Huhuuu ihr Lieben,
Ich hatte heute ein Gespräch mit einer Kollegin, sie war ein bisschen aufgebracht, weil sie jährlich zur Offenlegung ihrer Finanzen zur Unterhaltsberechnung aufgefordert wird. Sie hat ein 14-jähriges Kind, welches beim Vater lebt und zahlt 110%.
Sie hat vor einem Jahr ein weiteres Kind bekommen und das Jugendamt macht ihr da scheinbar die Aussage, dass sie nicht heruntergestuft wird, da es einen Vater gibt, der den Unterhalt für das weitere Kind bestreiten kann und sein Einkommen gleichzeitig für sie ausreichen muss. Sie wurde also auf die 1080 Euro Selbstbehalt runtergerechnet und ist sich jetzt unsicher, ob das so stimmt.
Wie seht ihr das? Ihre Bearbeiterin muss sie wohl auf ihre Nachfrage, wie diese Berechnung denn zustande kommt, mit den Worten, seien sie froh, dass ich ihnen noch was zum Essen übrig lasse, abgespeist haben. Und nun ist sie einerseits verärgert über diese Unart und andererseits verunsichert.
Vielleicht könnt ihr mir da etwas weiterhelfen, ob es hier Sinn macht, vielleicht doch mal einen Anwalt drüber schauen zu lassen. Es gut nicht darum, den Unterhalt zu drücken, sondern nur darum, ob hier korrekt gehandelt wurde.
Ich danke euch schonmal. :wink