Genau darauf beruft sich die SB unseres Jugendamtes auch - dort sind die Inhalte des Gesetzes nicht bekannt, ich soll zum gegebenen Zeitpunkt einen neuen Antrag mit allen notwendigen Anlagen stellen. (bei uns ist es relativ eindeutig, ich habe alle Bescheinigungen mitgeschickt.....) Ich hätte das Geld so gerne für schöne Sommerferien ausgegeben.......
Ich denke, die legen es darauf an, sich dann auf Ferienzeit und Arbeitsüberlastung berufen zu können - mittlerweile rechne ich mit Auszahlung frühestens Oktober/November....
Und wenn mir jemand kommt mit "Du bist doch bisher auch ohne ausgenommen" - ich glaub, da werde ich richtig biestig!!!
Allerdings soll es ja Fälle geben, wo es schon direkt ab 1.7. mitberücksichtigt wird, also abgezogen wird von anderen Zahlungen, das stelle ich mir echt nicht lustig vor dann......