Dann erklär mir aber mal, wie die ELTERN sich in diesen Fällen strafbar machen können?
Oder führen jetzt die Vermieter die Abmeldungen durch?
Komm, let me goggle that 4 you (und gtom)
https://www.haufe.de/immobilie…-comeback_258_167830.html
1. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug (ab 1.11.2016: nur noch den Einzug) innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen.
Der KV ist bei der Adresse der Eigentumswohnung seiner Eltern gemeldet.
2. Wer einem anderen eine Wohnanschrift anbietet, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen will, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Es gibt keine Vorschrift und kein Gesetz dass mich als VERMIETER dazu verpflichtet die korrekte Meldung eines Mieters zu überprüfen, ich darf es nicht einmal und bekomme als Vermieter auch keine Auskunft...
3. Er [der Vermieter] kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, ob sich der Mieter tatsächlich an- oder abgemeldet hat. Umgekehrt muss aber auch der Vermieter der Meldebehörde auf Verlangen mitteilen, wer bei ihm wohnt oder gewohnt hat.
Ergo, keine Pflicht (stimmt), aber der bekommt durchaus Auskunft, wenn er möchte.
Das einzige worauf ihr 2 Papierohren (das ist nicht beleidigend und schmeichelt der Netiquette) euch hättet versteifen können, ist dass das Gesetz erst seit Ende 2015 gilt, der KV hier aber u.U. länger in der ETW seiner Eltern "wohnt". Jedenfalls hat mich zum Inkrafttreten damals keine Vermieterbescheinigung im Briefkasten begrüßt und ich muss(te) der Meldebehörde auch nichts nachweisen, weil wir vor 2015 eingezogen sind.
Unabhängig davon: Steht die Wohnung leer oder wird sie weitervermietet? Wie sieht das aus, wenn ein neuer Mieter mal einzieht und der Vermieter (Eltern) die Bescheinigung innerhalb 2 Wochen für diesen Mieter ausstellen müssen? Die Wohnung ist dann sozusagen doppelt belegt und genau dieser Schmu (Falschmeldungen um sich vor Schulden zu drücken, Behördenleistungen mehrfach zu erschleichen, Überbelegung) sollte mit der Änderung aufgehoben werden.
Was ist, wenn der KV mal umzieht, dann wäre er durchaus in der Pflicht sich ordentlich zu melden, sonst droht ihm nämlich ein Bußgeld bis zu 1000,- Euro (könnt ihr selber googlen). Nicht jeder Vermieter macht dieses offenkundig ordnungswidrige Gemauschel mit und nicht jeder ist mit dem KV blutsverwandt.
PS: Ich habe vor 2 Jahren ein Auto von meinen Bruder an- und neulich wieder abmelden lassen. Ausweis, Vollmacht, Versicherungskarte, Geklödder vom Auto, paar Scheine für die Gebühr und ein geschwisterlicher Dank. Aber nie habe ich ihm dafür meine Bankkarte(!) geben müssen, dafür ist er mir bei aller Liebe auch viel zu oft pleite. Wozu auch? Schmarrn....
Kinkerlitzchen
Ist ja lustig, bei uns war das 1:1 fast genauso. Lachst du mit mir :)?
Der Gerichtsvollzieher ist auch vor der Tür abgeprallt (mit Namensschild), gewichtige Post hat der KV einfach nicht abgeholt. Was mich immer ein wenig gewundert hat, ist das das so einfach ist: Machst einfach die Tür nicht auf und Tausende Euro Schulden verpuffen im Nichts. KV hatte auch ein winziges Kleingewerbe und sein Name stand trotzdem noch bei einer größeren Agentur. Erst als ich das mal gegenüber den JA erwähnt hatte, was denn mit seinem 2. Arbeitsplatz war, wurden sie hellhörig. Ende vom Lied: Er zog aus, nachdem die Staatsanwaltschaft ihn wegen Unterhaltspflichtverletztung sprechen wollte, tauchte unter, gab die Adresse seiner Eltern an.
... ist ja auch egal, UVG ab 12 ist eine feine Sache.
Wie dem auch sei: Die ergebnislosen Besuchen des Gerichtsvollziehers liefen auch über die Beistandsschaft, zahlen musste ich dafür aber nicht. Dürfte so 10 Jahre her sein.