Einladung zur Anhörung beim Familiengericht

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal fragen, ob jemand von euch bereits eine Erfahrung mit dem Familiengericht hat, bzw angehört wurde.


    Ich habe damit noch null Erfahrung, bin aber jetzt mit dem Vater in einer Woche dort eingeladen.


    Ich hatte beim Familiengericht einen Antrag auf Aussetzung der gemeinsamen Sorge gestellt, weil der Vater gegen ein Verweilen unseres gemeinsamen Sohnes in der ersten Klasse ist.


    Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, und alles logische Denken, und eine schriftliche Stellungnahme der Klassenlehrerin, sprechen eigentlich für ein Verweilen.


    Nur kurz: mein Sohn wurde mit sechs eingeschult, bereits nach drei Monaten im ersten Schuljahr war absehbar, dass er den Lernrückstand zu seinen Mitschülern nicht mehr aufholen kann. Bis heute, kann er Wörter nicht lesen, und ist auch nur im Zahlenraum bis zehn sicher. Würde er in die zweite Klasse sozusagen mitgeschleift werden, würde er weiterhin extra Lernmaterial bekommen, und meine Befürchtung ist, dass er nur frustriert wird, und es letztendlich an seinem Selbstbewusstsein nagt.


    Letztendlich ist alles wie so oft im Leben eine Frage wie man dem Ganzen entgegen tritt. Ich habe bereits vor einigen Wochen mit ihm darüber gesprochen, dass es eventuell passieren kann, dass er die Klasse wiederholen muss. Ich habe versucht die Vorteile für ihn heraus zu kristallisieren, und ihn daran bestärkt, dass er ein sehr soziales, in sich ruhendes Kind ist, und keinerlei Probleme haben würde, neue Freunde zu finden. Er selbst hat auch einmal gesagt, ach Mama, ich bin etwas langsamer als die anderen, aber das ist nicht so schlimm, dann mache ich die Klasse halt noch mal. Seine größte Sorge war, ob er dann bei der Einschulung noch mal eine Schultüte bekommt.


    Der Vater ist wiederum gegen ein Verweilen, weil er ,ich zitiere, seinem Sohn in der zweiten Klasse die Chance geben möchte, den Lernrückstand aufzuholen. In einem Gespräch mit der Klassenlehrerin meinte der Vater, er würde dann gerne im zweiten Schuljahr seinen Sohn vom SIBUZ auf Förderschwerpunkt Lernen testen lassen. Die Lehrerin meinte darauf, dass er überhaupt nicht diesen Förderschwerpunkt Lernen bekommen würde, weil er keine Lernbehinderung hat, und im zweiten Halbjahr deutliche Fortschritte gemacht hat. Sein Lernen stagniert auch nicht, er ist halt einfach nur langsamer, und braucht mehr Zeit.


    Auf die Frage der Lehrerin, worin er denn die Vorteile sieht für seinen Sohn, konnte der Vater nur mit den Achseln zucken ....er ist wohlgemerkt selbst Grundschullehrer.


    Da er sich selbst überhaupt nicht mit seinem Sohn hinsetzt, um beispielsweise mal lesen zu üben, geschweige denn Hausaufgaben begleitet oder sich grundsätzlich nicht um schulische Angelegenheiten seiner beiden Söhne kümmert, verstehe ich seine Befindlichkeiten ehrlich gesagt nicht.


    Das Familiengericht hat uns nun beide als Elternteile eingeladen, und sogar unseren siebenjährigen Sohn, der auch von einem Verfahrensbeistand befragt werden soll. Ich finde das sehr ungewöhnlich in dem jungen Alter, aber nun gut.


    Des weiteren soll auch ein Vertreter vom Jugendamt anwesend sein.


    Gibt es jemanden, der eine ähnliche Erfahrung gemacht hat? Gibt es gewisse Dinge auf die ich als Mutter achten sollte?

    Von den üblichen sozialen Verhaltensweisen, wie jede Partei ausreden lassen, und nicht emotional werden mal ganz abgesehen.


    Werden wir als Eltern gemeinsam in einem Raum befragt, oder getrennt?


    Kann das Urteil gleich am selben Tag gefällt werden?


    Ich würde mich über Antworten sehr freuen und danke euch :-)


    LG Susi

  • Hallo Susi,


    ich finde es total toll, dass du deinen Sohn so gut im Blick hast und ihm die Zeit geben möchtest, die er braucht. Die Schuleingangsphase ist ja so ausgelegt, dass Kinder für die ersten beiden Schuljahre ein bis drei Jahre Zeit haben, eben jeder nach seinen Möglichkeiten. Ich bin erstaunt darüber, dass der KV als Grundschullehrer da so gegeb arbeitet. Warum will er lieber einen Förderbedarf Lernen überprüfen lassen, als seinem Sohn ein Schuljahr wiederholen zu lassen? Was verspricht er sich davon? Geht es hier um Machtspiele? Wie ist euer Verhältnis sonst?

  • Ich finde den Vater sehr widersprüchlich. Entweder hat das Kind eine Chance, aufzuholen , dann müsste er sehr gut begabt sein und es bräuchte einen Grund, warum er sich den Unterrichtsstoff nicht aneignen konnte ODER das Kind hat vermutlich förderschwerpunkt Lernen, dann wird es nicht aufholen können.


    Handelt es sich um Berlin? Da wird der Förderschwerpunkt Lernen frühestens in der dritten Klasse überprüft

    Außerdem entspricht die Beratung der Klassenlehrerin scheinbar sehr gut den Bedürfnissen deines Kindes. Ich finde es total richtig, da mitzugehen.


    Ich war noch nicht vor Gericht, ich kann dir keinen tip geben, aber wünsche dir alles Gute 👍

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

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  • Hallo Susi, wenn ich es recht verstehe, hast du bzw. Dein Anwalt (hast du einen?) eine Klage eingereicht. In der Klageschrift - dem Antrag - ist eine Forderung von dir gestellt und anschließend begründet worden. Und im Verfahren geht es genau um die gestellte Forderung, um nichts anderes!! (Es sei denn, in der Verhandlung wird ein Erweiterungsantrag gestellt ...)

    Hat der Vater auf die Klageschrift geantwortet? Und hast du auch noch einmal erwidert?


    Das sind die Unterlagen, die der Richter hat. Dazu wird er Verständnisfragen stellen. Und auch den Verfahrensbeistand befragen (der hat bereits mit eurem Sohn gesprochen und mit dir?)

    Dass der Sohn befragt wird, ist üblich und normal. Anders wäre es ja schlimm, wenn der Richter eine Entscheidung über den Jungen fällen würde, ohne ihn gesehen zu haben ...


    Nochmals zum Verfahren: Mutmaßlich habt ihr einen Doppeltermin. Das steht in der Ladung. Zuerst einen Versöhnungstermin. Da wird das Gericht prüfen und nachhoeren, ob ihr euch als Eltern nicht irgendwie einigen könnt. Achtung dabei: Familiengerichte suchen da nicht die sinnvollste Lösung in der Sache, sondern eine Lösung, die Frieden in die Familie bringt. Wecker du den Anschein, um des lieben Frieden Willens könntest du zur Not dem Vorschlag des Vaters zustimmen, kann es sein, dass du in diese Richtung gedrängt wirst. Da muss man aufpassen wie ein Fuchs. (Ich habe immer einen Zettel dabei gehabt und vor mir auf dem Tisch liegen, auf dem mein Verhandlungsziel stand ... Da habe ich manches Mal draufgucken müssen, um im Verhandlungstrubel nicht unterzugehen ...)


    Die Verhandlung ist im genannten Gerichtssaal. Beide Parteien sind dort, nehmen die ganze Zeit an der Verhandlung Teil. Wenn Sohn gehört wird (ohne das elterliche Beisein!), nimm noch wen mit, der dann Sohn während der Verhandlung draussen betreut oder schon nach Hause bringt. In der Verhandlung darf normalerweise Kind nicht sein ...


    In der Regel wird der Beschluss taggleich verkündet. Oft am späten Nachmittag. Das erklärt dir dein Anwalt, wie das bei euch ganz genau läuft.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen,


    vielen Dank für eure Antworten.

    Zur Erklärung nochmal: da ich von der Klassenlehrerin erfahren habe, dass der Vater nicht zustimmt zum wiederholen der ersten Klasse, habe ich aufgrund der Vorerfahrungen mit ihm, einen Antrag beim Familiengericht gestellt. Von diesem Antrag weiß der Vater bis dato nichts, bzw weiß es wahrscheinlich jetzt durch das Schreiben vom Familiengericht. Dementsprechend gab es auch keine Antwort vom Vater.


    Da der Vater sich beispielsweise auch bei meiner Mutter-Kind-Kur gesperrt hat, dass die Kinder mitdürfen, musste damals auch das gemeinsame Sorgerecht für diesen Fall ausgesetzt werden.


    Es gibt auch noch so andere Dinge, bei denen er sich quer stellt oder Dinge aussitzt, da habe ich ja hier noch andere Beiträge verfasst.


    Ich gehe davon aus dass es kein Doppeltermin ist, ich habe hier im Brief nur einen Termin stehen. Auch der Verfahrensbeistand wird wie gesagt dort vor Ort sein, den habe ich aber vorher nie kennengelernt. Das sind für mich alles völlig fremde Personen .... einen Anwalt habe ich nicht, ich hoffe ich brauche den auch nicht 🤔


    Habt ihr eine Ahnung, wie lange ungefähr so ein Termin dauert? Kriegt man die Entscheidung am selben Tag dann telefonisch mit oder per E-Mail?


    Danke nochmal :-)

  • Wenn eine Entscheidung am Tag getroffen wird, kannst du dir diese zum sog. Verkündigungstermin (meist nach allen Verhandlungen des Tages) anhören im Gerichtssaal. Ansonsten bekommst du alles schriftlich - Papier - nach mehreren Wochen. Wird kein Widerspruch eingelegt, ist das Urteil dann entsprechend rechtsgültig. Da die Zeit knapp ist, hat das Gericht hier anscheinend beschleunigt. Hast du vielleicht ein Eilverfahren beantragt? (Selbst die Klage geschrieben oder bist über einen Rechtspfleger am FamGericht gegangen?)

    Seltsam ist, dass der Vater noch keine Stellungnahme abgeben durfte/konnte und der Verfahrenspfleger bestimmt, aber noch nicht aktiv ist.


    Wenn du schon ein Sorgerechtsverfahren hattest, weißt du ja schon, wie die Abläufe sind. FamVerfahren werden meist in 2 Stunden Abstand angesetzt. Dann kommt der nächste Termin. Das versuchen Richter einzuhalten ...


    So einfach wie im ersten Verfahren wird das nicht. Bekommt der Richter mit, dass der Vater nicht nur Vater, sondern als Grundschullehrer auch "Fachmann" ist, wird es schwierig für den Richter, die jeweiligen Argumente fachlich zu gewichten. Allerdings muss ja eine Entscheidung her, keine Entscheidung hieße ja Übergang in die zweite Klasse.

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • In anderthalb Wochen ist in Berlin Zeugnisausgabe, von daher denke ich dass eine Entscheidung vor Ort erfolgen wird.

    Ich bin vor ca 3 Wochen zum Familiengericht gegangen, und dort wurde ein Antrag formuliert. Die beiden Rechtspfleger haben sich dann darauf geeinigt, dass wir eine einstweilige Verfügung anstreben, aufgrund der Dringlichkeit. Also das habe ich jetzt nicht forciert oder so, dafür kenne ich mich zu wenig aus.


    Ja, der Vater ist Grundschullehrer, allerdings Quereinsteiger. Was nicht heißt dass Quereinsteiger per se unfähig sind, aber an pädagogischen Geschick und Empathie fehlt es dem Vater schon. Zudem will der Vater ja wegziehen, und das war ja auch eins seiner Argumente im Gespräch mit der Klassenlehrerin. Unser Sohn soll doch einfach weitermachen in der zweiten Klasse, und dann würde er am Ende der zweiten Klasse ja eh umziehen, und da beide Kinder mit wollen, ist das ja dann alles kein Problem. Und er möchte sein Sohn den Klassenverband erhalten und ihm einen nochmaligen Wechsel in eine andere Klasse ersparen. Der zweite Wechsel ist aber rein theoretisch, weil er ja derjenige ist der umziehen will. Und das ja kein Fakt ist, weil ich als Mutter natürlich gegen einen Umzug bin mit den Kindern.


    Also da spielen noch viele andere Komponenten mit rein, aber ich werde das meinerseits natürlich nicht thematisieren. Ich gucke einfach, dass ich die Fragen so gut es geht beantworten kann und hoffe das reicht dann aus :rolleyes:

  • Okay. Ein Eilentscheid. Das erklärt einiges. In einem Eilentscheid bekommst du einen vorläufigen! Beschluss. Das eigentliche Hauptverfahren folgt erst, wenn es der Richter nicht schaffen sollte, euch im Eilverfahren auf einen Vergleich einzuschwoeren bzw. der Verlierer den Beschluss akzeptiert und aufs Hauptverfahren verzichtet.

    Das Hauptverfahren wird vom Richter anscheinend vorbereitet: Verfahrenspfleger und JA werden bereits jetzt hinzugezogen. Kind wird bereits jetzt angehört.


    Ob du etwas forciert hast oder nicht, ist rechtlich egal. Was vor Gericht behandelt und entschieden wird, ist Dein Antrag, ist Deine Forderung. Alles muss von dir nachgewiesen und belegt werden. Der Rechtspfleger hat das nur zu Papier gebracht.


    "Problem" bei deinem Antrag ist: Wird ihm entsprochen, kann die Entscheidung nicht mehr korrigiert werden. Kind kann nicht im Oktober von der ersten in die zweite Klasse hochgezogen werden. Umgekehrt ist es in vielen Bundesländern anders: Zur Not kann auch im laufenden Jahr zurückgestuft werden.

    Du musst entsprechend sehr überzeugende Argumente haben, den Richter bei der derzeitigen Faktenlage davon zu überzeugen, einen unumkehrbaren Beschluss zu deinen Gunsten zu fällen. Auf diesen Argumentationsgang solltest du dich intensiv vorbereiten. Kontraproduktiv sind dabei in der Regel "persoenliche" Argumente: "Vater ist zwar Lehrer, aber ist nicht richtig qualifiziert" oder: "Vater will eigentlich mit den Kindern wegziehen in ein, zwei Jahren und blockiert eh immer alles" sind keine ein Gericht überzeugende Argumente. Sie zeigen nur die Problematik der Eltern, keine inhaltlichen Absprachen treffen zu können. Das im negativen Sinn dem Gericht zu zeigen, sollte man der Gegenseite überlassen, ist eine gute Verfahrenstaktik. Du solltest dagegen Sachargumente haben, um alles zu toppen, was Ex aufzählen koennte.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • "Problem" bei deinem Antrag ist: Wird ihm entsprochen, kann die Entscheidung nicht mehr korrigiert werden. Kind kann nicht im Oktober von der ersten in die zweite Klasse hochgezogen werden. Umgekehrt ist es in vielen Bundesländern anders: Zur Not kann auch im laufenden Jahr zurückgestuft werden.


    Ich glaube das habe ich vielleicht missverständlich rübergebracht. Ich sehe gar nicht die Chance, dass mein Sohn, sollte er die erste Klasse wiederholen dürfen, dann im Oktober hochgestuft wird und das dann nicht mehr geht.


    Eher wie du sagtest, andersrum. Heißt, wenn der Vater sich durchsetzen sollte, und mein Sohn in die zweite Klasse kommt, wäre dann die Gefahr, dass im Oktober gesagt wird aufgrund seiner Leistungen, dass er zurück in eine erste muss. Und das wäre ja ehrlich gesagt viel schlimmer fürs Kind.


    Von daher mache ich mir da eigentlich keine sorgen, dass ich da keine Argumente habe. Die Argumente liegen auf der Hand, bzw in den Übungsheften.

    Müsste man sowas dann als Nachweis erbringen? Also ich weiß ehrlich gesagt überhaupt nicht, inwieweit ich mich da vorbereiten müsste.


    Also das soll jetzt nicht siegessicher klingen, aber ich kann ja nur argumentieren, warum ich es für das Kindeswohl besser halte, wenn mein Sohn die Klasse wiederholt.


    Und natürlich steht es für mich außer Frage, dass ich jetzt nicht persönlich den Vater angreife oder sowas. Das tut ja für diesen Antrag nichts zur Sache.

  • Ich habe mir deine Infos jetzt noch einmal unter dem Blickwinkel "Eilantrag" durchgelesen - ein Regentag im Urlaub macht es möglich ...


    Ich bin mir jetzt unsicher, ob die von Dir so bezeichnete "Einladung" eine "Ladung" ist für eine Verhandlung. Oder ob es einzig darum geht, dass euer Sohn gehört/angehoert werden soll und hinterher gar keine Verhandlung erfolgt, in der ihr Eltern gehört werdet.

    Ein Eilverfahren kann nämlich theoretisch, weil "vorläufiger Entscheid", einzig auf Grundlage des eingereichten Antrags entschieden werden. Und es gibt noch Zwischenformen. Genau, hier kommt es aus die genaue juristische Formulierung an, steht das in der "Einladung", die du bekommen hast.

    Tatsächlich sind Eilantragsverfahren im Familienrecht ungewöhnlich und selten, da das Familienrecht ein sog. Beschleunigungsgebot beinhaltet und damit gern Eil- und Hauptverfahren zusammengefasst werden. Aber das ist alles "graue Theorie" und Geschwätz ohne genaue Kenntnis des Wortlautes der Ladung.


    Zu deiner Einschätzung der Unumkehrbarkeit einer vorläufigen Entscheidung: Ich erkläre nochmals: Wird im Eilverfahren deinem Antrag auf Rückstufung stattgegeben, wird es nicht möglich sein, dass euer Sohn im Oktober - bei einem Hauptentscheid - in die 2. Klasse "hochgezogen" wird. Das nämlich geht nur wenn die Schule mitzieht.

    Darum wäre die Eilentscheidung zur Rückstufung juristisch eine unumkehrbaren Entscheidung. Das machen Richter nach meiner Erfahrung ungern in solchen Verfahren. Dies nur nochmals als Hinweis, wo hier bei deinem Antrag ein Grundproblem für den Richter liegen könnte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Noch niemand anderes hier vor dem FamGericht gewesen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich war schon öfter vor dem Fam. Gericht, als mir lieb ist. Wir hatten auch Einstweilige Anordnungsverfahren mit Anhörung, außerdem auch welche die unumkehrbare Entscheidungen beinhalteten. Beispielsweise die Beantragung eines ausländischen Passes. Und auch zur Schule eins.(Welche Schule zur Einschulung gewählt wird)

    Meine Tochter fand es meistens okay mit den Richter*innen zu sprechen. Irgendwann hat sich das allerdings so dermaßen gehäuft, dass sie nur noch genervt war. Das war allerdings auch wirklich sehr, sehr viel, plus Termine mit VB und GA.

    Die ersten Anhörungen von ihr waren schon mit nicht ganz vier Jahren, da war es noch sehr spielerisch. In den Ladungen steht das ja eigentlich genau drin, ob nur Kind gehört wird, oder es eine richtige Verhandlung ist.