Hirnlos und feige - Kopflose aktion per Eilantrag möglich?

  • In Gedanken habe ich schon sehr viel unüberlegtes getan. ***zensiert*** Es ist kaum zu ertragen. Blöderweise bin ich vorletzte Woche wg. dem ganzen Mist knapp am Schlaganfall vorbeigeschrammt.


    Mein Blutdruck ist auf sehr ungünstigem Niveau.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Die kriminelle Vereinung aus gefangener Richterin, unfähiger JA-Mitarbeiterin und handzahmen Verfahrenbeistand hat ohne mein Wissen in Abwesenheit meines Anwalts und mir (verfahrensuntauglich) entschieden gleich die gesamte elterliche Sorge auf die intrigante Mutter zu übertragen.

    Was ich dabei nicht verstehe ist, gab's denn keine Anhörung? Wie funktioniert dass, wenn Du verfahrensuntauglich bist/warst und noch nicht mal Dein Anwalt anwesend war?

  • Es wurde mit der Dringlichkeit begründet. "..Gegebenenfalls wäre dann im Wege der einstweiligen Anordnung ohne Anhörung des Gegners und ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden"

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • In ihrem Siegesrausch dreht sie nun völlig frei. Sie erlaubt mir meinen Umgang nicht.
    Wie kann ich das am shcnellsten und effektivsten durchsetzen?
    Lt. dem bisherigen Wechselrhytmus wäre ich dieses Wochenende dran.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • In ihrem Siegesrausch dreht sie nun völlig frei. Sie erlaubt mir meinen Umgang nicht.


    Falls Ihr keine (verbindliche) Umgangsregelung habt: Eilantrag beim Familiengericht stellen. Ich bin zwar kein Freund davon, diesen Weg zu gehen, aber hier geht es um das Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit Dir. Da sie ihm dieses Recht gerade nimmt (diesbezüglich gibt es nichts, was Sie Dir zu "erlauben" hätte, Du bist kein Bittsteller, weil das Kind nicht das Eigentum seiner Mutter ist) und ich davon ausgehe, dass mit ihr nicht zu reden ist, scheint mir das die beste Möglichkeit zu sein.


    Was meint denn das zuständige Jugendamt dazu?

  • Jugendamt ist noch nicht informiert. Die Bearbeiterin ist eh parteisch.


    Was da abgelaufen ist, wird hier ziemlich treffend beschrieben:


    http://www.vafk-koeln.de/kinder/entfremdung


    http://www.vafk-koeln.de/kinder/institutionelle_missstaende


    Aktueller Stand ist, dass Sie mir die Kinder nicht am WE geben kann (aus versch. nicht genannten Gründen) und ab nächsten Mi in den ulruab mit den Kindern fährt.
    Sie verweist nun auf Ihren Anwalt. Darf sie das oder ist sie zur direkten Auskunft verpflichtet?

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Aktueller Stand ist, dass Sie mir die Kinder nicht am WE geben kann (aus versch. nicht genannten Gründen) und ab nächsten Mi in den Urlaub mit den Kindern fährt.
    Sie verweist nun auf Ihren Anwalt. Darf sie das oder ist sie zur direkten Auskunft verpflichtet?


    Was hast Du mit ihrem Anwalt zu schaffen? Der vertritt doch ihre Interessen und nicht die des Kindes. Wenn Du der Meinung bist, dass die Kinder Dir dauerhaft entzogen bzw. entfremdet werden sollen, dann solltest Du Dich jetzt auf die Hinterbeine stellen - sprich mit Deinem Anwalt darüber, auch ob es erfolgversprechend ist, den in Deiner Abwesenheit getätigten Beschluss anzufechten oder die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen.


    Wegen JA würde ich bei dem / der Vorgesetzten eskalieren.

  • Jugendamt ist noch nicht informiert. Die Bearbeiterin ist eh parteisch.


    Aktueller Stand ist, dass Sie mir die Kinder nicht am WE geben kann (aus versch. nicht genannten Gründen) und ab nächsten Mi in den ulruab mit den Kindern fährt.
    Sie verweist nun auf Ihren Anwalt. Darf sie das oder ist sie zur direkten Auskunft verpflichtet?


    Trotzdem JA informieren, wurst ob die Mitarbeiterin parteiisch ist. Wenn Sie nix wissen, können sie nix machen. Wenn das JA bescheid weiß und nix unternimmt evtl. an den Vorgesetzten wenden.


    Habt Ihr eine feste Umgangsvereinbarung? Wie sind ggf. „Ausfallzeiten“ geregelt? Kinder nicht herauszugeben, da würde ich definitiv die Gründe haben wollen und bitte handfeste und nicht einfach ich hab keinen Bock. Was da Ihr Anwalt bei der Geschichte soll kapiere ich auch nicht so ganz.

  • Fax an die Leiterin des JA ist raus. Mit dieser bin ich eh schon in kontakt und warte auf ihre Entscheidung (Sieht aber angeblich keine andere Mitarbeiterin für mich) .
    Könnte aber sein, dass die gar nicht mehr zuständig ist, falls die Kid schon umgemeldet wurden


    Umgangsvereinbarung gibt es keine. Ich weiß ja grad mal seid zwei tage von der Gerichtsentscheidung. Bisher war ja das Nestmodell mit wöchentlichem Wechsel.


    Kann ich von ihr fordern, dass sie sich dazu äußert oder ist es rechtens den Anwalt vorzuschieben und damit Zeit zu schinden?


    Ablehnen wg. Befangenheit gab es ja bereits an mehrere Richterinnen (die alle unter einer decke stecken) und den VErfahrensbeistand.
    Wurde aber zurückgewiesen.


    Klage in der nächsten Instanz kostet lt. Anwalt das dreifache und wird Kurzfristig auch nicht helfen.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Kann ich von ihr fordern, dass sie sich dazu äußert oder ist es rechtens den Anwalt vorzuschieben und damit Zeit zu schinden?


    Ich würde entweder ihr einen Brief mit den entsprechenden Fragen schreiben und eine Frist setzen, in der Du eine Antwort brauchst. Wie stellst Du Dir den Umgang mit den Kindern vor? Ich würde da auf jeden Fall einen Plan entwerfen mit dem Ziel, für die Kinder maximale Kontinuität sicherzustellen.


    Was nutzt es den Kindern, wenn Du mit ihrem Anwalt sprächest? Ich denke, er dürfte noch nicht einmal mit Dir reden, weil sonst ein Interessenskonflikt entsteht dadurch, dass er ihre Rechte vertritt.

  • Ich weiß ja grad mal seid zwei tage von der Gerichtsentscheidung


    Es tut mir leid dass ich immer wieder am selben Punkt hängen bleibe, aber ich würde es doch gerne verstehen: wenn ich es richtig verstanden/gelesen habe hattet ja jetzt schon länger das Nestmodell. Die KM will umziehen und es deshalb beenden und hat wohl deshalb einen Antrag bei Gericht gestellt (einstwillige Anordnung?).


    Bei so etwas wird man ja "geladen" und wenn Anwälte bekannt sind auch diese. Wenn Du verfahrensuntauglich warst (weshalb? evtl. nachgewiesen mit Attest?) hätte Dein Anwalt ja eine Terminverschiebung beantragen können! Nach den Schilderungen sehe ich das Kindeswohl nicht akut gefährdet was eine Entscheidung ohne Anhörung beider Parteien erfordern würde. Hat der Anwalt es verbummelt und ist ein Säumnisurteil ergangen? Wie gesagt ich verstehe einfach nicht wie so etwas ohne Anhörung von Parteien entschieden wird.

  • Hallo Soulero,


    leider sind die wirklich wichtigen Informationen nur selten enthalten in deinen Postings. Theorien bzgl. Hirnlosigkeit und krimineller Praktiken der deutschen Gerichtsbarkeit mag ich nicht kommentieren müssen.


    Hier jedoch kann ich vielleicht ein wenig hilfreich sein, eventuell verhindert das ja weitere unnütze und eskalierende Maßnahmen, wie z.B. das Fax an die Leiterin des Jugendamts, die "angeblich" sowieso....(ich erspare mir das):

    In ihrem Siegesrausch dreht sie nun völlig frei. Sie erlaubt mir meinen Umgang nicht.
    Wie kann ich das am shcnellsten und effektivsten durchsetzen?
    Lt. dem bisherigen Wechselrhytmus wäre ich dieses Wochenende dran.


    Die letzte Entscheidung des Gerichts ist nun ergangen. Ich vermute, es gab derer viele seit August 2016. Da das komplette Sorgerecht übertragen wurde, erscheint es wahrscheinlich, dass der Wohnsitz nicht der einzige Konflikt zu Lasten der Kinder war. Ebenso wahrscheinlich dürften einige der Entscheidungen sich auf wiederholte (?) Beschwerden und Befangenheitsanträge bezogen haben, die man selbstverständlich ohne erneute Anhörung und mit sofortiger Rechtskraft bescheiden kann. Nachdem nun diese letzte Entscheidung endlich ergangen ist, hat der Beschluss sofortige Rechtskraft. Kindesmutter hat also vollkommen legal "geplündert" und das Eigentum der Kinder an deren neuen Wohnsitz verbracht.


    Eventuell war die Strategie "Kindesmutter hat das Nestmodell beizubehalten und zwei Wohnungen zu finanzieren sie muss ja nicht so blöd sein, so weit wegzuziehen" nicht die richtige da sie gegen einige Artikel im deutschen Grundgesetz verstoßen hat. Das zu beurteilen, überlasse ich aber Deinen Beratern.


    Wichtig ist jetzt der Umgang: Du schreibst "sie erlaubt mir meinen Umgang nicht". Gibt es das denn schon? Deinen Umgang? Und vor allem, was verstehst Du darunter?
    Der bisherige Wechsel zwischen Vater und Mutter war wöchentlich, was bedeutet, die Kids waren bis zum letzten Wochenende bei Dir? Falls dem so sein sollte, ist es durchaus zu vertreten, nun den Umgang dieses Wochenende nicht zu ermöglichen. Eventuell befürchtet Kindesmutter auch, Du könntest ihren wohlverdienten Urlaub sabotieren wollen, indem Du die Kinder nicht mehr herausgibst nach dem Wochenende? Weil Du Probleme hast, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren?


    Mein Vorschlag: Erarbeite einen Umgangsplan und lass diesen dem Anwalt der Kindesmutter zukommen (und ja, die Kindesmutter hat selbstverständlich das Recht, Dich auf ihren Anwalt zu verweisen!). An Deiner Stelle würde ich vorschlagen, jetzt am Wochenende bereits das erste Umgangswochenende mit den Kindern zu verbringen und würde anbieten, schriftlich zu versichern, dass Du die Kinder dann am Sonntag in ihr neues Zuhause zurückbringen wirst und ansonsten für den Ausfall der Urlaubsfreuden entschädigen wirst.


    Soulero, Deine abwertende, kriegerische und (bei allem Respekt) unrealistische Strategie hat dich im letzten Jahr nicht weitergebracht und ich gehe davon aus, dass Deine Kinder eine große Last zu tragen hatten. Eventuell lohnt es sich, die Urlaubspause zur Reflexion zu nutzen und dich in Folge zu verändern hin zu kooperativ und sachlich. Mag sein, dass Kindesmutter sich dann darauf einlassen kann. Falls nötig, wechsle einfach die Berater.


    Mit besten Grüßen
    FrauRausteiger,



    die editiert und gleich noch eine weitere Deiner Fragen beantwortet:
    Es gibt keine Möglichkeit, Deinen Umgangswunsch schnell und effektiv durchzusetzen (zu erzwingen).
    Die Gerichtsbarkeit dürfte dermaßen genervt von Euch beiden sein, dass ein Antrag auf EA eventuell nach dem Urlaub der Kindesmutter irgendwann angehört würde.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Kindesmutter hat also vollkommen legal "geplündert" und das Eigentum der Kinder an deren neuen Wohnsitz verbracht.


    Bei einer derartigen Argumentation vermisse ich den Fokus auf dem, was für die Kinder gut und richtig ist - aber vielleicht ist das auch den Eltern ein wenig aus dem Blick geraten bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir können ja hier nur von dem ausgehen, was wir hier vom KV lesen - und dann gezielt nachfragen. Egal ob die KM legal gehandelt hat oder nicht, es ist kein kooperatives Handeln, was stattfindet. Aber auch wenn man davon ausgeht, dass ein Nestmodell oder auch Wechselmodell in dieser Konstellation einfach nicht funktionieren kann, bleibt doch die Frage, wie die Kinder zu beiden Eltern gleichermaßen ein gutes Verhältnis haben können, auch wenn die Eltern hochstrittig sind. Und da kann TS nur bei sich selbst ansetzen.

    Soulero, Deine abwertende, kriegerische und (bei allem Respekt) unrealistische Strategie hat dich im letzten Jahr nicht weitergebracht und ich gehe davon aus, dass Deine Kinder eine große Last zu tragen hatten. Eventuell lohnt es sich, die Urlaubspause zur Reflexion zu nutzen und dich in Folge zu verändern hin zu kooperativ und sachlich.


    Das war (bei aller Konflikthaftigkeit) auch immer meine Strategie: gut zu kooperieren mit denjenigen, die Entscheidungen im Hinblick auf unsere Kinder zu treffen hatten. Das war nicht immer einfach, aber es hilft ungemein. Jetzt geht es also hier darum, eine gute Umgangsregelung (für die Kinder! nicht für den Vater!) zu finden. Und zwar unabhängig davon, worauf die KM sich vielleicht einlassen kann.


    Die Gerichtsbarkeit dürfte dermaßen genervt von Euch beiden sein, dass ein Antrag auf EA eventuell nach dem Urlaub der Kindesmutter irgendwann angehört würde.


    Und was hat das zu tun mit dem, was für die Kinder jetzt gut, wichtig und richtig ist? Ich möchte es mal konstruktiv deuten im Hinblick darauf, dass der Weg über die Gerichtsbarkeit möglicherweise nicht der beste ist, sondern dass es ratsam ist, zumindest noch Alternativen in Erwägung zu ziehen. Aber vielleicht besteht ja die Chance, dass nun beim JA jemand anders für die Kinder zuständig ist, mit dem der KV hoffentlich besser zusammenarbeiten kann.

  • FrauRausteiger, hast du mal drüber nachgedacht wie abwertend und "von oben herab" deine Art manchmal ist?


    Ohne Frage hast du umfangreiches Wissen und kannst vielen Usern hier eine Hilfe sein, wie du das allerdings manchmal rüberbringst, besonders auffällig einer Gruppe gegenüber, ist manchmal echt mehr als fragwürdig. :thumbdown:


    Der Ton macht die Musik... manchen Leuten stößt du mit deinen Posts echt böse vor den Kopf... Forum, freie Meinung, klar... aber so? Ist das echt nötig?

  • Erarbeite einen Umgangsplan und lass diesen dem Anwalt der Kindesmutter zukommen


    Was hat der Anwalt der KM mit einer möglichen Umgangsregelung zu tun? Einen solchen Vorschlag müsste er doch ablehnen, wenn die KM damit nicht einverstanden ist. Was wäre damit gewonnen?


    Wenn schon, dann richtig: der Anwalt des TS regelt das mit dem Anwalt der KM. Halte ich aber ehrlich gesagt für wenig lösungsorientiert. Dann kann man auch gleich einen Antrag bei Gericht stellen.

  • ..Wenn Du verfahrensuntauglich warst (weshalb? evtl. nachgewiesen mit Attest?) hätte Dein Anwalt ja eine Terminverschiebung beantragen können! Nach den Schilderungen sehe ich das Kindeswohl nicht akut gefährdet was eine Entscheidung ohne Anhörung beider Parteien erfordern würde.


    Attest lag zum Verhandlungsbeginn dem Gericht vor. z.B. ein Anwalt hatte Termine im Ausland, die nicht einfach so verschiebbar waren und das war der Richterin bekannt. Terminverschiebung wurde abgelehnt.
    Die Befangenheitsanträge gründeten vorwiegen darauf, dass die Arbeit meines Anwalts massiv behindert wurden, wie z.B. die Versprochene Zusendung der Akte, die dann erst nach dem Befangenheitsantrag zugestellt wurde.


    Die Details möchte ich hier nicht näher ausführen, da es sich ja hier um ein Öffentliche Forum handelt.


    Da das komplette Sorgerecht übertragen wurde, erscheint es wahrscheinlich, dass der Wohnsitz nicht der einzige Konflikt zu Lasten der Kinder war. Ebenso wahrscheinlich dürften einige der Entscheidungen sich auf wiederholte (?) Beschwerden und Befangenheitsanträge bezogen haben, die man selbstverständlich ohne erneute Anhörung und mit sofortiger Rechtskraft bescheiden kann. Nachdem nun diese letzte Entscheidung endlich ergangen ist, hat der Beschluss sofortige Rechtskraft. Kindesmutter hat also vollkommen legal "geplündert" und das Eigentum der Kinder an deren neuen Wohnsitz verbracht.


    Diese ist die erste Enscheidung der richterin seit Auf 2016. Was daran legal ist mit flaschangaben und beeinflussung anderer ein Bild aufzuabeun, das nicht der Wahrheit entspricht erschliesst sich mir nicht. Letztendlich hat das stümperhafte Verhalten der anderen Verfahrensbeteiligten zu einem massiven Loyalitätskonfikt meiner Tochter geführt.


    Zitat

    Eventuell war die Strategie "Kindesmutter hat das Nestmodell beizubehalten und zwei Wohnungen zu finanzieren sie muss ja nicht so blöd sein, so weit wegzuziehen" nicht die richtige da sie gegen einige Artikel im deutschen Grundgesetz verstoßen hat. Das zu beurteilen, überlasse ich aber Deinen Beratern.


    Ich habe nicht von Ihr erwartet das Nestmodell beizubehalten, spondern den Kindern einen Wohnortwechsel zu ersparen. Ein Wechselmodell bei dem beide Eltern nicht all zu weit voneinander entfernt jeweils eine Wohnung haben, wäre genau so eine Option gewesen.


    Zitat

    Wichtig ist jetzt der Umgang: Du schreibst "sie erlaubt mir meinen Umgang nicht". Gibt es das denn schon? Deinen Umgang? Und vor allem, was verstehst Du darunter?


    Hier zu mal dieser Link: http://www.deutsche-anwaltshot…chtbestehendem-sorgerecht


    Unter Umgang verstehe ich, dass ich meine Kinder sehe und mit ihnen etwas unternehmen kann. Das übliche Mindestmaß ist dabei alle 2 Wochen das Wochenende, die hälfte der Ferien und Feiertage.


    Aktuell verweigert sie mir den umgang, was strafbar ist. Zudem habe ich einen Auskunftsanspruch, https://www.haufe.de/recht/deu…sk_PI17574_HI9496607.html


    Zitat

    ..., ist es durchaus zu vertreten, nun den Umgang dieses Wochenende nicht zu ermöglichen.


    Ich habe meine Kinder 10 tage nicht gesehen und es ist aktuell nicht absehbar, wann ich sie das nächste mal sehe. Was ist, wenn sie nun 4 Wochen "in den urlaub fährt" und die Kinder erzählt, dass der Papa sie nicht mehr sehen möchte oder Schlimmeres?


    Zitat

    An Deiner Stelle würde ich vorschlagen, jetzt am Wochenende bereits das erste Umgangswochenende mit den Kindern zu verbringen


    hab ich. Wurde abgelehnt aus nicht genannten Gründen. Der Anwalt hält mich nur hin mich frechen Gegenfragen.


    "Die Gerichtsbarkeit dürfte dermaßen genervt von Euch beiden sein, dass ein Antrag auf EA eventuell nach dem Urlaub der Kindesmutter irgendwann angehört würde."
    ist das Gericht am Wohnort der Kids zuständig? Der dürfte sich ja nun geändert haben...


    Die 3 beteiligten Richterin sind leider dafür bekannt eher den Frauen gegenüber positiv eingestellt zu sein.


    Mein Anwalt meinte, dass ich mich besser zurückhalten sollte und später nochmal "angreifen" sollte, da die gestörte Mutter vor nichts zurück schrecken würde und die Kids und ich da erheblichen Schaden erleiden könnten. Ich gehe stark davon aus, dass sie psychologisch oder psychiatrische Hilfe benötigt. Der extreme Angriff im letzten August begann kurze Zeit nachdem sich Ihr Vater (Alkoholiker) das Leben nehmen wollte, weil er das mit dem Alk nicht in den griff bekommt.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Soulero ()

  • Mein Anwalt meinte, dass ich mich besser zurückhalten sollte und später nochmal "angreifen" sollte, da die gestörte Mutter vor nichts zurück schrecken würde und die Kids und ich da erheblichen Schaden erleiden könnten. Ich gehe stark davon aus, dass sie psychologisch oder psychiatrische Hilfe benötigt. Der extreme Angriff im letzten August begann kurze Zeit nachdem sich Ihr Vater (Alkoholiker) das Leben nehmen wollte, weil er das mit dem Alk nicht in den griff bekommt.


    Gibt es Beweise das sie gestört ist, also ist das bestätigt oder nur deine Wut gerade die das schreiben lässt?

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.