Beiträge von angie1965

    Es beginnt ja schon vorher: ich möchte überhaupt nicht offenlegen, wie meine Verhältnisse sind, weil das auch in dem Fall niemanden etwas angeht. Da sollen die bitte erst einmal nachweisen, dass sich die KM überhaupt um Arbeit bemüht hat, um für ihren eigenen Unterhalt sorgen zu können. Von mir aus gebe ich nichts preis, und ja, wenn die Antwort wieder unpräzise ausfällt (mit ein paar eingestreuten Paragraphen), dann würde ich als nächstes nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen, welche hier angewendet wurde. Das habe ich ja in meinem Widerspruch noch nicht getan.


    Es beginnt ja schon vorher: ich möchte überhaupt nicht offenlegen, wie meine Verhältnisse sind, weil das auch in dem Fall niemanden etwas angeht. Da sollen die bitte erst einmal nachweisen, dass sich die KM überhaupt um Arbeit bemüht hat, um für ihren eigenen Unterhalt sorgen zu können. Von mir aus gebe ich nichts preis, und ja, wenn die Antwort wieder unpräzise ausfällt (mit ein paar eingestreuten Paragraphen), dann würde ich als nächstes nach der konkreten Rechtsgrundlage fragen, welche hier angewendet wurde. Das habe ich ja in meinem Widerspruch noch nicht getan.

    Wenn die Mutter Leistungen nach SGB XII erhält ist sie arbeitsunfähig und muss sich nicht um Arbeit bemühen - das sind Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - das Argument wird nicht ziehen.

    Den Gesetzestext hab ich auf die Schnelle nicht greifbar, aber das Bundesverwaltungsgericht hat das wohl ausgeurteilt:

    Ein Kind lebt i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG bei einem seiner Elternteile, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft unterhält, in der es auch betreut wird. Dem Sinn und Zweck des UVG entsprechend ist das Merkmal nur dann erfüllt, wenn der alleinstehende leibliche Elternteil wegen des Ausfalls des anderen Elternteils die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhalts-gewährung in seiner Person zu tragen hat. Abgrenzungsprobleme entstehen, wenn das Kind – wie hier die Kinder des Klägers – regelmäßig einen Teil des Monats auch bei dem anderen Elternteil verbringt. Für die Beantwortung der Frage, ob das Kind in derartigen Fällen nur bei einem seiner Elternteile lebt, ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, entscheidend auf die persönliche Betreuung und Versorgung, die das Kind bei dem anderen Elternteil erfährt, und die damit einhergehende Entlastung des alleinerziehenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes abzuheben. Trägt der den Unterhaltsvorschuss beantragende Elternteil trotz der Betreuungsleistungen des anderen Elternteils tatsächlich die alleinige Verantwortung für die Sorge und Erziehung des Kindes, weil der Schwerpunkt der Betreuung und Fürsorge des Kindes ganz überwiegend bei ihm liegt, so erfordert es die Zielrichtung des UVG, das Merkmal „bei einem seiner Elternteile lebt“ als erfüllt anzusehen und Leistungen nach dem UVG zu gewähren. Wird das Kind hingegen weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat, ist das Merkmal zu verneinen.

    BVerwG v. Urt. v. 11.10.2012 – BVerwG 5 C 20.11

    Ich habe mir von Tochterkinds Vater extra den Perso kopieren lassen und eine Erlaubnis unterschreiben lassen
    und niemand wollte es sehen.
    Mag aber vielleicht auch von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich sein und davon abhängen, wie alt die Kinder sind.

    Erst einmal alles gute für Dich.
    Zum Thema Mutter Kind Kur: Beantrage sie, es tut wirklich gut.
    Als ich das letzte Mal mit Tochterkind gefahren bin war sie in der 7. Klasse und wir haben einen Termin in den Osterferien bekommen.
    So hat sie nur eine Woche Unterricht verpasst und das war durchaus aufzuarbeiten. Sie hat Aufgaben in den Hauptfächern mit bekommen und stand hinterher nicht schlechter da als vorher.
    Für mich war die Kur Erholung pur - an Körper und Seele!

    Nkicht NRW, sondern Hessen - in der Grundschule gab es keinen Ethikunterricht, die Reli Stunden lagen parallel mit Deutsch als Fremdsprache, und die Kinder, die nicht in Reli wollten oder sollten, sind da dann mit reingegangen.
    Der holocaust und der 2. Weltkrieg sind hier erst Thema in GL und Religion ab der 7. Klasse.

    Ich war letztes Jahr vor Ostern mit meiner Tochter in Baabe und fand es toll. 3 erholsame Wochen zum Runterkommen. Einiger Kritikpunkt, das Schwimmbad ist recht klein und ständig überfüllt und es gab Mütter, die mit der Ärztin nicht so zufrieden waren.
    Wenn Du konkete Fragen hast, kannst Du mich gerne anschreiben.

    Ist zwar schon eine ganze Weile her, aber bei uns hat das ganze genau 9 Minuten gedauert.
    Wir hatten nur eine Anwältin, nämlich meine, der Richter hat meinen damals noch Mann gefragt, ob er dem Scheidungsantrag
    zustimmt oder widerspricht, die Anwältin hat mitgeteilt, dass wir alles außergerichtlich geregelt haben und das war es.
    Dabei hatten wir nur einen Personalausweis, danach haben wir Junior abgehlt und waren mit ihm spazieren und Kaffee trinken.
    Kurz und schmerzlos - und was hab ich mich vorher verrückt gemacht gehabt..................

    Mein Mann leitet seit seinem Schlaganfall 2008 an Depressionen. Ich habe lange gedacht, ich könnte helfen, ich könnte es mit ihm " durchstehen" und musste letztendlich erkennen, dass mich seine Erkrankung so mit runter gezogen hat, dass ich selbst in Gefahr geriet, aus der Spur zu laufen.
    Auch die Kids hat es massiv beeinträchtigt. Vor zwei Jahren habe ich mich, zuerst nur räumlich, mittlerweile auch emotional von ihm getrennt und kann mir selbst und meiner Tochter da bei zu schauen, wie es uns besser geht.
    Manchmal ist die Konsequenz der einzige Weg, um nicht selbst vor die Hunde zu gehne.

    Rein rechtlich ist er da wohl auf der "sicheren" Seite. Seine Finanzierung, sein Name im Brief - sein Auto.
    Wenn Du aufstockende Leistungen bekommst, kannst Du versuchen, vom Job Center ein Darlehen für den Ankauf eines eigenen Autos zu bekommen,
    vor dem Hintgrund und mit dem Argument, dass du sonst deine Ausbildung abbrechen müsstest und komplett in den Bezug fallen würdest.

    Die Altersgrenze ist leider so.
    Glücklicherweise beträgt mein Weg ins Büro von zu Hause aus nur 10 Minuten, so dass ich in der Mittagspause heimhuschen kann.
    Ansonsten hilft nur Urlaub nehmen, Überstunden abfeiern, die Oma einspannen wenn es möglich ist oder - nicht wirklich okay - aber wenn gar nichts geht, für sich selbst eine Krankmeldung holen.

    Der Gesetzgeber sagt:
    Nach § 120a
    Abs. 1 S. 4 ZPO kann eine Überprüfung der Bewilligungsvoraussetzungen
    bis zu vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger
    Verfahrensbeendigung erfolgen. ,
    das heißt 4 Jahre lang kann überprüft werden, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Man muss Einkommen Ausgaben und unterhaltsberechtigte Personen angeben und das Gericht überprüft dann die Bewilligung. Wenn sich die Einkommensverhältnisse entsprechend verbessert haben, dann z Bsp. von der kompletten Stundung in Ratenzahlung umgewandelt werden.