Pfändung-Gerichtsvollzieher-Person nicht greifbar

  • Dann erklär mir aber mal, wie die ELTERN sich in diesen Fällen strafbar machen können?


    Oder führen jetzt die Vermieter die Abmeldungen durch?


    Komm, let me goggle that 4 you (und gtom)


    https://www.haufe.de/immobilie…-comeback_258_167830.html


    1. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug (ab 1.11.2016: nur noch den Einzug) innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen.


    Der KV ist bei der Adresse der Eigentumswohnung seiner Eltern gemeldet.


    2. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.


    Es gibt keine Vorschrift und kein Gesetz dass mich als VERMIETER dazu verpflichtet die korrekte Meldung eines Mieters zu überprüfen, ich darf es nicht einmal und bekomme als Vermieter auch keine Auskunft...


    3. Er [der Vermieter] kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Vermieter der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.


    Ergo, keine Pflicht (stimmt), aber der bekommt durchaus Auskunft, wenn er möchte.


    Das einzige worauf ihr 2 Papierohren (das ist nicht beleidigend und schmeichelt der Netiquette) euch hättet versteifen können, ist dass das Gesetz erst seit Ende 2015 gilt, der KV hier aber u.U. länger in der ETW seiner Eltern "wohnt". Jedenfalls hat mich zum Inkrafttreten damals keine Vermieterbescheinigung im Briefkasten begrüßt und ich muss(te) der Meldebehörde auch nichts nachweisen, weil wir vor 2015 eingezogen sind.


    Unabhängig davon: Steht die Wohnung leer oder wird sie weitervermietet? Wie sieht das aus, wenn ein neuer Mieter mal einzieht und der Vermieter (Eltern) die Bescheinigung innerhalb 2 Wochen für diesen Mieter ausstellen müssen? Die Wohnung ist dann sozusagen doppelt belegt und genau dieser Schmu (Falschmeldungen um sich vor Schulden zu drücken, Behördenleistungen mehrfach zu erschleichen, Überbelegung) sollte mit der Änderung aufgehoben werden.
    Was ist, wenn der KV mal umzieht, dann wäre er durchaus in der Pflicht sich ordentlich zu melden, sonst droht ihm nämlich ein Bußgeld bis zu 1000,- Euro (könnt ihr selber googlen). Nicht jeder Vermieter macht dieses offenkundig ordnungswidrige Gemauschel mit und nicht jeder ist mit dem KV blutsverwandt.


    PS: Ich habe vor 2 Jahren ein Auto von meinen Bruder an- und neulich wieder abmelden lassen. Ausweis, Vollmacht, Versicherungskarte, Geklödder vom Auto, paar Scheine für die Gebühr und ein geschwisterlicher Dank. Aber nie habe ich ihm dafür meine Bankkarte(!) geben müssen, dafür ist er mir bei aller Liebe auch viel zu oft pleite. Wozu auch? Schmarrn....


    Kinkerlitzchen
    Ist ja lustig, bei uns war das 1:1 fast genauso. Lachst du mit mir :)?
    Der Gerichtsvollzieher ist auch vor der Tür abgeprallt (mit Namensschild), gewichtige Post hat der KV einfach nicht abgeholt. Was mich immer ein wenig gewundert hat, ist das das so einfach ist: Machst einfach die Tür nicht auf und Tausende Euro Schulden verpuffen im Nichts. KV hatte auch ein winziges Kleingewerbe und sein Name stand trotzdem noch bei einer größeren Agentur. Erst als ich das mal gegenüber den JA erwähnt hatte, was denn mit seinem 2. Arbeitsplatz war, wurden sie hellhörig. Ende vom Lied: Er zog aus, nachdem die Staatsanwaltschaft ihn wegen Unterhaltspflichtverletztung sprechen wollte, tauchte unter, gab die Adresse seiner Eltern an.


    ... ist ja auch egal, UVG ab 12 ist eine feine Sache.


    Wie dem auch sei: Die ergebnislosen Besuchen des Gerichtsvollziehers liefen auch über die Beistandsschaft, zahlen musste ich dafür aber nicht. Dürfte so 10 Jahre her sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Schon als ich noch studiert hab, hat das Einwohnermeldeamt böse Briefe an die Studenten im Wohnheim geschickt, die sich nicht ordnungsgemäß angemeldet hatten.


    Klar kann man Verträge usw. fälschen, das ist aber strafbar und ich würde das nicht empfehlen.


    Bei mir stand das Einwohnermeldeamt sogar einmal vor der Tür, als ich mich nicht schnell genug umgemeldet hatte, weil meine Exvermieterin die Räumungsklage nicht zustellen konnte und mich die Gerichtspost nicht erreicht hat. Da wurde auch wild mit Bußgeldern gedoht.


    Da ich zu dem Zeitpunkt nachweislich stark behindernd erkrankt war und meine Tochter kein halbes Jahr alt und ich anwaltlich betreut war, war ich da entspannt. Aber meine Anwältin hat schon darauf gedrängt, daß ich mich endlich ummelde.


    Nur, weil es meistens keiner kontrolliert und nix passiert, heisst das nicht, daß es legal ist.


    Scheinanmeldungen gibts ja nicht selten, meist möchte man damit eine bestimmte Schule wählen können.


    Zwergs Papa war auch immer noch bei seiner Mutter gemeldet, damit ihn Gerichtspost nicht erreichen kann, er dachte, daß er damit nicht verurteilt werden kann, geht doch, es haben unterschiedliche Leute nun einen Titel gegen ihn. Seiner Mutter sind die Behörden deswegen regelmäßig aufs Dach gestiegen, der Gerichtsvollzieher stand vor der Tür und sie musste ihn dann bei sich abmelden.
    Somit hat er keinen bekannten Wohnsitz.


    Die gelben Briefe, die damals bei mir eingeflattert sind, hat er einfach ignoriert, da er der Meinung war, er wohnt bei mir nicht.
    Auch ein Haftbefehl ist ihm bei mir zugegangen, das hätte ihn getroffen, da ja bekannt war, daß er bei mir wohnt, da hat dann seine Mutter gezahlt, in den Knast gehen wollte er dann doch nicht, da musste er sich tatsächlich rühren.


    Una JA, durchaus können auch Vermieter Leute abmelden! Wenn diese da nicht mehr wohnen, ich habe das erst kürzlich selber getan!

  • Ich weiß nicht genau, was man machen muß, um einen Haftbefehl zu erwirken bei nicht gezahlten Schulden, aber ich weiß, daß die Polizei sich nicht so einfach abwimmeln lässt, wenn es einen Haftbefehl gibt, vor allem, wenn denen jemand zwitschert, wann der Gute sich wo aufhält, die lassen sich nämlich echt nicht gerne an der Nase herum führen, die finden solche "find mich doch" Spielchen als Herausforderung.


    Meinem KV haben jedenfalls die Knie gezittert, als der Haftbefehl bei MIR ins Haus flog, immerhin wohnte er ja bei mir hat er 99% des Tages in meiner Wohnung verbracht über Jahre...und die größte Polizeiwache Hannovers war bei uns in der Nähe.


    Allerdings hat er eh nie die Couch verlassen, von daher...aber die Jungs haben ja durchaus mal geklingelt bei uns.


    Ich finde das immer wieder erstaunlich, wie wenig engagiert das Jugendamt o. ä. dabei ist, solche Typen zu ermitteln und die auf den Pott zu setzen...

  • Ich finde das immer wieder erstaunlich, wie wenig engagiert das Jugendamt o. ä. dabei ist, solche Typen zu ermitteln und die auf den Pott zu setzen...


    Was mich erstaunt hat ist, dass die Behörden nicht zusammenarbeiten (dürfen?). Meldebehörde, Jugendamt, Finanzamt und ein paar Ämter die mir gerade nicht einfallen. Der Vermieter kann bei der Meldebehörde nachfragen, ob der Mieter sich ordentlich gemeldet hat. Er muss der Meldebehörde aber Auskunft geben, wer bei ihm wohnt, wenn die anfragen. Warum holt das JA, also nicht die Meldebehörde mit ins Boot, in der Hoffnung, dass der Vermieter doch die Binsen kriegt? Sowohl die Meldebehörde als auch das Jugendamt haben ein vitales interesse an korrekter Meldung. Das JA meldet einen Anfangsverdacht, Meldebehörde forscht nach, mit etwas Glück Bußgeld einsacken, UET ausfindig gemacht, UVG gespart. WinWin-Situation.
    Der Datenschutz verhindert das nicht. Bis zu einen bestimmten Grad stehen den JÄ ohnehin die Meldedaten digital auf Abruf zur Verfügung. Nennt sich Behördenauskunft und wurde durch die erwähnte Änderung im Meldegesetz ins Leben getreten.
    Und schummrige Arbeitsverhältnisse unterdrücken ja nicht nur die Unterhaltsverpflichtung bis hin zu Null, sondern auch Lohnsteuer, Sozialversicherung etc. alles Zahlungen, die an die Gemeinschaft zu leisten wären.
    Alles sehr seltsam.

  • Was mich erstaunt hat ist, dass die Behörden nicht zusammenarbeiten (dürfen?). Meldebehörde, Jugendamt, Finanzamt und ein paar Ämter die mir gerade nicht einfallen. Der Vermieter kann bei der Meldebehörde nachfragen, ob der Mieter sich ordentlich gemeldet hat. Er muss der Meldebehörde aber Auskunft geben, wer bei ihm wohnt, wenn die anfragen. Warum holt das JA, also nicht die Meldebehörde mit ins Boot, in der Hoffnung, dass der Vermieter doch die Binsen kriegt? Sowohl die Meldebehörde als auch das Jugendamt haben ein vitales interesse an korrekter Meldung. Das JA meldet einen Anfangsverdacht, Meldebehörde forscht nach, mit etwas Glück Bußgeld einsacken, UET ausfindig gemacht, UVG gespart. WinWin-Situation.
    Der Datenschutz verhindert das nicht. Bis zu einen bestimmten Grad stehen den JÄ ohnehin die Meldedaten digital auf Abruf zur Verfügung. Nennt sich Behördenauskunft und wurde durch die erwähnte Änderung im Meldegesetz ins Leben getreten.
    Und schummrige Arbeitsverhältnisse unterdrücken ja nicht nur die Unterhaltsverpflichtung bis hin zu Null, sondern auch Lohnsteuer, Sozialversicherung etc. alles Zahlungen, die an die Gemeinschaft zu leisten wären.
    Alles sehr seltsam.


    Die Zusammenarbeit mit der Meldebehörde sieht in der Realität eher so aus, dass die Person von der "Scheinadresse" nach unbekannt abgemeldet wird.

  • Ja klar. Aber dennoch gibts ja oft Hinweise, wo der Deliquent sich aufhält. Aber denen wird halt nicht nachgegangen. Macht halt dem sachbearbeiter arbeit und es ist schlicht schneller da ein "nicht greifbar" Haken anzuklicken und gut iss.


    Ich weiß noch bei der Vaterschaftsanerkennung war der KV ja auch "untergetaucht" und ich hab gefragt was wir dann machen. Da kam ein Schulterzucken.


    Ich meinte dann, daß man doch die Großelternschaft nachweisen lassen kann und da haben sie genickt und gesagt, das würde auch gehen.

  • Ja klar. Aber dennoch gibts ja oft Hinweise, wo der Deliquent sich aufhält. Aber denen wird halt nicht nachgegangen. Macht halt dem sachbearbeiter arbeit und es ist schlicht schneller da ein "nicht greifbar" Haken anzuklicken und gut iss.


    Ich weiß noch bei der Vaterschaftsanerkennung war der KV ja auch "untergetaucht" und ich hab gefragt was wir dann machen. Da kam ein Schulterzucken.


    Ich meinte dann, daß man doch die Großelternschaft nachweisen lassen kann und da haben sie genickt und gesagt, das würde auch gehen.


    Ich möchte meine Gedanken hierzu jetzt nicht noch deutliche ausdrücken. Vermutlich würde ich sonst einigen auf die Füße treten.

  • In Deutschland ist es nun mal oft so: wo kein Richter, da kein Henker. Wenn die sb von sich aus nicht tätig werden, muss man schlechtenfalls das ganze eben selbst anstoßen.


    Wie oben schon erwähnt. Ich würde ihn einfach verpetzen bei der meldestelle, sonst ändert sich ja nichts. Dazu würde ich den Gerichtsvollzieher persönlich anrufen und diesem die "neue Adresse" des KV mitteilen.


    Wäre es eine Möglichkeit seine Rentenansprüche zu pfänden?

  • Ein mittelfristiges Druckmittel wäre, ihn wegen der Nichtzahlung anzuzeigen.
    Das kann man schön von Zuhause aus machen über das Onlineportal des zuständigen Polizeipräsidiums. Hinein gehört der Sachverhalt:Titel liegt vor; er zahlt nicht; (Gerichtsvollzieher ist bei der bekannten Adresse gescheitert, diese angeben); (Groß)Elternadresse angeben; Arbeitgeberadresse angeben.


    Die Polizei wird ermitteln und hat andere Möglichkeiten als der Gerichtsvollzieher, den Aufenthalt zu ermitteln. Ex wird zum Verhör geladen bzw. bei ihm vorgesprochen. Das allein ist schon manchmal ausreichend ...
    Allerdings ist diese Anzeige eine Strafanzeige. Dadurch fließt kein Geld. Ggfls. wird Ex halt bestraft für sein Nichtzahlen (kommt er in den Knast und kann kein Geld verdienen, wäre das natürlich kontraproduktiv.). Aber es geht vor allem darum, ihm Druck zu machen und zu signalisieren, dass eine gewisse Ernsthaftigkeit hinter den Zahlungsaufforderungen steht ...
    Vorteil für dich: Aktion kann man vom Sofa aus starten und sie kostet nix.


    Allerdings mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam: Das kann also Monate dauern, bis die Polizei ihn angeht. (Und wenn er für die Polizei nicht greifbar ist, wird er ggfls. zur Fahndung ausgeschrieben. Die bringt nix, bis er irgendwann in eine Polizeikontrolle gerät oder aber via Flugzeug reist. Dann gibt es unangenehme Nachfragen.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ein mittelfristiges Druckmittel wäre, ihn wegen der Nichtzahlung anzuzeigen.
    Das kann man schön von Zuhause aus machen über das Onlineportal des zuständigen Polizeipräsidiums. Hinein gehört der Sachverhalt:Titel liegt vor; er zahlt nicht; (Gerichtsvollzieher ist bei der bekannten Adresse gescheitert, diese angeben); (Groß)Elternadresse angeben; Arbeitgeberadresse angeben.


    Die Polizei wird ermitteln und hat andere Möglichkeiten als der Gerichtsvollzieher, den Aufenthalt zu ermitteln. Ex wird zum Verhör geladen bzw. bei ihm vorgesprochen. Das allein ist schon manchmal ausreichend ...
    Allerdings ist diese Anzeige eine Strafanzeige. Dadurch fließt kein Geld. Ggfls. wird Ex halt bestraft für sein Nichtzahlen (kommt er in den Knast und kann kein Geld verdienen, wäre das natürlich kontraproduktiv.). Aber es geht vor allem darum, ihm Druck zu machen und zu signalisieren, dass eine gewisse Ernsthaftigkeit hinter den Zahlungsaufforderungen steht ...
    Vorteil für dich: Aktion kann man vom Sofa aus starten und sie kostet nix.


    Allerdings mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam: Das kann also Monate dauern, bis die Polizei ihn angeht. (Und wenn er für die Polizei nicht greifbar ist, wird er ggfls. zur Fahndung ausgeschrieben. Die bringt nix, bis er irgendwann in eine Polizeikontrolle gerät oder aber via Flugzeug reist. Dann gibt es unangenehme Nachfragen.)


    Der reale Aufenthaltsort ist ja bekannt, demnach müsste da ja nur jemand hinfahren. Vielleicht geht's dann ja auch ganz schnell.


    Ist das tatsächlich eine Anzeige, die auch verfolgt wird? Gut zu wissen! Danke für die Info!

  • Ein mittelfristiges Druckmittel wäre, ihn wegen der Nichtzahlung anzuzeigen.
    Das kann man schön von Zuhause aus machen über das Onlineportal des zuständigen Polizeipräsidiums. Hinein gehört der Sachverhalt:Titel liegt vor; er zahlt nicht; (Gerichtsvollzieher ist bei der bekannten Adresse gescheitert, diese angeben); (Groß)Elternadresse angeben; Arbeitgeberadresse angeben.


    Die Polizei wird ermitteln und hat andere Möglichkeiten als der Gerichtsvollzieher, den Aufenthalt zu ermitteln. Ex wird zum Verhör geladen bzw. bei ihm vorgesprochen. Das allein ist schon manchmal ausreichend ...
    Allerdings ist diese Anzeige eine Strafanzeige. Dadurch fließt kein Geld. Ggfls. wird Ex halt bestraft für sein Nichtzahlen (kommt er in den Knast und kann kein Geld verdienen, wäre das natürlich kontraproduktiv.). Aber es geht vor allem darum, ihm Druck zu machen und zu signalisieren, dass eine gewisse Ernsthaftigkeit hinter den Zahlungsaufforderungen steht ...
    Vorteil für dich: Aktion kann man vom Sofa aus starten und sie kostet nix.


    Allerdings mahlen die Mühlen des Gesetzes langsam: Das kann also Monate dauern, bis die Polizei ihn angeht. (Und wenn er für die Polizei nicht greifbar ist, wird er ggfls. zur Fahndung ausgeschrieben. Die bringt nix, bis er irgendwann in eine Polizeikontrolle gerät oder aber via Flugzeug reist. Dann gibt es unangenehme Nachfragen.)


    Naja Unterhaltspflichtverletzung und Knast scheiden ja aus. Es wurden keine Sozialleistungen beantragt soweit ich das verstehe.



    Die Anzeige kann sie sich sparen, mal aus einem ähnlich Fall des OLG Hamm:



    Der Unterhaltsberechtigte trägt (...) die sekundäre Darlegungslast für sämtliche Voraussetzungen eines Anspruchs aus §§ 823 Abs.2 BGB i.V. mit § 170 StGB.


    Er genügt dieser Darlegungslast nicht, wenn er lediglich auf die Titulierung des Unterhaltsanspruchs (...)verweist, Vielmehr muss er sämtliche Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs darlegen und gegebenenfalls beweisen.


    2.


    Soweit die Verletzung der Unterhaltsverpflichtung mit nicht ausreichenden Bemühungen zur Sicherstellung des Unterhalts begründet wird, muss der Unterhaltsberechtigte nicht nur zu seinem Bedarf und seiner Bedürftigkeit sowie zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners vortragen, sondern darüber hinaus auch dazu, inwieweit keine ausreichenden Bemühungen erfolgt sind und welches Einkommen der Unterhaltsschuldner hätte erzielen können.




    und in der Urteilsbegründung:



    Unabhängig von dieser Erwägung folgt aus etwa unterlassenen oder nicht hinreichend durchgeführten Bewerbungsbemühungen nicht zwingend eine Unterhaltspflichtverletzung. Eine solche besteht im Rahmen des § 170 Abs. 1 StGB nur dann, wenn es tatsächliche Beschäftigungsmöglichkeiten gab und hieraus auch den Unterhalt deckende oder teilweise deckende Einkünfte erzielbar waren. Diesbezüglich hat der Antragsgegner für die jeweiligen Zeiträume keine hinreichend substantiierten, dem Nachweis zugänglichen Angaben gemacht, die aufgrund der ihm im Rahmen von §§ 823 Abs. 2 BGB, 170 Abs. 1 StGB obliegenden Darlegungslast erforderlich gewesen wären.


    Die Beweiserleichterungen und Vermutungen der §§ 1603 Abs. 2, 1612 a BGB kommen dem Antragsgegner für den Anspruch aus § 823 BGB nicht zugute. Grundsätzlich trifft einen Unterhaltsschuldner bei einer gesteigerten Unterhaltspflicht die Darlegungs- und Beweislast für eine von ihm behauptete Leistungsunfähigkeit (vgl. Wendl/Dose-Dose, Unterhaltsrecht, 8. Auflage 2011, § 6 Rn. 704; Palandt-Brudermüller, BGB, 73. Auflage 2014, § 1603 Rn. 47). Dies gilt jedoch nicht, wenn darüber hinaus das Vorliegen einer vorsätzlichen Unterhaltspflichtverletzung behauptet wird. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln über die Darlegungs- und Beweislast. Dass dem Antragsgegner die Darlegung und gegebenenfalls der Nachweis eines Anspruchs aus vorsätzlich unerlaubter Handlung schwer fällt oder unter Umständen unmöglich ist, rechtfertigt - über die bereits dargelegten Erleichterungen hinaus - für sich allein keine Verlagerung der Darlegungs- und Beweislast auf den Anspruchsverpflichteten.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Update:


    Die Schilderfirma scheint nur im Netz zuexistieren, befindet Adresse gab es keinen Hinweise auf die Existenz (Ich war dort).
    Der Beistand war selbst bei der Adresse der Freundin, wo er auch wohnt, aber nich gemeldet ist und hat dort auch den Namen des KV am Briefkasten gefunden. Nun wollte er noch einmal den Gerichtsvollzieher anrufen.

  • Wie soll da ne Sachpfändung laufen?


    Wenn er dort nicht gemeldet ist wird die LG den Gerichtsvollzieher nicht reinlassen, muss sie auch nicht...
    Taschenpfändung ist nur dann Sinvoll wenn er z.b. auf dem Rückweg von der Arbeit erwischt wird, nicht aber wenn er in der Wohnung aufgesucht wird...


    lg Thomas

  • Der GV muss ja nicht nur pfänden.


    Falls es im Auftrag enthalten war, wir ein Vermögensverzeichnis angefertigt.


    Am besten wäre, wenn zusätzlich auch ein Kontenabruf beantragt wurde.
    Dann kann überprüft werden, ob Angaben zur Bankverbindung auch stimmen.