nix mehr für EU übrigbleibt, zumal er ja noch KU-pflichtig ist ! Der KU wird u.a. vom Netto abgezogen.
    PI mal Daumen müßte dein Mann locker 2500 € NETTO verdienen, daß für dich was übrig bleibt....und wie gesagt Selbstständige können spielen.




    Mein Ex schiebt 3.500,- netto monatlich ein und erhält noch über 7.000,- € monatliche Mietzahlungen (von dem Geld zahlt er dann seine Schulden ab) - also arm ist er gerade nicht.

    Hallo babbedeckel,


    mein Ex hat ca. 700.000,- € Schulden, da er den überschuldeten Betrieb (Bäckerei) von seinem Vater, sowie das Gebäude, in dem die Firma untergebracht ist, übernommen hat.


    Ich hab Industriekauffrau gelernt, Hausfrau bin ich seit 14 Jahren (mein Arbeitgeber ging Pleite, als ich schwanger war) und im Moment bin ich bei meinem Ex als 400,- € - Kraft eingestellt, ich erledige seinen Büro-Kram.


    Ehebedingte Nachteile? Nie gehört...


    Vom neuen Unterhaltsrecht hab ich total unterschiedliches gehört:


    1. Version: Die Ex-Ehefrau bekommt nach der Scheidung wie gehabt Unterhalt, arbeiten muss sie erst, wenn ihr Kind 12 ist. Der Unterhalt wird erst gestrichen, wenn der Mann wieder heiratet (!) und eine neue Familie gründet.
    Diese Version hat mein neuer Lebenspartner letztes Jahr von seinem Anwalt zu hören bekommen, als er sich in Bezug auf das neue Scheidungsrecht wegen der Unterhaltszahlung an seine Ex erkundigt hat.


    2. Version: Die Ex-Ehefrau bekommt nach der Scheidung keinen Unterhalt mehr, sie wird somit ins Berufsleben zurückgedrängt.


    Wäre natürlich ganz gut zu wissen, was einen nach der Scheidung überhaupt erwartet. . .


    Gruß floh

    Hallo alle miteinander,


    da mein (Noch-) Ehemann sich selbstständig gemacht, und dabei auch Schulden aufgenommen hat, haben wir vor 2 Jahren Gütertrennung vereinbart. Eine vertragliche Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt wurde nicht getroffen.


    Jetzt sind wir getrennt, jetzt frage ich mich, bekomme ich nach der Scheidung bei Gütertrennung überhaupt Unterhalt? [Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/Hae_yahoo.gif]
    Ich hab 2 Mädels mit 10 + 13 Jahren und arbeite auf 400,- € Basis.


    Weiß da jemand Bescheid?


    Vielen Dank für eure Antworten


    Gruß floh



    ok, danke für die Antwort, dann werde ich mich lieber mit zusätzlichen Forderungen zurückhalten und hoffen, dass der KV von alleine einsieht, dass manchmal ein Zuschuss ganz gut ist, denn es betrifft ja seine Kinder

    Hallo,


    ich habe gehört, dass der KV bei "außergewöhnlichen Umständen" wie z. B. Konfirmation oder Schullandheim-Aufenthalt des Kindes die Hälfte der entstandenen Kosten zusätzlich zum Unterhalt übernehmen muß.


    Jetzt würde mich interessieren, was da noch alles unter "außergewöhnliche Umstände" fällt ??


    Ich habe 45,- € für eine Kunststoff-Zahnfüllung für meine Tochter zahlen müssen - kann ich davon die Hälfte von meinem Ex verlangen??
    Klar, fordern kann ich viel, aber steht mir das vom Recht her auch zu?


    GLG floh

    Hallo sunny2,


    Du bist nicht allein.


    Mein 40-jähriger Mann hat mich und die Kinder von heute auf morgen ohne Vorwarnung wegen einer 19-jährigen sitzen lassen.


    Das ist jetzt über 1 Jahr her, aber ich fasse es heute noch nicht, wie wertlos eine Ehe und Familie sein kann. Und ich komme auch bis heute nicht mit meinem Leben klar, da ich wegen allem alleine im Regen stehe. Ich habe niemanden, der mir bei Problemen beisteht und von meinem Ex ist natürlich nichts zu erwarten.


    Nicht mal seine Kinder interessieren ihn, die sind ja nur lästig und stören nur das junge Glück!


    LG floh