Wie funktionieren Kinderzuschlag und Kindergeld

  • Bisher bekam ich das Kindergeld und das UVG für beide Kinder mit KM2. Zum 1. März haben wir das Halbe-Halbe WM wiedereingeführt. Mit meiner Abmeldung des UVG verliere ich deshalb etwa 600 EUR. Die KM2 kann stattdessen Wohngeld für die beiden beantragen, ich weiß nicht wieviel das ausmacht.


    Sie sagte, dass es günstiger wäre, wenn sie auch das Kindergeld bezieht und dadurch auch den Kinderzuschlag beantragen kann, denn dieser ist an den ET gebunden, der KiGe-Empfänger ist. Das würde für mich weitere ca. 500 EUR weniger bedeuten und für sie zusätzliche Einkünfte. Wäre es legal, wenn sie mir diesen Kinderzuschlag weiterreicht?


    Von meiner Anwältin habe ich erfahren, dass grundsätzlich die Hälfte des Kindergeld jeweils hälftig (also zu einem Viertel) jedem der beiden ETs zusteht, und die andere Hälfte entsprechend den Einkünften der beiden gequotelt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass beide ETs sich gegenseitig "in die Karten schauen lassen". Ist das nicht der Fall, bleibt diese zweite Hälfte beim KiGe-Empfänger.

    Trifft das auch in meinem Fall zu, wenn ich der KM meine Einkünfte offen gemacht habe und nur sie aber ihre nicht preisgibt?

  • Zum KiGeld frag mal deine Anwältin. Die scheint da richtig fit zu sein...


    Ansonsten ist die Grundfrage, ob und dann wie viel Unterhalt du leistest.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn Sie Wohngeld beziehen? Wahrscheinlich unter dem Selbstbehalt

    Ob sie Wohngeld bekommen, sei dahingestellt. Es hieß "kann ... beantragen", nicht "wird bekommen".

    M.W. ist es immer noch so, dass zuerst der (Kindes)Unterhalt geklärt werden muss. Erst wenn kein Unterhalt fließen muss, besteht ggfls. Anspruch auf Wohngeld. Oder hat sich das geändert?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für mich wäre es logisch, wenn du dich erst mal um das eigentliche Thema kümmerst: was du mit km 2 vereinbaren möchtest.


    Es sind zwei Kinder im Wechselmodell, da denke ich als Laie zunächst daran, dass jeder für ein Kind Kindergeld und möglicherweise weitere Leistungen beantragen kann. Solltest du uhv beantragen, wird ihre Leistungsfähigkeit geprüft und umgekehrt.

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

  • Wir haben dieses Schuljahr mit der Rückkehr zum WM begonnen. Es gab mehrere Hindernisse dabei aus der Welt zu schaffen, weshalb wir jetzt zum 01. März den offiziellen Start des WM gesetzt haben.

    Du hast recht, es ginge tatsächlich auch, dass jeder ET KiGe-Bezieher eines Kindes ist. Aber wenn es nicht illegal ist, wenn sie mir den Zuschlag weiterreicht (wenn sie tatsächlich für beide Kinder Kinderzuschlag bekommt) ist es wirtschaftlicher, wenn sie das KiGe für beide bezieht.

    UHV hatte ich bezogen, aber das habe ich zum Ende Februar abgemeldet. Da wir jetzt beide hälftig betreuen, können wir keinen UHV mehr beantragen.

  • Wäre es legal, wenn sie mir diesen Kinderzuschlag weiterreicht?

    du hast mehrere Immobilien und leistest keinen Unterhalt?

    Bei der Beantragung von KInderzuschlag muss die KM aber alle Einkünfte angeben, auch Unterhalt, Und wenn sie da nichts angibt, obwohl sie das Kindergeld bekommt werden die ihr Beine machen, den Unterhalt einzufordern.
    Ich sehe da nicht,, dass bei dem vorhsndenen Vermögen in eurer Familie der Steuerzahler einspringen sollte.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

    Einmal editiert, zuletzt von Wattwanderin ()

  • Wattwanderin

    "Bei der Beantragung von Unterhalt muss die KM aber alle Einkünfte angeben, auch Unterhalt, Und wenn sie da nichts angibt, obwohl sie das Kindergeld bekommt werden die ihr Beine machen, den Unterhalt einzufordern."


    Verstehe ich nicht. Ist da 1 x Unterhalt zu viel?


    "Ich sehe da nicht,, dass bei dem vorhsndenen Vermögen in eurer Familie der Steuerzahler einspringen sollte."


    Genau. Bei mir sind auch die Kinder die AV, ETW oder hier was passendes einsetzen. 😬👍Wir sind einfach @lle zu doof.


    Vollbio

    In Frankfurt/Main bei Mietstufe 6 gäbe es wohl mittlerweile Wohngeld, in Frankfurt/Oder wohl eher nicht ...


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • overtherainbow

    genau. Der Kinderzuschlag ist für berufstätige! Menschen gedacht die zum Sterben zuviel und zum Leben/Teilhabe zu wenig haben.


    Einkommen der Kinder (Unterhalt, Unterhalvorschuss) wird zu 45% angerechnet.


    Ich kann nicht auf Unterhalt verzichten und den Steuerzahler stattdessen einspringen lassen.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • ja, sorry, habs geändert

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Das kann Dir doch am Ende egal sein. Es geht darum, dass die Kinder bei beiden (allen) Elternteilen für das Wohngeld zum Haushalt zählen denn sie brauchen ja Platz egal ob beim BET/ UET oder im Wechselmodell.


    BET/UET ist eine Sache aus dem Familienrecht/Unterhalt hat mit dem Wohngeldanspruch erst mal nichts zu tun.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • BET/UET ist eine Sache aus dem Familienrecht/Unterhalt hat mit dem Wohngeldanspruch erst mal nichts zu tun.


    LG

    Klares Jein. ;)

    Zur Berechnung, respektive Ermittlung des Anspruches, von der Leistung Wohngeld, zählt erhaltener KU zum Einkommen.


    Aber gut, rechnen kann Vollbio ja.

    Allein die Nummer mit dem UVG der nicht leistungsfähigen KM2 und der nicht vollzogenen Scheidung inkl. Versorgungsausgleich und Zugewinn ist schon ein krasser move.

    Ich bin da wohl zu naiv, zu ehrlich oder weiß es nicht besser.

    Aber es fühlt sich an, als würde ich für Vollbios Kinder arbeiten gehen.


    vg von overtherainbow

  • Andererseits kann er nicht den Unterhalt bei der Einkommensermittlung in Abzug bringen da ja von seiner Seite auch keiner fließt. 😉


    Aber ich weiß genau was Du meinst, ich hatte ja auch mal ne Proberechnung WG machen lassen wo man mich erstmal ausgelacht hat weil die SBin sich nicht vorstellen konnte dass mein Netto ja fast zur Hälfte gar nicht "mein" Netto ist. 🤪


    Ich schrieb ja, gefühlt sind wir @lle irgendwie zu doof oder ahnungslos. Es ist zugegeben frustrierend.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...