Fragen zum Umgangsrecht

  • HIER EIN BEISPIEL:


    [11.2., 19:58] Sie: Hallo

    Wann holst du xxx Freitags ab??

    [11.2., 20:09] Er: Erst ab 15.30uhr da sie AG hat bis 15.00uhr und noch zurück laufen muss

    [11.2., 20:36] Sie: Ok

    Wir würden nämlich schauen ob wir fürs WE ein hotel in Eisenach bekommen und würden das WE gern mit der kleinen verbringen

    [11.2., 22:24] Er: Spricht ja nichts dagegen, wenn du mir sagst wie XXX hin und zurück kommt.

    [11.2., 22:37] Sie: Hä

    ja du

    [11.2., 23:12] Er: Und warum wird das jetzt wieder vorausgesetzt? Warum immer kurz vor knapp und nicht mal 2 Wochen früher? Ich gehe arbeiten und muss planen.

    [12.2., 11:02] Sie: Von mir wird auch einiges vorausgesetzt das ich da und da hin komme ohne es vorher abgeklärt zu haben. Es war eine Frage und nicht mehr.


    Wieso immer??

    XX hat am WE erfahren das dieses WE die Schule ausfällt und da haben wir gedacht das man nachfragt.


    Ich gehe ab März auch wieder arbeiten.

  • Genau das weiß Deine Ex und so handelt sie. Es wird nicht helfen, Du mußt mal Pflöcke einschlagen. Ist es denn sicher, dass es vor Gericht geht? Und dass ein 7jähriges Kind dort aussagen müßte? Im Grunde ist das doch "Erwachsenenkram", das ABR ist doch nicht wirklich strittig.

  • Deine Ex ist erwachsen. Du bist nicht dafür verantwortlich, wie sie Sachen aufnimmt oder versteht. Wenn sie dein Angebot, die Wege zu teilen, nicht annehmen möchte, dann ist das ihre Sache. Wenn sie keinen Kompromiss schließen möchte, auch. Dann bleibt die Tochter am WE eben zuhause. Das ist kein Fall fürs Gericht. Zudem kannst du ja belegen, dass du Kompromisse vorgeschlagen hast.


    Unabhängig von der aktuellen Fragestellung zum WE in Eisenach würde ich auch dazu raten, sich mal zusammenzusetzen und über Unterhalt und Abholen und Bringen, bzw. generell die Umgänge zu sprechen, damit es eine feste Regelung gibt.

  • Emma: die Wege waren mal geteilt, aber aufgrund der Unterhaltskürzung und den neuen Kosten durch den Kredit kann ich das nicht mehr bewerkstelligen.Eisenach war quasi die Hälfte ca. , aber aktuell bin ich nicht bereit zu springen wie Sie will.

    6Wochen kam 0 und dann indirekte Aufforderung bring sie nach Eisenach.

  • Das Thema Unterhalt würde ich an die Beistandschaft beim Jugendamt und die Unterhaltsvorschuss Kasse weiterleiten - das ist für beide Seiten fair und du hast eine reale Summe bzw kannst Kinderzuschlag aufstocken.


    Das Thema Umgang und bringen würde ich nochmal klären lassen - schade, das es beim ABR Verfahren nicht mit berücksichtigt wurde.

  • Lena: ich möchte aber keinen neuen Krieg entfachen.

    Ich will nur nicht das Sie irgendwann zu unserer Tochter sagt es ist alles Papas Schuld...

    Hallo & Willkommen,

    ganz ehrlich so ganz ohne Gericht ging es ja bisher doch auch nicht. Ich verstehe Deine Bedenken aber Du wirst auch zukünftig schwer oder eher unmöglich kontrollieren können welche Aussage da jemals noch kommen mögen von der anderen Seite.


    Ebenso das mit dem UHV verstehe ich nicht. Ihre finanziellen Lebensumstände können Dir doch egal sein oder hat sie vorher um Erlaubnis gefragt wegen einem weiteren Kind und der daraus resultierenden Nicht-Leistungsfähigkeit?😉


    Und bei 1.8-1.9 netto lass Dir gesagt sein fließen normalerweise ganz andere Summen als nur 150.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Helau und Willkommen hier.


    Ich dachte eigentlich, dass der Unterhalt dem Kind zusteht und nicht dafür verwendet werden sollte, wie die Mutter nun zu ihrem Kind kommt. Sie hat doch die Distanz geschaffen.

    Würde auch die UVG -Stelle und Beistandschaft mit ins Boot holen. Dann läuft das über die.

    Warum lässt du dich so leicht ins Bockshorn jagen?

    und warum sollte sich das ABR ändern? Deine Tochter geht bei dir in die Schule, hat dort ihren Freundeskreis und ihr Umfeld.


    Sie kann auch jetzt schon sagen, ist alles Papas Schuld oder vielleicht hat sie das auch schon.

    Kinder kriegen relativ schnell spitz wie der Hase läuft.

    Mach mal den Rücken gerade.

    Was lebst du deiner Tochter vor? Dass du bei jeder Ansage von der Mutter springst, weil du Angst hast, dass du irgendwann mal als der Buh-Mann da stehst.

    Vertrau doch mal deiner Tochter !


    Nachtrag:

    und wenn nun 6 Wochen nix kam und nun sollst du mal springen, dann gehts halt nicht, weil Unterhalt zu niedrig, Mehr würde ich nicht dazu sagen, du musst dich nicht rechtfertigen.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

    Einmal editiert, zuletzt von Otterson ()

  • Wie gesagt Jugendamt etc. Möchte Sie nicht. Ich denke Sie weiß das es dann Eventuell anders aussieht.


    Wo soll ich das klären lassen ohne vor Gericht zu gehen?

    Warum möchte sie das nicht?

    Weil sie dann weiß, dass sie eigentlich mehr zu zahlen hat ?


    Ist es nicht egal, was sie möchte?

    Es geht doch darum, was du jetzt möchtest !

    Unterhalt klären macht die Unterhaltsvorschuss-Stelle und die Beistandschaft. Da wird sie angeschrieben und dann muss sie und ihr Partner, glaube ich, ihre Einkommen offenlegen.

    Bin mir sicher, beim 2. Kind spart sie nicht.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Nein, der Partner muss sein Einkommen nicht offen legen. Die Sorge braucht die Mutter nicht zu haben.


    Tatsächlich und aus gutem Grund hat das Kind / der Betreuungselternteil das Anrecht auf einen sog. "Titel": Eine Urkunde, mit der der Umgangseltern-Teil sich der Zahlung eines Unterhaltsbetrags verpflichtet. Damit genau das, was gerade passiert, nicht passiert: Der Umgangselternteil teilt mit, weniger Unterhalt zu leisten.

    Damit das Kind nicht dem Goodwill des Umgangselternteils ausgesetzt ist, gibt es die Verpflichtung, dass sich der Umgangselternteil entweder freiwillig beim Jugendamt oder durch gerichtliche Anordnung der Zahlung unterwirft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich danke euch für die zahlreichen Antworten, seit ne super Community. Ich werde das mit dem Jugendamt mal in Betracht ziehen.

    Und was den Umgang betrifft keine Ahnung,aber ich befürchte das wird schlimme Züge annehmen. Eine ruhige und normale Kommunikation wird da nicht gehen, weil Sie alles gegen mich auslegen wird gegenüber unserer Tochter.

  • Da gilt es ruhig- und auf deinem Standpunkt zu bleiben.

    Es geht halt nicht und du musst dich auch nicht immer verbiegen und vorallem musst/solltest du nicht immer springen, wenn sie was sagt, wenn sie was will etc.

    Du solltest nicht zu allem ja und Amen sagen.


    Sie hat die Distanz herbei geführt !

    Ich finde, diesen Punkt solltest du nicht aus den Augen verlieren.

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Otterson: da hast du Recht. Mir geht's in erster Linie um das Wohl meiner Tochter!


    Wie gesagt es ist die Angst das Sie mir vorwirft das ich das Kind entziehe oder das mir vorgeworfen wird das ich den Umgang nicht ermögliche.


    Da ich jetzt Freitag einen Termin auf der Arbeit habe bis 16Uhr und dann frühestens 16.30 meine Tochter holen kann werde ich mich dann nicht noch 4h ins Auto setzen pasta.

  • Ich wünsche euch allen noch einen schönen Abend.

    Bin mal gespannt wie das jetzt alles weitergeht.

    Und ich weiß das ich die Rache noch bekommen werde. Spätestens wenn ich mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehen möchte und die Maus evtl. Schule wechseln dürfte wird sie es nicht unterschreiben.


    Aber ihr seit echt ne klasse Community

  • Ich wünsche euch allen noch einen schönen Abend.

    Bin mal gespannt wie das jetzt alles weitergeht.

    Und ich weiß das ich die Rache noch bekommen werde. Spätestens wenn ich mit meiner neuen Partnerin zusammen ziehen möchte und die Maus evtl. Schule wechseln dürfte wird sie es nicht unterschreiben.


    Aber ihr seit echt ne klasse Community

    Eine reine Verweigerung käme vor Gericht nicht durch. Gefragt ist immer, welche Alternative ins Spiel gebracht wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen.

    Ja das sieht man dann wenn es mal soweit ist. Sie ist aktuell in der 1ten und ich hätte es im Sommer beim Wechsel in die 2te gemacht.

    Finde es halt komisch man darf mit alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht umziehen, aber bei der Schule brauche ich Zustimmung.

    Aber gerade bin ich wieder total down...

    Jetzt scheint sie die komplette Planung der Ferien über den Haufen zu werfen...

    Ich habe schon genug Stress auf der Arbeit wegen dieser Planung und jetzt kommt Sie mit Änderungen....