Hallo,
vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an mich. Nachdem es in den letzten Jahren mit dem Unterhalt soweit geklappt hat, dafür aber null Kontakt zwischen Kind und Vater gab (zuletzt gesehen als Kind 1 Jahr alt war), wird es jetzt richtig kompliziert. Zumindest für mich.
Im Juli diesen Jahres wurde der Unterhalt nicht wie erwartet überwiesen. Da es keinen Titel gab, bin ich zum Jugendamt gegangen und habe eine Beistandschaft eingerichtet, Der Unterhalt kam dann doch Ende Juli und danach wieder pünktlich. Der KV hat den ganzen Prozess sehr in die Länge gezogen (vielleicht auch die Zeit genutzt die Steuerklasse zu ändern oder was auch immer) und hat versucht sein Einkommen zu drücken wo es nur ging. Er hat auch versucht mir einen neuen Kredit für seinen Umbau in Höhe von 1000 Euro unterzujubeln).
Heute kam dann endlich der (dynamisierte) Titel und ich bin stinksauer. Nachdem er durch die Beistandschaft auf 105% berechnet wurde (was noch nett ist), will er laut Titel den Unterhalt ab Februar 2017 mangels Leistungsfähigkeit (noch ein Kind) auf 248 Euro senken, dauerhaft und den Unterhalt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristen. Abgesehen davon, dass das Geburtsdatum in diesem Titel vollkommen falsch ist (nur der Monat stimmt, Tag und Jahr falsch) möchte ich das so nicht stehen lassen und brauche jetzt Berechnungsprofis um zu wissen was die nächsten Schritte sein könnten, nochmal Beistandschaft oder Gericht.
Hier die Rahmendaten:
Er verheiratet, beide berufstätig (sie vollzeit Bank), leben im Haus seiner Eltern, eine Tochter (zwei Jahre). Im Februar kommt wohl noch eins.
Gemeinsamer Sohn, unehelich, 9 Jahre alt
Untitulierter Unterhalt bis Juli 16 291€ (Zahlbetrag)
Berechnung der Beistandschaft (gerundet):
Nettoeinkommen 29.728
12 Monate 2.477
Dienstwagen abz. 353
Eigenanteil Dienstw. zuzügl. 91
Steuererstattung zuzügl. 79
Betreuung Kind (hälftig) abz. 350
Bereinigtes Netto 1.837 2. Stufe/2 Unterhaltberechtigte Personen
Selbstbehalt 1.180
Verteilungsmasse 657
Kind 1 (meins) 309
Kind 2 240
Meine Fragen:
Kann er da einfach Dinge im Titel dazuschreiben lassen?
Ist der Titel mit dem falschen Geburtsdatum überhaupt gültig?
Ist die zeitliche Begrenzung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres rechtens?
Darf er die Kinderbetreuungskosten anrechnen, wenn die mitbetreuenden Großeltern im Haus wohnen und einer der beiden in der nächsten Zeit in Elternzeit zu Hause sein sollte? Sind doch dann keine berufsermöglichenden Ausgaben, oder?
Reicht es da noch einmal mit der (relativ tranigen) Beistandschaft noch einmal dran zu gehen oder sind ggf. härtere Maßnahmen angebracht?
Ich bekomme keine Prozesskostenhilfe, und bin nicht auf diese Euros angewiesen aber es geht mir ums Prinzip, von daher bin ich bereit weitere Schritte einzuleiten. Was könnte das so kosten?
Falls noch Informationen fehlen, liefere ich die gerne nach. Ich wäre echt dankbar um die Meinung von jemandem, der sich mit der Thematik schon auskennt.
Vielen Dank und liebe Grüße
Birka