Frage für eine Kollegin

  • Huhuuu ihr Lieben,
    Ich hatte heute ein Gespräch mit einer Kollegin, sie war ein bisschen aufgebracht, weil sie jährlich zur Offenlegung ihrer Finanzen zur Unterhaltsberechnung aufgefordert wird. Sie hat ein 14-jähriges Kind, welches beim Vater lebt und zahlt 110%.


    Sie hat vor einem Jahr ein weiteres Kind bekommen und das Jugendamt macht ihr da scheinbar die Aussage, dass sie nicht heruntergestuft wird, da es einen Vater gibt, der den Unterhalt für das weitere Kind bestreiten kann und sein Einkommen gleichzeitig für sie ausreichen muss. Sie wurde also auf die 1080 Euro Selbstbehalt runtergerechnet und ist sich jetzt unsicher, ob das so stimmt.


    Wie seht ihr das? Ihre Bearbeiterin muss sie wohl auf ihre Nachfrage, wie diese Berechnung denn zustande kommt, mit den Worten, seien sie froh, dass ich ihnen noch was zum Essen übrig lasse, abgespeist haben. Und nun ist sie einerseits verärgert über diese Unart und andererseits verunsichert.


    Vielleicht könnt ihr mir da etwas weiterhelfen, ob es hier Sinn macht, vielleicht doch mal einen Anwalt drüber schauen zu lassen. Es gut nicht darum, den Unterhalt zu drücken, sondern nur darum, ob hier korrekt gehandelt wurde.


    Ich danke euch schonmal. :wink

  • hallo,


    ich denke auch nicht, dass es da einen Grund zum Runterstufen gibt.
    Der Selbstbehalt is mit 1080€ gewahrt, wäre bei einem Vater, der eine neue Familie gründet nicht anders.


    Mima

  • Da hab ich zum Beispiel geteilte Meinungen gehört...es muss ja mindestens geprüft werden, wie der Anspruch vom neuen Kind aussieht...die Mutter ist da ja nicht aus dem Schneider mit der Betreuung und der Vater dazu kann ja nur für seinen Teil der Kosten haftbar gemacht werden...soweit ich weiss wird ja bei einem Kind in der Tabelle eine Stufe höher gestuft, da die Tabelle auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist...in unserer Berechnung würde zumindest so gerechnet...also müsste hier ja eine Korrektur erfolgen und das zweite Kind kann von den Kosten ja nicht komplett auf den Vater geschoben werden...

  • hi,


    klar könnte man jetzt klagen aber lohnt das die 2,50 wirklich?
    MmN hätte die Kollegin nichtmal in EZ gehen dürfen (war sie denn in EZ?), es sei denn, der Unterhalt kann weiter bedient werden.


    Mima

  • Scheint alles i.O., ausser, dass die Bekannte jährlich Auskunft geben muss. Abgesehen von Ausnahmefällen wäre Auskunft lediglich alle 2 Jahre zu erteilen.
    Wenn ansonsten die Zahlen stimmen, macht ein Anwalt wohl keinen Sinn. Selbst wenn dieser erfolgreich eine Stufe runter rechnet, wird sich der Invest in den Anwalt wohl nie amortisieren.

  • Also, sie war in EZ, wie da weitergezahlt wurde, weiss ich nicht, aber es wurde weiter gezahlt.


    Ich finde nur interessant, dass das zweite Kind so wenig Beachtung findet...bzw. auf den Vater komplett umgestellt wurde, das kenne ich so nicht...

  • hallo,


    ich denke auch nicht, dass es da einen Grund zum Runterstufen gibt.
    Der Selbstbehalt is mit 1080€ gewahrt, wäre bei einem Vater, der eine neue Familie gründet nicht anders.


    Mima


    Hier wird immer schnell der Bedarfskontrollbetrag vergessen. Dürfte bei 110% bei 1300 Euro liegen. Wird der Betrag unterschritten nach Abzug des KU, darf auch runter gestuft werden.


    Hier würde ich mal beim JA ansetzen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Den hatte sie schonmal angesprochen, und da kam wie gesagt der Satz, sie solle froh sein, dass man ihr ein bisschen Geld zum Essen lässt....sie arbeitet Vollzeit,bildet sich weiter und ist kein Unterhaltsdrückeberger...da sind solche Sätze schon ne Nummer...

  • Den hatte sie schonmal angesprochen, und da kam wie gesagt der Satz, sie solle froh sein, dass man ihr ein bisschen Geld zum Essen lässt....sie arbeitet Vollzeit,bildet sich weiter und ist kein Unterhaltsdrückeberger...da sind solche Sätze schon ne Nummer...


    wieso?


    Das gilt auch für Männer, die den größten Anteil der UET in der Bevölkerung darstellen.
    Wenn ein Mann ein Kind aus vorheriger Beziehung hat darf er nichts tun, was dazu dienst weniger Unterhalt zu zahlen. Also Elternzeit ist für die Männer bei Geburt weiterer Kinder eben nicht drin, auch eine weitere Ausbildung nicht.
    Es sei denn, der Unterhalt (Mindestunterhalt) kann trotzdem sichergestellt werden.


    Mima

  • Den hatte sie schonmal angesprochen, und da kam wie gesagt der Satz, sie solle froh sein, dass man ihr ein bisschen Geld zum Essen lässt....sie arbeitet Vollzeit,bildet sich weiter und ist kein Unterhaltsdrückeberger...da sind solche Sätze schon ne Nummer...

    Kenn ich, muss sie sich dran gewöhnen

  • Den hatte sie schonmal angesprochen, und da kam wie gesagt der Satz, sie solle froh sein, dass man ihr ein bisschen Geld zum Essen lässt....sie arbeitet Vollzeit,bildet sich weiter und ist kein Unterhaltsdrückeberger...da sind solche Sätze schon ne Nummer...


    Ja. Da wäre ich wohl versucht, zu bitten, mir diese Aussage schriftlich zukommen zu lassen, zwecks Überprüfung an anderer Stelle oder durch den Vorgesetzten der Dame... Keine Ahnung, ob Deine Kollegin den Nerv hat, dieses Fass aufzumachen, aber wenn ich so etwas höre, geht mir echt der Hut hoch...

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Mima, das sind Sachen, die weiss ich...ich sehe nur sehr grosse Unterschiede zwischen den Jugendämtern und den einzelnen Mitarbeitern und wollte hier mal eine mögliche Faktenlage überprüfen...und wie immer, völlig Geschlechter unabhängig...einfach nur die Faktenlage.


    Sie bedient doch den Unterhalt in der berechneten Höhe, sie war nur überrascht, dass das zweite Kind in der Berechnung keine Rolle spielt und nur der neue Vater dafür herhalten soll...

  • Sie bedient doch den Unterhalt in der berechneten Höhe, sie war nur überrascht, dass das zweite Kind in der Berechnung keine Rolle spielt und nur der neue Vater dafür herhalten soll...


    Für das zweite Kind ist die Kollegin auch nicht zum Barunterhalt verpflichtet. Deswegen zählt es auch nicht als weitere unterhaltsberechtigte Person (für sie).


    @Tomtomson
    Glaube, du verwechselst den Bedarfskontrollsatz mit dem Selbstbehalt. Der (Bedarfskontrollsatz) findet bei der Kollegin mWn keine Berücksichtigung.

  • (...)


    @Tomtomson
    Glaube, du verwechselst den Bedarfskontrollsatz mit dem Selbstbehalt. Der (Bedarfskontrollsatz) findet bei der Kollegin mWn keine Berücksichtigung.


    Den Selbstbehalt gibt es nur in der untersten Unterhaltsstufe. Ab dann setzt der Bedarfskontrollbetrag ein und soll eine geichmäßige Verteilung des Einkommens zwischen Berechtigten und Pflichtigen gewährleisten.


    Das BGH leite ( wie aus der ganzen Tabelle) kein Pflicht her, befürwortet aber die Einhaltung ausdrücklich

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Hallo Aywa,


    dass sie nicht heruntergestuft wird, da es einen Vater gibt, der den Unterhalt für das weitere Kind bestreiten kann


    Sie bedient doch den Unterhalt in der berechneten Höhe, sie war nur überrascht, dass das zweite Kind in der Berechnung keine Rolle spielt und nur der neue Vater dafür herhalten soll...

    ob man das nun "herhalten" nennt oder "seinem Kind zum Barunterhalt verpflichtet" seit dahin gestellt. Aber die Aussage des Jugendamts ist korrekt.


    Eine mir bekannte unterhaltpflichtige Mutter musste in einer ähnlichen Konstellation aufstockend H4 beantragen und hatte nicht einmal den Selbstbehalt: Auch hier wurde der Unterhalt für das nicht bei ihr lebende Kind nicht gesenkt weil das jüngere bei ihr lebende Kind durch den Kindesvater barversorgt wurde.


    da es einen Vater gibt, der den Unterhalt für das weitere Kind bestreiten kann und sein Einkommen gleichzeitig für sie ausreichen muss. Sie wurde also auf die 1080 Euro Selbstbehalt runtergerechnet

    Hier sehe ich einen logischen Fehler.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Den Selbstbehalt gibt es nur in der untersten Unterhaltsstufe


    Der gilt für alle Stufen ;)


    Davon ab... Der BKS interessiert in diesem Fall nicht die Bohne, denn die Kollegin ist nur einer Person zu Barunterhalt verpflichtet, nämlich dem beim Vater lebenden Kind.

  • Sie wurde also auf die 1080 Euro Selbstbehalt runtergerechnet und ist sich jetzt unsicher, ob das so stimmt.


    Wie seht ihr das? Ihre Bearbeiterin muss sie wohl auf ihre Nachfrage, wie diese Berechnung denn zustande kommt,



    Also ist die Rechnung aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar - fragt sie was - das Einkommen? Die Abzüge?
    Zahlt sie noch die volle Stufe I - oder ist sie Mangelfall bis an 1080 Euro ran ?
    Da gelten eh besondere Regeln, ggfls. kann auch der SB gekürzt werden, wenn sie in einer neuen Partnerschaft ist.


    Vermutlich würde ich meinem Kind zumindest Stufe I voll zahlen.

  • Also ist die Rechnung aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbar - fragt sie was - das Einkommen? Die Abzüge?
    Zahlt sie noch die volle Stufe I - oder ist sie Mangelfall bis an 1080 Euro ran ?
    Da gelten eh besondere Regeln, ggfls. kann auch der SB gekürzt werden, wenn sie in einer neuen Partnerschaft ist.


    Vermutlich würde ich meinem Kind zumindest Stufe I voll zahlen.



    Steht da. Sie zahlt Stufe 3.



    Warum aber in einer Partnerschaft der Vater allein (fiktiv) barunterhaltspflichtig ist für das gemeinsame Kind, muss mir aber die Gleichstellungsbeauftragte nochmal haarklein erklären

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()


  • Der gilt für alle Stufen ;)


    Davon ab... Der BKS interessiert in diesem Fall nicht die Bohne, denn die Kollegin ist nur einer Person zu Barunterhalt verpflichtet, nämlich dem beim Vater lebenden Kind.


    Und wie soll das gehen? Ich werde so lange auf 1080 runtergerechnet bis ich Stufe 8 zahlen kann oder Wie?



    Nein, der bedarfskontrollbetrag soll ein Gleichgewicht zwischen nehmen und geben schaffen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Irgendetwas stimmt da aber schon bei der Berechnung des Unterhalts für ein Kind nicht.


    Bei Stufe 3 -110 Prozent hat sie mindestens ein Nettoeinkommen von ca. 1900€ minus den Unterhalt in der höchsten Altersklasse bleiben mehr als 1080,-€ übrig.


    Glaubst du den Erzählungen deiner Kollegin? Falls ja, würde ich ihr raten sich woanders zu informieren. Evtl. mit der Düsseldorfer Tabelle hier im Forum. Denn unabhängig ob ein oder zwei Kindern - dazu kenne ich mich nicht aus- kommen mir diese Zahlen komisch vor.