Hirnlos und feige - Kopflose aktion per Eilantrag möglich?

  • Das kannst du schon, aber du müsstest dir auch überlegen was du an Betreuung zu leisten bereit bist.


    Es scheint ja so als wäre die Trennung und Nestmodell nicht sehr lange her, und das die KM davor die hauptsächliche Erziehungsarbeit bzw Betreuung geleistet hat, und jetzt auch etwas mehr als du.
    Für dich spricht, dass du im bisherigen Umfeld bleiben willst.
    Ich würde versuchen mich da dringend außergerichtlich zu einigen!
    Es wird sonst wirklich furchtbar!

  • Nein, verzichten darf sie nicht. Sie kann ihn aber im "Innenverhältnis" vom Unterhalt freistellen, in dem sie schriftlich erklärt, dass sie statt seiner den Unterhalt sicherstellt.
    Das funktioniert aber nur so lange sie eben auch leistungsfähig ist. Sollte sie nicht mehr oder weniger arbeiten, ein weiteres Kind bekommen oder schlicht und einfach keinen Bock mehr haben auf das Geld zu verzichten, dann ist das Schriftstück nur noch als Toilttenpapier zu benutzen, das ABR aber weiterhin weg.


    Also nichts worauf man sich unter diesen Umständen einlassen sollte/könnte.


    Natürlich kannst du das ABR beantragen, um den derzeitigen Wohnsitz der Kinder zu erhalten. Aber ich würde ehrlich gesagt abwarten.
    Stellt einer von euch den Antrag wird das Gericht zwingend darüber entscheiden und das ABR auf einen von euch übertragen und das solltest du ohne Not nicht provozieren (und so könnte sie es hinstellen, wenn du nichts schriftliches von ihr hast, dass sie mit den Kindern wegziehen will).
    Du hast ein aktuelles Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass sie das Nestmodell weiterführen will... heb das sehr gut auf (und auf keinen Fall in der Nestwohnung oder ihr sonst zugänglich)


    Falls sie einen Antrag auf Übertragung des ABR stellt (und das sehe ich noch nicht, wenn der RA dich so ködern will), dann erst stellst du natülich den Gegenantrag und führst alles ins Feld, was für den Verbleib spricht und auch das Schriftstück, das ja belegt, dass sie wohl sehr überstürzt plötzlich handelt (und das kann nicht zum Wohle der Kinder sein)


  • Ich würde versuchen mich da dringend außergerichtlich zu einigen!
    Es wird sonst wirklich furchtbar!


    Damit hat der Anwalt ja indirekt "gedroht"


    Er hat mir deutlich gemacht, dass es für sie nur die Variante gibt ich alles 2 Wochen am WE.


    Klar bin ich kompromissbereit, aber das heißt man trifft sich irgendwo in der Mitte und nicht das ich das Hündchen mache.


    Das mit dem umzug hab ich schriftlich. Ausdruck mit unetrschrift von ihr.


    mal unabhängig davon, ob sie verzichten kann oder nicht. egal was sie mir an geld bietet. Auf "Suggardady" lass ich mich nicht ein. Ich habe mich nicht umsonst für Nestmodell stark gemacht.
    Das andere hätte ich auch schon im April haben können.


    Der Anwalt hat auch mehrmals im Gespräch bestätigt, das diese Überstürzte handeln nicht gut ist. Er hat einen auf nett gemacht, da wir uns shchon lange kennen (Sie hat dort mal gerlernt und er war mein Kunde)

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Wie wäre es mit einem eigenen Anwalt der Mediator ist? Bzw überhaupt einem Mediator ?
    Kontaktiere einen und mache dir gleichzeitig Gedanken, was deine Möglichkeiten sind der KM entgegen zu kommen.


    Welche Art von Wechselmodell wäre zum Beispiel umsetzbar in eurer Konstellation ?


    Wir haben z. B. nie den wöchentlichen Wechsel gemacht sondern kürzer, aber wohnten auch sehr dicht.


    Lass dir jetzt deine eigene Alternative zum Nestmodell durch den Kopf gehen die noch tragfähig wäre .
    Da musst du jetzt kreativ werden.

  • was möchtest Du denn, wenn sie (warum auch immer) das Nestmodell nicht mehr möchte-


    welche Alternative ist die, die Dir am nächsten kommt? für beide Kinder....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich hänge ja nicht zwanghaft am Nestmodell, aber der Ort sollte sich nicht mal eben so kurzfristig ändern. Der einzige Grund der genau diesen Ort begründet ist imho das es für den next praktischer ist. Der wohnt da in der nähe, wo sie hinziehen will. Wenn er interesse an ihr hat, dann kann er ja genau so gut hier her ziehen. Sein Sohn geht auch nicht dort in der nähe zur Schule, sondern ganz woaders.
    Womöglich soll der dann auch bald zwangsumgesiedelt werden.


    Tragfähig wäre, wenn sie sich halbwegs Ortsnah (max 15km) eine wohnung sucht und wir einen wöchentlichen wechsel machen oder besser direkt vor ort bleiben. Dann übernehme ich halt die Nestwohnung allein.


    Die Dringlichkeit wird daran liegen, dass damit tatsachen geschaffen werden, die man nicht so leicht ändern kann. Fürs Kind ist es doch grausam, wenn man es nach nem halben Jahr wieder aus der Schule reißt.


    Sie fährt extrem auf konfrontation. Sie mietet "heimlich" einen wohnung und nun muss der umzug natürlich dahin erfolgen, weil sie hat ja die wohnung.


    Der Anwalt hat mich ja gefragt, welches Modell ich mir wünschen würde. Hab gesagt, dass ich erstmal für vielen offen bin. Das muss man dann in ruhe erarbeiten, siuch beraten lassen, erfahrungen von anderen erfragen etc.
    Das ist aber ein Prozess von mehreren Monaten. Eine Beratunsgstelle, die ich heute angefrat habe, hat frühestens in 8 Wochen Termine.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

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  • ich drück dir die Daumen - 14 Tage Papa nicht kein Angebot - sondern eine Drohung.
    Anwalt kann ich dir nicht helfen - ggfls. hilft da googeln nach einschlägigen Väter Rechte Foren.


    Paß auf das sie keine Fakten schafft! Mietvertrag der Wohnung? Kinder ummelden vermeiden

  • Was ist SKF?


    Ummeldung geht nur, wenn das per Eilverfahren durchgedrückt wird. Die kids sind bei Einwohnermeldeamt auf mich auch eintragen.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • SkF - Sozialdienst katholischer Frauen
    ... beraten unabhängig von Religion und Geschlecht...

  • Ummeldung geht nur, wenn das per Eilverfahren durchgedrückt wird.


    Darauf würde ich mich nicht 100% verlassen.
    Das Einwohnermeldeamt prüft die Angaben nicht immer (und haftet wohl auch kaum für Fehler)

  • Frau vom Einwohnermeldeamt hat mich ja erst drauf hingewiesen, dass bei mir die Kdis nicht neingetragen sind.
    Wusste bis dato gar nicht, dass es sowas gibt.


    Da ich der Schule ja eine Email geschrieben habe, dürfen die ja nicht einfach so einschulen...
    Bisher war dort eh niemand erreichbar.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • wenn die mutter die kids ummeldet in die neue adresse, dann werden sie auch umgemeldet vom einwohnermeldeamt. wenn sie die kinder kurzfristig einschult und in ihrer "nestwoche" sachen packt, umzieht und die wohnung leerräumt mit den sachen der kinder - dann hat sie die fakten geschaffen die sie braucht.
    die kinder werden definitiv eingeschult - auch ohne dich. es gibt eine schulpflicht. bis du dein verfahren in die wege geleitet hast etc vergehen wochen oder monate, welche die ganze sache vertiefen und wenn kind sagt, es will bei mama bleiben und konstanten im leben haben - dann hast du das mit den alle-2-wochen fr-so- papa

  • Sind die Kinder - wie es sein müsste - in der Nestwohnung gemeldet?
    Hast du den Antrag auf Beschulung an der "alten Schule" vor Ort mit unterschrieben? Den Kiga-Antrag fürs andere Kind?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Kids sind so wie ich in der NEstwohnung gemeldet und auch auf mich eingetragen. Musste dazu die Sorgerechtsvereinbahrung im Original vorlegen.


    Ich habe sowohl den Vertrag für die geplante Schule, also auch den für die aktuelle Kita unterschrieben. An ihrer Wunschschule konnte ich niemanden erreichen, aber eine Email hab ich dort breit hin geschreiben.


    Es gibt diese Woche einen Termin beim JA.

    Wer will findet Wege und wer nicht will findet Gründe. ;)

  • Unter den von dir beschriebenen Voraussetzungen kann die Mutter nicht einfach die Absprachen aufkündigen und die Kinder zu sich nehmen.
    Ihr habt das sog. Nestmodell praktiziert. in der Praxis heißt das, Ihr habt euch gleichberechtigt um die Kids gekümmert und auch mit gleichem Zeitaufwand. (Wenn Ihr als nicht getrennte Familie zB wg. Schichtarbeit oder wg. Dienstreisen eine ähnliche Betreuung gemacht hättet, wäre das zB auch vergleichbar).
    Die "Nestwohnung ist mutmaßlich die bisherige/alte Familienwohnung. Will die Mutter da jetzt mit Kindern wegziehen, braucht sie für die Kids dein Einverständnis. Sonst kann sie das nicht machen.
    Gibst du das nicht (und zu diesem freiwilligen Einverständnis will dich der Anwalt wohl gern überreden), müsste die Mutter klagen. Das könnte sie wegen des kurzfristigen Schulbeginns mit einem Eilverfahren versuchen. Wenn sie dabei jedoch nur sagt, sie hätte sich dazu kurzfristig entschlossen, wird das Fam-Gericht wohl gleich zum Hauptverfahren übergehen und kurzfristig versuchen, das verfahren anzusetzen. Ein Eilverfahren hätte in der beschriebenen Konstellation wohl nur Chancen, wenn dir vorgeworfen werden könnte, dass die Kinder bei dir Schaden nehmen. (Klassiker wären Gewaltvorwürfe oder der Vorwurf von Missbrauch oder Gefahr durch exzessiven Alkoholmissbrauch).


    Kommt es zur Hauptverhandlung, wird das Gericht entscheiden müssen, bei welchem Elternteil das Wohl der Kinder am stärksten berücksichtigt wäre. Das sind oft nur ein paar Zehntel Prozentpunkte, die so etwas ausmachen. Auf den ersten Blick liegt ihr hier gleichauf, wenn du in der Lage wärst, die Betreuung der Kinder (ruhig mit Hilfe dritter, gewährleisten kannst.) Das Pfund, mit dem du wuchern kannst, ist die bisherige Wohnung und damit das soziale Umfeld, das von dir den kindern garantiert würde. Das kann die Mutter nämlich nicht bieten.


    Die "starke" Position hast also du im Moment. Du musst quasi auf nichts eingehen und "musst" keine Kompromisse schließen. Ihr habt als eine wesentliche Sache euch bei der Trennung für das Nestmodell entschieden mit allen Vorteilen für die Kids. Es ist die Mutter, die das jetzt aufbrechen will. Du kannst begründet und mit blick auf die Kinder nein dazu sagen. Die Mutter muss Vorschläge unterbreiten, die von dir akzeptiert werden (können).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist denn ihre Wunschschule eigentlich auch eine Privatschule ? Könnte die KM nicht vielleicht argumentieren, dass ihr nun nach der Trennung die Kosten für die Privatschule zu hoch sind, die ihr ja vor der Trennung ausgesucht habt.
    Könntest du die ganzen Kosten auch allein tragen?
    Es ist einfach auch ein sehr teures Modell mit Nestwohnung und zwei Wohnungen, und Privatschule, das muss man sich leisten können.
    Vielleicht wachsen ihr da jetzt die Kosten über den Kopf...