Kindesunterhalt durch das Jugendamt

  • Hallo,


    eine Bekannte hat eine Frage zum Kindesunterhalt und hat mich gebeten zu recherchieren. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, denn ich kenne mich im Unterhaltsrecht nicht aus.


    Sie lebt in Trennung und der Nochmann zahlt für die beiden Kinder (10 Jahre alt) Kindesunterhalt.


    Er ficht allerdings die Vaterschaft an und wird nicht mehr zahlen, wenn er mit der Anfechtung Erfolg hat (was unwahrscheinlich, aber möglich ist).


    Wenn sich in diesem Fall ein anderer möglicher Vater findet, der aber keinen Kindesunterhalt zahlen kann oder will, müsste doch das Jugendamt einspringen?


    Was ist aber, wenn sie (a) Grundvermögen (50% Anteil an dem gemeinsamen Haus) hat und/oder (b) Geldvermögen in Form von Sparbüchern für die Kinder? Muss sie diese Mittel erst einsetzen? Und wie sieht es aus, wenn sie darüber hinaus noch etwas Erspartes hat? Gibt es einen Freibetrag, den sie zur Vorsorge behalten darf?


    Vielen Dank schon mal für mögliche Antworten.

  • Ihr Vermögen interessiert nicht - auch wenn sie in einem fetten Haus wohnt - wenn sie allerdings das 4fache Einkommen des (vermeintlichen) Vaters hätte, dann könnte diesem der Kindesunterhalt erlassen werden.


    Sollte ihr Mann/der andere Mann keinen Unterhalt zahlen wollen - kann sie beim Jugendamt eine BEISTANDSCHAFT einrichten, die kümmert sich um die Berechnung und ggfls. auch um die VATERSCHAFTSANERKENNUNG - falls strittig oder nicht erfolgt.


    Zahlt zunächst niemand - kann sie beim Jugendamt UNTERHALTSVORSCHUSS für die Kinder beantragen - auch die werden dann aber versuchen einen ZAHLER zu finden.

  • Nochmann zahlt für die beiden Kinder (10 Jahre alt) Kindesunterhalt.
    Er ficht allerdings die Vaterschaft an und wird nicht mehr zahlen, wenn er mit der Anfechtung Erfolg hat (was unwahrscheinlich, aber möglich ist).


    mKn. muss er so lange zahlen, bis er den richtigen Vater gefunden hat :brille , oder mit der Klage durch ist
    dann kann er sich von diesem sein Geld wiederholen (so denn was zu holen ist)....


    Wenn er also nicht mehr zahlt, dann erhält sie Geld vom leiblichen Vater, oder halt UHV-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Lena, hallo Luchsie,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    Aus meiner Sicht hat der Nochmann keine Chance mit seiner Anfechtung, aber die Mutter lässt sich immer wieder von ihm verunsichern. Ich bin froh, wenn das Gericht endlich eine Entscheidung verkündet.


    Wisst Ihr / weiß jemand noch, wie lange das Jugendamt eintreten würde, falls der Vater nicht zahlt?

  • Nicht das Jugendamt, sondern die Unterhaltsvorschusskasse zahlt. Und das ggfls. bis zum 18. Lebensjahr.


    Im beschriebenen Fall kann der bisher als Vater geltende Mann uebrigens nur eine Anfechtungsklage einreichen, die ausverhandelt wird, wenn er völlig neue Informationen hat, die ihm bisher nicht zugänglich waren. D.h. derartige Klagen scheitern oft schon aus formalen Gründen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    Die Mutter und der Vater könnten einvernehmlich einen privaten Test (z.B. beim Hausarzt) machen lassen, dann ist die Frage schnell vom Tisch.


    Sollte der Noch-Ehemann nicht der leibliche Vater sein, muss er meiner Meinung nach trotzdem bis zur rechtskräftigen Scheidung weiterzahlen, da er immer noch der rechtliche Vater ist. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen rechtlich und leiblich.


    Danach geht diese Pflicht auf den leiblichen Vater über. Und der Unterhalt wird neu berechnet.


    Der noch-Ehemann kann versuchen, sich einen Teil des Geldes bei diesem zurückzuholen. Das Gesetz sieht hier, meines Wissens, eine Deckelung vor. Die Mutter hat keine rechtlichen Folgen zu befürchten. Sie wird nicht belangt.


    VG,
    tegami.

  • Im beschriebenen Fall kann der bisher als Vater geltende Mann uebrigens nur eine Anfechtungsklage einreichen, die ausverhandelt wird, wenn er völlig neue Informationen hat, die ihm bisher nicht zugänglich waren. D.h. derartige Klagen scheitern oft schon aus formalen Gründen.


    Sind es nicht. Also - völlig neue Informationen. Siehe hier:


    http://www.allein-erziehend.ne…g91620-2.html#post2125324

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hallo Kleiner Prinz,


    wie bereits angemerkt, genügt es nicht mit Hilfe eines Vaterschaftstest die biologische Vaterschaft zu klären.


    Er ficht allerdings die Vaterschaft an und wird nicht mehr zahlen, wenn er mit der Anfechtung Erfolg hat (was unwahrscheinlich, aber möglich ist).


    Es lohnt sich, hier einen Blick in den Wortlaut des Gesetzes zu werfen: https://dejure.org/gesetze/BGB/1600b.html
    Eine Vaterschaftsanfechtung ist längstens zwei Jahre lang möglich, nachdem man von "den Umständen erfährt" die gegen eine Vaterschaft sprechen könnten. Sollte die Kindesmutter also nachweisen können, dass der rechtliche Vater seit länger als zwei Jahren Kenntnis hat von der außerehelichen Beziehung im Zeitraum der Zeugung, so wird die Klage des Ehemanns keinen Erfolg haben und die Frage nach der Berechnung des Unterhalts stellt sich nicht.


    Wenn sich in diesem Fall ein anderer möglicher Vater findet, der aber keinen Kindesunterhalt zahlen kann oder will, müsste doch das Jugendamt einspringen?


    Was ist aber, wenn sie (a) Grundvermögen (50% Anteil an dem gemeinsamen Haus) hat und/oder (b) Geldvermögen in Form von Sparbüchern für die Kinder? Muss sie diese Mittel erst einsetzen? Und wie sieht es aus, wenn sie darüber hinaus noch etwas Erspartes hat? Gibt es einen Freibetrag, den sie zur Vorsorge behalten darf?


    Sollte Kindesvater Erfolg haben mit seiner Vaterschaftsanfechtung gilt der gleiche Grundsatz wie bei allen anderen Unterhaltsberechnungen für minderjährige Kinder auch: Der Unterhalt berechnet sich ausschließlich vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, nur in äußerst seltenen Fällen wird auch das Einkommen des betreuenden Elternteils in diese Berechnung einbezogen. Vermögen ist grundsätzlich ausgenommen, außer wenn mit diesem Einkommen erwirtschaftet würde. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil nicht leistungsfähig sein, kann man Unterhaltsvorschuss bei der Beistandschaft des Jugendamtes beantragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die sich gar nicht vorstellen mag, was in Kindern vorgeht, die zuerst die Trennung ihrer Eltern verkraften müssen und dann womöglich noch eine Auseinandersetzung rund um Vaterschaft und Fristen.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Sehe ich nicht unbedingt so, dass dies bekannte Informationen sein müssen.
    Oftmals kommen im Rahmen einer Trennung auch unangenehme Details aus der Vergangenheit erstmalig auf den Tisch...
    Es ist aber richtig, dass u.U. der rechtliche Vater zahlen muss, selbst wenn die Frau später den leiblichen Vater heiraten sollte, da gab es vor Jahren mal ein Urteil des OLG Düsseldorf? dazu.


    LG

  • Hmm,


    mal ohne Einbeziehung des hier verlautbarten Hören Sagens.. im Endeffekt geht doch alles nur wieder um das liebe Geld.. sorry, ja ich weiss, ich bin ein Mann, auch wenn ich da eher anders unterwegs wäre, es gibt eben Männer, die wollen keine körperlichen Dinge mehr, nur dann mal einfach fremdzugehen, es zu verheimlichen und nicht einmal nach der Trennung den Schneid haben, das gerade zu rücken? Vorallem dies dann alles noch eine Freundin im Internet breittreten lassen, da man selbst auch lieber das anderen überlässt.. :rolleyes2:


    Hier tut es mir nicht nur um das Kind leid, das einerseits eine Trennung und dann ggfs. noch die Einsicht verkraften muss, dass der Vater nicht der leibliche ist, sondern auch um den Anstand und Respekt der hier verloren ging..

  • Hallo Yogi,


    meinst du das hier?
    https://www.rechtstipps.de/kin…uer-nicht-leibliches-kind


    Versäumt man es, die Vaterschaft innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre anzufechten, ist die "rechtliche Vaterschaft unwiderruflich gegeben".


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die nochmal nachgedacht hat über den Regress und editiert:
    Der rechtliche Vater noch eine weitere Möglichkeit. Er kann die Abstammung der Kinder klären lassen https://www.smartlaw.de/rechts…haft-sorgerecht-unterhalt (Kapitel 4.1). Die Vaterschaft anfechten kann er jedoch auch im Falle dass die Kinder nicht von ihm abstammen nur dann, wenn die besagten zwei Jahre noch nicht vorbei sind. Ist diese Frist abgelaufenbleibt der rechtliche Vater unterhaltspflichtig. Allerdings kann er in diesem Falle dann vom leiblichen Vater der Kinder Regress fordern.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo Rockabilly,


    Hier geht es um eine Frau, welche eine Affaire hatte.
    Es ist deren Bekannte, welche sich hier erkundigt um dann die Informationen an die Mutter weiterzugeben.


    VG,
    tegami.

  • Hallo,


    danke für eure Hinweise und Sachinformationen. Ich habe eine Beratungsstelle mit einem sehr hilfsbereiten und kompetenten Ansprechpartner gefunden, der meine Bekannte in ihren Fragen zum Unterhalt beraten wird.


    Immer wenn ich in diesem Forum schreibe, geht es schon bald um moralische Fragen.


    Ich finde das ehrlich gesagt nicht sinnvoll. Denn es gibt einfach zu viele Aspekte, die man hier in diesem Rahmen nicht alle schildern kann.


    Und wenn ich es versuche, wirft man mir (vermutlich zu Recht) Subjektivität vor und beschwert sich, dass ich Dinge breit trete.


    Ich werde mich deshalb an moralischen Diskussionen nicht mehr beteiligen. Wer sich empören will, soll sich empören.


    Zur Vaterschaftsanfechtung: Es hängt tatsächlich alles an der erwähnten Zweijahresfrist. Der Nochmann weiß seit vielen Jahren, dass es einen anderen möglichen Vater gibt, wird vor Gericht aber behaupten, dass er es erst seit kurzer Zeit weiß. Es wird also darum gehen, ob man ihm nachweisen kann, dass er nicht die Wahrheit sagt.

  • Hat die KM auch Zweifel an der Vaterschaft? Warum dann nicht einfach abklären? Auch um eventuell später anfallende Fragen des Kindes beantworten zu können.


    Bei deinem Thema schein es nur um Unterhalt zu gehen. Es ist schwer sich so fest auf die Zunge zu beissen, damit man keine moralischen Aspekte anspricht.


    Wir sind hier ein Forum, rein rechtliche Antworten gibt es beim Anwalt, oder einer entsprechenden Beratungstelle.

  • Kleiner Prinz: Die von dir als moralisch bezeichneten Argumente fließen natürlich und gerade in der Familienrechtsprechung in die Entscheide mit ein. Sauber trennen kann man das jedenfalls nicht. Recht hast du, wenn du dich gegen persönliche Abwertung und Herabsetzung der Mutter hier im Thread wehrst. Das darf nicht sein. Allerdings ist das nicht feststellbar im bisherigen Verlauf der Diskussion.


    Die bisherigen Äußerungen wirst Du akzeptieren müssen, weil sie Aspekte aufzeigen, die u.a. auch in juristische Auseinandersetzungen mit einfließen würden: Liegt eine grobe Täuschung des Ehemanns durch die Kindsmutter vor? Wer lügt tatsächlich: Die Mutter oder der Vater, wenn es um das Wissen des Kindschaftsverhältnisses geht?


    Hier im Forum ist das Nachfragen noch harmlos. Im Gerichtssaal wird die Nachfrage deutlich konkreter sein und ohne die Chance, sich aus der Befragung herauszuziehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Denn es gibt einfach zu viele Aspekte


    Genau!


    Vor allem zukünftige Aspekte, die dann (zukünftig) nichts mehr mit den aktuellen KU Zahlungen des juristischen Vaters zu tun haben. Ich vermute, um die geht es aktuell?


    Will man sich denn künftig auch auf die 2 Jahresfrist berufen, wenn das Kind zB


    - auf der Suche seiner Wurzeln ist?
    - einem (ggf) nicht leiblichen Vater das Heim zahlen muss?
    - ein Spenderorgan oder eine Rückenmarkstransplantation benötigt?


    Bleibt die Moral dann auch vor verschlossener Tür und das 2 Jahres Argument sticht alles andere aus? Oder ist es dann ganz besonders wichtig, den "anderen" Vater (so es ihn denn gibt) aus dem Hut zu zaubern?


    Um was geht es dieser KM eigentlich? Kohle? Ihre Aussenwirkung auf Dritte (fremdgevö*elt)?

  • Hallo Rockabilly,


    Hier geht es um eine Frau, welche eine Affaire hatte.
    Es ist deren Bekannte, welche sich hier erkundigt um dann die Informationen an die Mutter weiterzugeben.


    VG,
    tegami.

    Tegami, ich hatte das schon verstanden, darum auch die Einleitung mit dem Hören-Sagen.. Sorry wenn ich da zu oft erlebt habe, dass Menschen ausgenommen wurden... und für mich liest sich das hier icht anders.. aber das ist nur meine Meinung.

  • Hallo Rockabilly,


    mit erhobenem Zeigefinger kommst du zu dem Schluss, dass Anstand und Respekt verloren gegangen sind, natürlich von Seiten meiner Bekannten.


    Warum kommst du zu dem Schluss? Weil DU zu oft erlebt hast, dass ...


    Ich kann dazu nur sagen, dass es nie gut ist, gemachte Erfahrungen zu Vorurteilen zu verallgemeinern. Du weißt nur wenig von meiner Bekannten und kannst dir ein Urteil gar nicht erlauben.


    Wenn ich versuche, die Situation zu beschreiben, wirfst du mir vor, dass ich es breit trete. So kann man sich selbst natürlich immer in die richtige Position setzen.


    Auch wenn du und einige andere es nicht glauben mögen. Meine Bekannte hat in dieser Beziehung mehr gelitten als der Mann, um ein Vielfaches.


    Er demütigt, beschimpft, schikaniert sie seit Jahren, er hat selbst seit einigen Jahren eine Freundin, er teilt ihr schon seit langer Zeit das Haushaltsgeld ein, sie musste für jede Ausgabe einen Beleg vorweisen. Meine Bekannte hat alle Erniedrigungen ertragen, weil sie kein Selbstwertgefühl mehr hat. Er ist mit seiner Freundin im letzten Jahr drei Mal in Urlaub gefahren, sie nicht. Ich könnte die Liste endlos fortsetzen, diese Frau ist fertig und kämpft jeden Tag. Sie arbeitet sechs Tage in der Woche, verdient aber nicht viel, weil sie eine niedrige Qualifikation hat. Sie lächelt nicht mehr, die Sorgen, die Traurigkeit, die lange Zeit der "Bestrafung" spiegeln sich in ihren Augen. Vielleicht können sich das einige hier nicht vorstellen, aber ein Mensch kann in so eine Situation kommen.


    Du ahnst nicht, wie weit du mit deinen Annahmen von der Wirklichkeit entfernt bist und solltest dich nicht derart moralisch erheben, ohne die Person zu kennen. Das ist jetzt natürlich nur meine Meinung.

  • Er demütigt, beschimpft, schikaniert sie seit Jahren, er hat selbst seit einigen Jahren eine Freundin, er teilt ihr schon seit langer Zeit das Haushaltsgeld ein, sie musste für jede Ausgabe einen Beleg vorweisen. Meine Bekannte hat alle Erniedrigungen ertragen, weil sie kein Selbstwertgefühl mehr hat. Er ist mit seiner Freundin im letzten Jahr drei Mal in Urlaub gefahren, sie nicht. Ich könnte die Liste endlos fortsetzen, diese Frau ist fertig und kämpft jeden Tag. Sie arbeitet sechs Tage in der Woche, verdient aber nicht viel, weil sie eine niedrige Qualifikation hat. Sie lächelt nicht mehr, die Sorgen, die Traurigkeit, die lange Zeit der "Bestrafung" spiegeln sich in ihren Augen. Vielleicht können sich das einige hier nicht vorstellen, aber ein Mensch kann in so eine Situation kommen.


    Wenn das alles so stimmt, ist das ganz sicher nicht leicht für Deine Bekannte. Ist aber dennoch völlig unabhängig von:


    Will man sich denn künftig auch auf die 2 Jahresfrist berufen, wenn das Kind zB


    - auf der Suche seiner Wurzeln ist?
    - einem (ggf) nicht leiblichen Vater das Heim zahlen muss?
    - ein Spenderorgan oder eine Rückenmarkstransplantation benötigt?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hmm, ich weiss zwar nicht wie du zu all den Weisheiten über meine Intentionen kommst, aber mein Großvater pflegte immer zu sagen: getretene Hunde bellen...