Untershaltsfrage -Titulierung durch Beistandschaft oder jetzt doch Gericht? Hilfe

  • Hallo,


    vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an mich. Nachdem es in den letzten Jahren mit dem Unterhalt soweit geklappt hat, dafür aber null Kontakt zwischen Kind und Vater gab (zuletzt gesehen als Kind 1 Jahr alt war), wird es jetzt richtig kompliziert. Zumindest für mich.


    Im Juli diesen Jahres wurde der Unterhalt nicht wie erwartet überwiesen. Da es keinen Titel gab, bin ich zum Jugendamt gegangen und habe eine Beistandschaft eingerichtet, Der Unterhalt kam dann doch Ende Juli und danach wieder pünktlich. Der KV hat den ganzen Prozess sehr in die Länge gezogen (vielleicht auch die Zeit genutzt die Steuerklasse zu ändern oder was auch immer) und hat versucht sein Einkommen zu drücken wo es nur ging. Er hat auch versucht mir einen neuen Kredit für seinen Umbau in Höhe von 1000 Euro unterzujubeln).


    Heute kam dann endlich der (dynamisierte) Titel und ich bin stinksauer. Nachdem er durch die Beistandschaft auf 105% berechnet wurde (was noch nett ist), will er laut Titel den Unterhalt ab Februar 2017 mangels Leistungsfähigkeit (noch ein Kind) auf 248 Euro senken, dauerhaft und den Unterhalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristen. Abgesehen davon, dass das Geburtsdatum in diesem Titel vollkommen falsch ist (nur der Monat stimmt, Tag und Jahr falsch) möchte ich das so nicht stehen lassen und brauche jetzt Berechnungsprofis um zu wissen was die nächsten Schritte sein könnten, nochmal Beistandschaft oder Gericht.


    Hier die Rahmendaten:
    Er verheiratet, beide berufstätig (sie vollzeit Bank), leben im Haus seiner Eltern, eine Tochter (zwei Jahre). Im Februar kommt wohl noch eins.
    Gemeinsamer Sohn, unehelich, 9 Jahre alt


    Untitulierter Unterhalt bis Juli 16 291€ (Zahlbetrag)
    Berechnung der Beistandschaft (gerundet):
    Nettoeinkommen 29.728
    12 Monate 2.477
    Dienstwagen abz. 353
    Eigenanteil Dienstw. zuzügl. 91
    Steuererstattung zuzügl. 79
    Betreuung Kind (hälftig) abz. 350


    Bereinigtes Netto 1.837 2. Stufe/2 Unterhaltberechtigte Personen


    Selbstbehalt 1.180
    Verteilungsmasse 657
    Kind 1 (meins) 309
    Kind 2 240


    Meine Fragen:
    Kann er da einfach Dinge im Titel dazuschreiben lassen?
    Ist der Titel mit dem falschen Geburtsdatum überhaupt gültig?
    Ist die zeitliche Begrenzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres rechtens?
    Darf er die Kinderbetreuungskosten anrechnen, wenn die mitbetreuenden Großeltern im Haus wohnen und einer der beiden in der nächsten Zeit in Elternzeit zu Hause sein sollte? Sind doch dann keine berufsermöglichenden Ausgaben, oder?


    Reicht es da noch einmal mit der (relativ tranigen) Beistandschaft noch einmal dran zu gehen oder sind ggf. härtere Maßnahmen angebracht?


    Ich bekomme keine Prozesskostenhilfe, und bin nicht auf diese Euros angewiesen aber es geht mir ums Prinzip, von daher bin ich bereit weitere Schritte einzuleiten. Was könnte das so kosten?


    Falls noch Informationen fehlen, liefere ich die gerne nach. Ich wäre echt dankbar um die Meinung von jemandem, der sich mit der Thematik schon auskennt.


    Vielen Dank und liebe Grüße
    Birka

  • Ich weiß:


    Ein Titel bis 18 ist rechtens.


    Er hat nicht nur 2 unterhaltspflichtige Personen, sondern 3 und ab Februar dann 4. Kind ist erst 2, somit hat die Mutter auch ein Recht auf Unterhalt. Ob er den dann rechnerisch zahlen kann, sei dahin gestellt. Vorrang haben die Kinder. Pro unterhaltsberechtigter Person über insgesamt 2, rutscht er eine Unterhaltsstufe runter. Hatte er vorher z.B. 110%, ist er mit dem 2. Kind theoretisch nur noch auf 105% mit dem nächsten Kind dann nur noch bei 100%. Alles natürlich nur, wenn er dann noch leistungsfähig ist und nicht nur noch der Mindestunterhalt gezahlt werden kann/muss.


    Was mich auch interessiert
    Kinderbetreuungskosten sind Mehrbedarf des Kindes und werden zusätzlich zum Unterhalt fällig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Betreuungskosten des zweiten Kindes vom Einkommen abziehen kann, um für das erste Kind weniger Unterhalt zahlen zu müssen.

  • Genau das mit den Betreuungskosten kommt mir auch komisch vor. Der Beiständin war das deutlich zu kompliziert, fürchte ich. Sobald die Betreuungskosten nicht mehr angerechnet werde ist er auch weiterhin mit mindestens 100% leistungsfähig (vor allem, wenn dann während der Elternzeit mit Nr. 2 kein Krippenplatz mehr erforderlich ist).


    Meine monatlichen Betreunngskosten in Höhe von 600 Euro darf ich laut Beiständin auch nicht als Mehrbedarf hälftig von ihm fordern...


    Und wieso ist der Selbstbehalt 1.180€? Der ist doch eigentlich 1.080€, oder?

  • Ja weil Hort bzw. alles nach dem Kindergarten nur in Ausnahmefällen als Mehrbedarf gesehen wird und vom BET allein getragen werden muss. Warum das so ist, obwohl sich die Notwendigkeit der Betreuung zumindest im Grundschulalter ja nicht ändert im Vergleich zu Krippe oder Kindergarten, erschließt sich mir aber auch nicht.

  • Kleines Update,


    habe gerade mit meiner ziemlich hilflosen Besitandschaft telefoniert und sie gestand ein, dass sie solche Fälle, wo ein Vater einfach etwas anderes tituliert als abgesprochen nicht kennt. Sie riet mir von sich aus dazu einen Anwalt aufzusuchen und mich zumindest beraten zu lassen. Dann kann ich ihr Bescheid geben wie ich weiter verfahre. Ich soll sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, denn dieses Wissen, das ich erstreite, könne sie ja auch für die Beratung anderer Elternteile nutzen :rolleyes2:


    Mir ist noch aufgefallen, dass der Absatz für den Unterhalt einen statischen Unterhalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres tituliert, der außerdem noch weit unter dem Mindestunterhalt liegt. Ich vermute, dass ich dies per Rechtsanwalt zumindest geändert kriegen sollte, oder? Hat da jemand Erfahrungswerte?
    Er hat sich laut Beistandschaft Unterstützung durch einen Rechtsanwalt gesucht, der dann einfach ihre Berechnung der Verteilungsmasse auf drei Kinder verteilt hat. Eine Mängelfallberechnung insbesondere in Bezug auf die oben genannten Krippenkosten sowie des niedrigeren Selbstbehaltes durch Zusammenleben in einer neuen Ehe hat nicht stattgefunden.


    Ich wäre vor einem Besuch beim Rechtsanwalt echt glücklich, wenn mir noch jemand eine Einschätzung der Lage geben könnte. Ich kann doch nicht die einzige mit so einem Ex sein, oder? :motz: :kotz :wand


    Vielen Dank!

  • Die Sachbearbeiterin der Beistandschaft sollte das mal mit ihrem Dienstvorgesetzten durchsprechen. Denn zumindest sie scheint nicht die eigentlich notwendige Ausbildung zu haben, um die anfallenden Rechtsgeschäfte wie Titulierung und auch Klagen vornehmen zu dürfen. Also turnt dort im Jugendamt zwingend noch jemand rum, der diese Prüfung abgelegt hat (hoffe ich jetzt mal, hüstel).


    Was Ex gemacht hat, ist sein gutes Recht. Er erkennt an, eine gewisse Summe an Unterhalt über einen gewissen Zeitraum zu zahlen.
    Kommt es zum Streit, geht es nur noch um die Summe, die zwischen seiner anerkannten Summe und deiner/der Forderung des Beistandes liegt. Das senkt a) die Verfahrenskosten, b) ist das oft so wenig, dass der Gegenüber um des lieben Friedens willen verzichtet ...


    In der Sache ist es so, dass der Anwalt vom Ex natürlich bei seiner Berechnung alles probiert, was irgend geht und nicht auf den ersten Blick schon eine Luftnummer ist. Der Beistand, - wenn ausgebildet - sieht anhand der vorliegenden Zahlen aber, dass da einiges anders sein muss (in der Praxis hat er dafür eine Software, die wie - sag ich jetzt mal - eine Steuersoftware funktioniert. Die zeigt an, was geht und wie aufgeteilt wird ... Der Anwalt hat eine ähnliche. Deren Schwerpunkt liegt darauf, dass man eintragen kann, was irgend möglich ist, um die Zahlungen zu verringern ...).


    Von der Beistandschaft solltest du dir die von ihr ausgerechneten Zahlbeträge geben lassen, damit du weißt, um welche Summe es geht und ob du in den Ring dafür steigen willst. Denn die Beistandschaft scheint ja zufrieden zu sein. Sie würde (weil sie wohl auch nicht kann) nicht klagen.


    Was der Anwalt berechnet hat, ist eine Mangelfallberechnung. Das ist immer haarig und geht im Verhandlungsfall immer zu wie auf dem Basar. Jeder anerkannte Euro in die eine wie die andere Richtung verschiebt das Ergebnis sofort um genau diesen Euro ... Ein Rechtsanwalt kann da auch nur etwas ändern, wenn die Berechnungen falsch sind und er dem Gericht richtige vorlegen kann. Dazu muss man aber ins Zahlenwerk tiefer einsteigen. Das macht "dein" Anwalt in der ersten Beratung noch nicht konkret. Bedeutet. Du müsstest geschätzt mindestens 500 Euronen in die Hand nehmen, um ein vergleichbares Zahlenwerk zu bekommen. Würde sich das für dich rechnen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie wäre es, wenn du anhand der Zahlen die Gegenrechnung machst? Ist ja nicht so kompliziert. Bei Mangelfall werden Betreuungskosten eigentlich nicht anerkannt und man könnte auch das Zusammenleben mit der Ehefrau mindernd anrechnen (senkt Mangelfalllgrenze) - auch wenn das dann vor Gericht eventuell anders gehandhabt werden könnte, denn die Frau wird ja mit Baby nichts zum Einkommen beitragen können und ist selbst unterhaltsberechtigt.... und dann könnt ihr euch in der Mitte treffen. Aber ich schaue mir gerade die Zahlen an - er wird ja dann 3 unterhaltsberechtigte Kinder und eine Frau haben, bei einem bereinigten Nettogehalt um 2100€ - da würdest du laut Tabelle ja auch nur um die 325€ bekommen - gar nicht so weit weg von seiner Berechnung?


    Vielleicht könnt ihr euch darauf einigen den Mindestunterhalt bis zum 18. Lebensjahr bei 3 unterhaltsberechtigten Kindern zu titulieren? Da hättest du zumindest den Vorteil, dass er automatisch steigt, wenn der Unterhalt nach DD-Tabelle steigt? Edit: und den Vorteil, dass der Unterhalt nach Altersstufen auch weiter ansteigt.

  • Die Differenz lohnt in meinen Augen eine Auseinandersetzung. Berechnet wurden von der Beiständin 309 Euro (was auch hätte mehr sein können wegen der Krippenkosten), er will bei drei Unterhaltsberechtigten 248 Euro zahlen. Mit 309 und dynamischen titel hätte ich leben können aber das andere ist frech.


    Meiner Meinung nach hätte die Beiständin schon diese Krippenkosten nicht in die Bereinigung des Nettos anrechnen dürfen. Und ich fürchte die Beiständin hat sich keine Fachkundige Hilfe geholt.


    Ich denke ich werde die 500 Euro investieren und in den Ring steigen. Mal schauen ob ich einen Anwalt finde, der mich bei reltativ geringem Streitwert vertritt. Ich hab da eigetnlich gar keinen Bock drauf aber ich will es nicht akzeptieren, dass er ein gemeinsam geplantes Kind vollständig ignoriert und nun auch noch um seinen Unterhalt bringen möchte. Am liebsten würde ich noch eine Umgangsklage dazu buchen. Sein Sohn würde ihn so gerne einfach nur mal kennen lernen... keine Chance.

  • So, habe gerade mit einem Rechtsanwalt telefoniert und auch einen Termin ausgemacht. Obwohl er ein erfahrener und gut informierter Fachanwalt ist, fand er den Fall sehr ungewöhnlich und interessant. Ich bin ja mal gespannt. Meine Streitlust ist auf jeden Fall geweckt. Mal sehen was der Anwalt nach einer genauen Betrachtung der Papierlage sagt.

  • Betreuung Kind (hälftig) abz. 350


    die Betreuung seines (!) Kindes darf er hier nicht mit reinrechnen. (was meint hälftig? Kostet die Betreuung 700,-?) Das müsste er von seinem Selbstbehalt bestreiten.
    Und: aufgrund des Zusammenlebens mit seiner neuen Partnerin entstehen Synergieeffekte (Kosten für zb. Heizung, Strom), die seinen Selbstbehalt mindern können.
    und: klar freut sich dein (neuer) Anwalt, er wird schließlich an Dir verdienen.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo,
    unter bestimmten Bedingungen kann es schon statthaft sein, die Kinderbetreuungskosten vom Einkommen abzuziehen.
    Dies dann, wenn wegen Berufstätigkeit die Kinderbetreuung benötigt wird.
    Siehe auch z.B. Punkt 10.3 der Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt/M.
    https://olg-frankfurt-justiz.h…22-2222-2222-222222222222


    Man müsste nun schauen , ob in den für dich zuständigen OLG Leitlinien ähnliches steht ...


    Eine eigenmächtig erstellte Unterhaltsurkunde , die zu gering erscheint , muss man nicht annehmen.!!
    Man muss sie allerdings so schnell wie möglich mit schriftlicher Zurückweisung per Einschreiben zurückschicken, ebenso ein gleiches Schreiben an die ausstellende Urkundsstelle!


    Dann entfaltet diese Urkunde keine Rechtswirkung sondern bleibt eine EINSEITIGE Willenserklärung ohne Wirkung!!
    Dies ist eine Feinheit im Urkundsswesen , die leider nicht jeder kennt. ( leider auch viele Anwälte , die keine Notare sind nicht und auch Beistände, die keine Urkundspersonen sind)


    Allerdings muss diese Urkunde schnellstmöglich zurückgewiesen werden. Wenn man sie zu lange behält ohne entsprechend zu reagieren,dann gilt sie als "stillschweigend angenommen." Sollte der von dir beauftragte Anwalt dies nicht wissen oder kein Notar sein, so sollte er sichschnellstmöglich informieren.


    Schon die Beiständen hätte diese Urkunde postwendend zurückschicken und nicht annehmen dürfen und auch von dir ein gleichlautendes Schreiben dazu legen.


    Ich hoffe es ist jetzt noch Zeit so wie oben beschrieben zu verfahren. Ansonsten ist die Urkunde wirklich im Raum, und sollte sich bei einer korrekten Berechnung (gegebenenfalls auch wirklich mit Abzug der Kinderbetreuungskosten) ein höherer Betrag ergeben durch den Anwalt, so bleibt dann nur eine entsprechendes gerichtliches Abänderungsverfahren.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Er verheiratet, beide berufstätig (sie vollzeit Bank), leben im Haus seiner Eltern, eine Tochter (zwei Jahre). Im Februar kommt wohl noch eins.


    Sprich mit dem Anwalt auch über einen möglichen Anspruch des sich schönrechnenden Vaters auf Familienunterhalt gegenüber seiner Ehefrau, die als Bänkerin ganz gut verdienen dürfte. Ich gehe davon aus, dass sie schon bald nach der Geburt wieder arbeiten wird.

    Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

  • Stimmt- hatte ich damals ganz vergessen nachzuliefern. :D Ich gelobe Besserung ;-)


    Werde ich am Montag erledigen, wenn ich Zugriff auf das Fachbuch habe.
    Dann werde ich den genauen Titel usw. benennen und die Textpassage hier entsprechend einstellen.


    Kann aber versichern, dass ich mehrfach schon erfolgreich in der Praxis so zu verfahren erlebt habe , wie ich es beschrieben habe.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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    Einmal editiert, zuletzt von AlwaysHope ()

  • *grübel* Also, meine Beistandsschaft erkennt selbstverständlich die Betreuung von Junior in der Grundschule an. Was nicht anerkannt wird ist Mittagessen (klar) und Hausaufgabenbetreuung. Und sie wird das anrechnen, bis Junior 12 ist - ihre Meinung ist da: Soll der Vater doch klagen, wenn er es ändern will.


    Gruß

  • Der Unterhaltspflichtige hat sich hier schön runter rechnen lassen und endet schließlich als Mangelfall. Wenn ab Februar noch ein Kind hinzu kommt, wird es ja dann noch weniger Unterhalt.
    Anrechnung Dienstwagen, Betreuungskosten etc. das Netto wird hier um 600 Euro nach unten "bereinigt", das entspricht fast 25% Bei dem Netto Einkommen und in Anbetracht der Umstände (kein Umgang, verheiratet) dürfte es unwahrscheinlich sein, dass das vor Gericht so bestätigt werden wird.
    Der erhöhte Selbstbehalt (Bedarfskontrollbetrag) von 1180 gilt auch nur, falls mehr als der Mindestunterhalt geleistet wird.


    Ich wúrde das so nicht anerkennen.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Guten Abend, tacheles und alle anderen die es interessiert:
    jetzt habe ich extra den Buchtitel und die entsprechenden Fachseiten fotografiert und wollte sie hier als Datei Anhänge beifügen. Leider sind die Anhänge zu groß ?-( und ich bin zu ungeschickt, dass irgendwie kleiner zu bekommen.


    Titel des Buches ist:
    Knittel, Bundesanzeiger Verlag
    Beurkundungen im Kindschaftsrecht
    http://m.beck-shop.de//item/39323834343031


    Hier dann Seiten 151,152,153 und 154.
    Da du, Tacheles mich ja bereits gefragt hast ob ich " im Knittel nachgelesen hätte" gehe ich fast davon aus du hast das Buch auch ;) ?
    Dann kannst du die Seiten ja dort gerne nachlesen.
    Für alle anderen versuche ich irgendwie meine Fotos doch hier irgendwie reinkriegen zu können ?-(
    Auf den Seiten ist dann dokumentiert dass so verfahren werden soll usw. wie ich bereits geschrieben hatte…


    ( jetzt habe ich sie endlich rein bekommen aber wahrscheinlich kann man sie nicht mehr lesen :kopf )

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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    3 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Nicht schlimm, wenn man die Buchauszuege nicht lesen kann. Wir dürfen sie hier eh nicht einstellen, weil der Kommentar urheberrechtlich geschützt ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Oooh :(
    Ach du meine Güte, kann man ( Du Bap?) die Bilder irgendwie löschen ?
    Nicht das es Ärger gibt…
    Ich bin aber manchmal auch zu blauäugig was das betrifft… Entschuldigung !!!! ;(

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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