Verhandlung Anzeige Unterhaltspflichtverletzung

  • Ich habe im September 2022 erneut den KV vom Großen wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt. (Mache ich regelmäßig alle 3 Jahre, damit aktenkundig ist, dass er nicht zahlt und seit 2015 nicht auftaucht und mein Sohn später evtl nicht Pflege etc bezahlen muss)


    Jetzt kommt es wider Erwarten zum Gerichtsprozess - am 06.06.


    Was muss ich beachten, bin als Zeugin geladen.

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Wenns dir so geht wie mir gar nix.


    Ich war auch als Zeugin geladen. Kam aber leider nicht "zum Zug".


    Hatte damals ne Freundin mit zur Verhandlung genommen, die dem Schmierentheater ganz beiwohnen konnte, während ich den Gerichtsgang strapazierte. Nur dadurch habe ich erfahren, was da drin abging und wie da gelogen wurde. Und die einzige Zeugin die draußen steht mit den Beweisen wird nicht gehört 😅 War schon strange damals.


    Da geht es weniger darum, dass bezahlt wird. Das ist ein Strafverfahren, um festzustellen, ob sich der Beschuldigte strafbar gemacht und seine Unterhaltspflicht verletzt hat.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bei Pflegekosten braucht das Kind erstmal ein Einkommen von 100.000 Euro.

    Wahrscheinlicher sind Bestattungskosten - auch da braucht man keine Bindung und es muss kein Unterhalt geflossen sein.


    thaga ich finde es super das du es durchziehst und alleine die Ladung vor Gericht wäre es mir schon wert

  • Bei Pflegekosten braucht das Kind erstmal ein Einkommen von 100.000 Euro.

    Wahrscheinlicher sind Bestattungskosten - auch da braucht man keine Bindung und es muss kein Unterhalt geflossen sein.


    thaga ich finde es super das du es durchziehst und alleine die Ladung vor Gericht wäre es mir schon wert

    Das hieße also, dass das "Kind" ab einem Einkommen von 8333,33 monatlich erst dazu verdonnert werden kann, Pflegekosten für den Vater zu übernehmen?

    Stimmt das so?

    Wer verdient denn soviel im Monat?

    Ich habe damals die UVG-Stelle was schreiben lassen, dass der Vater die ganze Zeit nicht in der Lage war, Unterhalt zu zahlen, da er die ganze Zeit auf Hartz4 war.

    Reicht das?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Nein. Wenn ein Elternteil nicht leistungsfähig für Unterhaltszahlungen war - und das ist man bei Hartz 4 - sind die Kinder nicht davon befreit, das Elternteil im Sozialfall unterstützen zu müssen.


    Davon befreit nur, wenn das Elternteil nachgewiesen über sehr lange Zeit leistungsfähig gewesen wäre (da helfen ein Dutzend Verurteilungen wegen Unterhaltspflichtverletzungen oder die Dokumentation der regelmäßigen Ueberpruefung durch die Beistandschaft und deren Ergebnisse sowie eine Dokumentation des (Nicht)Umgangs über lange Jahre bis hoch ins Erwachsenenalter oder der Nachweis außergewöhnlicher Umstände (Gewalt/Uebergriffigkeit zB)).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also nützt das Schreiben der UVG Stelle nichts?

    Und er müsste dann auch nur zahlen, wenn er mehr als diese 8333,33 EUR im Monat verdienen würde?


    Wenn der Vater noch weitere 5-6 Kinder hat, dann müssten die doch auch zahlen oder wird da der Erstgeborene heran gezogen?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Ja. Wie oben geschrieben. Herangezogen werden kann jeder in direkter Familienlinie. Es stehen alle gesamtschuldnerisch im Senkel.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.