Unterhalt für's kind

  • Hallo!


    Ist es ratsamer den Unterhalt für die kinder über das jugendamt oder über den anwalt berechnen und anfordern zu lassen?


    Frage deshalb, weil ich nächste woche mein erstes beratungsgespräch beim anwalt habe und mir diesbzgl. unsicher bin.


    Mein Nochmann will zahlen und ich denke er wird es auch. Allerdings kann ich mir vorstellen, daß er sich etwas angegriffen fühlen wird, weil ich nun zum anwalt gehe und mich da informieren will über alles.


    Bis jetzt hat er noch keinen unterhalt gezahlt, da er erst am 15.09. sein erstes gehalt bekommt. An sich wollten wir auch alles gütlich regeln, auch mit den schulden. Muß ich nun wegen dem anwaltstermin ein schlechtes gewissen haben? Sollte ich lieber zum jugendamt gehen und ne beistandschaft einrichten lassen?


    Vielleicht habt IHr ein paar tips, die mir die entscheidung erleichtern. Wäre toll!


    LG Claudia ;-)

  • Wir haben uns beim JA beide informiert und dann ohne irgendwen einen Vertrag untereinander gemacht, in dem der Kindesunterhalt geregelt wird. Darin steht auch, dass der Unterhalt erst dann über das Jugendamt erstritten wird, wenn er nicht zahlt. Das klappt bisher gut.

  • Wenn du sowieso zum Anwalt gehst, mach alles in einem Aufwasch.
    Zumal bei euch Schulden vorhanden sind, die auch irgendwie mit einberechnet werden könnten. Der Anwalt rechnet genauer und kennt sich besser aus, so meine Erfahrung.
    Du als Mandant kannst ihn ja auffordern, die Briefe als eine Art Vorschlag zu schreiben, also nicht zu hart formulieren. Außerdem kannst du alle Briefe an deinen Ex, bevor sie rausgehen, einsehen.


    Mach deinem Ex nicht zuviele Zugeständnisse. Später ärgerst du dich sonst drüber. Erstmal abwarten, wie es so läuft, dann die Zügel lockerer lassen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ein Anwalt kostet Geld, das Jugendamt ist umsonst.
    Das war für mich ein Grund ne Beistandschaft einzurichten.


    Ausserdem war ich mir nicht sicher, ob er regelmäßig zahlen wird und ich bzw. auch er wussten nicht wieviel er zahlen muss.
    Das hat dann das Jugendamt alles errechnet.


    Er zahlt erst ans Jugendamt und dann überweisen die an mich.
    So wirkt das Jugendamt für ihn schon als ein kleines Druckmittel. Er würde nicht so leicht auf die Idee kommen mal nicht oder nur teilweise zu bezahlen.


    Ansonsten wenn Du sagst Dein Ex zahlt wohl,würde ich es einfach mal "privat" probieren.
    Geh zum Anwalt und lasse Dir sagen was er zahlen muss, evtl. machst Du das mit Deinem Ex zusammen, so würde er sich nicht übergangen fühlen und wartest ab ob er regelmäßig zahlt.
    Zum Jugendamt kannst Du immer noch gehen falls es Probleme gibt.

  • da sowieso für die scheidung wenigstens eine partei einen anwalt braucht, mache ich alles über meinen anwalt. ich bekomme alle schreiben, die an meinen ex gehen in kopie und weiß somit genau, was läuft.


    und so wie kaj sagt, der anwalt macht, was du sagst. einvernehmlich rangehen, härter werden usw. gerade, weil wir auch gemeinsam schulden haben (vor 3 jahren haus gebaut), hab ich so alles in einer hand --> ehescheidung und folgesachen


    wann mein ex zum jugendamt gehen kann bzw. in welchen angelegenheiten, teilt mein anwalt ihm mit.


    ich hatte auch sowas wie ein schlechtes gewissen, claudia. mein helfersyndrom schaltet sich regelmäßig ein, aber ich MUSS das ablegen.
    er hat uns verlassen, nun muss ich für unsere rechte kämpfen.

    Wann erscheint mir das Licht am Ende des Tunnels?


    Beurteilt nie einen Menschen nach seiner Fröhlichkeit, ich habe oft gelacht, um nicht weinen zu müssen!

  • Da ich ja momentan in der gleichen Situation bin kann ichs dir von meiner Erfahrung her ganz frisch berichten.
    Am besten du lässt den Unterhalt über einen Anwalt berechnen,denn auch wenn man sich gütlich und friedlich einigen will,beim Geld hört ja meist alles auf.....und der Anwalt hat ein spezielles Program dafür es wird ja nicht einfach so aus der Tabelle abgelesen da sind viele Dinge zu beachten.Ausserdem,am wichtigsten ER muß seine Einkommensbelege der letzten 12 Monate darlegen,ER ist auskunftspflichtig.Und damit fährst du am sichersten denn der Anwalt kann das alles jederzeit einfordern,kurz und schmerzlos. Dein Mann ist verpflichtet beim Jugendamt vorzusprechen und Unterhaltstitel zu beantragen,das MUß er tun.Ansonsten würd ich das JA nicht groß behelligen.
    Ich bin durch die Trennung Hartz4- "Geniesserin" und muß sagen das mir bis jetzt immer kompetent und sehr verständnisvoll geholfen wurde.



    LG und Alles Gute
    Alouna

  • Hallo,


    also ich war "für uns Beide" (dachte ich wenigstens) beim Anwalt. Das hat mich für 15 Minuten Gespräch, 1 Telefonat und 1 Brief 500 Euro gekostet!!!!
    Anschließend hat mein Nochehemann gemeint - er würde das ganze lieber noch mal überprüfen lassen.......
    Nun gut , es kamen dann tatsächlich 65 Euro weniger raus, als der erste Anwalt berechnet hatte - ich war stinkesauer.
    Nun arbeite ich länger und mein Einkommen hat sich geändert - ich will aber nicht wieder 500 Euro beim Anwalt lassen und deswegen haben wir uns diese Berechnungen angesehen und versucht selbst eine Rechnung aufzustellen. Ich glaube es ist einigermassen okay, so.
    Wie macht Ihr das - Sind Anwälte immer so teuer???
    Ist das in Ordnung wenn wir uns da "privat" einigen???


    lg
    Lyra


  • @ Alouna
    Geht mir derzeit genauso. Schließ ich mich an! Beistandschaft war bei mir :wand. Mehr sag ich zum JA nicht mehr.


    @ Atrosternle,


    Drücke Dir aber ganz fest die :daumen, daß Du mehr Glück hast.


    Lg. Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Hallo!


    Da ich ja kein einkommen habe, kann ich mir auch keinen anwalt leisten. Für das erste beratungsgespräch habe ich mir einen beratungsschein geholt, das kostet 10,- EUR.


    Sofern ich mehr brauche, müßte ich prozesskostenbeihilfe beantragen. Die Sachbearbeiterin vom Gericht meinte, daß sofern man einen beratungsschein bekommt auch die pkb kein problem sei, aber da werde ich mich vorsichtshalber beim anwalt erkundigen, denn soviel geld könnte ich ja gar nicht aufbringen.


    Bei nen kumpel, der mittlerweile geschieden ist, war es auch so, daß der anwalt jede menge geld von ihm wollte, aber er hatte sich nicht genug informiert und dann auch pkb beantragt. Dort zählen auch schulden usw.


    LG Claudia ;-)


    hermeline:


    wenn ich deinen text richtig deute, dann hälst du vom JA nicht besonders viel. Nun ja, habe das auch schon öfters gehört, daß ein anwalt da kompetenter sein soll, aber denke das ist erfahrungssache. Werde mir einfach mal das beratungsgespräch anhören, dann merke ich ja, ob die frau mir sympathisch ist. Sie ist auch mediatorin, also denke ich, daß sie sich da schon auskennt, ohne böses blut zu schüren.

    Einmal editiert, zuletzt von Astrosternle ()

  • :wink Astrosternle,


    ja das ist wirklich Erfahrungssache. Es kommt auch ganz auf die Situation an. Wenn er unproblematisch zahlen will und ihr euch gütlich einigen könnt, dann ist das über das JA das beste. Bei mir ist es halt problematischer und der Weg zum Anwalt war eben unumgänglich, obwohl das nicht hätte sein müssen, aber der KV will sich einfach nicht einigen. Pech für ihn. Ich denke der Kindesunterhalt sollte eigentlich außer Frage stehen. :kopf Ich hätte das verstanden, wenn es um BU gehen würde, aber naja wir werden sehen. Ich wünsche jedem, daß er nicht so ein Stress hat wie ich, denn zeitweise geht das an die Substanz. Aber auch diese Hürde nehme ich auf mich. Ich bin wie Unkraut, daß nicht vergeht.



    Lg. Melanie :daumen


    P.S. Wenn Du kein Einkommen hast, dann bekommst du PKV. Ich habe ihn auch bekommen. Bei ner Klage wegen KU ist das Kind der Kläger und somit arm.

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    Einmal editiert, zuletzt von hermeline ()

  • Zitat

    Original von hermeline
    Wenn er unproblematisch zahlen will und ihr euch gütlich einigen könnt, dann ist das über das JA das beste. .


    Ich habe da verschiedene Erfahrungen gemacht, und denke, wenn ich reiflich drüber nachdenke, wohl auch mit Grund.




    Als es darum ging, das das JA Unterhaltsvorschuss leisten mußte, waren die richtig auf zack.
    Forderten umgehend Lohnnachweise etc. auf. Fand ich klasse, und eigentlich doch entspannend, bevor man den Streß mit Anwälten, Beratungsschein, dem Anwalt im hintern(sorry ;-)) selber in kauf nehme mußte (neben Job und Kinder und Anwaltsschreiben bleibt dann kaum noch Zeit für sich selber).


    Nun habe ich, die vorher "positiv" überrascht war, aber selber feststellen müssen ( bei unserem JA).....wenn kein Anspruch auf UVG besteht, kommen die so gar nicht aus dem Quark, was den KU angeht.


    Habe den Eindruck, wenn es dem JA nicht selbst ans Geld geht, sehen sie alles andere wirklich nur als weitere und noch mehr Arbeit.


    @Astrosternle


    da Du Vermutlich ALG 2 beziehst (Du erwähnst, Du habest kein eigenes Einkommen) würde ich den entspannteren Weg über JA wählen.


    Denn mehr oder weniger Geld hast Du nicht dadurch. Und rückwirkend muß Vater eh zahlen, und eh ans Amt dann.


    Persönlich würd ich sagen, wähle den Dir stressfreieren Weg, und erst wenn Du merkst, das JA kommt Monate nicht aus den Puschen, kannst Du die anderen Geschütze auffahren (wobei sie Dir viel Stress bringen).

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo!


    Es ist nun so, daß ich morgen meinen ersten beratungstermin bei der anwältin habe. Mag mich in erster linie informieren, was ich alles beachten sollte, auch wegen der schulden-


    Mein nochmann will den unterhalt auf jeden fall zahlen, zunächst einmal die 300,- EUR, die ich auch von der UVK bekommen würde (hatte mich da informiert). Auch wenn er mehr zur verfügung hätte würde er mehr zahlen, aber ich glaub das kann er sowieso nicht.


    Nun bin ich mir halt unschlüssig, ob ich nun den Unterhalt über die anwältin oder über das jugendamt anfordern bzw. berechnen lassen soll? Kann ich da morgen einfach so sagen, ich mach das jetzt erst mal über's JA und wenn's streit gibt komm ich wieder?


    Ich bin mir auch nicht sicher, daß wenn nun die anwältin meine belange übernimmt, sich um unterhalt usw. kümmert, ob ich dann gleich die prozesskostenbeihilfe beantragen muß.


    Wie gesagt wollten wir uns gütlich einigen, auch mit den schulden und bzgl. dessen denke ich, daß mein mann zu seinem wort steht und ich möchte nun dadurch keinen rechtsstreit hervorrufen.


    Danke Claudia

  • Für die Kleine sind es 125,- und für den Großen wären es 168,- .


    Also 293,- zusammen, pauschal 300,- EUR.


    So hat's die mir vom Amt gesagt, ist ja vom Alter abhängig, sagte man zu mir.


    LG Claudia

  • Es gibt den am Realeinkommen zu berechnenden Unterhalt (kann vom Anwalt berechnet werden oder vom JA) und den Unterhaltsvorschuss. Letzterer ist auf 125,- Euro/Kind begrenzt. Er wird auf Antrag jedem mit Kind unter 12 gezahlt, egal, ob der Unterhaltspflichtige leistungsfähig ist. Unterhaltsvorschuss kann nur beim Jugendamt beantragt werden, nicht über den Anwalt.


    Um Unterhalt durchzusetzen kannst Du über den Anwalt gehen oder JA. Beide machen letztlich dasselbe: Sie fordern vom Unterhaltspflichtigen Angaben zur finanziellen Situation an. Gibt der Auskunft, setzen sich beide hin und berechnen den Unterhalt. Beide fordern den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung auf. Beide haben jedoch keinen Rechtsstatus, die Forderung durchzusetzen.
    Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht und es kommt zur Klage, schließen sich die Gerichte den Berechnungen des JA wesentlich schneller und leichter an als den Berechnungen des Anwaltes. Das JA ist in der Berechnung "objektiv", der Anwalt ist ein Beauftrager des Klägers und versucht, das beste herauszupressen. Darum sagen die Geldempfänger oft: "Ein Anwalt kann besser rechnen..." Was de facto so nicht stimmt. Er rechnet nur "postiv" für seinen Mandanten.


    Das Gericht guckt im Streitfall auch, ob alle gütlichen Wege ausgereizt sind. Gerichte sehen es nicht gern, wenn der Unterhalt gleich eingeklagt wird und nicht vorher über das JA gegangen wird. Der Gesetzgeber hat zur Entlastung der Gerichte extra diesen Weg geschaffen.


    Ein Gerichtsverfahren ist immer teuer. Wird der Unterhaltspflichtige verurteilt, zahlt er die gesamten Kosten und! den Unterhalt. Damit rutscht er oft für eine gewisse Zeit unter die Leistungsfähigkeitsgrenze und das Ganze geht aus wie das Hornberger Schießen. Geld bekommt am Ende der Anwalt, aber nicht die Kinder.


    Geldforderungen machen auch immer Stress im zwischenmenschlichen Bereich. Die Arbeit des JA hält den Ball in der Praxis flacher. Anwalt und später Gericht lassen die Emotionen eher höher steigen.


    Deshalb mein Rat: Erst über JA gehen.



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.