Vater droht mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • Hallo, ich stell mich gleich noch vor, aber mir brennt eine unangenehme Situation von eben auf der Seele.
    Es geht allerdings nicht um mich sondern um meine Schwester.
    Sie hat sich vor 2,5 Wochen von ihrem Lebensgefährten getrennt und dabei die gemeinsamen Kinder ( 8 Monate und 2,5 Jahre) mitgenommen. Trennungsgrund war die verheimlichte Zwangsräumung und unangenehmer Besuch von Ordnungshütern für ihn, beides innerhalb weniger Tage.
    Er ist ein sehr schwieriger Mensch ( vorsichtig formuliert).wo die Kinder letzten Endes bleiben ist noch ungeklärt, beide möchten sie die Kinder komplett haben.
    Am Mittwoch bekam meine Schwester auf einmal einen Anruf vom Jugendamt, da wäre ein gemeinsamer Termin den sie jetzt hätten, und sie wäre nicht erschienen, also würde man den Umgang jetzt telefonisch regeln oder die Dame vom Jugendamt einfach etwas festsetzen. Meine Schwester - sehr überrumpelt, von dem Termin wusste sie nichts, obwohl das JA und der Vater ihre aktuelle Adresse bei unseren Eltern kennen- sagte sie der Dame dass sie selbstverständlich den Umgang unterstützen würde, aber Angst hätte dass er die Kinder behält. Er hat ihre antworten am Telefon mitgehört. Es wurde dann bestimmt dass die KI der dieses Wochenende zu ihm kommen und heute um 16 Uhr wieder zurück gebracht werden. Treffpunkt war ein Ort in der Mitte ( er ist wegen der Zwangsräumung in die Nachbarstadt gezogen), und dass bei der Übergabe unsere Eltern nicht dabei sein durften. Das Verhältnis zwischen ihm und unserem Vater ist - nett gesagt- sehr abgespannt, was an beiden liegt. Insofern habe ich dafür vollstes Verständnis.Da meine Schwester aber auch Angst vor ihrem Ex hat ( auch nicht ganz unberechtigt, er neigt besonders ihr gegenüber zu starke Dominanz und übt viel psychischen Druck aus) hat uns unsere Mutter zum Treffpunkt gefahren und sich etwas weiter weg auf einen Parkplatz gestellt, während ich die Übergabe begleitet habe. Wir hatten nie Streit miteinander, insofern sah ich da auch kein Problem darin. Ich wollte vor allem keine Eskalation vor den Kindern, das können beide ganz gut . er wird laut und aggressiv ( im ton, nicht körperlich,)wenn es nicht nach seinem Kopf geht, und sie wird dann aus Angst und Überforderung ebenfalls schnell laut.
    Er begrüßte uns höflich, zischte sie aber sofort an dass siebsofortbdas Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren würde wenn sie das nächste mal nicht alleine käme, das hätte die Dame beim Jugendamt gesagt. Als wir dann in Richtung Parkplatz gingen kam er mit, unterhielt sich mit mir im normalen Ton, und wurde dann auf einmal Ppatkplatz selbst laut. Er würde das auto fotografieren, unsere Eltern hätten dort nichts verloren, er hätte eine einstwrilige Verfügung gegen unseren Vater erwirkt dass dieser sich den gemeinsamen Kindern nicht nähern dürften ( wenn es so ist ist sie noch nicht zugegangen) und deshalb bekäme er sofort das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das hätte man ihm beim Familiengericht so gesagt und da wäre er auch gleich morgen.
    Dass das so nicht funktioniert ist mir schon klar, habe ich auch meiner Schwester erklärt. Aber wie kann man solche Situationen entspannen? Bisher läuft es auf Klappe halten und springen hinaus, und das kann ja nicht ( länger) die Lösung sein.

  • Aber wie kann man solche Situationen entspannen?


    das Jugendamt kann die "Art" der Übergabe alleine nicht regeln-
    Ich würde einen Eilantrag beim AG stellen, dass die Übergabe z.B. durch Dich oder eines der GrossET erfolgt- ersatzweise kann er ja eine entsprechende Person vorschlagen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hier ist sogar zu bezweifeln, dass der Anruf vom Mittwoch wirklich vom Jugendamt kam. - Wenn ja, ist gegen grundlegende Regeln verstoßen worden.
    Das "Amtsgericht" - es müsste "Familiengericht" heißen -, ist mit Sicherheit nicht involviert worden, geschweige denn hat es in einem Eilverfahren eine Einstweilige Verfügung erlassen. Da der Vater im Moment die Kinder nicht hat, wäre er gar nicht antragsberechtigt.
    Hier wird anscheinend viel heisse Luft geblasen und versucht, Druck zu machen. Davon sollte deine Schwester sich nicht beeinflussen lassen.


    Wichtig zu wissen: Das Jugendamt hat in der beschriebenen Situation reine Beratungsfunktion auf Antrag des Elternteils, bei dem die Kinder derzeit leben. Es hat absolut kein Recht, irgendwelche Umgangsvorgaben zu machen und darf auch nicht den Anschein erwecken.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap ich hab auch Familiengericht geschrieben, der Kindsvater sprach auch vom Familiengericht. Ob es einen derartige Antrag bereits gibt werden wir feststellen wenn er zugeht. Gedroht hat er damit schon vor rund 2 Jahren, als meine Schwester sich trennen und erstmal zu unseren Eltern ziehen wollte mit dem gemeinsamen Sohn. Dem sehe ich persönlich gelassen entgegen, aber so etwas lässt halt meine Schwester, die eh nicht das meiste Selbstbewusstsein hat in Panik verfallen, zumal sie ja noch mit den Kindern da wohnt bzw nächste Woche in ihre eigene Wohnung ein paar Meter weiter ziehen wird.
    Unserem Jugendamt würde ich eine Menge zutrauen, da wurden schon manch merkwürdige Aussagen getroffen. Da zeitgleich am Telefon auch ein erneuter Termin für nächste Woche abgesprochen wurde ( zum gemeinsamen Gespräch darüber wo die Kinder verbleiben sollen) scheint das Telefonat echt gewesen zu sein.


    Meine Frage wäre halt wie man da insgesamtndie Spannung auch und gerade für die Kinder rausnehmen kann. Die Übergabe durch eine dritte Person vornehmen zu lassen war auch schon mein Gedanke, aber was wenn der Vater das ablehnt? Kann er darauf bestehen dass sie die Kinder persönlich bringt und abholt?

  • ich hab zu viel mit dem Arbeitsgericht zu tun :rotwerd
    natürlich ist Familiengericht richtig :daumen


    sorry

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Anwaltstermin steht schon und ist zufällig einen Tag eher. ( war vorher schon geplant). Ob die Dame so kurzfristig überhaupt Zeit hätte den Termin einen Tag später wahr zu nehmen wage ich allerdings zu bezweifeln. Und sich gegen den Termin auflehnen bzw einen späteren zu verlangen hat sich meine Schwester nicht getraut, sie will ja auch nicht unkoorperativ oder umgangsverweigernd erscheinen.
    Zum Termin werde ich sie begleiten, aber mit hinein kann ich ja nicht. Er wird es nicht wollen, und das ist ja auch OK. Aber davor und danach will ich sie nicht alleine lassen.

  • Natürlich kann sich deine Schwester begleiten lassen. Wenn Ex das nicht will, ist es sein Problem.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gut, dann stellt der Anwältin alle wichtigen Fragen und schreibt euch die Antworten notfalls auf. Dann kann deine Schwester möglichst selbstbewusst in das Gespräch gehen.
    Ich denke aber auch nicht, dass der Vater auf irgendwas "bestehen" kann, was deine Schwester betrifft. Er kann natürlich UmgangsWÜNSCHE äußern, aber er bestimmt sicherlich nicht, wann deine Schwester wo zu sein hat. Es geht um die Kinder und nicht darum, seine Ex rumzukommandieren.

  • Natürlich kann sich deine Schwester begleiten lassen. Wenn Ex das nicht will, ist es sein Problem.

    Gilt das generell oder nur bei begleitenden Verwandten? Als ich vor etwa 4-5 Jahren einen Freund auf dessen Wunsch hin zum JA begleitet habe hieß es ich müsse draussen bleiben weil seine noch- Gattin das nicht wollte. Also beim gemeinsamen Gespräch, bei einem anderen Termin ohne ex durfte ich mit rein.

  • Hallo! Bei uns war es bei weitem nicht so krass, obwohl ich mir auch unter "wird schnell laut" und "psychischer Druck" sehr gut bildlich etwas vorstellen kann. Wie ich immer wieder im Laufe unserer Geschichte zu hören bekam, "wird das Familiengericht auf jeden Fall die Frage stellen, ob die Familie (Eltern) schon versucht hat, den Konflikt mit Hilfe einer Beratungsstelle (Caritas, Diakonie, Mediation, Psychologe) zu lösen und zu regeln. Wenn es sich herausstellt, dass es nicht der Fall war, wird das Gericht die streitenden Parteien an eine solche Stelle verweisen. Wenn es dort nicht klappt, wird das Familiengericht erst entscheiden." Eigentlich hat mein Ex-Mann es gar nicht versucht, gerichtlich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht durchzusetzen, obwohl ich damals psychisch krank und in einer entsprechenden Einrichtung war - obwohl er das wollte. Er hat sich aber beraten lassen und es stellte sich heraus, dass es gar nicht so einfach geht. Der Mann Ihrer Schwester könnte sich vielleicht selbst an einen Anwalt wenden, der ihm erklären würde, unter welchen Umständen sowas überhaupt geht. Und so vor Wut rauchend und rotgesichtig irgendwelche Drohungen ausspucken - das kann jeder, das muss nicht unbedint gesetzeskonform sein. Ich würde an Stelle Ihrer Schwester gar nicht mit ihm sprechen - ich verliere nämlich angesichts der psychischen Gewalt jede Wortmacht. Mein letztes Anliegen, eine Neuberechnung des Kinderunterhalts, habe ich schriftlich geregelt - das hat super geklappt, obwohl er am Anfang auch gleich hochgekocht ist.


    Grüße


    Yessica

  • Gilt das generell oder nur bei begleitenden Verwandten? Als ich vor etwa 4-5 Jahren einen Freund auf dessen Wunsch hin zum JA begleitet habe hieß es ich müsse draussen bleiben weil seine noch- Gattin das nicht wollte. Also beim gemeinsamen Gespräch, bei einem anderen Termin ohne ex durfte ich mit rein.


    Ist es ein Termin, den das Jugendamt aufgrund seiner gesetzlichen Kompetenz als Aufsichts- und Kontrollbehörde angesetzt hat, besteht wie bei jedem Behördengespräch das Recht, einen Begleiter mit in das Gespräch zu nehmen.


    Die jetzt hier angesetzten Gespräche sind aber freiwillig und ein "Beratungsangebot" des Jugendamtes. Dazu gibt es keinerlei Vorgaben oder Vorschriften. Also kann ich auch hier als Betroffener selbstverständlich eine Begleitperson mitnehmen und dies als Bedingung für ein Gespräch machen. Wenn Ex und / oder Jugendamt nicht darauf eingehen, findet das Gespräch halt nicht statt. Nachteile entstehen dadurch nicht. Das JA dürfte auch nicht Dritten gegenüber behaupten, deine Schwester hätte das Gespräch verweigert oder ähnliches. Es dürfte einzig wertfrei (zB dem Gericht) berichten, dass ein Elterngespräch nicht zustande kam aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über die Ausgestaltung des Gesprächs.


    Gespräche über den Aufenthalt der Kinder, über Umgangsregelungen sollte man tunlichst sowieso nicht allein führen. Dazu ist die Sache zu emotional und auch vielschichtig. Dort einen Begleiter zu haben, der einerseits daran denkt, dass alle wesentlichen Punkte "abgearbeitet" werden und andererseits "Zugang" zu mir hat, auch wenn ich emotional abhebe, ist eigentlich unerlässlich. Denn sonst ist die Chance groß, dass mein Ex-Partner und ich genau wie zur Paarzeit an die Konflikte herangehen - und schon da hat es ja im Allgemeinen keine Lösungen gegeben bzw. einer hat über den anderen "drübergebügelt".
    (War ich in der Paarbeziehung der "stärkere" in solchen Disputen, kann ich natürlich eher auf einen Begleiter verzichten als der, der schon immer in die Ecke gedrängt wurde ...).


    Wichtig bei solchen Gesprächen ist auch, ob man wirklich "vor Ort" eine gültige Vereinbarung treffen will oder nicht sagt: Ich nehme das als Grundlage, um bis zum X.X. mein Einverständnis dazu zu geben oder eben nicht. Ich will bei so einer wichtigen Entscheidung mindestens eine Nacht drüber schlafen ...


    Ich darf nicht damit rechnen, dass das Jugendamt (das Gericht, Gutachter, Beistände) sich groß engagieren, um die wirklich beste Lösung zu finden. Die sind durch die hohe Arbeitsbelastung vor allem darauf ausgerichtet, (irgend) eine Lösung zu finden. Sie muss nur einigermaßen "tragen". Je komplexer die Problematik ist (und bei euch ist sie mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Verbleib der Kinder, Umgang, Übergabe, Umzug, Unterhalt) sehr komplex, um so eher bin ich in so einem Gespräch irgendwann überfordert und habe nicht mehr im Blick, was das eigentlich wichtige ist. (Beispiel. Dann streitet und diskutiert man heftig darüber, wer die Umgangsübergabe machen darf, hat aber quasi innerhalb von zwei Minuten abgenickt, dass die Kinder ihren Aufenthalt beim anderen Partner nehmen. Nicht weil man es deutlich gesagt hat, sondern weil man in die Übergabediskussion einsteigt, die meinetwegen das ABR beim anderen Partner voraussetzt ...)
    Wir haben hier im Forum nicht selten solche dann tragischen Fälle gehabt ...


    Darum der deutliche rat, auf eine "taffe" Begleitperson zu bestehen. Die soll keinesfalls das Gespräch an sich reißen, aber mir zuarbeiten und mich auch einfangen können, wenn ich irgendwo "falsch abbiege".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ivielen dank für die ausführliche Antwort Volleybap, man neigt ja doch dazu erstmal brav zu nicken wenn jemand von einer Behörde etwas sagt.


    Auch allen anderen vielen Dank, ihr habt mir sehr weitergeholfen, auch um da erstmal Klarheit zu bekommen welche Möglichkeiten bestehen.

  • Meine Schwester war nicht untätig und hat heute selbst bei der Dame vom Jugendamt angerufen. Sie wollte einfach ihre Sicht der Dinge und die Übergabe Situation gestern schildern. Ich weiss nicht ob sie danach noch eben persönlich da war oder es nur beim Telefonat blieb. Jedenfalls hat die Dame meiner Schwester ganz klar gesagt dass die Drohungen haltlos sind. Die Idee, die Übergabe durch eine neutrale Person zu entspannen hat sie notiert und meiner Schwester auch gesagt dass sie zu dem Termin am Donnerstag nicht erscheinen müsse wenn sie die Gegenwart des Ex zu sehr belastet. Es wird bei diesem Termin auch keine Regelung bzgl ABR getroffen. ( ob meine Schwester das in der Aufregung am Mittwoch falsch verstanden hat, es anders kommuniziert wurde oder ex sie da noch bekloppt gemacht hat weiss ich nicht). Die Sachbearbeiterin hat jedenfalls zu meiner Schwester gesagt dass sie diesen Fall schon vor Gericht sieht, es wird wohl anders keine Einigung geben.
    Alles in allem ist meine Schwester deutlich beruhigter, den Termin am Donnerstag plant sie erstmal wahr zu nehmen um gemeinsam Umgang und Übergabe zu klären

  • So, heute war der Termin. Und er war ganz anders als erwartet. Zum einen: Es war NICHT das Jugendamt, sondern der Sozialverband katholischer Frauen, aber wohl vom JA informiert bzw. zur Klärung beauftragt (oder so ähnlich, ich war nicht mit drin).


    Der Vater hatte es nicht nötig zu diesem Termin zu erscheinen, er ist lieber arbeiten gegangen. Daher ist meine Schwester auch dann alleine rein gegangen.


    Während des ruhigen Gesprächs mit der Dame, in dem es um Thema Trennung, Umgang und Geschwisterbindung (der Vater hat noch zwei Söhne, einer davon lebt bei ihm. Er ist 7 und wurde quasi seit seinem 2. Lebensjahr von meiner Schwester betreut) ging rief der Vater dann an. Er verlangt dieses Wochenende erneuten Umgang. Es wurde eine Zeit vereinbart (Samstag Vormittag bis Sonntag Nachmittag). Beim Thema Übergabe war er schon stinkig dass meine Schwester diese nicht alleine, sondern nur in Begleitung (beispielsweise von mir, aber auch gerne jemand anderes neutrales) vornehmen wolle. Er meinte dann: wenn, dann jemand vom Jugendamt. Worauf die Dame ihm erklärt hat dass er gerne einen entsprechenden Antrag stellen könne, dies aber so kurzfristig nicht möglich wäre. Da hat er sich zähneknirschend mit mir als Begleitung einverstanden erklärt.
    Als meine Schwester dann weiterhin erklärte dass aber wie beim letzten Mal auch unsere Eltern bzw. ein Elternteil uns fahren würde, NICHT bei der Übergabe dabei wäre, aber eben ein paar hundert meter weiter auf dem Parkplatz wurde es laut. Das wolle er auf keinen Fall, das ginge gar nicht. Die Dame hat ihm dann deutlich erklärt dass er da aber kein Mitspracherecht hätte, sie selbst das auch nichts anginge. Ihr ginge es nur um die Übergabe selbst, nicht wie meine Schwester dorthin gelange. Als er daraufhin wild anfing zu toben, damit zu drohen unseren Vater zu erschlagen wenn er ihn sieht und wüste Anschuldigungen gegen meine Schwester (versuchter Totschlag der Kleinen, weil die das Handyladekabel in die Finger bekommen hat u.ä.) und meinen Vater (Psychoterror weil die Kinder beim essen sitzen bleiben müßen) ausgestossen hat hat die Dame vom SkF erklärt dass unter diesen Umständen kein Umgang stattfinden würde und sie das Gespräch jetzt beenden würde.


    Ich bin ehrlich gesagt total fassungslos. Das eine Trennung schwierig werden würde war klar, meine Schwester hat es vor knapp 2 Jahren schon mal versucht (aber letzten Endes nicht durchgehalten), und auch da war es schon schwierig. Aber das jetzt ... da hatte ich nicht mit gerechnet. Ihr und unserem Vater gegenüber ja, aber auch da nicht mit solchen Drohungen und Beschimpfungen.
    Die Dame vom SkF hat meiner Schwester dazu geraten begleiteten Umgang zu beantragen da sie in dem Vater eine mögliche Gefährdung sieht. Dies wird sie auch in ihren Bericht ans JA schreiben. Weitere Termine bei ihr erachtet sie als nicht zielführend, sie sieht hier tatsächlich nur den gerichtlichen Weg.


    Natürlich ist er keine Gefährdung für die Kinder (auch das hat meine Schwester in meinem Beisein bei der Verabschiedung nochmal betont), er würde sie meiner persönlichen Meinung nach nie schlagen oder so. Er liebt sie auch. Allerdings hat meine Schwester durchaus Angst dass er in seiner Wut bei ihr vor der Tür steht. Oder eben tatsächlich die Kinder einfach einbehält. Ich glaube allerdings dass es dabei in erster Linie um den Kontrollverlust über meine Schwester geht. Dass er dabei gerade den Umgang mit den Kindern in den Sand setzt, das hat er dabei glaube ich nicht bedacht. Mir fällt nur leider überhaupt keine Lösung ein wie man da jetzt erstmal die Wogen glätten könnte, zumal die Brüder (sein "großer" Sohn und eben der gemeinsame Sohn) sich ja auch sehr vermissen. (Den darf meine Schwester nicht sehen, weil ihn das ja verwirren würde. das war bei der letzten Trennung schon eins seiner Druckmittel. Der X vermisst dich und den Y, aber DU Bist ja schuld, und sehen darfst du ihn trotzdem nicht solange wir nicht zusammen sind). Ja, ich weiß, unter bestimmten Umständen kann sie den Umgang auch als "Stiefmutter" einklagen, diesbezüglich habe ich bereits Informationen erhalten und meine Schwester auch schon mit der Anwältin gesprochen, aber das hilft ja jetzt akut nicht weiter.


    Sorry für den langen Text, aber mich nimmt diese Eskalation gerade sehr mit. Und die Drohung unserem Vater gegenüber ist durchaus ernst zu nehmen, das letzte mal ist er heilig Abend auf ihn losgegangen (und hat seit dem bei meinen Eltern Hausverbot).

  • Nur zur Beruhigung: Das ABR kann nur vom Gericht einem der beiden allein zugesprochen werden, meist bleibt es bei einer Trennung/Scheidung beim gemeinsamen.


    Dass der KV die Drohungen so direkt vor der Beratungsstelle ausgesprochen hat, sehe ich positiv - so kann Deiner Schwester nicht unterstellt werden, sie denke sich das aus. Die Beraterin hat da aber aus meiner Sicht gut reagiert und ihm deutlich seine Grenzen gezeigt. Wenn der KV sich nicht abregt wird der Fall vor Gericht landen, da stimme ich zu. Schlimm finde ich das aber nicht, das ist besser als wenn der KV ständig droht um seinen Kopf durchzusetzen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Dass der KV die Drohungen so direkt vor der Beratungsstelle ausgesprochen hat, sehe ich positiv - so kann Deiner Schwester nicht unterstellt werden, sie denke sich das aus. Die Beraterin hat da aber aus meiner Sicht gut reagiert und ihm deutlich seine Grenzen gezeigt. Wenn der KV sich nicht abregt wird der Fall vor Gericht landen, da stimme ich zu. Schlimm finde ich das aber nicht, das ist besser als wenn der KV ständig droht um seinen Kopf durchzusetzen.


    Es mag wirklich zynisch klingen, aber sei froh dass der KV sich so benommen hat wie er ist und nicht vorher ein Pfund Kreide gefressen hat. Einen größeren Gefallen hätte er der Schwester gar nicht tun können.

  • Einen größeren Gefallen hätte er der Schwester gar nicht tun können.

    Aber allen drei Kindern nicht. Klar wird es für meine Schwester so jetzt einfacher für die gemeinsamen Kinder das ABR zu bekommen, aber so sollte das nie laufen. Dem GSR hat sie seinerzeit nicht unter Druck sondern aus Überzeugung zugestimmt. ( zumindest beim grossen, bei der kleinen bin ich nicht so sicher). Umgang der Kinder Mut papa sollte nie ein Streitthema werden. Das es jetzt wegen der Übergabe so eskaliert ist einfach nur traurig.

  • Das habe ich aus den Postings schon herausgelesen, sie will ja den Umgang ermöglichen hat aber schlicht und ergreifend Angst vor dem KV (aus verständlichen Gründen). Es ist aber nicht ihre Schuld sondern die des KV. Das ist natürlich nicht schön für die Kids