Nach Kindesentzug mutmaßliche "Rückentführung"?

  • bay-of-russel

    Ich widerspreche Dir ungerne aber ich bin aufgrund der Kontinuität ziemlich sicher, dass das ABR nicht der Mutter übertragen worden wäre.

    Die Kinder waren seit über 2 Jahren in Dänemark, hatten Schulkameraden, Freunde, Hobbies.

    Kein Gericht der Welt holt die Kids da wieder raus, auch wenn die KM im Recht wäre.

    Man belässt in solchen Fällen meist alles so, wie es ist, um die Kinder nicht wieder aus der gewohnten Umgebung zu reißen.

    Ja, das waren auch meine Gedanken.


    Die Kontinuität ist ein Argument.


    Nur: Die KM hatte das ABR ja schon per Endscheid eines OLG.

    Man hätte es ihr demnach nicht erst übertragen müssen.


    Jetzt hat man es ihr scheinbar entzogen und auch noch auf den Vater übertragen....per Eilentscheid!


    Das Gericht hätte die Kinder auch hier in Deutschland der Obhut eines Jugendamtes unterstellen können.


    Aber man hat sich für die Rückführung zum Vater entschieden.

    Obwohl der den OLG- Endscheid zum ABR missachtet hat.


    Das ist schon ein Hammer!


    Da kann nur die Kontinuität eine gewichtige Rolle gespielt haben.

  • Kontinuität war die Grundlage der Entscheidung 2021. Die Mutter war Betreuungseltern-Teil ab 2014. Dann wurden ihr die Kinder entzogen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kontinuität war die Grundlage der Entscheidung 2021. Die Mutter war Betreuungseltern-Teil ab 2014. Dann wurden ihr die Kinder entzogen.

    richtig. Das hat sich aber 2021 geändert. Auch wenn der Vater das deutsche Recht nicht auf seiner Seite hatte, es wurde halt in Dänemark nicht durchgesetzt. Und nun ist die Situation eine andere, die Kinder haben seit über 2 Jahren ihren Lebensmittelpunkt beim Vater.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • richtig. Das hat sich aber 2021 geändert. Auch wenn der Vater das deutsche Recht nicht auf seiner Seite hatte, es wurde halt in Dänemark nicht durchgesetzt. Und nun ist die Situation eine andere, die Kinder haben seit über 2 Jahren ihren Lebensmittelpunkt beim Vater.

    Ich denke auch, das FamG wird das so gesehen haben.

    Zum Wohle der Kinder, um nicht schon wieder alles in ihrem Leben über den Haufen zu werfen.


    Allerdings ist es dem Grunde nach dann auch so, das man als BET selbst mit einem Beschluss eines OLG zum ABR und selbst dann, wenn der andere Elternteil das Kind nach einem Umgang entzieht, keine Rechtssicherheit mehr hat.


    Das ist die logische Konsequenz aus den Geschehnissen.

    Und das ist ein Skandal!


    Insbesondere, weil ich am Zustandekommen dieser gesamten Situation auch das FamG in Deutschland als Mitverursacher sehe.

  • richtig. Es ist ein Skandal.

    Aber aus der Sicht der Kinder die einzig mögliche Lösung.


    Der Punkt, an dem die Kinder schadlos aus dem ganzen Schlamassel rausgehalten werden konnte und seit Jahren überschritten.


    Ich hoffe es gelingt der Mutter jetzt loszulassen. In Liebe für die Kinder.

    wenn meine Meinung deine sein müsste hieße sie "Deinung"

  • Ob die Entscheidung, die Kinder zum Vater zu schicken, wirklich "zum Wohle der Kinder" ist, ist eine 50:50- Entscheidung. Das OLG in Hamburg hat die Kinder nicht einmal angehört. Sondern "nach Aktenlage" entschieden.

    Anscheinend weder den Verfahrenspfleger noch das Jugendamt, das mit den Kindern Kontakt hatte in Hamburg, hinzugezogen, was Bundestagsvizepräsident Kubicky kritisch anmerkte. ( Auch ein Novum.)


    Und die große Frage ist: Wie lange nach einem Sorgerechtsgerichtsentscheid muss ich die Kinder entziehen, damit sich bei mir die Situation so verfestigt hat, dass das OLG Hamburg mir die Kinder zuspricht? Reicht das übliche halbe Jahr?


    Aus einem Rechtsbruch - Kindesentzug - wird hier Recht gemacht. Aus einem Rechtsbruch - Umgangsverweigerung - wird hier Recht gemacht. Das ist eine völlig neue Rechtsprechung im Familienrecht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Dänen hätten eine Rückführung sicher auch durchgesetzt, hätten nicht die Gewaltvorwürfe glaubhaft im Raum gestanden.


    Nachdem das ABR in erster Instanz vom Familiengericht auf den Vater übertragen wurde, hat das OLG ohne die Kinder anzuhören anders entschieden. Nur die Dänen haben die Kinder immer befragt und daher kann ich die Vorwürfe nicht nachvollziehen, denn für mein Empfinden geht es den Dänen sehr um das Kindeswohl.


    Jetzt wird dem OLG auf einmal vorgeworfen, die Kinder nicht befragt zu haben. In einem Welt-Interview mit einem Journalisten wurde ganz kurz erwähnt, dass die Mutter dies wohl selbst gar nicht wollte, weil "die Kinder schon genug durchgemacht hätten". Vielleicht wurde aber auch wieder was durcheinander gebracht und es bezog sich auf die Entscheidung von 2021.


    Die Berichte halte ich aktuell für sehr wirr, einseitig und nicht mehr wirklich zuverlässig und hoffe, dass es nicht weiter öffentlich ausgetragen wird. Die haben genug mit ihrem Trümmerhaufen zu tun und ich würde den Kindern wünschen, dass auch alle beteiligten Erwachsenen jetzt ganz genau unter die Lupe genommen werden und sie Hilfe bekommen, die ermöglicht, dass die Kinder noch vor Volljährigkeit möglichst unbeschwerten Kontakt zur ganzen Familie haben können, wenn sie das wollen, aber auch Akzeptanz für ihren Willen, wo ihr Lebensmittelpunkt sein soll.

  • Ich stimme dir in jedem Punkt zu.


    Dem gegenüber sieht sich das FamG aber mit der Frage konfrontiert, wie es mit der Entführung der Kinder umgehen soll.


    Kindesentzug = Rechtsbruch

    Umgangsverweigerung = Rechtsbruch


    Kindesentführung = Straftat (!)


    Die klaren Rechtsbrüche des KV billigen keine Straftat.

    Das Argument der Kontinuität kommt da hinzu.



    Sehr viel dieser Angelegenheit hat mich an meinen eigenen Streit um das ABR erinnert, auch wenn sich das hier längst nicht in diesen Hemisphäre abgespielt hat.


    GsD waren hier die finanziellen Möglichkeiten nicht vorhanden.


    Aber auch bei uns stand eine in Teilen bereits vorbereitete Flucht = Kindesentzug ins Ausland im Raum, die es zu verhindern galt.


    Ich habe damals engen Kontakt mit dem FamG gepflegt.

    Sehr viel konnte ich im persönlichen Gespräch auf dem "kl. Dienstweg" mit dem Gericht besprechen.

    Das Gericht berät natürlich nicht, aber man bekommt "Hinweise".


    Natürlich muss man die Dinge, die man behauptet, auch glasklar belegen können.

    Das war mir fast immer möglich.

    Man braucht allerdings auch verdammt starke Nerven, wenn dem Gericht ein Beweis nicht reicht.

    Dann übergibst du nämlich dein Kind dem anderen Elternteil in dem Wissen, du siehst es unter Umständen nie wieder, und machst es trotzdem.

    Mir waren damals die Grenzübergang bekannt, über die die Flucht geplant war.

    Ich denke, die KM wäre mit meinem Sohn dort gestoppt worden.

    Meine Hand dafür ins Feuer legen würde ich nicht!


    Ich habe damals auch verrückte Dinge überlegt, um das sich anbahnende Desaster zu verhindern.

    Die waren sicher auch so schräg wie diese Entführung der KM zu Silvester.


    Ein Kripobeamter und der enge Kontakt zum FamG haben mich so manchen Schritt überdenken lassen.

  • Die Gewaltvorwürfe gegen die KM haben wir hier in unserer Diskussion noch gar nicht thematisiert.


    Sicher, weil solche Vorwürfe immer schnell aus dem Hut gezaubert werden, wenn ein ET das ABR beantragt.


    Was davon der Wahrheit entspricht, kann hier niemand beurteilen.

    Sollten die Medienberichte stimmen, haben sich die Dänen deutlich mehr mit den Kindern unterhalten.


    Dem erstinstanzlichen Urteil zum ABR, wonach es der Vater erhielt, liegen wahrscheinlich, hoffentlich, Gutachten zugrunde.

    Gutachten enthalten eine klare Empfehlung.


    Es ist schon sehr fragwürdig, dass das OLG diesen Beschluss so einfach aufgehoben und das ABR der KM übertragen hat.

    Ev. entgegen der Empfehlung im Gutachten?

    Da würde mich die Begründung interessieren.


    In Fällen mit den finanziellen Möglichkeiten und Beziehungen dieser Eltern argwöhnt man sicher nicht zu Unrecht, dass da auch andere Dinge eine Rolle gespielt haben könnten.

  • In der Argumentation stimme ich dir ja gern zu. In der Begründung aber

    sehe ich es so: Interessanterweise gibt es in der deutschen Rechtsprechung den Tatbestand der Entführung nicht, sondern den der Freiheitsberaubung in § 239 StGb und in dessen direktem Umfeld. Das führt dazu, dass Kindesentzug und Kindesentführung strafrechtlich keinen Unterschied darstellen (ich hatte es am Anfang des Strangs, meine ich, am Rande bereits erwähnt.) Entsprechend wird gegen den Vater ja seit 2021 strafrechtlich von der deutschen Staatsanwaltschaft ermittelt. Es ist aber noch nicht zur Klageerhebung gekommen. Hat seine Gründe (s.u.).

    Juristenstreit wird es um die Rückführung/Entführung der Kinder aus Dänemark gehen.

    Hat das die Mutter in die Wege geleitet, ist das strafrechtlich nach deutschem Recht wohl keine Straftat (sieht in Dänemark anders aus. Aber sie war nicht in Dänemark. Sie hatte das vorläufige ABR. Der Vater hat es beantragt. ) In Deutschland strafrechtlich(!) also alles gut für die Mutter. Für den Vater zumindest diskutabel. In Dänemark ist das Tun der Mutter eine Straftat (das des Vaters wiederum anscheinend nicht).


    Anders sieht es aus mit dem von Dänemark ausgestellten Internationalen Haftbefehl und Auslieferungsbegehren. Laut EU-Recht hat Deutschland da ohne Prüfung auszuliefern. Prüfung nur in Sonderfällen. Immerhin das macht die Staatsanwaltschaft in Deutschland. Der Haftbefehl ist ausgesetzt gegen eine Meldeauflage und wird geprüft.

    "Minuspunkte" gäbe die Aktion in Dänemark unbestritten beim Sorgerechtsverfahren in Deutschland, wenn es die Mutter war. Waren es andere, selbst aus dem engsten Familienkreis, dann eher nicht. Die wären aber nicht als Eltern eigentlich frei von der strafrechtlichen Verfolgung. Das dürfte die juristische Problematik sein, dass sich nicht der mutmaßliche Verantwortliche für die dann Entführung meldet. Ihm droht die strafrechtliche Verfolgung.


    Es gibt Insider in Hamburg, die behaupten: Das Hamburger Gericht plante, sich für nicht länger zuständig zu erklären. Grund: Die Kinder seien schon so lange in Dänemark, dass man jetzt eine dänische Zuständigkeit sehe. (Das kann man so sehen. Man kann aber auch sagen, dass es sich das Landgericht da sehr einfach macht. Und die Mutter im Regen stehen lässt ...) Damit war die Rückführung (wenn Mutter)/die Entführung aus Dänemark (wenn von Dritten veranlasst) aus Sicht der Mutter(familie) die vielleicht letzte Möglichkeit, auf dem Ticket "Sorgerechtsentscheidung von 2021" aktiv zu werden.


    Und das ist jetzt nur der strafrechtliche Bereich. Der familienrechtliche Bereich ist nur am Rande gestreift.

    Eine ganz schwierige Situation und mit Teilinformationen immer nur bedingt zu beurteilen. Die wwerden aber von den Protagonisten - den Eltern - sehr geschickt und medienwirksam gestreut. Wohl in der Hoffnung, dass öffentlicher Druck die Waage der Justitia jeweils zur eigenen Seite ausschlagen lässt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Toll recherchiert und klasse dargelegt!

    Danke für die zusätzlichen Infos.


    In der Tat ein komplizierter Fall.


    Weisste, an Stelle der KM hätte ich taktisch anders gehandelt.


    Ich hätte dem Vater signalisiert, es ist ok für mich, die Kinder bleiben bei dir.

    Ich hätte Umgang verlangt und den in Dänemark ausgeübt.

    Und brav die Kinder zurück gebracht.


    1, 2, 3 Mal.


    Und dann wäre ich mit den Kindern nach Deutschland gefahren und hätte die Kinder bei mir behalten.


    So, wie der Vater auch gehandelt hat.


    Das ABR hatte sie in der Tasche.

    Das Verfahren war wieder auf deutschem Boden.

    Der Vater wäre gezwungen gewesen, hier zu klagen.

    Mit dem Kindesentzug des KV im Gepäck hätte er hier das ABR nicht mehr zugesprochen bekommen.

    Und das Argument "Kontinuität" hätte auch nicht mehr gezogen, da das neue, nun vom KV zu führende Verfahren auch einige Zeit in Anspruch genommen hätte, wo die Kinder ja bei der KM leben würden.


    In jedem Fall scheint in der Rechtsprechung in Deutschland eine Lücke zu existieren.


    Kindesentzug sollte eine Straftat darstellen.

    Mindeststrafe 3 Jahre Haft.

    Dann hätte man den KV nach dem Kindesentzug per Haftbefehl nach Deutschland überstellen lassen und inhaftieren können.

    Ohne Elternteil in Dänemark, inhaftiertem Vater in Deutschland und auf freiem Fuß lebender Mutter hier hätte das Sorgerecht der KM in Deutschland gegriffen.

    Es wäre völlig wurscht, wer das ABR hat oder beantragt.

  • Der Vater hat ja, trotz gerichtlicher Anordnung, jeglichen Umgang verweigert. Was die Mutter da alles angeboten hat, weiß man nicht. Es hat ja - auch medienwirksam von einem Kamerateam begleitet - die Reise der Großeltern vors Haus in Dänemark gegeben. Die Großeltern wollten vor dem Tod der Oma den Kindern wenigstens noch einmal zuwinken können. Hat der Vater verweigert. Die Großmutter ist mittlerweile verstorben.


    Da weiß man, sorry, gar nicht, in welchen Eimer man zuerst kotzen soll ...


    Ich glaube nicht, dass die Eltern sich auf irgendetwas einigen können. Und es herrscht wohl zu Recht tiefes Misstrauen gegeneinander.


    Trennungen können einfach grausam sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Tja, da hast du absolut recht.


    Mir ist es grundsätzlich wurscht, was sich Eltern gegenseitig antun.


    Es sind Erwachsene und so sie 3 gr. Grips in der Birne haben, sind sie für ihre Handlungen selbst verantwortlich.


    Es geht mir nach wie vor nicht in den Kopf wie man einen Menschen, den man geliebt hat, mit dem man gemeinsame Kinder hat, so sehr hassen kann, dass das Wohl der gemeinsamen Kinder keine Rolle mehr spielt.

    Da haben sie gesunde Kinder und gehen so mit ihnen um.

    Das muss man erst einmal über's Herz bringen.


    Die betroffenen Kinderseelen, die da einfach mit hinein gezogen werden, tun mir entsetzlich leid.

  • Ein guter Freund von mir, Paartherapeut, sagt immer: Liebe ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite ist Hass.


    Um dann zu sagen: Vernünftig oder besser sachlichen Argumenten zugänglich sind Trennungspaare erst, wenn ihnen der Expartner ziemlich gleichgültig geworden ist.


    Die Eltern hier sind seit 9 Jahren getrennt und beide in neuen Beziehungen. Aber "gleichgültig" ist ihnen der Ex sicherlich nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gleichgültig ist wohl niemandem sein/ihr Ex-Lieblingsmensch jemals so richtig, auch wenn wir uns das gern einreden. Ist ja auch ok. Der jetzige Fall ist einfach ein Paradebeispiel dafür, wie alle Beteiligten leiden, wenn Eltern ihren persönlichen, egozentrischen Grabenkrieg weit über den Blick auf die Kinder stellen. Für mich stellen die beiden ProtagonistInnen sich hier beide als erziehungsunfähig dar. Die armen Kinder… die werden dann wohl vom Vorbild ihrer Eltern lernen und diese bei Erreichen der Volljährigkeit erst mal nach Strich und Faden auf Schmerzensgeld verklagen 🤷‍♀️

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • https://www.mopo.de/hamburg/po…-polizei-sucht-block-wohn


    Die Staatsanwaltschaft versucht weiterhin den KV wegen der Kindesentführung vor Gericht zu stellen und haben Klage eingereicht im Mai 23 beim Amtsgericht.

    Dieses hat die Klage im November 23 abgelehnt.


    Wie kann das sein, dass eine Kindesenziehung bzw. Kindesentführung nicht geahndet wird ?

    Bevor du mit dem Kopf durch die Wand gehst, überlege zuerst.........

    Was mache ich im Nebenzimmer ? (unbekannt)

  • Oha, jetzt ist die K.... aber richtig am Dampfen. Hausdurchsuchung im Hause Block.

    Die Fam. Block wird das wohl erwartet haben. Es gibt ja den internationalen Haftbefehl. Es scheinen allerdings die Beweise für die natürlich naheliegende Vermutung zu fehlen, einer der Blockfamilie ist in der Rückbringung/Entführung verwickelt.


    Die Polizei wird jetzt nicht unbedingt darauf hoffen, in den Unterlagen der Familie Block im Wohnhaus oder an der Arbeitsstätte eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer zu finden: Rückbringung der Kinder aus Dänemark am 1.1. 2024. Personaleinsatz. 8 Personen, Nachtzuschlag, 2 Pkw.

    Aber vielleicht auf Rechnern gelöschte E-Mails, Zahlungsflüsse oder was auch immer.


    Und wieder gibt es anscheinend unterschiedliche Angaben. Ein Polizeisprecher sagt, es gehe um das Delikt Kindesentführung.

    Die Welt Hamburg berichtet von Informationen durch die Staatsanwaltschaft, es handle sich um Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber dem Vater. (Der ist zwar nicht verletzt worden, soweit man weiß. Aber er wurde wohl von mehreren Personen und hinterrücks angegangen. Das sind zwei mögliche Vorwürfe, die die Straftat Körperverletzung begründen könnten.) Vielleicht wird auch in beiden Vergehen ermittelt.

    Neben den Ausführenden, die angeblich von Deutschland nach Israel ausgereist sind, könnte hier auch ein Auftraggeber im Fokus stehen und ein etwaiger Mitwisser, der die gefährliche Körperverletzung in Kauf genommen hat. - Aber: Vermutungen reichen nicht. Es müssen Beweise her. Sollten die heute gefunden worden sein, wird man vielleicht einen Auftraggeber ermitteln können und vielleicht eine Verbindung zu den Ausführenden herstellen können.

    Wenn nicht, dann wird es schwierig für die Ermittlungsbehörden.


    Wir werden mutmaßlich noch lange über diese Sorgerechtsgeschichte berichtet bekommen. Heilen kann da gerade noch gar nichts.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine Ausreise der Kinder ins Ausland hätte ich an ihrer Stelle nicht zugelassen bzw. mich zuvor über die rechtliche Lage informiert.

    Dann hätte sie erfahren, was ihr blühen kann.

    Dein Argument läuft völlig ins Leere, wie Wattwanderin schreibt. Es sei denn du glaubst, der KV hatte bzw. hätte kein Umgangsrecht gehabt und die Mutter sei selbst Schuld, dass sie die Kinder nicht eingesperrt hat, damit der Vater sie nicht mitnehmen kann. Sitzen die Kinder im Auto des KV, kann der einfach losfahren und die Kinder sind weg.

  • Die Geschichte geht weiter. Und wird größtenteils derzeit über die Medien ausgetragen und über ominöse Quellen bzw. mutmaßliche Aktenzitate.


    Ziemlich umfangreich dokumentiert, mutmaßlich aber auch irgendwie gefärbt ist dieser Link auf das Medium Übermedien https://uebermedien.de/91517/d…acht-um-die-block-kinder/


    Neben der Zusammenfassung wird hier sehr dezidiert die Rolle der Medien betrachtet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.