Kann man den Vater zu mehr Umgang zwingen?

  • Hallo Moni, ich habe jetzt nur einige wenige Beiträge hier in diesem Thread überflogen. Mein Eindruck ist, dass du mir den Rang abläufst als bornierteste ForistIn.

    Komm runter, du verbrennst nur Geld, deine Gesundheit, deine Familie.


    Ich will dir die Bühne hier nicht streitig machen. Es ist dein Thread. Aber ich würde dir gerne mal den Kopf waschen, oder dir in den Allerwertesten treten.

    Ok, genug von mir hier, ich habe Probleme genug!

  • Ihr habt auch gesagt, dass das Verfahren mir gar nicht erst bewilligt werden wird?

    kommt auf die Angaben an, die gemacht wurden - wenn da der Aufenthalt und Arbeitsplatz im Ausland verschwiegen wurde - könnte es durchaus zu einer Überprüfung kommen.


    Fraglich ob dein Ex überhaupt kommt oder ggfls. der Termin verschoben wird.

    Ggfls. muss die Post an die neue Auslandsadresse zugestellt werden.

  • Wer eine Klage einreicht, ist beileibe nicht gezwungen, alle Fakten und Gegebenheiten darzulegen. Fehlende Gegebenheiten werden nicht durch das Fehlen negativ ausgelegt.


    Dem Verfahrensgegner steht ja frei, alles in seinen Augen Wesentliche selbst darzustellen.


    Was der Richter allerdings tut: Sich ein Bild machen anhand der Darstellungen.

    Das wird er auch hier tun und entscheiden, ob dein Antrag - und nur um den geht es - vom Gericht ausgeurteilt wird oder nicht.


    Familienrechtsverfahren werden bezüglich der Kosten per Gesetz folgendermaßen ausgeurteilt: Die Verfahrenskosten (Gerichtskosten) werden geteilt. Die etwaigen Anwaltskosten trägt jeder selbst.


    Nur auf Antrag und dann nach Ermessen des Richters kann von dieser Vorgabe abgewichen werden und die Kostenverteilung anders erfolgen.


    Ziehst du die Klage zurück, werden dir allerdings die gesamten Verfahrenskosten auferlegt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber er kann nicht einfach den Umgang verkürzen, nur weil er keine Wohnung mehr hat: dann wird der Richter ihn halt zwingen eine neue zu nehmen.

    Er kann und wenn du so weiter machst, ist er weg......du kannst dir auch selber den Vater vergraulen.

    Der Richter wird dir eins lachen......soll er ihn in Zwangshaft nehmen? Sind wir in Russland?

    Wir leben in einer Demokratie, wo jeder für sich entscheiden kann, wo er leben möchte. Er möchte nicht mehr in deiner Nähe leben - irgendwie verständlich.

    Wie alt bist du noch mal ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Aber Kohle für Bußgeld, hat er dennoch nicht wenn der Richter ihn dazu verpflichtet den regulären Umgang weiter zu vollziehen. Denen ist herzlich egal ob er die wohnung nicht mehr hat, oder? Und den Prozess für Bußgeld muss man anheuern, ja klar, aber das würde ich machen. Ich lasse so einfach nicht mit mir umgehen (und nein, ich bin kein Troll!)

  • Den Antrag zurückziehen werde ich unter keinen Umständen, ich möchte dass der Vater vor Gericht merkt, wie falsch sein Verhalten ist. Ich denke das wird ihn eventuell doch noch zum Umdenken anregen?

    Da würde ich ja mein Gesicht komplett verlieren, jetzt muss ich diesen weg zuende gehen.

    Es ist eine Stärke zu sagen: " Sorry, ich habe einen Fehler gemacht"

    Diese Stärke hast du anscheinend nicht, für deinen selbst fabrizierten B.....s...t einzustehen.

    u made my day.....der Vater wird vor Gericht merken, dass sein Verhalten falsch ist......

    Was ist eigentlich mit deinem Verhalten ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Moni84

    er wird nicht gezwungen werden, er wird nicht zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt werden, er wird nicht dazu gezwungen, sich in deiner Nähe eine Wohnung zu nehmen.

    Er kann machen, was er will und du kannst nichts dagegen tun. Außer, dich mit ihm einigen. Aber ich fürchte, auch der Zug ist durch deine Verhalten für dich abgefahren

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Aber Kohle für Bußgeld, hat er dennoch nicht wenn der Richter ihn dazu verpflichtet den regulären Umgang weiter zu vollziehen. Denen ist herzlich egal ob er die wohnung nicht mehr hat, oder? Und den Prozess für Bußgeld muss man anheuern, ja klar, aber das würde ich machen. Ich lasse so einfach nicht mit mir umgehen (und nein, ich bin kein Troll!)

    Bußgeld? Was für ein Bußgeld? Wozu ?

    Läuft das nicht über ein anderes Gericht ?


    Du merkst nicht, dass du deinen Kindern den Vater vergrätzt, oder?

    Was machst du, wenn deine Kinder sich in der Phase " Ich will, aber " befinden?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)