Sodele, es ist beschlossene Sache.
Ich ersehe nicht den Zeitpunkt, darauf müssen wir wohl noch warten....... :zzzz:
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Sodele, es ist beschlossene Sache.
Ich ersehe nicht den Zeitpunkt, darauf müssen wir wohl noch warten....... :zzzz:
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Davon darf man jetzt wohl ausgehen. Obwohl offiziell es erst noch durch Bundestag und Bundesrat muss - wie gehabt und angekündigt Mitte Dezember. Dort haben aber die Regierungsparteien die Mehrheit und die Sache wird wohl in festen Tüchern sein.
Termin ist ja gesetzt: "ab 2017", also ab 1. Januar.
Die Finanzierung steht noch nicht und ist streitig zwischen Ländern, Kommunen und Bund. Und es wird - hinter dem Link von AlwaysHope war das ja verborgen - ein großes Problem sein, die Verwaltung hinter allem zu stemmen. In der Praxis kann das dann bedeuten, dass die Auszahlung je nach Gemeinde/UVG-Stelle Wochen und Monate später erst beginnt.
Wichtig ist, dass jeder Berechtigte noch im Januar 2017 den Antrag stellt. Damit ist nach bisheriger Rechtsprechung gewährleistet, dass das Geld ab dem Antragsmonat (irgendwann, aber rückwirkend) gezahlt wird.
Formulare kann man bestimmt im Inet finden oder?
Da es noch nicht Gesetz ist, ist mit Sicherheit auch noch kein Formular zu finden. Braucht es aber auch nicht, da UVG formlos beantragt werden kann. "Hiermit beantrage ich für mein Kind Claudia Mustermann Unterhaltsvorschuss." Fertig. Darauf muss die UVG-Stelle dann reagieren. Und sei es mit Zusendung eines Antragformulars ...
Formulare kann man bestimmt im Inet finden oder?
Am besten ist es wenn man vorher anruft und fragt was alles benötigt wird. Ich habe damals auf der Webseite geguckt und dort stand nicht alles. Daher durfte ich noch ein zweites Mal hinfahren zum beantragen. Im übrigen haben sie mir auch das falsche Formular mitgegeben. Nämlich das für den UET.
So etwas gebe ich immer persönlich ab, nicht dass es mal wieder auf dem Postweg verloren geht...
das wär echt zu schön um wahr zu sein..... :party :Flowers
toll, dass sich hier was bewegt ! :party Ich freu mich mit allen, die für ihren Pubi bisher keinen Unterhalt bekommen :sonne
es kommen Fragen auf: was ist bei Mangelfall / wenn der Unterhaltspflichtige zwar zahlt aber weniger als es Unterhaltsvorschuss geben würde? Kann ich dann die Differenz als Unterhaltsvorschuss dazu beantragen?
(oder sag ich dem KV: bitte zahle nun nix mehr damit ich (den höheren) Unterhaltsvorschluss beantragen kann?)
ich geb mir mal die Antwort selbst...
Die Tabelle müsste dann ergänzt werden:
Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
Höhe des Unterhaltsvorschusses
Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ergeben sich seit dem 1. Januar 2016 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
für Kinder von bis zu 5 Jahren 145 Euro pro Monat
für Kinder von 6 bis 11 Jahren 194 Euro pro Monat
und von 12-18 Jahren .........
Und die Differenz kann ich beantragen... So versteh ich das..
klar, jetzt wo beide Kids Ü18 sind :ohnmacht:
aber :sonne
ich gönne es jedem, der davon profitiert :daumen
hätte mir viele viele schlaflose Nächte und viel Krieg mit meinem Ex erspart
Hallo,
Was ich noch nicht verstanden habe: meine Kids haben beide 72 Monate unterhaltsvorschuss bekommen. Kann ich denn nun erneut unterhaltsvorschuss beantragen oder geht das nur wenn man bisher nichts bekommen hat? Die Kinder sind 13 und 11.
Kann jemand Licht ins dunkel bringen?
Gruß hep
Ja, das kannst Du hep.
Es gilt dann ohne zeitliche Beschränkung und bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.....
Hi,
das war heute eine echt gute Nachricht. Mich freut es für jedes Kind.
Endlich macht die Politik mal etwas richtig. :party
LG
Lale
Ich kann es gar nicht glauben...
Den formlosen Antrag kann man auch erst im Januar stellen oder jetzt schon?
Lenchen, soweit ich weiß, werden bereits jetzt gestellte Anträge zurück geschickt.
Ich denke, ich warte, bis das Gesetz Mitte Dezember verabschiedet ist, dann werden ganz sicher auch ausführlichere Infos folgen.
Also wenn das so kommen sollte, fallen mir tausend Steine vom Herzen... Denn es steht der 12. Geburtstag der Kurzen an, KV zahlt unregelmässig und für die Große steht ab Sommer das Busticket an :ohnmacht:
[Blockierte Grafik: http://www.llli.org/images/smilies/highfive.gif]
Unter Umständen sind die Jugendämter (bei den 17% ohne (ergänzenden) ALG2 und/oder Ü12 Jahren alten Kinder und/oder die schon 72 Monate bekomen haben) den "richtigen" Unterhalt einzutreiben.
Bisher konnte ihnen das ja ziemlich piep sein.
es kommen Fragen auf: was ist bei Mangelfall / wenn der Unterhaltspflichtige zwar zahlt aber weniger als es Unterhaltsvorschuss geben würde? Kann ich dann die Differenz als Unterhaltsvorschuss dazu beantragen?
(oder sag ich dem KV: bitte zahle nun nix mehr damit ich (den höheren) Unterhaltsvorschluss beantragen kann?)
Dazu würden wir auch zählen. Ich krieg zwar Unterhalt, aber der Unterhaltsvorschuß wär das fast das Doppelte :ohnmacht:
Dazu würden wir auch zählen. Ich krieg zwar Unterhalt, aber der Unterhaltsvorschuß wär das fast das Doppelte :ohnmacht:
Die Differenz von Unterhalt zu UHV kannst Du aktuell schon beantragen. Hat man Dir das nie gesagt?
Die Differenz von Unterhalt zu UHV kannst Du aktuell schon beantragen. Hat man Dir das nie gesagt?
Doch, aber die 72 Monate waren rum.
Die Differenz von Unterhalt zu UHV kannst Du aktuell schon beantragen. Hat man Dir das nie gesagt?
Doch, aber die 72 Monate waren rum.
tja so war es bei uns auch. Nun dürfte sich da ja was ändern...
Edit, ich freu mich so richtig, auch wenn sich für uns das gar nicht mehr so groß auswirkt...
Aber endlich tut sich mal was in Sachen Unterhalt !!