Vater zahlt keinen Unterhalt, Jugendamt macht nichts

  • Wenn er seine Arbeit gekündigt hat, sollte er auch weiterhin Unterhalt zahlen müssen. Denn er darf sich nicht einfach so arm machen. Was Anderes, wenn ihm gekündigt wurde....


  • Wobei der Ex meinem Sohn dauert whats appt dass er auf der Arbeit ist. da er vermutet, dass ich Sohns Telefon auch lese ( er ist 9) kann er damit natürlich super ärgern :P


    Vielleicht mal der SB zeigen? Ist natürlich nicht gerichtsfest, aber immerhin. Ich würde, wenn alles nichts hilft, auch mal beim Leiter der Abteilung vorstellig werden.
    "Unser" KV hat es auch (erfolgreich) geschafft sich über Selbstständigkeit armzurechnen. Als das JA dann spitzbekam, dass er irgendwo doch Geld generiert, hat man ihm immerhin eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung an den Hals gehängt. Bis dahin waren die auch sehr tiefenentspannt, aber verar* lassen, war dann doch zuviel.

  • Sowohl Beistandschaft als auch Unterhaltsvorschusskasse müssten eigentlich regelmäßig prüfen, wie der Stand der Dinge ist.


    Zusätzlich: Wenn Ex vorher bezahlt hat und durch die Arbeitslosigkeit nicht mehr zahlen kann, ist unter bestimmten Umständen das Jobcenter in der Pflicht. Das könnte Ex dort beantragen.


    Ein erster Schritt von "deiner" Seite wäre, dass das Geld vom Jobcenter direkt gepfändet wird. Aber auch dazu müsste sich die Beistandschaft bewegen.


    Macht sie das nicht, dann ist natürlich der Weg offenen, die Beistandschaft tatsächlich zu kündigen, sich den Titel übergeben zu lassen und selbst die Pfändung durchzuziehen. Dies solltest du tun, bevor die Beistandschaft den Titel auf null setzt auf Ex-Zuruf ... Die Beauftragung des Gerichtsvollziehers kostet rund 180,- Euro, mit denen du in Vorlage gehen würdest. Und ca. 1 Stunde Zeitaufwand, um mit dem Rechtspfleger am Amtsgericht die Sache wasserdicht zu machen. Und dann die Überlegung, wo gepfändet werden soll: Beim Jobcenter, beim Ex direkt oder aber beim vermuteten Arbeitgeber. Das ist eine strategische Frage.


    Ansonsten: So lange ein Titel besteht und nicht bedient wird, laufen Schulden beim Ex auf. Sollte er jemals wieder in Lohn und Brot kommen, muss er die abbezahlen bei dir.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    ist es möglich den Titel einfach so runterzusetzen ?
    Muss ich nicht informiert werden oder geklagt werden ?


    Ich möchte der Beistandschaft eine email schreiben aber wo soll ich anfangen ?
    Was soll ich schreiben damit der sich vielleicht bewegt ?
    VG

  • ...wie hoch wäre der Selbstbehalt des KV bei Frau und einem Kind ?
    Kind ist 9 Monate alt.
    VG

  • Ich würde nachfragen ob sein geminderter Selbstbehalt als Arbeitsloser berücksichtigt wurde. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Warum wird kein Abzweigungsantrag auf sein ALG gestellt ?


    Eine Mail würde ich nicht schreiben - ich würde um ein Gespräch bitten. Kann er die aufgelaufenen Raten bedienen? Gibt es dafür Vermögen? Kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden?

  • Super, danke Dir.
    Gespräch Nein.
    Wer schreibt der bleibt.
    Durch mail Verkehr kann ich alles dokumentieren.
    VG

  • Hallo oder eher
    HILFE,


    habe dem SB von der Beistandschaft vor ein paar Tagen eine Mail geschrieben bzgl. § dings und der Abzweigung.
    Heute kam die Antwort. Würde sie gerne hierrein kopieren, aber wohl eher ungünstig, oder ?


    Er schrieb, dass mir da ich ja arbeitslos sei keine Unterhaltszahlungen zustünden da die Unterhaltszahlungen an die UVK und an das Jobcenter gingen. Ich wäre nicht mehr unterhaltsberechtigt da ich Sozialleistungen erhalte und ich mich melden solle sobald ich keine Sozialleistungen mehr erhalten würde, dann würde er Einkommensnachweise vom Vater anfordern.


    Ich bin fast umgefallen, sass aber schon !


    Mir fehlen die Worte. Seit November hat der nix unternommen.
    Ich bin seit dem 01.01.2016 arbeitslos, war bis 31.12.2015 auf null Sozialleistungen angewiesen.


    Ich erhalte keine Zahlungen vom Jobcenter, die Sperrzeit habe ich mit Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Erspartem überbrückt.


    Seit April bekomme ich ALG 1 und Wohngeld seit 01.02.2016. Und UV, da der Mann ja nix zahlt seit November.
    Die Unterlagen habe ich der Unterhaltsvorschusskasse auch so eingereicht.


    Was soll ich jetzt machen ?
    Am liebsten würde ich alles einem Anwalt übergeben. Ich habe für den Typen keine Nerven mehr.


    VG

  • Das Schreiben würde ich mal ganz dezent an seinen Vorgesetzten senden...der SB nimmt seinen Beruf nicht ernst und wenn der nicht dem SB gewaltig den Marsch bläst, dem Jobcenter vorlegen...die sind von diesem Schreiben garantiert nicht begeistert

  • Offizielle Amtsschreiben kannst du schon hier reinsetzen, soweit du den Namen des Sachbearbeiters draußen lässt (und deinen tunlichst auch).


    In der Sache wäre es schon interessant zu sehen, wie genau er argumentiert und formuliert (und vielleicht auch, was du genau beantragt hast.) Irgendwo ist das etwas verknotet und stimmt vorn und hinten nicht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleyball :


    Is ein email Verlauf
    Kann ich den ohne Namen reinsetzen, kein Schreiben.
    VG

  • Hallo genau das selbe Problem hatte ich auch, habe mit dem jobcenter geredet und die klagen das jetzt ein. Jugendamt hat gemeint ich solle mich melden, wenn ich wieder arbeiten gehe. Jetzt muss der kindsvater den Unterhalt ans jobcenter zurück zahlen mehr als 1000 Euro und nachweisen das er Unterhalt jetzt an mich zahlt

  • Evtl. einfach ein Versehen, Verwechslung mit ALG II



    Hach, das verwechseln die SB scheinbar ganz gern mal. Mir wurde mal der Zuschuss für den Kiga gestrichen, weil der SB davon ausging, dass ich ALG 1 zusätzlich zu meinem Gehalt bekomme :kopf


    Jetzt hab ich das große Glück eine unwahrscheinlich engagierte Hortleiterin zu haben, die höchstpersönlich regelmäßig beim Jugendamt auf der Matte steht und solange nervt, bis die Eltern ihre Zuschüsse kriegen :D


    Das ist ein Fehler, mit ALG1 beziehst du Unterhaltvorschuss ganz normal weiter.

  • Hier die mails:


    da ich seit November 2015 keine Unterhaltszahlung von Herrn XXX erhalte möchte ich nachfragen, ob die Möglichkeit einen Abtweigungsantrag auf das ALG zu stellen ? Wie hoch ist sein Arbeitslosengeld ?
    Ist sein geminderter Selbstbehalt als Arbeitsloser berücksichtigt?
    Greift hier u.U. §48SGB Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht ?


    Antwort:
    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wie Sie mir mitteilten, haben Sie Unterhaltsvorschuss und Leistungen des Jobcenters beantragt.

    Evtl. Unterhaltszahlungen des Vaters würden Ihnen daher nicht zustehen sondern müssten an die anspruchsberechtigten Stellen erstattet werden. Sobald Sie keine öffentlichen Leistungen mehr erhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung.

    Trotzdem werde ich vom Vater nochmals aktuelle Einkommensnachweise fordern.


    Habe dem nie mitgeteilt, dass ich Hartz vier bekommen.


    VG

  • Deine Fragen an die Beistandschaft bleiben vollständig offen, seine Mitteilung hat mit deinem Sachstand nichts zutun. Da musst du anscheinend anrufen oder noch einmal erklärend schreiben. Vorher würde ich mir eine Punkteliste machen, die du dann eins nach dem anderen abarbeitest. Und hinterher die Sachen per Mail stichpunktartig zukommen lassen. Dir geht hier anscheinend ein Haufen Geld durch die Lappen, weil der Sachbearbeiter eine Art Leseschwäche zu haben scheint und weder seine Akten kennt/liest noch deine Mail ... Das ist alles schon skurril.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hab das anfangs etwas falsch aufgefasst, aber jetzt ist es klarer. Das mit dem Jobcenter scheint der SB fälschlich gefolgert zu haben, aber Unterhaltszahlungen würdest du aktuell tatsächlich nicht bekommen, weil du Unterhaltsvorschuss erhältst. Aus meiner Sicht kannst du nur abwarten, was bei der Berechnung rauskommt und du wirst dich dann entscheiden müssen, ob du lieber weiter (gesichert) Unterhaltsvorschuss beziehst oder (ungesichert) Summe x an Unterhalt.

  • Dir geht hier anscheinend ein Haufen Geld durch die Lappen


    Von einem Arbeitslosen? :frag


    Insgesamt bin ich aber leider zwischenzeitlich auch so derart desillusioniert, dass einem das Jugendamt in Unterhaltsdingen hilft, dass ich ehrlich gesagt geneigt bin Anwälte für effektiver zu halten. Find ich selbst traurig, aber die tollen SB (die es zweifelsohne gab und gibt) werden immer rarer, keine Ahnung, was die dort mit den Leuten anstellen, dass die einen so behandeln :-( Mein Ex verdient zu wenig und hat zuviele Kinder, da lohnt sich ein Anwalt auch nicht, aber bei dir könnte es evtl. nicht schaden. Da kenn ich mich aber zu wenig aus.

  • Mit dem Unterhaltsvorschuss hat die Beistandschaft nichts zutun. Die Beistandschaft hat den Unterhalt einzufordern und durchzusetzen, dass der titulierte Betrag eingeht. Und aktiv zu werden, wenn sich der zahlungspflichtige selbst in eine Arbeitslosigkeit begibt.


    Zu beurteilen, ob von den Unterhaltszahlungen Beträge an das Jobcenter oder die Unterhaltsvorschusskasse etwa abgeführt werden müssen, hat die Beistandschaft nur, wenn von den Behörden ein entsprechender Antrag gestellt wurde.


    Die vom Unterhaltspflichtigen zu erbringenden Leistungen haben definitiv Vorrang vor allen anderen Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, ALG 2, Wohngeld etc. Darum ist die Beistandschaft an erster stelle verpflichtet, sich zu kümmern, alle andere stellen dürfen und können letztlich erst aktiv werden, wenn die Beistandschaft mit ihren Bemühungen scheitert. Bisher ist sie aber schlichtweg noch nicht aktiv geworden - entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtung.

    Liebe Grüße



    Bap



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