Ende des begleiteten Umganges, was dann ?

  • Hallo Leute,


    mir brennt ein Problem auf der Seele und ich weiß nicht so recht, wie ich dieses weiter regele:


    Meine Tochter hat zu KM 1 mal im Monat für zwei Stunden begleiteten Umgang.
    KM hat zwei Kinder entzogen und wurde deswegen zu einer Freiheitstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt.
    Aktuell ist den Behörden kein Wohnsitz bekannt und an der letzten Adresse wurde sie abgemeldet, weil die Polizei sie dort nicht antreffen konnte.
    Unterhalt zahlt sie trotz Urteil natürlich auch nicht.


    (Nachzulesen hier:
    http://www.allein-erziehend.net/forum/Thread75952.html)


    Der erste Umgang fand im Mai 16 statt und der letze wird im März 17 stattfinden.
    Das JA will keinen weiteren begleiteten Umgang finanzieren.


    Das Argument:
    Es scheint ja nicht so zu sein, dass eine Vertrauensbasis von Seiten des Vaters gegenüber der Mutter aufgebaut werden kann und deswegen sehen wir keine Grundlage für eine Fortsetzung des BU.


    Ich falle so langsam wirklich aus allen Wolken.
    Wie soll es dann weitergehen?
    Ich werde meine Tochter dieser Frau nicht übergeben, damit sie dann am besten sich wieder in den nächsten Zug setzt um nach Frankreich zu flüchten, oder noch besser diesmal nach keine Ahnung wohin, aber sicherlich so weit, dass ich sie nie wieder finde.


    Das ist nicht im Interesse des Kindes!!


    Ich denke ich werde, wenn der Umgang ausgelaufen sein sollte, meine Tochter eben nicht an KM herausgeben.


    Muß ich mich denn darum kümmern, wie der Umgang sichergestellt werden kann ?
    Der Gerichtsvergleich läuft auf 2 Stunden im Monat und nicht mehr.
    Dann soll sie doch wieder auf PKH klagen und versuchen einen besseren Vergleich oder ein besseres Urteil zu bekommen.


    Da habe ich aber Angst, da ich nicht weiß, ob nicht doch so ein Richter auf die Idee kommt, einen unbegleiteten Umgang auszuurteilen.


    Was meint Ihr.


    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Wieso kann denn das JA, einfach von sich aus sich über den gerichtlichen Vergleich stellen?


    Es besteht ja immer noch die akute Entführungsgefahr, weshalb der BU durchaus längerfristig angeordnet werden kann.


    An deiner Stelle würde ich mich jetzt nicht weiter um die Fortsetzung der BU kümmern, da ich denke da gibt es auch gar keine Möglichkeit wie, die aussehen soll.


    Lass lieber die KM auf Verlängerung klagen, und dann ist wenigstens ihre Adresse bekannt.


    Das ganze ist ein Vergleich sagst du, mit dem BU.


    Ich habe hier eine ähnliche Situation (nicht ganz so extrem, versuchter zweifacher Kindesentzug ins außereuropäische Ausland), und das Ergebnis ist Umgangsausschluss. Allerdings auch auf Wunsch des Kindes.

  • Das zweite Kind wurde entzogen, als sie 2 Monate alt war und dann nach 2 Wochen bei der Halbschwester gelassen.


    KM ist dann 800 km weitergereist und ich habe sie mit JA in Frankreich aus der Familie holen können.
    Danach hat KM Kind 2 nie wieder gesehen.


    KM hat keinen Umgang für Kind 2 beantragt und ich gewähre auch keinen freiwillig, denn welche Mutter läßt ihren 2 Monate alten Säugling woanders, wenn sie es ernst meint?

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Da würde ich die Mutter klagen lassen. Dass sie gute Chancen auf unbegleiteten Umgang hat glaube ich nicht. Sie zeigte bei den Umgängen keine Verlässlichkeit und dass Du kein Vertrauen zu ihr hast ist mehr als verständlich, zumal dieses Abtauchen auch kein gutes Zeichen ist. Wer weiß, ob und wann sie überhaupt wieder auftaucht. Du willst den Umgang ja nicht komplett verweigern, nur den unbegleiteten. Dass das JA den begleiteten nicht mehr finanzieren will ist dann Sache der KM - hat sie Interesse kann sie sich dort durchsetzen oder klagen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Also abgesehen von den Bedürfnissen des Kindes mit Umgang, würde ich mein Kind ohne Umgang beschützen wollen. Und das die Schwester Umgang hat und Kind 2 nicht, würde ich nicht fördern und mich auf eine Klage einlassen. Mir tut das Kind ohne Umgang richtig leid.

  • Allerdings hat die Vergangenheit von Vater77 gezeigt, dass die Behörden trotz eindeutiger Lage und eindeutigen Hinweisen auf Entführung und Gefährdung, nicht in der Lage sind, sich schützend vor die Kinder und unterstützend hinter den Vater zu stellen. Ich kann eine gewisse Sorge, dass alles von vorne losgeht, nachvollziehen. Und ich kann mir vorstellen, dass die Mutter ein zweites Mal mit Kind untertauchen wird, wenn es ihr wichtig ist. Ein Ratinales Denken ist dort kaum zu erwarten.

  • @ Anitadr:
    Ich habe das nicht verstanden: Wieso tut Dir Kind 2 ohne Umgang leid ?

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Es scheint ja nicht so zu sein, dass eine Vertrauensbasis von Seiten des Vaters gegenüber der Mutter aufgebaut werden kann und deswegen sehen wir keine Grundlage für eine Fortsetzung des BU.


    Ich verstehe überhaupt nicht, wieso das JA meint, dass dies das Ziel des BU in eurem Fall sein kann.


    Es kann doch gar nicht erwartet werden, dass du überhaupt Vertrauen aufbaust in der Zeit und unter dem Gesichtspunkt, was vorgefallen ist!


    Soll das wirklich das Ziel des BU sein? Und nicht der Schutz der Tochter vor Kindesentzug? Würde hier ernsthaft das JA die Konsequenzen tragen wollen? :ohnmacht:

  • Na das die Mutter keinen Umgang mit ihm haben will.


    Bei keinem Umgang kann sich Kind noch einreden, es liegt an dem abwesenden ET. Aber so Mutter entscheidet Kind 1 ist gut genug für Umgang Kind 2 nicht. Da würde ich abgesehen davon ob Umgang für Kind 1 gut ist- was ja nicht so klingt, nicht besonders kooperativ sein.

  • anitadr, vllt. solltest du den fred mal lesen.... hier geht es um was GANZ anderes... ich bin mir nichtmal sicher, ob das jüngere kind die frau überhaupt als seine mutter erkennen würde.... und nein, umgang ist NICHT immer das beste fürs kind...

  • Habe den schon im kopf, deshalb habe ich ja nachgefragt wegen dem zweiten Kind ist. Weil es jetzt in den Beiträgen nicht erwähnt wurde. Man darf nuxjt vergessen, dass die Mutter monatelang die Bezugspreis war. Auch wenn es nicht von rechtens war. Da überlegt man schon man dem Kind schon wieder einen Kontaktabbruch zu muten kann. Auch wenn man natürlich Angst und Ärger hat.


    Bei mir würde das Verhalten der km gegenüber Kind 2 eine Zwickmühle beenden.


    Und denke für Kind 2 wird diese Ablehnung schon eine Rolle spielen, auch wenn km eine fremde ist.