Eilantrag Umgang anfechtbar?

  • Aufgrund des Anwaltsbriefs ist ein erneuter Eilantrag zu empfehlen und ebenfalls, ein Verfahren gegen den Anwalt vor der Anwaltskammer einzuleiten. Er propagiert hier einen offenen Rechtsbruch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kann denn der Beschluss im Bezug auf den eingereichten Widerspruch zugleich Wirksam sein aber nicht rechtskräftig?


    Leider habe ich erst am kommenden Donnerstag ein Termin bei meinem Anwalt.


    Der Paragraph 45 im Fam sagt:
    § 45
    Formelle Rechtskraft
    Die Rechtskraft eines Beschlusses tritt nicht ein, bevor die Frist für die Einlegung des zulässigen Rechtsmittels oder des zulässigen Einspruchs, des Widerspruchs oder der Erinnerung abgelaufen ist. Der Eintritt der Rechtskraft wird dadurch gehemmt, dass das Rechtsmittel, der Einspruch, der Widerspruch oder die Erinnerung rechtzeitig eingelegt wird.

  • Hallo,


    was hast Du am Freitag gemacht? Hast Du versucht, die Tochter abzuholen? War jemand dabei als Zeuge?


    Wie gesagt, ein wirksamer Beschluß heisst noch lange nicht, dass man dann auch tatsächlich die Tochter abholen kann (Mutter + Tochter waren auch sicherlich nicht da).
    Juristisch einfandfrei hat mit der Realtität nichts zu tun. Klar, hättest die Polizei verständigen können. Und dann?


    Die Tochter wird im nächsten Verfahren sicherlich auch aussagen, dass sie jetzt (auf einmal) doch keinen Umgang mehr möchte. Das wurde Dir ja schon geschrieben. Will gar nicht wissen, was mit dem Kind geredet worden ist...kann mir nicht vorstellen, dass sich Anwalt und Mutter so weit aus dem Fenster hängen, dies einfach schreiben und hinterher das Kind anders aussagt. Du wirst Dinge hören, dass Dir nur noch die Ohren schlackern.
    Die Mutter geht hier hochgradig manipulativ vor. Ist offensichtlich. Nur, was bringt das Wissen in Bezug auf Umgang?


    Stell Dich auf eine lange Geschichte ein. Und solltest Du irgendwann einmal Umgang haben, wird die Mutter immer noch manipulativ sein und gegen Dich arbeiten.


    Ausser Du holst das Kind zu Dir und beantragst im nächsten Verfahren gleich das ABR. Diese Frage solltest Du Dir jetzt schon beantworten können, ob Du das möchtest.


    Eine Frage hab ich an Dich: warum handelt die Mutter so? Ist sie noch beleidigt wegen der Trennung? Hast eine neue Frau?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Für dich gilt: § 40 FamG
    Wirksamwerden




    (1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist.



    Der Beschluss ist öffentlich vorgetragen, also wirksam (zumal das Anwaltsschreiben belegt, dass der Beschluss bekannt ist.) Weil das so ist, hat der Richter ja auch - wenn ich mich recht entsinne - einen zeitnahen Umgangstermin angeordnet.



    "Unumstößlich rechtskräftig" ist der Beschluss tatsächlich erst, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist und keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Bis dahin ist der Beschluss wirksam (man muss sich also dran halten) aber noch nicht rechtskräftig (weil man halt gegen den Beschluss noch angehen kann).



    Du kannst jetzt ein erneutes EA-Verfahren (einstweilige Anordnung) in die wege leiten, weil du nicht - wie du es mit dem Beschluss könntest - das Kind mit Polizeigewalt holen könntest. Das wäre nicht gut fürs Kind ... Darum ein erneutes verfahren, dass erneut die Mutter bewegen soll, dass geltende recht einzuhalten und ihr ggfls., Zwangsmaßnahmen gegen die Mutter androht.



    Der Anwalt ist mit seinem Schreiben dafür eingetreten, einen offenen Rechtsbruch zu vollziehen mit seiner ungeschickten Formulierung. Das darf er als Anwalt nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo!


    Nein, ich bin nicht hingefahren. Da mir die KM am Telefon mitgeteilt hat das ich mein Kind nicht bekomme und
    weil es offiziell durch ihre RA abgesagt worden ist. Ich wollte meiner Tochter die Eskalation an der Haustür nicht antun.
    Zudem fehlte es mir in den letzten Tagen einwenig an Kraft und diese Demütig und weitere Beschimpfungen der KM
    wollte ich mir in diesem Moment auch ersparen. Meine Tochter mit der Polizei abzuholen ist keine Alternative. Und trotz
    Polizei muss die KM das Kind auch nicht rausgeben. Sollen die Polzisten Gewalt anwenden????


    Warum handelt meine EX so? Es haben alle beide Mist gebaut... ich noch einwenig mehr. Pauschal bin ich in ihren Augen aber für ALLES schuldig. Eine Eheberatung half leider nur kurzfristig.
    Sie hat sich vor über einem knappen Jahr von mir getrennt und hat von ihrem neuen
    Lebensgefährten mittlerweile ein neues Kind bzw. neue Familie. Ich soll entsorgt werden. Das viel schlimmere ist, dass meine Ex selber vom Fach (Erzieherin und Sozialpädagogin) und wider bessern Wissen handelt.

  • Warum handelt meine EX so? Es haben alle beide Mist gebaut... ich noch einwenig mehr.


    Was hilft Dir denn die Frage nach der Schuld? Ich denke, da Ihr direkt miteinander keine Einigung findet und die Lösungsfindung an das zuständige Familiengericht delegiert habt, ist jetzt der einzig richtige Weg, dies auch konsequent weiterzuführen, und zwar weil es das Recht des Kindes ist, Umgang mit beiden Eltern zu haben. Deshalb ist es sinnvoll, hier gegen den gegenerischen Anwalt Beschwerde einzulegen, denn der handelt eindeutig nicht im Sinne des Kindeswohls, abgesehen davon, dass er sich über geltendes Recht hinwegsetzt. Ersteres muss er nicht (er hat nämlich nur seine Mandantin zu vertreten, egal was die möchte), letzteres ist keinesfalls hinnehmbar. Das solltest Du mit Deinem Anwalt auch genauso besprechen, nicht dass der den Weg des geringsten Widerstands geht.

  • Ach so, bezüglich des ABR habe ich mir noch keine abschließenden Gedanken machen können.
    Mittlerweile ist die KM mit meiner Tochter 150 Km verzogen inkl. Schulwechsel. Ich selbst bin Berufspendler und
    fahre je 1 Std. zur Arbeit bzw. zurück. Ich würde es gerne mitbeantragen ( auch meine Anwalt sprach das Thema bei mir an) allerdings sehe ich zur Zeit keine realistische Möglichkeit das umzusetzen. Das Hilfswerk welches es früher für solche Fälle gab ist nicht mehr vorhanden. Wie das so ist, bei der Trennung trennen sich auch die geimensamen Freunde.

  • Hallo,


    Musica


    Ich fragte deshalb nach den Gründen, weil da vielleicht ein Ansatzpunkt gewesen wäre...es ging mir auch nicht um Schuld dabei. Das ist nicht relevant. Eher in die Richtung, die Wut mildern o.ä.


    Toastbrot


    Ich glaub Dir das sofort...da hat man keine Kraft mehr. Und sowas tut man seinen Kindern auch nicht an (Abholen durch Polizei). Sehe ich jedenfalls so.
    Leider ist es nun so, dass die Mutter bereits mit der Tochter entschwunden ist. 150 km mit einer umgangsboykottierenden Mutter an der Backe....


    viel Kraft!

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich fragte deshalb nach den Gründen, weil da vielleicht ein Ansatzpunkt gewesen wäre...es ging mir auch nicht um Schuld dabei.


    Das weiß ich schon ... nur TS schrieb etwas von "Mist gebaut" - deshalb hatte ich geantwortet, dass Fragen nach möglicher Schuld hier nicht weiterführen.

  • @ Toastbrot


    Falls der Name deiner Tochter nicht geändert ist solltest du ihn hier herausnehmen. Du hast schon sehr viel über dich preisgegeben inklusive genauer Wortlaut des Urteils. Wenn die KM das mitbekommt siehst du die Kleine womöglich nie wieder.


    Abgesehen davon solltest du jetzt mal deinen Rücken gerade machen. Es ehrt dich, dass du deiner Tochter Polizei etc ersparen willst. Nur waren schon sehr viele Väter vor dir genau so ehrenhaft und haben ihre Kinder voller Ehre verloren. Du hast hier eine Kindesbesitzerin die alle Register zieht und zusammen mit ihrem Anwalt sogar dem Gericht den Mittelfinger zeigt. Nicht mehr nachgeben und die Umgangsboykottöse sich schön selbst demontieren lassen! Richter mögen es "sehr gerne" wenn man ihre Urteile missachtet.
    So komisch das in deiner Situation klingen mag, aber momentan arbeitet die KM eher für als gegen dich wenn du den Umgang wahrnimmst oder es zumindest versuchst.



    Es gibt einige KMs die so schon das ABR verloren haben. Du darfst sie nur nicht in Ruhe machen lassen, also nimm den Umgang wahr. Bei Kindern reichen manchmal schon 2 Wochen aus damit aus "ich will unbedingt zu Papa" ein "ich will nie wieder zu Papa" wird. Ich will mir gar nicht ausmalen was sie deinem Kind alles über dich erzählt. Und früher oder später wird es das auch glauben wenn du es nicht vom Gegenteilt überzeugst.



    Jetzt nachgeben sendet so viele falsche Signale:


    an das Gericht: "Umgang kann Toastrbrot ja nicht so wichtig sein. Erst erstreitet er sich ihn, nur um dann gleich den ersten Umgang selber ausfallen zu lassen."


    an die KM: "Was für ein Weichei, ich muss nur laut genug bellen und schon zieht er den Schwanz ein. Geil, ich mache genau so weiter dann habe ich meine Spiel-Barby endlich bald für mich ganz allein und der darf nur noch zahlen."


    an dein Kind: "Papa hat mich nicht lieb/will mich nicht sehen (glaub mir, das wird sie eurem Kind genau so erzählen) und alles was Mama über ihn erzählt scheint wohl zu stimmen."


    an dich selber: "Ich bin ein schlechter und unfähiger Vater der alles macht was KM will, Hauptsache ich kann damit Stress vermeiden und sie ist zufrieden. Auch wenn ich weiß, dass ich meine Tochter so langfristig verlieren werde und die KM meine nachgebende Art als Schwäche interpretiert."


    Kannst du die Absage der KM beweisen? Wenn nicht, dann kommt es für das Gericht so rüber als wärst du derjenige gewesen der den Umgang hat ausfallen lassen.


    Ich bin mir sicher dass du dich nicht als schlechten Vater siehst, aber so richtig selbstbewusst und deiner Sache sicher scheinst du auch nicht zu sein. Das ist verständlich in deiner Situation, aber kein Grund nicht daran zu arbeiten.


    Ich bin nicht in deiner Lage und war es auch nie, aber eines weiß ich sicher: Wenn jemand mich von meinem Kind fernhalten will, dann würde ich selbstverständlich auch die Polizei zur Not verständigen! Denn für meine Tochter wäre so ein Polizeieinsatz deutlich entspannter, als mich nicht mehr sehen zu dürfen.
    Und die kommen da auch nicht mit Tränengas und Maschinengewehr im Anschlag in die Wohnung gestürmt, sondern es sind ganz normale PolizistInnen die nett klingeln. Und KM wäre ab diesem Moment eines klar: "Der meint es ernst und er tut alles für sein Kind! "




    Also: Kopf hoch! Mach dir bewusst dass du das alles genau so gut kannst wie KM. Beim ersten mal habe ich noch Verständnis, aber wenn es so ist wie du sagst, dann hast du die Pflicht deine Tochter beim nächsten mal dort herauszuholen und den Umgang durchzusetzen. Das du nicht einmal hingefahren bist kann dich vor dem Gericht sehr unglaubwürdig wirken lassen und ich verstehe es auch nicht wirklich. Nächstes mal fährst du mit einem Zeugen der nicht mit dir verwandt oder verschwägert ist hin und lässt dir Umgangsabsagen jetzt immer schön schriftlich geben. Mit etwas Glück und einem vernünftigen Richter hättest du sogar Chancen das ABR zu bekommen.




    LG

  • Hallo Toastbrot,

    Das viel schlimmere ist, dass meine Ex selber vom Fach (Erzieherin und Sozialpädagogin) und wider bessern Wissen handelt.


    Es gibt ein Sprichwort: Der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe...
    Nur weil die KM aus ihrer beruflichen Qualifikation heraus wissen müsste, dass sie im Moment Eurem Kind mehr schadet als Dir, muss sie das Wissen nicht im privaten Leben umsetzen, das kann sie vielleicht auch garnicht denn: Ich sage auch immer: Es gibt nur 10% gute Leute in ihrem Beruf...
    Ansonsten: Jepp, Ichtios hat recht! Großer Fehler von Dir, nicht hinzufahren...
    Falsches Signal an die Ex: Ich gehe zwar vor Gericht, kneife aber vor Ex und Co. Dann hättest Du Dir den Gerichtsweg schenken können.
    Leider scheint Dein Anwalt auch nicht zu den 10% zu gehören.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • @ Ichtios


    Der Name meiner Tochter taucht nicht auf.
    Den Beitrag mit dem Gerichtsurteil lasse ich löschen.
    Die Absage des Umgangs habe ich schriftlich vom RA der KM.
    Ich hatte mittlerweile viele Diskussionen über die Tatsache, dass ich nicht hingefahren bin.
    Auch mit dem Hintergrund, dass ich das Schreiben mit der Absage vom RA der KM habe
    würde ich heute anders handeln. Beim nächsten Mal stehe ich auf der Matte... das Ding mit der Polizei
    lasse ich mir nochmal durch den Kopf gehen.

  • @ Lotta
    Ich habe erst am DO meinen Termin beim Anwalt, um das weitere Vorgehen genau zu Besprechen.
    Zudem hole ich mir bei einem anderen RA vorab eine zweite Meinung bezüglich des weiteren Vorgehens ein.

  • Der Name meiner Tochter taucht nicht auf.

    Hallo!


    Nein, ich bin nicht hingefahren. Da mir die KM am Telefon mitgeteilt hat das ich XXX nicht bekomme .....

    Ich hatte befürchtet, dass du versehentlich ihren echten Namen genannt hast. Denn das kann böse nach hinten losgehen. Gut dass er geändert wurde :thumbup:


    Dass du die Absage schriftlich erhalten hast habe ich überlesen, sorry dafür! Das ist aber an sich "gut". So hast du es schwarz auf weiß und KM kann sich nicht herausreden oder dir im Nachhinein die Schuld geben.

  • Beim nächsten Mal stehe ich auf der Matte... das Ding mit der Polizei
    lasse ich mir nochmal durch den Kopf gehen.


    Das würde ich mir tatsächlich SEHR genau überlegen!


    Zumal die meiner Erfahrung nach überhaupt nichts machen, außer auf direkte Weisung des JA, oder wenn du in Besitz eines Herausgabeantrags bist.


    Du befindest dich im laufenden Hauptsacheverfahren, wo es um unbegleiteten Umgang geht. Da würde ich einem Kind so eine Aktion auf jeden Fall ersparen, die wird nämlich nicht spurlos an ihm vorbei gehen.


    Das könnte im Gegenteil dann zur Folge haben, dass du weiterhin nur begleitete Umgänge hast, und als der eskalierende ET dastehst.


    Ich würde den von Volleybap vorgeschlagenen Weg wählen.

  • Ein Gerichtsbeschluss, in dem wie hier ausdrücklich das Datum aufgeführt ist, mit dem hätte man die Polizei schon in Bewegung setzen können.


    Für ein Hauptverfahren jedoch disqualifiziert das dann beide Elternteile. So jetzt sieht die Sache anders aus. Und Toastbrot kann dem verhandlungsführenden Richter sehr schön deutlich machen, dass Ex und deren Anwalt den Richter als Kaspar einschätzen und so in aller Deutlichkeit behandelt haben. Das finden Richter immer ganz toll ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • in Gerichtsbeschluss, in dem wie hier ausdrücklich das Datum aufgeführt ist, mit dem hätte man die Polizei schon in Bewegung setzen können.


    Bist du da Sicher???


    Als ich Dezember 2015 den Herausgabebeschluss in den Händen hatte bin ich damals im Osten vorsichtshalber zur Polizei gefahren bevor ich zur KM bin. Die Polizei erklärte mir dass ein solcher Beschluss nur durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckbar wäre, die Polizei könne lediglich anwesend sein um eine Eskalation zu verhindern. Da es sich um den ersten Weihnachtsfeiertag handelte waren weder Jugendamt dort noch ein Gerichtsvollzieher erreichbar.


    Die Polizei hat dann bei der KM angerufen und gesagt sie solle doch bitte die Kinder ohne die Anwesenheit der Polizei herausgeben, was die KM dann auch gemacht hat.


    lg Thomas

  • Genau so. Du kannst die Begleitung der Polizei zur Verhinderung von Gewalt erbitten. Und sie hat auch zu begleiten. Durchsetzen auf juristischer Ebene kann so etwas immer nur der Gerichtsvollzieher, klar.


    Nur in der Praxis ist es so, dass bei einer Verweigerung der Mutter trotz Anwesenheit der Polizei in der nachfolgenden Verhandlung sogar eine Gefängnisstrafe im Raume steht zwecks Erzwingung.


    Die Mitnahme des Kindes kann am Ende nur dann "platzen", wenn das Kind sich körperlich wehrt. Dann kann weder Polizei noch Gerichtsvollzieher etwas machen. Das ginge nur, wenn Gefahr für Leib und Leben für das Kind durch den Verbleib beim anderen Elternteil bestehen würde. Das ist bei Umgangsdisputen nicht zu erwarten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.