Ich kenne auch eine Fall aus meinem Umfeld, da kam es zu einer kurzen Anhörung vor Gericht und die Elternteile wurden gefragt
Hauptwohnsitz
Krankenkassen-Versicherungsnehmer
Kindergeldbezieher
Kita Vertragsinhaber
Vereinsanmeldung
... da hat die Gegenseite schnell klein beigegeben - es war immer die Adresse des ETs bei dem das Kind die letzten 2 Jahre verbracht hatte.
Damit wurde der Antrag zurückgezogen und beide Parteien haben erkannt wo Hauptwohnsitz des Kindes ist - dem anderen ET wurde freigestellt
eine Änderung einzuklagen - fand dann aber nicht mehr statt.