Mein Exmann hat mir neulich eine Email geschrieben, dass er den Unterhalt 2022 für unsere Tochter als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen möchte und sein Steuerberater gesagt hat, dass er das über die Anlage U machen könnte.
Er braucht meine Unterschrift, weil ich dann den Kindesunterhalt meinerseits als Einkommen angeben und versteuern muss.
Er ist selbständig tätig, aber ich glaube, das tut an dieser Stelle nichts zur Sache.
Mittlerweile bin ich ihm gegenüber weniger vertrauensselig als früher und habe folgendes recherchiert:
Die Anlage U ist für Unterhalt gegenüber entweder dauerhaft getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gedacht. Rechnet man über die Anlage U ab, ist es tatsächlich so, dass der gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden kann, bzw. versteuert werden muss.
Kindersunterhalt muss nie versteuert werden. Und Kindesunterhalt kann auch nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag hat, als Beispiel stand dabei, wenn es im Ausland wohnt.
Trotzdem habe ich an verschiedenen Stellen gefunden, dass man den geleisteten Kinderunterhalt in der Steuererklärung angibt und das Finanzamt den Betrag berücksichtigt, der abgezogen werden kann. Und ich habe gefunden, dass Kindesunterhalt zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt, die bis ca. 10.000 Euro abgesetzt werden können.
Für mich alles nicht so richtig nachvollziehbar, wichtig scheint mir nur zu sein, dass ich
1.) Die Anlage U nicht unterschreibe, weil ich keinen Ehegattenunterhalt bekommen habe.
2.) Den Kindesunterhalt nicht versteuern muss.
Ist das so richtig? Muss ich noch etwas wissen / beachten?
Kann ich ihm irgendetwas positives sagen, das sein Gemüt beruhigen wird, wenn ich seine Anlage U nicht unterschreibe?