Kinderunterhalt versteuern?

  • Mein Exmann hat mir neulich eine Email geschrieben, dass er den Unterhalt 2022 für unsere Tochter als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen möchte und sein Steuerberater gesagt hat, dass er das über die Anlage U machen könnte.

    Er braucht meine Unterschrift, weil ich dann den Kindesunterhalt meinerseits als Einkommen angeben und versteuern muss.

    Er ist selbständig tätig, aber ich glaube, das tut an dieser Stelle nichts zur Sache.


    Mittlerweile bin ich ihm gegenüber weniger vertrauensselig als früher und habe folgendes recherchiert:


    Die Anlage U ist für Unterhalt gegenüber entweder dauerhaft getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gedacht. Rechnet man über die Anlage U ab, ist es tatsächlich so, dass der gezahlte Unterhalt von der Steuer abgesetzt werden kann, bzw. versteuert werden muss.


    Kindersunterhalt muss nie versteuert werden. Und Kindesunterhalt kann auch nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Kind keinen Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag hat, als Beispiel stand dabei, wenn es im Ausland wohnt.


    Trotzdem habe ich an verschiedenen Stellen gefunden, dass man den geleisteten Kinderunterhalt in der Steuererklärung angibt und das Finanzamt den Betrag berücksichtigt, der abgezogen werden kann. Und ich habe gefunden, dass Kindesunterhalt zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt, die bis ca. 10.000 Euro abgesetzt werden können.


    Für mich alles nicht so richtig nachvollziehbar, wichtig scheint mir nur zu sein, dass ich

    1.) Die Anlage U nicht unterschreibe, weil ich keinen Ehegattenunterhalt bekommen habe.

    2.) Den Kindesunterhalt nicht versteuern muss.


    Ist das so richtig? Muss ich noch etwas wissen / beachten?

    Kann ich ihm irgendetwas positives sagen, das sein Gemüt beruhigen wird, wenn ich seine Anlage U nicht unterschreibe?

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Kindesunterhalt kann man nicht von der Steuer absetzen, wenn man als Entlastung Kindergeld bekommt. Kindergeld IST die steuerliche Entlastung. Er rechnet das KG ja zur Hälfte auf den Bruttobetrag KU an.


    Ich würde gar nichts unterschreiben.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kindergeld IST die steuerliche Entlastung. Er rechnet das KG ja zur Hälfte auf den Bruttobetrag KU an.


    Ich würde gar nichts unterschreiben.

    Ahhh, richtig, das mit dem Kindergeld ist einleuchtend.


    Nein, ich unterschreibe auch gar nichts. Aber er wird toben und im Gegenzug auch nicht meine Zeiten zur Kindererziehung unterschreiben, die ich noch bei der Rentenkasse einreichen muss... (Aber da wird es sicherlich auch andere Mittel und Wege geben.)

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Da kann er toben, wie er will. Wenn du die Unterschrift einklagst, wirst du Recht bekommen. Er im Gegenzug aber nicht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Die Kindererziehungszeiten werden in D m. W. automatisch der Mutter zugeschrieben, wenn der RV keine andere Mitteilung gemacht wird. Dafür allerdings braucht Ex deine Unterschrift.


    Bei der Steuer kann es ganz unterschiedliche Gründe geben (wobei Kindesunterhalt grundsätzlich steuerneutral ist.) Darum sollte man a) eine Bestätigung einfordern, dass eventuelle Nachteile für dich vom Ex ausgeglichen werden (so ist es auch gesetzlich geregelt, wird halt nur nach der Steuerrückerstattung gern geschlabbert und vergessen) b) Ex darauf hinweisen, dass die günstigere Steuer natürlich das Nettojahreseinkommen erhöht und damit die Basis, nach der für 2024 der Unterhalt berechnet wird. Da es sich mutmaßlich um eine Verbesserung von über 10 Prozent handelt, ist deine Auskunftsforderung auf jeden Fall berechtigt. (Er solle nicht versuchen, sich darum zu drücken.) Du würdest aber dich freuen, dass er auf diesem Wege den Unterhalt der Kinder erhöhen wolle und das natürlich unterstützen.


    Am Ende kann es gut sein, dass du tatsächlich die Nutznießerin der Sache bist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Die Kindererziehungszeiten werden in D m. W. automatisch der Mutter zugeschrieben, wenn der RV keine andere Mitteilung gemacht wird. Dafür allerdings braucht Ex deine Unterschrift.

    So einfach scheint es nicht (mehr) zu sein, ich habe jedenfalls den 10 seitigen Antrag V0800 zur Feststellung von Kindererziehungszeiten vor mir liegen, der damit endet, dass der Elternteil, der nicht in Elternzeit war, mit Unterschrift bestätigen muss, dass der/die Antragsteller:in die Kinder betreut hat.

    Deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Wofür braucht der Ex meine Unterschrift in Bezug auf V0800? Da brauche ich doch seine, weil ich in Elternzeit war.


    Dass mir der Nachteil ausgeglichen werden muss, habe ich auch gelesen. Aber ganz ehrlich, der Ex hat mich 2021 um eine Menge Steuerrückzahlung betrogen, wenn es sich vermeiden lässt, möchte ich nicht irgendwie mit ihm gemeinsame Sache machen, weil ich genau weiß, dass er es wieder versuchen wird und ich mir die Nerven einfach sparen möchte.


    Ansonsten ist er selbständig und so arm (gerechnet), dass er ohnehin nur deshalb, weil er so ein integerer Vater ist, überhaupt Unterhalt nach der untersten Stufe der DüTa zahlt. Also springt da für unsere Tochter definitiv nichts bei raus.


    Mich interessiert eigentlich nur: Muss ich unterschreiben? Wenn nein, dann lasse ich es. Alles andere wird zu kompliziert und zu schlupflocherig.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Anlage U ist ausschließlich für Ehegattenunterhalt. Und macht dann Sinn wenn der den Unterhalt erhält einen deutlich geringeren Steuersatz hat als der zahlende. Allerdings sollte man sich die Unterschrift sehr gut überlegen und den Nachteil ausgleichen lassen.

    Kindesunterhalt ist auch keine außergewöhnliche Belastung. Auf keinen Fall. Erst wenn das Kind in der steuerlichen Definition kein Kind mehr ist, kann unter Umständen Unterhalt an bedürftige Personen geltend gemacht werden.


    Unterschreibe nichts. Kein Steuerberater hat dem Ex gesagt, dass Kindesunterhalt geltend gemacht werden kann. Da hat er nur halb hingehört und Geld gesehen.
    Steuerliche Entlastung ist das Kindergeld bzw. bei Besserverdienenden der Kinderfreibetrag. Nix anderes, außer Schulgeld oder Kita/Hortkosten. Auch keine Klassenfahrt.

  • Wenn ich mich recht erinnere, könnte der Mann die Unterschrift einklagen, müsste sich aber im Gegenzug verpflichten, Dir alle dadurch entstehenden Nachteile auszugleichen. Aber - ist die Anlage U nicht ausschließlich für Ehegatten-Unterhalt? Kindesunterhalt ist doch da außen vor?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Da war mal wieder mein Antwortfeld zu lange geöffnet... ;)

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Wofür braucht der Ex meine Unterschrift in Bezug auf V0800? Da brauche ich doch seine, weil ich in Elternzeit war.

    Wenn er die Kinder für sich beantragen sollte, dann braucht er deine Unterschrift. Dass Du als Mutter seine Unterschrift brauchst, ist mir neu. Fände ich grundsätzlich gut für Väter, die tatsächlich die Kids betreut haben ...


    Mich interessiert eigentlich nur: Muss ich unterschreiben? Wenn nein, dann lasse ich es. Alles andere wird zu kompliziert und zu schlupflocherig.

    Wenn er Dir Unterhalt leistet, wirst Du es bestätigen müssen. Mutmaßlich zahlt er aber keinen Unterhalt. Wenn er sich arm rechnet, wäre die Unterhaltsleistung aber ein netter Ansatz, ihn an den Haken zu bekommen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe ihm jetzt nur kurz geschrieben, dass Anlage U für Ex-Ehegattenunterhalt gedacht ist und ich die Anlage U nicht unterschreibe, weil er mir keinen Unterhalt zahlt.

    Und dass Kindesunterhalt grundsätzlich nicht versteuert werden muss und nur in ganz seltenen Fällen abgesetzt werden kann - nicht, dass er da mit einer anderen Anlage auf neue Ideen kommt.


    Ich habe keine wutschnaubende Antwortmail bekommen, also gehe ich davon aus, dass er entweder vorher schon gewusst hat, dass er versucht, Unrecht zu tun oder es wenigstens herausfinden konnte, bevor er mir eine Antwort geschrieben hat.


    Dass er jetzt natürlich im Gegenzug das Fahrrad der Tochter nur rausrücken will, wenn sie es persönlich abholt, war ja fast klar.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -

  • Naja. Bei Letzterem muss sie durch, wenn sie das Fahrrad will. Wer soll es sonst abholen? Du? Die Nachbarin?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Naja, ich hätte das Fahrrad schon abgeholt. Es muss eh in der Bahn transportiert werden, also wäre die Tochter dafür nicht zwangsläufig notwendig gewesen.

    Zumal die eher kein Rad hat, als es bei ihrem Vater abzuholen.

    Through judging, we seperate. Through understanding, we grow.
    - Doe Zantamata -