Unterhalt und Mieteinnahme

  • Habe eine Frage zu dem oben genannten Thema. Ändert sich irgendwas am Unterhalt wenn die Mutter, die von mir für 2 Kinder Kindesunterhalt erhält, Einkünfte aus Mieteinnahmen hat?

  • ,,, der wird einzig nach deinem Einkommen berechnet.


    Einzige Ausnahme: Deine Ex verdient ein Vielfaches von dir.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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  • Ja, als ihr Einkommen zählt es.
    Ist beim KU aber nicht relevant - ausser sie verdient das
    4-6 fache von deinem Einkommen.
    Ggfls. werden aber Kosten für die Wohnung in Abzug gebracht.


    Also wenn sie dir KU zahlt dann wird das berücksichtigt,
    wenn du ihr KU zahlen musst - nicht.

  • Geht es darum, Kindsunterhalt zu bekommen (dann zählt es zu ihrem Einkommen) oder zu zahlen ( dann ist es meistens egal weil Du ja von Deinem Einkommen für Deine Kinder zahlst).


    Geht es um Trenunngsunterhalt ist es im ersten Fall so, dass sich TU für Dich erhöhen könnte. Zahlst Du könnte ihr Anspruch sinken, wenn die Mieteinnahmen erst jetzt fliessen.

  • bei "Einkünften aus Mieteinnahmen" darf nicht vergessen werden, dass Schulden, bzw. die Zinslast für das Objekt und laufende Reparaturkosten etc. (also alle nicht auf den Mieter umlegbare Nebenkosten) gegengerechnet werden dürfen!
    egal, bei wem sie "angerechnet" werden

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Ich habe damals in den ersten Monaten unserer Trennung (12 Monate) ein Zimmer untervermietet um irgendwie die Kosten tragen zu können.


    Der KV hat damals vor Gericht die Mieteinnahmen als Einkommen ansetzen lassen. Die Richterin sah dies anders und setzte eine Untervermietung nicht als Einkommen sondern als Mietreduzierung an.

  • Also :-)


    1. die Einkünfte jedweder Art der Mutter sind - wie bereits beschrieben - nicht anrechenbar auf den von dir zu zahlenden Kindesunterhalt. Ehegattenunterhalt wäre da etwas anderes.


    2. Einkünfte aus VuV sind eine Einkunftsart, also bei der Berechnung des Kindesunterhaltes (für den Zahlenden) mit zu beachten.


    3. Einkünfte aus Untervermietung, sind rein finanzrechtlich Einkünfte aus VuV, die Familienrichter sehen das aber zumeist etwas anders.


    Schöne Grüße


    Christian