Hallo,
ich habe leider nichts gefunden, also formuliere ich mal meine Frage(n):
Wir Haben zwei kinder, das ältere wird im August 18 und das jüngere ist 15 Jahre alt.
Für beide Kinder hatte ich jetzt seit 2011 eine Beistandschaft beim Jugendamt die sich um alles sehr gut gekümmert haben.
Nun wird Sohni 18 und wird noch ein Schuljahr vor sich haben und weiterhin bei mir wohnen.
Kümmert sich das Jugendamt weiterhin um den Unterhalt für ihn, oder muss er sich nun selbst mit seinem Vater auseinandersetzen? Der Vater hat schon angekündigt das er den Unterhalt ab dem 18ten Geburtstag keinesfalls mehr auf mein Konto überweisen wird, sondern dann direkt an den Sohn.
Da es bisher immer gut klappt das ich alle Kosten für die Kinder trage und die beiden von mir Taschengeld bekommen, wäre es uns natürlich lieber alles läuft weiter wie bisher.
Wie ist es mit der Höhe des Unterhaltes für ein volljähriges Kind?
Ich bin voll berufstätig, habe mein Gehalt und bekomme das Kindergeld bisher mit einer Hinterbliebenenpension ausgezahlt, da mein Ehemann verstorben ist.
Bekomme ich dann weiterhin das Kindergeld für das volljährige Kind, oder muss er einen Antrag stellen das er es bekommt?
Irgendwie finde ich nicht richtig was dazu im Internet, weil da immer die Rede von einem eigenen Haushalt des Kindes ist....
Ich denke hier hat das sicher schon einer durch und kann mir sagen was ich zu tun habe.
Vielen Dank schon mal.