Mit der Nummer kann er nichts anstellen.
Den Freibetrag kann er nur eintragen - wenn er auch KU zahlt.
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Mit der Nummer kann er nichts anstellen.
Den Freibetrag kann er nur eintragen - wenn er auch KU zahlt.
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Ausdrucken ging nicht mehr, aber trotzdem danke!
Ich mache mir zuviele Gedanken, aber bin auch oft schon zu gutgläubig gewesen, das macht ein bisschen paranoid
Hey,
Muss euch mal was fragen, da ich gerad an den Steuern sitze..
Ich hab den 0.5 Kinderfreibetrag.
Hab das so verstanden, da Kv der Vater ist und Unterhalt zahlt.
Nun steht bei Anlage Kind was von Kinderbetreuungskosten,was die Dame mich letztes Jahr so argwöhnsisch schon fragte, ob ich den allein bezahle
Und ja das tue ich seit August 2015 , Essen, Kitabetrag, alles was an Kosten der Kita anstehen.
Kann ich den kv fragen, ob er die Hälfte der Kinderbetreuung zahlt, oder steht das unter Unterhalt?
Das beschäftigt mich gerad& wurmt mich, da der gute Herr, meinetwegen dem Unterhalt zahlt, was ja auch ok, sonst aber nichts.
Ausser einmal im Jahr die Brille für 50€ jeweils.
Kann ich ihn damit, also ansprechen, oder, den vollen Kinderfreibetrag bekommen, da wir bzw ich von SW allein bin mit Kind?
Andere Sache wäre noch SO
Ein guter Freund meinte mal, wenn ich nett wäre.... könnt ich für ihn auch den Unterhalt absetzen .. muss ich aber nicht!!
Er ist Steuerberater und hat mir hier und da mal geholfen.
Bin aber trotzdem zu stolz ihm alle Unterlagen zu geben..
Möchte nicht dass er sieht, wie wenig ich habe..
So gesehen bin ich fast fertig, ausser Anlage Vorsorge und Krankenkasse.
Ich sitz seit 18h und puh.. ist das viel...
Danke für die Antworten.. :hae::wink
@Emiha Jedes Elter hat 0,5 Kinderfreibetrag. Den gesamten kannst Du unter Umständen beantragen, die sind aber nicht gegeben, wenn KV Unterhalt zahlt.
Der Kinderfreibetrag hat nichts! mit den Kinderbetreuungskosten zu tun. Wenn Du diese gezahlt hast, trägst Du sie ein. Dafür gibt es ja einen Nachweis, Deinen Kontoauszug oder ein Beleg des Trägers. Bare Zahlungen zählen nicht. Hat KV auch etwas gezahlt, trägt er seinen Teil ein. Und da prüft das FA schon, wenn beide angeben Kosten getragen zu haben.
Das hat aus steuerlicher Sicht nichts damit zu tun, ob er Unterhalt zahlt. Oder Dir mehr gibt dafür. Und Essengeld etc. kann nicht berücksichtigt werden.
zu Unterhalt absetzen??? Da habt ihr vielleicht aneinander vorbei gesprochen? Dabei geht es ausschliesslich um Unterhalt für Dich, nicht für das Kind. Und Du machst da auch nichts, da müsste er schon an Dich herantreten. Und für Dich wäre es ungünstig...
@Emiha Jedes Elter hat 0,5 Kinderfreibetrag. Den gesamten kannst Du unter Umständen beantragen, die sind aber nicht gegeben, wenn KV Unterhalt zahlt.
Der Kinderfreibetrag hat nichts! mit den Kinderbetreuungskosten zu tun. Wenn Du diese gezahlt hast, trägst Du sie ein. Dafür gibt es ja einen Nachweis, Deinen Kontoauszug oder ein Beleg des Trägers. Bare Zahlungen zählen nicht. Hat KV auch etwas gezahlt, trägt er seinen Teil ein. Und da prüft das FA schon, wenn beide angeben Kosten getragen zu haben.
Das hat aus steuerlicher Sicht nichts damit zu tun, ob er Unterhalt zahlt. Oder Dir mehr gibt dafür. Und Essengeld etc. kann nicht berücksichtigt werden.
zu Unterhalt absetzen??? Da habt ihr vielleicht aneinander vorbei gesprochen? Dabei geht es ausschliesslich um Unterhalt für Dich, nicht für das Kind. Und Du machst da auch nichts, da müsste er schon an Dich herantreten. Und für Dich wäre es ungünstig...
Danke für die Info
Ja das stimmt:)
Und bei dem Kindergeld? Trägt man das komplette oder halbe dann ein?
Und bei dem Kindergeld? Trägt man das komplette oder halbe dann ein?
das halbe!
LG Lotta
Den Kinderfreibetrag bekommst du eigentlich gar nicht - weil du Kindergeld beziehst - das wird bei der Steuererklärung eh gegengerechnet = Günstigerprüfung.
Da mußt du dir gar keinen Kopf drum machen.
Sodele, ich habe die Zertifikat-Datei heute runtergeladen. Ging ganz fix und easy. Habe schon die ersten Daten eingetragen. Himmel, ist das kompliziert :pinch::tot
Geh ich mal recht in der Annahme, dass wenn ich Home Office machen kann, aber nicht muss, weil ich meine Tätigkeit auch beim AG ableisten könnte, ich da nix von der Steuer absetzen könnte?
Wollte mir das nur mal bestätigen lassen....
Wenn man die Daten vom Vorjahr übernehmen kann und nur diejenigen anpasst, die sich verändert haben, ist die Steuererklärung schnell gemacht. Da ich nicht wahnsinnig viel eintragen muss, war das Ganze eine Aktion von 15 min.
wenn ich Home Office machen kann, aber nicht muss, weil ich meine Tätigkeit auch beim AG ableisten könnte, ich da nix von der Steuer absetzen könnte
HO kannst Du mWn. nur dann ansetzen, wenn Dein AG Dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, und dies im Zweifel auch belegt
Ich habe mir überlegt die Steuer doch selbst zu machen.
Muss ich wirklich nur das halbe kinder Geld angeben? Habe die anderen Jahre immer das ganze angegeben, weil das ja auch bekommen.
Kinderfreibetrag, ich setzte das Kreuzchen immer bei 2.0, das der KV weniger als 75% zahlt. Auf der Lohn Abrechnung steht aber jedes neues Jahr wieder nur 1,0. Woher weiss ich denn ob mir die 2,0 anerkannt wurden? Ich weiss, dass es bei meinem Lohn eh ich ausschlaggebend ist und habe daher nie im Lohnbüro nachgefragt.
Dienstwagen. Die strecke zur Arbeit kann ich ja nicht angegeben, da ich die 0,3 Cent pro km nicht zahle, aber kann ich die kosten irgendwo anders angeben?
lohnt sich alle Versicherungen abzugeben. Hatte ich bisher nicht , da ich dachte ich würde eh unter die pauschale kommen und nicht wusste wie ich die Versicherungen angeben soll, die mir brutto abgezogen wird und bei der der AG einen großen Teil dazu gibt. Ich kann meinen teil nicht errechnen
Ware schön, wenn hier jemand Antworten hätte
Hallo Hoffnungsvoll,
ich kann Dir nur diese Frage beantworten:
Muss ich wirklich nur das halbe kinder Geld angeben? Habe die anderen Jahre immer das ganze angegeben, weil das ja auch bekommen.
Di erhältst zwar das volle Kindergeld, der KV zieht aber seine Hälfte vom des UH ab. Deshalb gibt es bei der DDT auch immer zwei Tabellen, eine mit den "Brutto"-Beträgen und eine mit den Zahlbeträgen. Bei der zweiten Tabelle wurde um das hälftige Kindergeld bereinigt.
Ich habe das auch viele Jahre falsch gemacht, war richtig viel Kohle die das ausgemacht hat.
LG Lotta
Oh nein! Gut, dass dich es jetzt weiß, vielen Dank.
Ich habe gerade noch ml nachgeschaut ob man den erhöhten Alleinerziehenden Zuschlag jährlich beantragen muss. "Nur" alle zwei Jahre . Was soll der Blödsinn ? Auf alles muss man aufpassen .
Hallo,
darf ich dann auch noch mal was fragen? Ich habe auch immer das volle Kindergeld angegebe und das Kreuzchen bei den 75% gemacht. Der Vater zählt für meine 2 Kinder (fast 6 und 12) gerade mal insgesamt 400,00.
Muss ich auch nur das halbe angeben? Zurück habe ich aber immer ordentlich bekommen....
Danke schon mal.
Sonja
Oh nein! Gut, dass dich es jetzt weiß, vielen Dank.
Ich habe gerade noch ml nachgeschaut ob man den erhöhten Alleinerziehenden Zuschlag jährlich beantragen muss. "Nur" alle zwei Jahre . Was soll der Blödsinn ? Auf alles muss man aufpassen .
Macht das zufällig das Programm das automatisch? Ich hab das noch nie beantragt, glaube ich. :ohnmacht:
Bei mir macht es bei elsteronline rechnerisch keinen Unterschied, ob ich das halbe oder das ganze Kindergeld eintrage.
Hat jemand schon mal Fahrtkosten für die Kinderbetreuung erfolgreich abgesetzt? Hintergrund: Ich muss regelmäßig am We arbeiten, wo es ja keine reguläre Kinderbetreuung gibt und die Oma aufpasst. Die einfache Strecke zur/für die Oma beträgt 60 km... vielleicht kann man das ja auch irgendwo angeben? Wenn ja, wo? Außergewöhnliche Belastungen?
Bei einem Kind geht das automatisch, ab dem zweiten Kind musst du es leider alle zwei Jahre beim Finanzamt schriftlich, aber formlos, beantragen .
Bei mir macht es bei elsteronline rechnerisch keinen Unterschied, ob ich das halbe oder das ganze Kindergeld eintrage.
Hat jemand schon mal Fahrtkosten für die Kinderbetreuung erfolgreich abgesetzt? Hintergrund: Ich muss regelmäßig am We arbeiten, wo es ja keine reguläre Kinderbetreuung gibt und die Oma aufpasst. Die einfache Strecke zur/für die Oma beträgt 60 km... vielleicht kann man das ja auch irgendwo angeben? Wenn ja, wo? Außergewöhnliche Belastungen?
goggle mal Aktenzeichen 4 K 3278/11