Kind darf gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen

  • Mit dieser Entscheidung wird das SR-System ad absurdum geführt und trägt eher zur Verschärfung von Konflikten bei als welche zu lösen


    Käse!


    Eine vor Einleitung des erstinstanzlichen Sorgerechtsverfahrens bestehenden Koope-
    rationsfähigkeit der Eltern ist weiterhin kaum ersichtlich.


    War die Leitlinie der Entscheidung!

  • Eine vor Einleitung des erstinstanzlichen Sorgerechtsverfahrens bestehenden Koope-
    rationsfähigkeit der Eltern ist weiterhin kaum ersichtlich.

    Na und ? Dann sabotiert BET einfach die Kommunikation. Fertig. Wenn das geschickt genug angestellt wird und Kind manipuliert, ist der SR-Zug für den UET abgefahren.




    Deutschland hat vor ca. 8 Jahren vom Europ. Gerichtshof die Maßgabe bekommen den SR-Erhalt für nicht verheirate Väter zu vereinfachen, mit dieser Entscheidung wird genau das Gegenteil gemacht. Denn jetzt gibt es noch eine dritte, vollkommen unberechenbare Instanz, nämlich das Kind. Ich habe auch nichts von einer Altersgrenze gelesen. Darf ein Richter jetzt auch ein 2 jähriges Kind fragen was es vom Sorgerecht für den UET hält ?




    Anstatt endlich mal dieses unfassbare Unrecht nicht verheirateter Väter aus der Welt zu schaffen indem man ihnen genau wie den Müttern ohne Bedingungen das SR gibt, wird die Situation noch weiter verschlimmert. In dem Bereich hinken wir sogar einigen Bananrepubliken hinterher und besser wird es dadurch nicht. Einfach nur peinlich und einer Industrienation unwürdig.


    Eine dumme Entscheidung.

  • Im Urteil steht, dass die KM Elterngespräche abgelehnt hat (laut KV) und dass seit Geburt keine Kommunikation möglich ist (laut KM). Also einfach die Kommunikation verweigern und schon darf das (möglicherweise manipulierte) Kind mitsprechen. Das kann für UETs nur schlecht ausgehen.


    Welches Kind ist denn so dumm und pinkelt der Person bei der es lebt ans Bein ? Das würde danach doch nur noch Ärger zu Hause bekommen. Wer das entschieden hat, hat von Kindern respektive Menschen einfach keine Ahnung. In hoch strittigen Fällen muss ein BET schon der Inbegriff von Selbstlosigkeit und Fairness sein, um dies nicht auszunutzen. Bzw. muss ein Kind unglaublich Charakterstark sein um sich in der SR-Sache "gegen" den BET zu entscheiden.


    Damit wird den sowieso schon gestraften Kindern eine Verantwortung auferlegt, die nicht einmal ihre "erwachsenen" Eltern tragen können. Also wie sollen die Kinder so etwas auch nur im Entferntesten abschätzen können, wenn selbst die meisten älteren Menschen Probleme damit haben, langfristig zu denken.


    Da hat jemand keinen Bock oder keine Eier gehabt eine Entscheidung zu treffen und hat es auf das schwächste Glied, nämlich das leidgeprüfte Kind abgewälzt. So eine Flachpfeife von Richter !



    edit: Es waren sogar 3 Richter. Was das ganze noch schlimmer macht.

  • Ich befürworte diese Entscheidung im Sinne des Kindeswohls und empfehle mal den ganzen Beschluss zu lesen!
    http://www.oberlandesgericht.b…de&asl=bremen88.c.2335.de


    Die pdf ist da angehängt!

    Danke dafür, ich finde diese Beschluss dennoch unverständlich. Letzten Endes ist hier natürlich nicht der Konsens: das Kind entscheidet ( wie es der Artikel darstelle) sondern : der BET braucht bloß die Kommunikation boykottieren und den Umgang verweigern. Und wehe der Vater hatte vorher auch noch Zweifel ob er überhaupt der Vater ist...das ist ja schwerer Vertrauensbruch. Hier wird einer bestraft für das Fehlverhalten beider. Abgesehen davon dass er kein Sorgerecht hat darf die Mutter ja auch noch ganz offen den Umgang unterbinden. Der Junge will ja nicht...

  • Ich lese aus der Begründung nicht heraus, dass es eine Entscheidung des Kindes war. Das Kind hat nur die nicht mögliche Kommunikation der Eltern bestätigt. Dem Kind wurde nur glauben geschenkt, weil der KV vermutlich vor Gericht auch mit dauernden Vorwürfen auf die KM geschossen hat. Das kenne ich, war bei mir ähnlich. Auch bei mir wurden 3 der 4 Kids einzeln befragt. Ich habe keine Ahnung was sie gesagt haben. Ist mir auch egal, denn ich habe sie nicht beeinflusst, das würde ein Richter auch sofort merken.


    Auf Grund der völlig mangelnden Kommunikation wurde die Beschwerde abgewiesen. Das ist eine elementare Voraussetzung. Das wird er auch vor Gericht mit dauer Vorwürfen bewiesen haben.


    Wie gesagt, bei mir ging es ähnlich zu, keine Kommunikationsbereitschaft der KM incl mehrerer Verweigerungen der Unterschriften, somit habe ich das ASR bekommen!



    Man kann von diesem einen speziellen Urteil aus Bremen in keinster Weise auf andere schließen. Es kommt immer darauf an wie man sich gegenüber allen Stellen gibt. Und es geht schließlich um das Leben des Kindes, da ist es richtig, dass man es auch fragt, wie es so zwischen den Eltern abgeht.

  • Deutschland hat vor ca. 8 Jahren vom Europ. Gerichtshof die Maßgabe bekommen den SR-Erhalt für nicht verheirate Väter zu vereinfachen, mit dieser Entscheidung wird genau das Gegenteil gemacht.


    Für mich ist unverständlich, warum hier grundsätzlich unterschieden wird zwischen verheirateten Eltern mit gemeinsamer Sorge und unverheirateten Eltern. Wenn man der Begründung des Beschlusses folgt, dann müsste immer dann, wenn die Kommunikation zwischen den Eltern problematisch ist, die Sorge alleine einem Elternteil übertragen werden.

  • Ach das ist doch alles Blödsinn....das arme Kind. Es ist alt genug, zu wissen und sich zu erinnern, was es gesagt hat und zu jung, es zu begreifen.
    Wird aber der Verantwortliche sein (will ja nicht). Da muss später mal ein Psychologe ran.


    Papi kann nix machen, weil er das eigene Kind gegen sich hat. Bravo.
    Kenne ich irgendwoher.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!