Bisher bekam ich das Kindergeld und das UVG für beide Kinder mit KM2. Zum 1. März haben wir das Halbe-Halbe WM wiedereingeführt. Mit meiner Abmeldung des UVG verliere ich deshalb etwa 600 EUR. Die KM2 kann stattdessen Wohngeld für die beiden beantragen, ich weiß nicht wieviel das ausmacht.
Sie sagte, dass es günstiger wäre, wenn sie auch das Kindergeld bezieht und dadurch auch den Kinderzuschlag beantragen kann, denn dieser ist an den ET gebunden, der KiGe-Empfänger ist. Das würde für mich weitere ca. 500 EUR weniger bedeuten und für sie zusätzliche Einkünfte. Wäre es legal, wenn sie mir diesen Kinderzuschlag weiterreicht?
Von meiner Anwältin habe ich erfahren, dass grundsätzlich die Hälfte des Kindergeld jeweils hälftig (also zu einem Viertel) jedem der beiden ETs zusteht, und die andere Hälfte entsprechend den Einkünften der beiden gequotelt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass beide ETs sich gegenseitig "in die Karten schauen lassen". Ist das nicht der Fall, bleibt diese zweite Hälfte beim KiGe-Empfänger.
Trifft das auch in meinem Fall zu, wenn ich der KM meine Einkünfte offen gemacht habe und nur sie aber ihre nicht preisgibt?