Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, ob jemand von euch bereits eine Erfahrung mit dem Familiengericht hat, bzw angehört wurde.
Ich habe damit noch null Erfahrung, bin aber jetzt mit dem Vater in einer Woche dort eingeladen.
Ich hatte beim Familiengericht einen Antrag auf Aussetzung der gemeinsamen Sorge gestellt, weil der Vater gegen ein Verweilen unseres gemeinsamen Sohnes in der ersten Klasse ist.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, und alles logische Denken, und eine schriftliche Stellungnahme der Klassenlehrerin, sprechen eigentlich für ein Verweilen.
Nur kurz: mein Sohn wurde mit sechs eingeschult, bereits nach drei Monaten im ersten Schuljahr war absehbar, dass er den Lernrückstand zu seinen Mitschülern nicht mehr aufholen kann. Bis heute, kann er Wörter nicht lesen, und ist auch nur im Zahlenraum bis zehn sicher. Würde er in die zweite Klasse sozusagen mitgeschleift werden, würde er weiterhin extra Lernmaterial bekommen, und meine Befürchtung ist, dass er nur frustriert wird, und es letztendlich an seinem Selbstbewusstsein nagt.
Letztendlich ist alles wie so oft im Leben eine Frage wie man dem Ganzen entgegen tritt. Ich habe bereits vor einigen Wochen mit ihm darüber gesprochen, dass es eventuell passieren kann, dass er die Klasse wiederholen muss. Ich habe versucht die Vorteile für ihn heraus zu kristallisieren, und ihn daran bestärkt, dass er ein sehr soziales, in sich ruhendes Kind ist, und keinerlei Probleme haben würde, neue Freunde zu finden. Er selbst hat auch einmal gesagt, ach Mama, ich bin etwas langsamer als die anderen, aber das ist nicht so schlimm, dann mache ich die Klasse halt noch mal. Seine größte Sorge war, ob er dann bei der Einschulung noch mal eine Schultüte bekommt.
Der Vater ist wiederum gegen ein Verweilen, weil er ,ich zitiere, seinem Sohn in der zweiten Klasse die Chance geben möchte, den Lernrückstand aufzuholen. In einem Gespräch mit der Klassenlehrerin meinte der Vater, er würde dann gerne im zweiten Schuljahr seinen Sohn vom SIBUZ auf Förderschwerpunkt Lernen testen lassen. Die Lehrerin meinte darauf, dass er überhaupt nicht diesen Förderschwerpunkt Lernen bekommen würde, weil er keine Lernbehinderung hat, und im zweiten Halbjahr deutliche Fortschritte gemacht hat. Sein Lernen stagniert auch nicht, er ist halt einfach nur langsamer, und braucht mehr Zeit.
Auf die Frage der Lehrerin, worin er denn die Vorteile sieht für seinen Sohn, konnte der Vater nur mit den Achseln zucken ....er ist wohlgemerkt selbst Grundschullehrer.
Da er sich selbst überhaupt nicht mit seinem Sohn hinsetzt, um beispielsweise mal lesen zu üben, geschweige denn Hausaufgaben begleitet oder sich grundsätzlich nicht um schulische Angelegenheiten seiner beiden Söhne kümmert, verstehe ich seine Befindlichkeiten ehrlich gesagt nicht.
Das Familiengericht hat uns nun beide als Elternteile eingeladen, und sogar unseren siebenjährigen Sohn, der auch von einem Verfahrensbeistand befragt werden soll. Ich finde das sehr ungewöhnlich in dem jungen Alter, aber nun gut.
Des weiteren soll auch ein Vertreter vom Jugendamt anwesend sein.
Gibt es jemanden, der eine ähnliche Erfahrung gemacht hat? Gibt es gewisse Dinge auf die ich als Mutter achten sollte?
Von den üblichen sozialen Verhaltensweisen, wie jede Partei ausreden lassen, und nicht emotional werden mal ganz abgesehen.
Werden wir als Eltern gemeinsam in einem Raum befragt, oder getrennt?
Kann das Urteil gleich am selben Tag gefällt werden?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen und danke euch
LG Susi