Hallo Leute,
mir brennt ein Problem auf der Seele und ich weiß nicht so recht, wie ich dieses weiter regele:
Meine Tochter hat zu KM 1 mal im Monat für zwei Stunden begleiteten Umgang.
KM hat zwei Kinder entzogen und wurde deswegen zu einer Freiheitstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt.
Aktuell ist den Behörden kein Wohnsitz bekannt und an der letzten Adresse wurde sie abgemeldet, weil die Polizei sie dort nicht antreffen konnte.
Unterhalt zahlt sie trotz Urteil natürlich auch nicht.
(Nachzulesen hier:
http://www.allein-erziehend.net/forum/Thread75952.html)
Der erste Umgang fand im Mai 16 statt und der letze wird im März 17 stattfinden.
Das JA will keinen weiteren begleiteten Umgang finanzieren.
Das Argument:
Es scheint ja nicht so zu sein, dass eine Vertrauensbasis von Seiten des Vaters gegenüber der Mutter aufgebaut werden kann und deswegen sehen wir keine Grundlage für eine Fortsetzung des BU.
Ich falle so langsam wirklich aus allen Wolken.
Wie soll es dann weitergehen?
Ich werde meine Tochter dieser Frau nicht übergeben, damit sie dann am besten sich wieder in den nächsten Zug setzt um nach Frankreich zu flüchten, oder noch besser diesmal nach keine Ahnung wohin, aber sicherlich so weit, dass ich sie nie wieder finde.
Das ist nicht im Interesse des Kindes!!
Ich denke ich werde, wenn der Umgang ausgelaufen sein sollte, meine Tochter eben nicht an KM herausgeben.
Muß ich mich denn darum kümmern, wie der Umgang sichergestellt werden kann ?
Der Gerichtsvergleich läuft auf 2 Stunden im Monat und nicht mehr.
Dann soll sie doch wieder auf PKH klagen und versuchen einen besseren Vergleich oder ein besseres Urteil zu bekommen.
Da habe ich aber Angst, da ich nicht weiß, ob nicht doch so ein Richter auf die Idee kommt, einen unbegleiteten Umgang auszuurteilen.
Was meint Ihr.
Ich freue mich auf eure Antworten.