Das ergibt sich aus aus § 94 SGB XII, den dir das Sozialamt wahrscheinlich bereits genannt hat. Der Auskunftsanspruch ist dort nicht bedingt. Geklärt wurde dies z.B. in dem Verfahren LSG NRW vom 26.01.2015, Az. L 20 SO 12/14.
Ich habe mal kurz nachgesehen und sehe, ehrlich gesagt, nicht ganz die Parallele. Im genannten Fall ging es, wenn ich das richtig verstanden habe, um die Unterstützung der Mutter durch den Sohn. Danke trotzdem für den Hinweis.