Hallo,
eine Bekannte hat eine Frage zum Kindesunterhalt und hat mich gebeten zu recherchieren. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen, denn ich kenne mich im Unterhaltsrecht nicht aus.
Sie lebt in Trennung und der Nochmann zahlt für die beiden Kinder (10 Jahre alt) Kindesunterhalt.
Er ficht allerdings die Vaterschaft an und wird nicht mehr zahlen, wenn er mit der Anfechtung Erfolg hat (was unwahrscheinlich, aber möglich ist).
Wenn sich in diesem Fall ein anderer möglicher Vater findet, der aber keinen Kindesunterhalt zahlen kann oder will, müsste doch das Jugendamt einspringen?
Was ist aber, wenn sie (a) Grundvermögen (50% Anteil an dem gemeinsamen Haus) hat und/oder (b) Geldvermögen in Form von Sparbüchern für die Kinder? Muss sie diese Mittel erst einsetzen? Und wie sieht es aus, wenn sie darüber hinaus noch etwas Erspartes hat? Gibt es einen Freibetrag, den sie zur Vorsorge behalten darf?
Vielen Dank schon mal für mögliche Antworten.