Betreuungspflicht wenn Kind vom Partner krank ist?

  • Wir haben auch oft ähnliche Themen bei unsererm Personal. Gerade wenn Väter die Kinderkrank-Tage nehmen - kommt immer zuerst die Frage nach der Gattin udn warum die nicht könnte - ah, die arbeitet auch, aber sicher doch nicht in "wichtiger" Postion (so als Mutter) - also bevor man da als Mann der Arbeit fern bleibt. Letztens hat ein Kollege gefehlt bei beide Kinder plus Ehefrau eine Magen Dartm grippe hatten - auch da war noch Gerde da - warum er dann zuhause bleiben müßte.


    Das Thema ist als heikel und steht unter Beobachtung - da sollte man sensibel agieren, wer welche Informationen bekommt und daraus seine Schlüsse zieht.

  • Das ist jetzt zwar etwas OT: aber ich finde das sehr sexistisch wie die AGs mit den Männern umgehen und erwartet wird, dass sie nicht die Kindbetreuung übernehmen, sondern ausschließlich die Mutter, egal ob beide arbeiten. Ich kenne da auch Sprüche gerichtet an meinen Partner, die gehen garnicht GARNICHT! Das finde ich wirklich schlimm... es ist diskriminierend und so als wären wir in den 50ziger Jahren. Und andererseits mühen sich die Mütter auf Arbeit ab und bekommen oft von den Männern zu hören: ich kann aber nicht, Termingründe, xy bla Projekt. Tja beide sind irgendwie angearscht.

  • Ja, leider ist es bei vielen AG noch nicht angekommen, dass auch (oder gerade) Väter auch auf 10 Krankheitstage fürs Kind Anspruch haben und nicht nur die Mutter (unddie schon gar nicht 20 bekommt, wenn sie verheiratet ist). Manchmal gibt es eben Kinder die länger als 10 Tage im Jahr krank sind und Betreuung brauchen.


    Und ab 12 gibts diese Tage gar nicht mehr. Egal, ob das noch junge Kind Betreuung bräuchte oder nicht (ebenfalls OT)

  • Es gibt hier eine rechtliche und eine moralische Seite.


    Rechtlich kann sich der Arbeitnehmer immer Kindkrank melden, wenn kein andrer betreut. Wobei er nicht in der Nachweispflicht ist. Ob LG Oma oder der Friseur das Kind betreuen kann oder nicht, ob die LG morgens oder abends arbeitet oder vielleicht zur Maniküre muß oder psychisch krank ist und deswegen nicht betreuen kann ist ebenfalls egal.
    Kindkrank geschrieben ist Kindkrank.
    Allerdings gibt es wie gesagt kein Teilzeit. Entweder ganz oder garnicht.


    Soviel zum rechtlichen.


    Zum moralischen / persönlichen...Wenn bekannt ist, dass die LG da ist zum kümmern ist das schon ein wenig befremdlich, sich frei zu nehmen am Abend, wo es doch tagsüber ging.
    Das versteht ein AG nicht. Ich fände das als Kollege auch sonderbar
    Vor allem wenn ich dann einspringen müsste.
    Hier versuche ich auch den kollegialen Weg zu gehen. Momentan bin ich ja zu Hause. Als ich gearbeitet habe und es knapp war, hat mein LG früher Schluß gemacht um den Zwerg zu betreuen.
    Mein AG hat mir allerdings schonmal gesagt, ich darf nicht gehen, als die Kita anrief, Kind hat 40 Fieber.
    Da ich eine gewisse Verantwortung trage ist mein LG eingesprungen.


    So lange Du zu Hause bist würde ich kein Kindkrank machen. Rechtlich zwar möglich, bringt aber sehr viel Unruhe.


    Es sei denn natürlich Kind hatte nen schweren Unfall oder so.

  • stimmt bestimmen darf es der AG nicht. Aber er muss es auch finanziell nicht bezahlen ;-)


    Aber er kann auch sagen, dass er den AN eben ohne Lohnfortzahlung freistellt.


    Hallo rainbowfish,


    mein Kenntnisstand ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer sowieso ohne Lohnfortzahlung freistellt.
    Bezahlt wird "kindkrank" von der Krankenkasse und für die dürfte nun wirklich die Krankmeldung des Arztes die wertvollere Information sein als die Meinung des Arbeitgebers zur häuslichen Situation des Arbeitnehmers?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • es gibt zwei Aspekte-


    der arbeitsrechtliche:
    Bezahltes Kinderfrei:
    hier steht idR. genau im Tarifvertrag "wann" man "Kindfrei" (bezahlt) bekommt...
    in allen mir bekannten Tarifverträgen gibt es entweder nix :-(
    („Die Entgeltfortzahlung auf Grund vorübergehender Verhinderung ist ausgeschlossen oder Ein Vergütungsanspruch besteht nur für tatsächlich geleistete Arbeit)
    oder es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    unvorhersehbar, unvermeidbar, unverschuldet (also z.B. die Kita ruft an, Kind ist krank...)
    (In Fällen der kurzfristigen Verhinderung müssen Sie darlegen, dass es für Sie aufgrund besonderer persönlicher Gründe unzumutbar war, für eine nicht erhebliche Zeit Ihrer Arbeitspflicht nachzukommen.)


    (Beamte erhalten z.B. höchstens vier Tage- und die auch nur dann, wenn "...schwer erkrankt und unter 12 Jahren alt ist.."


    unbezahltes Kinderfrei:
    Die Freistellung ist möglich, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine andere Person des Haushalts das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und ein Arzt bescheinigt hat, dass die Betreuung notwendig ist.


    somit durfte er arbeitsrechtlich gesehen weder bezahlt, noch unbezahlt der Arbeit fernbleiben... er hat Glück, wenn er keine Abmahnung erhält
    (anders wäre es gewesen, wenn Du z.B. selber arbeiten würdest, oder nachweislich (!) nicht da wärst....)


    Kassenrechtlich:


    So gilt der Anspruch nur für Kinder, die jünger sind als 12 Jahre, und nur dann, wenn keine weitere Person im Haushalt lebt, die das Kind betreuen kann. Ein ärztliches Attest über die Erkrankung des Kindes ist notwendig. Das Kind und der betreuende Elternteil müssen außerdem gesetzlich kranken­ver­sichert sein – Privat­ver­si­cherte haben nicht automatisch einen Anspruch auf Krankengeld und müssen sich für solche Fälle nach Möglichkeit zusätzlich absichern


    ergo kann es gut sein, dass die KK (zu Recht) auch noch Speck macht, und ihm einen "Betrugsversuch" vorwirft, da ja durchaus eine weitere Person im Haushalt lebt, die das Kind betreuen kann...


    das geht einfach zu Lasten der Solidargemeinschaft, und ist von daher absolut nicht in Ordnung :-(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()



  • Ich muss widersprechen....


    Beamte haben genauso 10 bzw. bei Alleinerziehenden 20 Pflegetage pro Jahr.
    Die vier angesprochenen Tage betreffen die Tage, wenn die Betreuungsperson ausfällt, d.h. z.B. der andere Elternteil.

  • "Für Beamtinnen und Beamte sowie andere privat Krankenversicherte gilt die Regelung des § 45 SGB V nicht. Im Bundesbeamtenrecht sind sie auf § 12 Abs. 3 Sonderurlaubsverordnung (Urlaub aus persönlichen Anlässen) verwiesen , ähnliche Regelungen existieren in den Bundesländern. "


    Meine Bundesurlaubsverordnung sagt 4 Tage-


    Wo bist Du denn Beamter?
    Welche Behörde gibt Beamten 10Tage? (geschweige denn 20?)


    Kannst Du mir die entsprechende Verordnung/Landesurlaubsverordnung nennen?
    (Frau lernt ja nie aus- wär ja toll!)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


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  • Richtig, ich hatte auch nur 4 Tage. Genau genommen, sind diese Tage dazu da, eine Betreuung für das Kind zu suchen. Da dies aber sehr schwierig ist, können diese Tage auch in einem Stück genommen werden. Danach war dann immer Urlaub oder unbezahlten Urlaub dran. Nicht immer, werden die Beamten bervorzugt

  • Ich bin Kommunalbeamtin in Oberbayern.


    Ich müßte in der Arbeit nachschauen, weiß es auswendig nicht. Kann Dir dann am Montag Bescheid sagen. Weiß nur, dass es so ist, denn hatte die Tage ja selber und jetzt kenne ich es von Kolleginnen so.


    Moment, ich hab`s gefunden:


    § 16 UrlV Dienstbefreiung
    Im Abs. 1 stehen die von Dir genannten vier Tage


    Aber dann kommt Abs. 3, der bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (und das ist auf jeden Fall bis zu A 10) auf eine Gleichstellung mit Arbeitnehmern nach § 45 SGB V verweist und damit sind wir bei der Freistellung bis zu 10 bzw. sogar 20 Tage.



    Lies im § 12 SUrlV auch mal nach.... im Abs. 3 Satz 2 steht auch ein Verweis auf den § 45 SGB V und dass Urlaub bis zum Umfang von insgesamt 75 Prozent gewährt werden kann.....
    Das wären auch mehr als vier Tage!

    3 Mal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Luchsie, ist das eventuell tatsächlich zwischen Landes- und Bundesbeamten unterschiedlich? Ich bekomme 20 Tage "kindfrei". Aussage BezReg: Und wenn es sein muß, dann eben auch mehr. Sobald Junior 12 ist, sieht das anders aus.


    Gruß

  • ist wohl wirklich so unterschiedlich :-(
    aber, ich gönn es jedem-
    bei uns gibt es nicht mehr als die 4 Tage-
    die "kann" Ausnahmeregelung habe ich in all den Jahren noch nicht erlebt- ist halt eine Kann Klausel und wohl vom Amtsleiter abhängig...
    (A10 mehr oder weniger interessiert hier nicht)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Hier die TE:


    Nochmals danke für die vielen Beiträge.


    Da ist vieles dabei, was wir nicht wussten und auch vom AG bis kürzlich nie beanstandet wurde. Dann werde ich wohl zukünftig die Betreuung übernehmen (müssen).
    Ich möchte hier wirklich nicht falsch verstanden werden. Ich mag das Kind meines Partners sehr gerne und verbringe gerne Zeit mit ihm. Da er aber schon öfters Probleme mit den Bronchien hatte, inkl. Krankenhausaufenthalt weil er keine Luft mehr bekam, hab ich natürlich große Angst, dass das wieder geschieht wenn er so doll hustet und ich komplett alleine mit den zwei Kindern bin. Daher fühle ich mich dem eigentlich oft nicht gewachsen. Zudem ich dem Großen ja auch nicht die ganze Aufmerksamkeit widmen kann, da ich ja noch ein zwei Jähriges Kind habe.
    Es ist für mich etwas befremdlich, dass ich eine solche Verantwortung übernehmen soll, obwohl ich ja ansonsten als nicht leiblicher Elternteil kaum Mitspracherecht habe. Aber wie dem auch sei...


    Die leibliche Mutter in die Betreuung einbinden funktioniert nicht. Alles was über den geregelten Umgang alle 4-Wochen hinausgeht, wird von ihr abgeblockt. Ist also keine Option.

  • Möglicherweise hat sich da in den Jahren auch einiges geändert. Als meine Kinder klein waren, hatte ich (Landesbeamtin) 4 Tage pro Kind, also 8 Tage insgesamt für beide Kinder. Allerdings hatte mein Mann damals ebenfalls 8 Tage, so dass wir insgesamt auf 16 Tage kamen. Trotzdem war es für mich zeitweise ein echtes Problem und ich war sehr glücklich, dass unsere damalige Tagesmutter meinen Sohn auch krank genommen hat. Es war ätzend, wenn ich das mal so sagen darf. Mein Mann war nicht so drauf, dass er sich für seine Kinder frei genommen hätte, das hing alles an mir.