Ich hätte mal eine Frage - ich hoffe, dass ich mich einigermaßen verständlich ausdrücken kann...
UET hat den Kontakt zu seiner Herkunftsfamilie abgebrochen, Kind ist von Geburt an regelmäßig bei der Familie des UET gewesen (meist 1x am WE)
BET hält den Kontakt zur Familie es UET aufrecht - nimmt mit Kind an Familienfeiern etc. teil, gibt Kind auch mal zum Übernachten zu den Großeltern etc. - Kind hat also ein völlig normales Familienleben mit der Familie des UET.
UET macht BET Druck, sieht sich immer benachteiligt, hätte zu wenig Umgangszeit etc.
Die Familie des UET hat ja auch ein Recht auf Umgang mit dem Kind - was BET ja auch jederzeit ermöglicht...das ist nicht das Problem...aber aus Sicht des BET...ist diese Zeit, die der Familie des UET ermöglicht wird...nicht eigentlich ein Teil der Umgangszeit des UET...weil doch normalerweise der UET in seiner Zeit Kontakt zur eigenen Familie halten würde....?
Ist die Frage verständlich?
Mir geht es nicht darum, Zeiten aufzurechnen - es geht mir nur ums Prinzip...weil dieser Aspekt aus UET-Sicht überhaupt nicht relevant ist...wenn es nach UET ginge, hätte die Familie eben keinen Kontakt zum Kind und umgekehrt...was aber überhaupt nicht dem entspräche, was Kind und Großeltern/Tanten etc. möchten....