Beiträge von hermeline

    Hallo zusammen,


    also ich habe 2 KV wie sie unterschiedlicher und gegensätzlicher nicht sein könnten. Der KV meiner Großen ist das Paradebeispiel für einen Super-Dad. Er kümmert sich schon seit unserer Scheidung und holt die Kinder wann immer er Zeit hat. Mittlerweile hat er wieder geheiratet und noch 2 weitere Kinder. Wir sind zwar nicht wirklich sehr gute Freunde, aber wir arrangieren uns. Er zahlt schon immer. Er beteiligt sich ebenso an allen Kosten - egal worum es geht - freiwillig zur Hälfte. Ich denke besser gehts nicht.


    Dann habe ich für meinen jüngsten noch das heftigste Exemplar eines KV erwischt das es gibt, der das krasse Gegenteil ist in allen Angelegenheiten. Zahlt nicht, will keinen Kontakt (hatte den Kleinen nur 2 Mal nach der Geburt gesehen) und macht sich einen schönen Lenz mit seiner Frau und Tochter. Nicht falsch verstehen. Ich gönne ihm das, aber ich hoffe, daß er igendwann auch die Konsequenzen dafür tragen muß. Denn der Kleine kann nix dafür. Ich glaube eben immernoch, daß jeder letztendlich bekommt was er verdient.


    Lg. Melanie

    Hallo Rübli1211,


    ich kann deine Bedenken verstehen und ich werde dir mal eine Antwort aus der Sicht eines Jugendlichen geben, denn ich bin auch so ein betroffenes Kind gewesen. Mein Vater hat sich nie die Bohne gekümmert und er wollte mich auch gar nicht. Für ihn habe ich nie wirklich existiert. Jedenfalls hatte ich mit 15 meiner Mutter auch die bekannte Frage nach meinem Vater gestellt. Von ihr bekam ich keine Antworten, obwohl sie wußte, daß er keinen Kontakt wollte. Also habe ich mich aufgemacht ihn selbst zu finden, denn jeder möchte seine Wurzeln kennen. Ich habe ihn nur einmal telefonisch gesprochen und er hat mich angeschrien, daß ich mich niemals mehr melden solle. Dann habe ich ihn ein Mal vor Gericht gesehen. Meine Oma hat mich damals auch aufgefangen, denn ich mußte das auch erst verarbeiten. Ich hätte mir nur gewünscht, daß meine Mutter mich darauf vorbereitet hätte, denn sie wußte, daß ich mich aufgemacht hatte ihn zu suchen. Ich war damals sehr geschockt, da ich mir das alles anders vorgestellt hatte....blauäugig wie ich an die Sache ran ging....
    Also laß ihn seinen Vater sehen, wenn es sein Wunsch ist. Hinterher sei einfach für ihn da, falls er aufgefangen werden muß.
    Ich stimme hier Lady La Luna voll und ganz zu.


    Alles Liebe


    Melanie


    P.S. Trotz der heftigen Ansage meines Vaters habe ich diesen Schritt nie bereut, denn so hatte ich Gewissheit.

    Hallo ihr Lieben :wink ,


    ich haben nach fast 1 1/2 Jahren Gerichtstheater endlich den vollstreckbaren Titel über den Mindestunterhalt. Hört sich toll an, aber ist bei weitem noch kein Grund zu feiern. Denn der KV hat sein Einkommen fiktiv angerechnet bekommen, da er eine besser bezahlte und auch vorhandene Stelle, die ich ihm vorgeschlagen habe, nicht annehmen will. In der selben Branche mit mehr Geld und weniger Arbeitsstunden. Gründe weiß ich nicht. Sein Selbstbehalt wurde per Gericht auf €800,00 gesetzt. Jetzt hätte er bis Freitag den rückständigen KU und laufenden KU (€1562,00 an mich + €1650,00 an UVG lt. Titel) zahlen müssen, aber selbstverständlich kam nichts. Ist ja nicht ne Summe, die man zuhause rumliegen hat. So jetzt möchten wir vollstrecken lassen. Um es vorweg zu nehmen. ich habe monatelang versucht mich mit ihm zu einigen, aber es kamen nix als böse Mails. Igendwann hatte ich darauf keine Lust mehr und seither kümmert sich mein Anwalt.


    Ich habe jetzt 2 Fragen:


    1. Wie funktioniert eine Zwangsvollstreckung/Pfändung bei fiktivem Einkommen?


    2. Was passiert bei einer Anzeige über Unterhaltspflichtverletzung? Ist der dann vorbestraft oder hat er dann einen Eintrag im Führungszeugnis? Frage deshalb, da wir beide in der Sicheheitsbranche arbeiten und das nicht haben dürfen, sonst fliegt man raus.


    Es wäre toll, wenn mich jemand mit ähnlichen Erfahrungen darüber aufklären würde. Würde gerne mal eure Meinung dazu, was sinnvoll wäre und was nicht. Nur bitte keine unnötigen Anfeindungen, denn ich war es die die Sache mit dem KV außergerichtlich klären wollte.


    Danke vorab für eure Hilfe. :blume


    Lg.

    :winken: Hallo zusammen,


    hat jemand schon Erfahrungen mit dem Vollstreckungsgericht zwecks Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen gemacht?
    Wie ihr ja sicher schon wisst, zahlt mein KV seit Geburt 08/07 keinen KU. Wir hatten jetzt die 2. Verhandlung in der er mir einen Vergleich angeboten hatte mit € 150,00. Ich habe widerrufen. Grund dafür ist, daß er voll leistungsfähig wäre, wenn er in seine alte Firma zurückgehen würde und somit den KU zahlen könnte. Die Firma nimmt ihn jederzeit wieder. Er möchte nur nicht. Er arbeitet lieber 294 Std. für €4,71, als 160 Std. für 9,82 wo er dann sogar mehr Zeit für seine Familie hätte. :hae: Die Arbeit ist die selbe und die Wegstrecke ist auch die gleiche.
    Nun werde ich nächsten Monat hoffentlich den Titel über den Mindestunterhalt kriegen. Dann werden wir pfänden bzw. eine Herabsetzung der Pfändungsfreigrenzen beantragen, da er ja den rückständigen KU auch noch zahlen muß.
    Ich habe mehrfach versucht mich mit ihm anderweitig zu einigen, aber er ist halt stur und redet nicht mehr mit mir. :frag Von seinem Kind will er ja auch nix mehr wissen.
    Vielleicht kann mir ja jemand erklären wie sowas abläuft und wie hoch bzw. niedrig so eine Pfändungsfreigrenze ist. Was ich mich auch frage ist, wo ist dann der Gerichtsstand für eine evtl. Verhandlung? Bei mir oder bei ihm?


    Danke euch schon vorab tausend Mal für eure Antworten. :blume


    Lg. Hermeline

    :wink zusammen,


    also bei mir hatte ich einfach ein gutes Gefühl, da sich mein Ex stets um die Kinder bemüht und gekümmert hat - von Anfang an. Es gab zwar auch nach der Trennung Reibereien, aber im Rahmen. Ich denke gerade deshalb, da wir uns prima verstehen, funktionierte das. Das Gefühl, daß das Kind gut aufgehoben ist, hat mir sehr darüber weggeholfen. Ich habe mir zwar auch Gedanken gemacht was die Leute meinen, aber die die mich kennen, wissen warum. Was der Rest denkt ist mir sowas von Latte. Mir war wichtig, daß es meinem Kind gut geht und fertig. Und ihm geht es ja gut. Natürlich gibt es einige, die Gerüchte in die Welt setzten, aber darauf bin ich nicht eingegangen.


    Es kommt eben immer darauf an wie das Verhältnis zum EX ist, um diesen Schritt zu gehen.


    Aber trotz allem ist es eine schwere Entscheidung und als Mutter nicht leicht.


    Alles Gute euch weiterhin.


    GLG Melanie

    Hallo,


    ich hoffe man stempelt mich jetzt nicht als schlechte Mutter ab, aber ich habe meinen mittleren Sohn ziehen lassen.
    Er war immer ein sehr schwieriges Kind und hat von allen 3 immer die größte Aufmerksamkeit gebraucht. Da 3 Kinder jede Menge Arbeit für Alleinerziehende sind brauch ich wohl nicht zu sagen. Jedenfalls wurden die Problem nach der Geburt meines jüngsten Kindes vor 2 Jahren echt heftig. Er (10Jahre) hatte sich die falschen Freunde ausgesucht und ich konnte machen, reden, tun was ich wollte, es fruchtete nicht. Es wurde immer schlimmer. Mein Exmann und ich haben ja ein super Verhältnis. Allerdings wohnt er etwas weiter weg und konnte somit nicht täglich vorbeikommen und mir zur Seite zu stehen. Er redete dann immer am Wochenende mit ihm, wenn er dort war. Jedenfalls war der Schulwechsel von Grund- auf die Realschule angestanden. Ich und mein Exmann besprachen die aktuelle Situation und dann schlug er mir vor, ihn auf eine Schule in seinem Wohnort zu schicken. Und das er dann bei ihm wohnt und mich Wochenends besucht. Erst sagte ich nein, aber dann haute ich mir Nacht für Nacht um die Ohren und irgendwann dachte ich wie egoistisch ich bin. Wenn ich meinem Kind so eine bessere Zukunft ermöglichen kann und ihn von diesen falschen Freunden wegeisen kann, warum nicht, aber erst mal 2 Monat zur Probe. Fragt mich nicht wie schlecht ich mir vorkam, mein Kind herzugeben. Aber jetzt weiß ich nach 4 Monaten es war die richtige Entscheidung, auch wenn es mir heute noch schwerfällt ihn nach dem Wochenende wieder ziehen zu lassen. Ihm geht es gut, er macht keine Probleme im Moment. Darüber freue ich mich am meisten.


    Lg. Melanie

    Vors OLG sollte man aber nur mit kräftigen Beweisen treten. Und die müssen in dieser Amtsgerichts-Verhandlung bereits auf dem Tisch liegen, da das OLG keine neuen Beweise zulässt, sondern nur überprüft, ob das Amtsgericht richtig gearbeitet hat. Da beisst sich die Katze in den Schwanz. Jemandem mit 40-Std.-Job und einer angebotenen Unterhaltszahlung von € 150,- noch Zeitungsaustragen aufzuerlegen, macht kaum ein Gericht, geschweige denn ein OLG. Sprich: Es ist ärgerlich, aber man müsste jetzt Tatsachen auf den Tisch legen können, sonst geht nichts.

    Danke für eure Auskünfte bisher.


    @ Volleybap
    Ich hatte ihm ja einen Job in unserer Firma, wo wir früher gearbeitet hatten besorgt (an einem anderen Standort und genausoweit entfernt wie seine jetzige Arbeitsstelle ca. 200km von seinem Wohnort) bei der er das doppelte verdienen würde und weniger arbeiten müsste. Das allerdings will er ja nicht, deshalb das Vergleichsangebot. Mein Anwalt hat jetzt nochmal alles ausgerechnet und ich werde das Vergleichsangebot nicht annehmen, da die Tatsache, daß er regelmässig zahlt, nicht wirklich gegeben ist. Somit erhalte ich jetzt irgendwann einen Titel über den Mindestunterhalt von € 199,00. Den kann ich dann vollstrecken. Das ist jetzt Risiko, da es sein könnte, daß der Unterhalt weniger wird, selbst bei Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze. Außerdem kommt es auch auf den Richter an wie der das sieht. Ein bißchen flau ist mir bei der Sache schon, aber ich probiere es zumindest. Denn irgendwer muß ja mal diesen Mindestunterhalt ausgerechnet haben und ich werde mich nicht mit weniger zufrieden geben. Denn er will ungern zahlen, das Kind nicht sehen....das geht meiner Meinung eben nicht. Einen Tod muß er sterben. Mein Angebot damals €70 zu zahlen und dafür beteuten Umgang wahrzunehmen hat er abgelehnt. Einerseits verstehe ich das, andererseits muß er dann auch die Konsequenzen tragen und zumindest sich zahlungsfähig zu halten. Ist eben meine persönliche Meinung.


    trix
    Bevor du dich aufregst, lies bitte erst mal mein Eröffnungstext. Ich will keine persönlichen Daten von ihm und auch den GB-Auszug nicht, sondern Unterhalt. Und wenn ich ihn nur so kriege, wieso sollte ich mir den GB-Auszug nicht holen. Für das Vollstreckungsverfahren kriege ich ihn, ob er das will oder nicht, hat mein Anwalt gesagt. Ich hoffe allerdings, daß es soweit nicht kommen muß, denn dann müssen wir nochmal vor Gericht.

    @ Babbedeckel
    Sorry, ja ich meinte Dich. Dann werde ich mir mal den GB-Auszug besorgen lassen.
    @ snake
    Kann es dann nicht auch möglich sein, daß nur seine Frau drinsteht und er nur im Kredit. Die beiden haben ja ne Tochter, die ja sicher das Haus mal kriegt und er geht ja nicht das Risiko ein, daß unser Kleiner hier irgendwas erben könnte. Solche Väter wie dieser gibts eben leider auch! Ich bin mir ziemlich sicher, daß er hier trickreich alles vertuscht, da sich ja das ganze seit Jan. 08 hinzieht und er genug Zeit hatte sein Hab und Gut auf seine Frau zu übeschreiben. Das war sein Spiel auf Zeit.

    Hallo und danke für eure Antworten.


    Also das Haus gehört laut Gericht der Frau, somit hat er nichts. Welche Unterlagen die haben, weiß ich nicht. Sie verdient durchschnittlich € 1000,00 netto. Er €1100 netto.
    Er hatte bei der Auskunftserteilung kein Sparbuch o.ä. angegeben.
    Mehr weiß ich derzeit auch nicht darüber.


    @ bap
    Kann man einen Grundbuchauszug fordern, denn freiwillig geht bei dem leider gar nichts. Nur über Anwalt, Gericht etc.


    Lg. Hermeline

    Hallo,
    also mein Anwalt hat jetzt den Vergleich mit Widerrufsmöglichkeit angenommen. Ein Urteil oder wie man das nennt wird dann noch ergehen. Aber die Richterin war dieses Mal wenigstens auf der Seite des Kindes und hat ihn mal ein bißchen den Kopf zurechtgerückt, daß er alles tun muß um zahlungsfähig zu werden. Eine Stelle hatte ich ihm ja gesucht mit der gleichen Kilometerzahl, wie seine jetzige, aber mit doppelt so guter Verdienstmöglichkeit. Das will er aber nicht. Das ist zur Zeit der Stand der Dinge. :frag

    Hallo Ihr zusammen,


    ich brauche mal euren Rat bzw. Tipps.


    Folgendes Problem. Der Vater meines Kindes (17 Monate) zahlt bereits seit Geburt keinen Unterhalt, da er nur geringes Einkommen hat.
    Heute hatte ich erneut Gerichtsverhandlung. Jetzt habe ich heute erfahren, daß er letztes Jahr ein Haus gebaut bzw. gekauft hat, daß selbstverständlich auf den Namen seiner Ehefrau steht (muß vielleicht noch erwähnen, daß ich nur eine Affäre mit ihm hatte, denn damals war er bereits verheiratet). Wie funktioniert das, ein Haus kaufen mit geringen Einkommen ohne Sparguthaben laut Auskunft? Nicht falsch verstehen, ich gönne es ihm, ich finde es nur nicht fair, daß er dann bisher nicht für sein Kind wenigstens ein bißchen was gezahlt hat.
    Ich bin ganz sicher nicht hinter seinem Geld her, denn ich kriege ja UVG, aber jetzt hat er € 150,00 angeboten und die bekomme ich vielleicht jetzt ab diesem Monat. Ich kenne ihn zu gut um zu wissen, daß er freiwillig niemals zahlen würde.
    Gibt es eine Möglichkeit eine Auskunft bezüglich des Hauses zu kriegen?


    Tausend Dank im voraus für eure Antworten :thanks: .

    Wieviel verdient man eigentlich als Bürokauffrau Netto?




    Fragt sich Beergret

    Also ungefähr € 1300,00 hatte ich netto ganztags. Kann aber jetzt erst mal wieder halbtags gehen. Funktioniert nicht anders. Hab ja jetzt 3 Kinder. Und ich will meinen KV nichts böses tun (falls das so rüberkommt), aber es wäre mal nicht schlecht wenn zumindest irgendeine Unterstützung kommen würde. Darauf werde ich aber sicher warten können bis ich schwarz werde. :kopf

    Hallo ihr Lieben,



    gestern hatte ich meinen ersehnten Gerichtstermin wegen des KU.


    So und jetzt kommts. Er ist zahlungsunfähig lt. Richterin. Mein Anwalt bekam erst gestern bei der Gerichtsverhandlung die kompletten Unterlagen. Hatte also nicht einmal die Möglichkeit das durchzulesen. Nun denn. Der KV arbeitet laut Aussage der Richterin ca. 250-295 Std./Monat bei einem Nettogehalt im Osten von durchschnittlich € 1166,00 abzgl. noch der Fahrtkosten, da er 100-200km weit weg arbeitet. Die Richterin meinte, da er verheiratet ist und noch ein Kind hat ist es ihm nicht zuzumuten einen Nebenjob (er arbeitet ja schon so viele Stunden) anzunehmen, seine Arbeitsstelle zu wechseln, da das Gehalt im Osten eh so niedrig ist oder umzuziehen. Im Klarext kam es so an: Er arbeitet lobenswerterweise, kann nicht zahlen und Pech gehabt. Ich hatte so zeitweise den Verdacht, daß sie ihn mag. Sie hat immer so seinen Namen betont. Ich war nur der böse Blutegel, der an das Geld des armen Mannes will. :angry


    Dann hat er noch angeboten €50,00 monatlich trotzdem zu zahlen (hatte ja sowieso die Richterin auf seiner Seite und stand mit der Aussage nochmal besser da), aber da ich UVG bekomme, nützt das mir ja nix. Kriegt ja das JA Jedenfalls kam dann noch irgendwann der Spruch vom KV: Es ist ja mein Kind! :wand Am liebsten hätte ich gesagt: Dann kümmere dich verdammt noch mal wenigstens um ihn, wenn Du schon nicht zahlen mußt! Habs mir aber verkniffen.


    Also ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter.


    Wäre für jede :hilfe dankbar. Hat jemand da vielleicht Erfahrung oder irgenwelche Ratschläge?


    Liebe Grüße von einer ratlose Melanie

    :wink an alle,



    vielen lieben Dank für eure aufmunternden Worte. Ich bin froh, daß es dieses Forum gibt und so viele die mir immer wieder Daumendrücken und weiterhelfen. :anbet


    So ich bin kurz vor dem Termin. Heute abend werde ich euch berichten können, was so passiert ist.


    Bis dann.


    Eine gestärkte


    Melanie

    Hallo ihr Lieben,


    so der 1. Gerichtstermin zwecks KU ist nun übermorgen und mir ist schon ganz schlecht. Ihr fragt euch jetzt berechtigterweise warum?
    Es ist für mich das 1. Treffen mit dem Vater meines Kindes seit 9 Monaten und auch das erste Treffen an dem wir uns nicht mehr miteinander unterhalten werden. Das war der Grund warum ich mich lieber außergerichtlich einigen wollte um alles so in Erinnerung zu behalten wie es war. Es tut mir weh, denn wir haben uns eh ich ihn als Vater angegeben habe super verstanden. Naja ich muß die Suppe nun auslöffeln. Men Problem ist einfach, daß ich so ein emotionaler auch naiver Mensch bin. Aber ich bin halt so gestrickt. Nicht daß ihr jetzt denkt, daß ich noch irgendwie Gefühle für ihn habe, aber wir haben ein gemeinsames Kind und ich verstehe eben diese Art von Vätern nicht, die ihre Kinder im Stich lassen. Naja, läßt sich nicht ändern. Ich hoffe, daß der eine oder andere mir die Daumen drückt daß er jetzt mal wenigstens seinen finanziellen Beitrag leistet, denn das hatte er bis heute noch nie getan.


    Liebe Grüße von einer etwas traurigen
    Hermeline

    :wink koellegirl,


    ich gebe Dir nur den Rat es über den gerichtlichen Weg bezüglich des KU abzuwickeln, da die außergerichtlichen Verhandlungen bei so unterschiedlichen Ansichten wie Du sie beschreibst meist in die Hose gehen. Kosten nur unnötig Nerven, Zeit und Geld. Nach dem Gerichtsurteil hast Du schwarz auf weiß was er zahlen muß und einen Titel. Ich sprech aus Erfahrung. Bei meinem Ex-Mann hat das anfangs gut funktioniert und als er wieder verheiratet war fing der Zirkus an.


    Ich drücke Dir jedenfalls ganz fest die Daumen.


    Lg. Melanie