• Hallo ihr Lieben,


    Ich bin zur Zeit in der 30 ssw und werde Alleinerziehend sein. Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.06 aus und ab 13.07 bin ich im Mutterschutz. Ich werde bis zum 13.07 Arbeitslosengeld bekommen und im Mutterschutz, ja Mutterschaftsgeld. Da ich jetzt von vielen gehört habe, das die Bearbeitung vom Elterngeld, manchmal bis zu 5 Monaten dauert, habe ich Angst meine Miete nicht zahlen zukönnen. Leider hab ich keinerlei Rücklagen mehr und auch niemand, der mich finanziell unterstützen könnte. Kann ich da irgendwas extra beantragen, damit meine Miete übernommen wird? Hab wirklich Angst, dass ich meine Wohnung verliere und laufende Kosten nicht decken kann.

  • Du musst dich jetzt schon zum 30.06. arbeitslos melden. Bis zum Mutterschutz bekommst du Arbeitslosengeld, nachdem Mutterschutz (wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst) Arbeitslosengeld II (Hartz 4) - dein Elterngeld wird entsprechend angerechnet - außerdem der Kindes- und Betreuungsgsunterhalt den du vom Vater bekommst.


    Jetzt: Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld 30.06.-13.07. beantragen

    ab 13.07. ALG II beantragen

    ab Geburt: Kindergeld, Elterngeld, Kindes- und Betreuungsunterhalt beantragen


    Sollte dein Ex erstmal nicht zahlen wollen/können, kannst du sofort Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen.


    Am besten du besorgst dir die Anträge jetzt schon und füllst sie soweit aus, das du noch noch das Geburtsdatum und den Namen eintragen mußt.

    Ich hatte die frankierten Umschläge schon mit im Krankenhaus und hab sie dort in die Post geworfen.


    Viele der Anträge wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Arbeitslosenmeldung usw. findest du bei der Arbeitsagentur click

  • Hallo Lena_1977,


    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort! Werd mir den Antrag für ALG ll mal direkt ausdrucken und vorbereiten.


    Weißt du ob es bei dem Elterngeldantrag irgendwas besonderes, zu beachten gibt? Der ist ja wirklich schon eine Herausforderung und hoffe, dass ich wirklich nichts vergesse.


    Muss der Kindsvater auch Betreuungsunterhalt zahlen, wenn wir nie zusammen gewohnt haben?

  • Japp, wobei er natürlich zum Anfang auch die Vaterschaft abstreiten kann, dann gäbe es halt Unterhaltsvorschuss.

    Ok sehr gut. Ja er wird sich definitiv, vor dem zahlen drücken wollen. Das einzige was er will, ist den Namen mitbestimmen mehr aber dann auch nicht. Aber das werd ich allerdings, auch schön alleine machen 😊

  • Ja, muss er - ist ja sein Kind und du bist die Mutter die das Kind betreut. Das ist kein Wunschkonzert - und hat nichts mit Verheiratet oder Zusammenleben zu tun.

    Ganz wichtig ist auch die Arbeitslosenmeldung und der Antrag auf Arbeitslosengeld, sonst bist du nicht krankenversichert.

    Der Elterngeldantrag ist je nach Bundesland verschieden - meist gibt es Merkblätter und Checklisten - so schwer fand ich den nicht.

  • Ok sehr gut. Ja er wird sich definitiv, vor dem zahlen drücken wollen. Das einzige was er will, ist den Namen mitbestimmen mehr aber dann auch nicht. Aber das werd ich allerdings, auch schön alleine machen 😊

    Nachdem du allein wohnst und mit ihm nix mehr am Hut haben willst/wirst/musst, wirst du allein den Namen aussuchen dürfen. Spätestens dann, wenn das Kind auf der Welt ist.

  • Ganz wichtig ist auch die Arbeitslosenmeldung und der Antrag auf Arbeitslosengeld, sonst bist du nicht krankenversichert.

    Ja Arbeitslos bin ich schon gemeldet und der Antrag für ALG l liegt auch schon fertig auf dem Tisch. Warte nur noch, auf die Arbeitsbescheinigung, diese bekomm ich aber erst nach Vertragsende am 30.06.

  • Ja Arbeitslos bin ich schon gemeldet und der Antrag für ALG l liegt auch schon fertig auf dem Tisch. Warte nur noch, auf die Arbeitsbescheinigung, diese bekomm ich aber erst nach Vertragsende am 30.06.

    Du kannst den Antrag auch schon ohne der Arbeitsbescheinigung abgeben und nachträglich nachreichen. Sonst wird das elendig lang dauern. Das ist meine bisherige Erfahrung mit dem Thema.

  • Japp, wobei er natürlich zum Anfang auch die Vaterschaft abstreiten kann, dann gäbe es halt Unterhaltsvorschuss.

    Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt sind aber zwei Paar Schuhe. Ersteres bekommt die Mutter, letzteres ist für das Kind. Der Kindesunterhalt kommt immer vor dem Betreuungsunterhalt. Falls der KV nicht zahlt, wird für das Kind auf Antrag Unterhaltsvorschuss gewährt, während die Mutter ALG II beantragen muss.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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