Er zahlt aufgrund seiner Insolvenz sowieso nur Unterhalt in Höhe des Vorschusses.
na denn ist es doch gut. Dann musst du dich nur noch an ziemlich wenig Umgang gewöhnen. Come on, du schaffst das
Er zahlt aufgrund seiner Insolvenz sowieso nur Unterhalt in Höhe des Vorschusses.
na denn ist es doch gut. Dann musst du dich nur noch an ziemlich wenig Umgang gewöhnen. Come on, du schaffst das
Das sind reine Mutmaßungen von euch, genauso wie ihr meintet, ich würde keine Verfahrenshilfe bekommen. Nur war es doch so!
Das sind reine Mutmaßungen von euch, genauso wie ihr meintet, ich würde keine Verfahrenshilfe bekommen. Nur war es doch so!
du weißt nicht, ob du am Ende VKH bekommst. Solltest du wichtige Umstände verschwiege haben (Wegzug des KV, VZ-Job, PI der Selbständigkeit) kann das Gericht durchaus zu dem Schluss kommen, dass die VKH zu unrecht bewilligt wurde.
Nun, dass er sich gänzlich aus dem Land abmeldet war mir nicht bewusst dass ich den Antrag gestellt habe.
Da wusste ich nur, dass es sich nur zu Umgangszeiten in DE aufhält.
Volleybap : macht es einen Unterschied ob der Unterhaltsschuldner in eine Privatinsolvenz geht oder ob der Vater mit seiner Selbständig insolvent ist?
Firmeninsolvenz und Privatinsolvenz unterscheiden sich grundlegend. Hier scheint es sich aber - "ist mit seiner Firma in Privatinsolvenz gegangen" - um eine Kleinunternehmerstruktur zu handeln.
Entscheidend ist, wie die Firma/die Selbständigkeit organisiert war.
aber Insolvenz war dir bekannt
wenn du meinst alles Mutmaßungen, dann frag nicht,
du möchtest hier Infos , die du dann zu deinem Vorteil nutzen kannst, damit du deinen Karren aus den Dreck ziehen kannst
viele antworten, obwohl du dich wie ein trotziges Kind verhältst, hier ist dir niemand etwas schuldig
Du bekommst bald überhaupt gar nichts mehr.
Keinen Unterhalt, keinen Umgang.
Doch sie bekommt den Auftrag eine Gutachten zu ihrer Erziehungsfähigkeit zu machen .
Gutachten sind auch seeeeehr teuer
Gutachten sind auch seeeeehr teuer
die muss derjenige, der das Gutachten machen muss, nicht selber zahlen.
Was du selber zahlen musst, ist wenn du das Gutachten anfechten willst, weil ja ca. 6 von 10 Gutachten falsch sind.
Die unterstellt nicht vorhandene Erziehungsfähigkeit der Threadstarterin ist nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Dort wird die formulierte Klage der Threadstarterin behandelt: Sie will das Wechselmodell mit dem Vater (er)zwingend ausüben.
Falls das Gericht den Argumenten der hohen Belastung von Moni84 folgt, könnte statt Gutachtenansetzung über eine Erziehungsfähigkeit (welches Ziel sollte das haben?) das Jugendamt ins Boot geholt werden mit der Anfrage: Welche Unterstützungsmöglichkeiten für die Mutter bestehen?
Klassischerweise wäre hier an eine Familienhilfe zu denken.
Im Brief des Ja steht, dass ich Familienhilfe abgelehnt habe, weil es mir nicht das gibt was ich möchte : Zeit alleine um mich zu regenerieren. Das haben sie mir schon angeboten, als ich mich im Zuge der Scheidung über den wenigen Einsatz des Vaters beschwert habe.
das ist auch nicht das, was ich brauche: ich brauche Entlastung in Form von kinderfreien Tagen.
und das ist auch die Ansicht des JA: der Vater soll sich mehr einbringen. Und nun? Das wird das Gericht ja kaum ausschlagen.
Gibt es den schon einen neuen Termin, nachdem der heute ausgefallen ist?
Das JA geht halt davon aus, dass Ö nur ein Nebenwohnsitz ist (das dachte ich ja auch.) konnte ja niemand wissen, dass er hier alles sang und klanglos aufgibt und sich abmeldet + die wohnung aufgibt.
In 4 Wochen!
hat das JA den vor Gericht eine Relevanz? Der Verfahrensbeistand ist der Meinung man kann es nicht erzwingen und hat den Kindern schon gesagt, dass es eventuell weniger Papazeit geben wird. Die vom JA steht hingegen hinter mir und begrüßt das Wechsel/Nestmodell.
Ich wusste das übrigens gar nicht, hat er meinem großen Kind wohl bei der Befragung gesagt (der Beistand)