Monsterkruemel, deine "juristischen" Interpretationen und Auslegungen der eigentlich kurzen und eindeutigen Paragrafen überfordern, gelinde gesagt, mich jetzt in Bezug auf die eigentliche Fragestellung des Threadstarters. Bei einem derzeit einjährigen Kind jetzt zB die Abholrechte aus der Schule zu diskutieren, scheint wenig sinnstiftend.
Fakt ist hier: bei gemeinsamen Sorgerecht und gemeinsamer Wohnung besteht derzeit eine gemeinsame Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes. Der kann, und das ist unbezweifelbare Rechtslage, nur gemeinsam verändert werden oder aber durch eine gerichtliche Entscheidung. Gegen jede Entscheidung der Mutter stünde dem Vater der Rechtsweg offen. Und sie haette sich von vornherein durch die Androhung oder den Vollzug der Entscheidung in ein Unrecht gesetzt, weil sie nicht die vom Gesetzgeber beschriebenen Loesungswege beschreitet. Punkt.
Wenn also die Mutter mit Kind auszieht ohne ausdrueckliche Zustimmung des Vaters oder dessen stillschweigender Duldung, muss sie damit rechnen, dass die Sache auf Antrag des Vaters vor dem Kadi landet.
Hier jetzt zu argumentieren, das wäre problemlos und quasi ein Selbstlaeufer , weil sie doch die Mutter wäre und der Vater eh nur irgend ein Honk, ist ein in meinen Augen sehr vergifteter Rat an Threadstarter und Mutter. Ein durch die Trennung hochemotionalisierter Vater, der hier einen einsatzbereiten Fachanwalt auftreibt, kann hier ganz flink die Wünsche und Pläne der Mutter blockieren oder sogar ins Gegenteil verkehren.
Hier sind zwei Menschen gerade aktiv, die jetzt noch siebzehn Jahre lang gemeinsam Eltern sein müssen. Diese Zeit damit zu beginnen, auf Konfrontationskurs zu gehen (mit der Chance, sich ein Leck im eigenen Boot zu holen), sehe ich nicht als hilfreich.