Vater zahlt keinen Unterhalt, Jugendamt macht nichts

  • Hallo,


    ich bin etwas ratlos.


    Seit November zahlt der Vater keinen Unterhalt mehr, es sind 289 Euro jeden Monat für einen 9-jährigen.


    Er ist zum Jugendamt gegangen und der SB hat mir mitgeteilt, dass der Arme jetzt seine Arbeit gekündigt hat und noch eine Frau und Kind zu versorgen hat und nicht mehr zahlen kann und ich
    Unterhaltsvorschuss beantragen soll.


    Den bekomme ich jetzt auch.


    Ist es wirklich so einfach, sich dauerhaft vor Unterhaltszahlungen zu drücken ? Ich dachte, ich habe einen Titel und kann pfänden ?


    Mein Ex ist 41 Jahre alt und soll nie wieder arbeiten müssen ? Wovon lebt er und seine Frau und sein Kind ?


    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Poisonbeauty ()

  • och es kann noch einfacher sein:
    "Sollten sie Unterhalt beantragen müssen wir uns wirklich nochmal mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes beschäftigen" (natürlich unter 4 Augen)


    Was sagt dein Anwalt?

  • soweit mir bekannt ist, muss man unterhalt zahlen..
    einen titel hast du wiegesagt.
    der punkt ist aber, er hat keine arbeit b.z.w hat sie gerade verloren, also stehen ihm etwa 60% des lohns für ein jahr zu..danach geht es nach hartz4.
    also selbst wenn du einen titel hast..zahlen muss er erst,wenn er auch kann. sollte sein einkommen unter einen bestimmten satz sein,so kann er leider nicht zahlen und du bekommst leider den unterhalt vorschuss..


    bei mir ist es andersrum.. ich zahle ca 420 euro :-( . mein ex hat mehrere kinder und bekommt alg2. mein unterhalt wird zu einem großen teil ihr angerechnet..
    ob ich jetzt 130 oder 420 euro überweise.. mehr geld hat mein kind da durch leider nicht

  • Die Beistandschaft scheint ja Erkundigungen eingezogen zu haben, hat also schon etwas gemacht. Wenn kein Geld da ist - was das Jugendamt hoffentlich genau geprüft hat, du hast Anrecht darauf, dass dir das nachgewiesen wird - , kann auch nichts gepfändet werden. Allerdings ist Pi mal Daumen gerechnet vielleicht mindestens ein Teilbetrag vorhanden, den er leisten könnte. Ob der jedoch höher ist als der Unterhaltsvorschuss, wäre jetzt noch mehr stochern im Nebel.
    Auch hier müsste die Beistandschaft dir genau Auskunft geben (können).


    Fakt ist: Es besteht Erwerbsobliegenheit für den Ex. Dir steht das Geld zu. Derzeit laufen Schulden auf. So lange, bis er entweder zahlt oder auf Abänderungen des Titels klagt und die Klage durchkommt. Der Titel wird aber nur geändert, wenn die Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate dauert oder aber jetzt schon absehbar ist, dass keine Erwerbstätigkeit in absehbarer Zeit aufgenommen werden kann (Erkrankung, Frühverrentung etc.). Und dies durch überprüfbare Gutachten, nicht Meinungsäußerung des Ex.
    Hat die Beistandschaft zu den Punkten Stellung genommen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • du kannst den Titel beim Arbeitsamt/Jobcenter einreichen und einen Abzweigungsantrag auf sein ALG 1 stellen.
    Solange der Titel nicht abgeändert ist, müssen die Ämter diesen mit ALG 1 und ggfls. ergänzend ALG 2 bedienen.
    Dein Ex müßte auf Abänderung klagen.


    Arbeiten wird er und seine Frau wieder müssen - auf die faule Haut lassen einen die Ämter heute in der Regel nicht.

  • Leider war das auch meine Erfahrung, dass das Jugendamt nur müde mit den Schultern gezuckt hat, als Ex meinte, er könne keinen Unterhalt mehr zahlen und wir sprechen von insg. 200 € für ZWEI Kinder. Die SB wusste noch nichtmal, ob es einen Titel gibt oder nicht :kopf Unternommen hätten sie genau 0,0 und ich wurde gleich darüber aufgeklärt, dass ich die Gerichtskosten zu tragen hätte und das wär ja dann auch blöd, wenn wir dann auch noch verlieren, also solle ich mir das schon gut überlegen.........


    Ich habe dann nochmal heftig auf Ex eingewirkt, denn ich war echt sauer auf ihn, auf das Jugendamt, auf die Welt...... Er hat etwas geschmollt und gesagt "Ich zahl ja, solange ich kann." und jetzt läuft es erstmal weiter wie gehabt. Geht mir in unserem Fall weniger um das Geld, denn mit den 200 Euro von Ex werden wir nicht reich, aber ich mach und tu hier alles allein, fahr ihm die Kinder auch noch entgegen und da erwarte ich einfach, dass er sich anstandshalber wenigstens minimal beteiligt. Der SB vom Jugendamt hab ich auch klipp und klar gesagt, dass ich schon erwarte, dass sie wenigstens einen Brief rausschickt, sollte er die Zahlungen einstellen mit der Botschaft, dass das mitnichten einfach so akzeptiert wird und er sich schon etwas bemühen sollte diese 200 Euro weiterhin aufzubringen.


    Wir reden heute wieder normal miteinander, er hat es verkraftet, dass ich ihn mit meiner Meinung angeblafft habe. Manchmal braucht er es wohl einfach, dass ich ihm mal Paroli biete :frag

  • soweit mir bekannt ist, muss man unterhalt zahlen..
    einen titel hast du wiegesagt.
    der punkt ist aber, er hat keine arbeit b.z.w hat sie gerade verloren, also stehen ihm etwa 60% des lohns für ein jahr zu..danach geht es nach hartz4.
    also selbst wenn du einen titel hast..zahlen muss er erst,wenn er auch kann. sollte sein einkommen unter einen bestimmten satz sein,so kann er leider nicht zahlen und du bekommst leider den unterhalt vorschuss..


    bei mir ist es andersrum.. ich zahle ca 420 euro :-( . mein ex hat mehrere kinder und bekommt alg2. mein unterhalt wird zu einem großen teil ihr angerechnet..
    ob ich jetzt 130 oder 420 euro überweise.. mehr geld hat mein kind da durch leider nicht



    Danke Dir für Deine Antwort.


    Ja, ich denke, dass ist der Nachteil, dass die Zahlung in deinem Fall wie eine Sozialleistung gewertet wird und die Kinder nichts davon haben ausser dass sie überleben.


    Aber immerhin kannst Du immer in den Spiegel gucken und tust das richtige.


    VG

  • Leider war das auch meine Erfahrung, dass das Jugendamt nur müde mit den Schultern gezuckt hat, als Ex meinte, er könne keinen Unterhalt mehr zahlen und wir sprechen von insg. 200 € für ZWEI Kinder.
    Wir reden heute wieder normal miteinander, er hat es verkraftet, dass ich ihn mit meiner Meinung angeblafft habe. Manchmal braucht er es wohl einfach, dass ich ihm mal Paroli biete :frag



    Danke Dir.


    Mein Ex redet schon seit Jahren nicht mit mir. Er hält sich für etwas besseres. Er hat immer mal wieder aufgehört zu zahleln, wurde aber immer direkt gepfändet. Nun hat aber der SB beim Juamt gewechselt und alles läuft anders.


    Wobei er sonst immer auch eine feste Anstellung als Maurer hatte. Trotzdem war der vorige SB einfach Klasse.


    VG

  • du kannst den Titel beim Arbeitsamt/Jobcenter einreichen und einen Abzweigungsantrag auf sein ALG 1 stellen.
    Solange der Titel nicht abgeändert ist, müssen die Ämter diesen mit ALG 1 und ggfls. ergänzend ALG 2 bedienen.
    Dein Ex müßte auf Abänderung klagen.


    Arbeiten wird er und seine Frau wieder müssen - auf die faule Haut lassen einen die Ämter heute in der Regel nicht.



    Danke Dir. Das Kind der beiden ist gerade 6 Monate, ich glaube die Frau wird sowieso nie arbeiten da sie gar kein Deutsch spricht und ein kleines Kind zu betreuen hat.


    Ich war schon erstaunt, dass niemand dem Ex irgendwie Druck macht.


    Er ist ein gesunder Mann von 41 Jahren.


    LG

  • och es kann noch einfacher sein:
    "Sollten sie Unterhalt beantragen müssen wir uns wirklich nochmal mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes beschäftigen" (natürlich unter 4 Augen)


    Was sagt dein Anwalt?


    Danke Dir !


    Habe keinen Anwalt konsultiert, bisher lief es immer übers Jugendamt per Beistandschaft.


    Die Kosten werde ich mir auch sparen, dass muss diese Beistandschaft schon regeln.


    LG

  • Die Beistandschaft scheint ja Erkundigungen eingezogen zu haben, hat also schon etwas gemacht. Wenn kein Geld da ist - was das Jugendamt hoffentlich genau geprüft hat, du hast Anrecht darauf, dass dir das nachgewiesen wird - , kann auch nichts gepfändet werden. Allerdings ist Pi mal Daumen gerechnet vielleicht mindestens ein Teilbetrag vorhanden, den er leisten könnte. Ob der jedoch höher ist als der Unterhaltsvorschuss, wäre jetzt noch mehr stochern im Nebel.
    Auch hier müsste die Beistandschaft dir genau Auskunft geben (können).


    Fakt ist: Es besteht Erwerbsobliegenheit für den Ex. Dir steht das Geld zu. Derzeit laufen Schulden auf. So lange, bis er entweder zahlt oder auf Abänderungen des Titels klagt und die Klage durchkommt. Der Titel wird aber nur geändert, wenn die Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate dauert oder aber jetzt schon absehbar ist, dass keine Erwerbstätigkeit in absehbarer Zeit aufgenommen werden kann (Erkrankung, Frühverrentung etc.). Und dies durch überprüfbare Gutachten, nicht Meinungsäußerung des Ex.
    Hat die Beistandschaft zu den Punkten Stellung genommen?



    Danke Dir !


    Die Beistandschaft hat insoweit Stellung genommen, als das er mir mitgeteilt hat, dass der Ex auf längere Zeit keinen Unterhalt mehr zahlen kann da er arbeitslos sei und eine Frau und ein Kind zu ernähren habe und ich Unterhaltsvorschuss beantragen soll. Er hat mir auch geschrieben, dass der Ex selbst gekündigt habe und der Titel deshalb ERSTMAL bestehen bliebe aber dann ggf. geändert werden würde. Konkrete Zahlen oder weitere Infos habe ich nicht bekommen.
    Es ist mir alles zuwenig.


    Ich weiss nicht genau wie ich den Typen da ansprechen soll damit er in die Gänge kommt bzw. kann er überhaupt was machen ?
    Vielleciht sollte ich tatsächlich einen Anwalt beauftragen, da dieser SB mir nicht vertrauenswürdig/effektiv erscheint.


    Wäre das eine Option bei der Unterhaltshöhe die Beistandschaft zu kündigen und einen Anwalt zu beauftargen ?


    LG

  • Weder Anwalt noch Beistandschaft können zaubern. Wenn die Beistandschaft die Zahlen geprüft hat, wird es schon stimmen. Ex ist derzeit nicht leistungsfähig. Nun könnte gepfändet werden. Aber ob du da mehr rausbekommst als bei dem Weg über Unterhaltsvorschuss - da sieht die Beistandschaft wohl mehr und gesichertes Einkommen für dich durch den Unterhaltsvorschuss.
    Dein Recht auf vollen Unterhalt bleibt aber erst einmal - im Schnitt sechs Monate - bestehen. Erst danach wird der Titel den tatsächlichen Vermögensverhältnissen angepasst.


    Nun hat ex selbst gekündigt. Da könnte man also vor Gericht klagen, dass er sich selbst arm gemacht hat. Selbst wenn du gewinnst: Ex hat dadurch immer noch kein Einkommen, keine Arbeit und wäre nicht leistungsfähig ... Einzig: Würde er verurteilt, tut das deiner Seele gut (seiner allerdings nicht ...).


    Ich befürchte, du musst in den sauren Apfel beißen und vorübergehend Unterhaltsvorschuss akzeptieren.


    Ein Anwalt könnte auch nur etwas machen, wenn die Zahlen vom Ex falsch wären. Aber das ist eher unwahrscheinlich. Einziger Unterschied: Anwalt kostet Knete, Beistandschaft ist für lau.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Super, Danke Volleybap, so habe ich es auch vermutet.


    Im Mai wären 6 Monate um. Sollte er bis dahin keine Arbeit gefunden haben würde dann der Titel geändert auf 0,00 und damit wars dass mit dem Kinderunterhalt ?


    VG

  • Dazu müsste man die tatsächlichen Zahlen sehen.
    Bei einer Eigenkündigungen sollte die Bereitschaft der Beistandschaft, den Titel einfach abzuändern, nicht unbedingt stark sein. Ex müsste dann klagen. Bis dahin bleibt dein Anspruch aus dem Titel bestehen. Und: Wenn Ex wieder in Lohn und Brot steht, muss auch der Titel wieder aufleben und er nach Einkommen zahlen.


    Andere Sache. Wenn Ex bis zur Arbeitslosigkeit brav unterhalt gezahlt hat, gibt es ggfls. einen Anspruch darauf, dass dieser Unterhalt vom Jobcenter weiter gezahlt wird. Wir haben das im Forum mal gehabt bzw. ausführlich diskutiert. Bedeutet für dich im günstigen Fall. Jobcenter sattelt den Unterhalt auf das ALG drauf, Ex kann dich bedienen. Müsstest über die Suchfunktion mal gucken hier im Forum. Ist bestimmt zwei oder drei Jahre her.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Will ja nichts unterstellen, aber selber kündigen und eine eigene Familie ernähren zu müssen + weiteren Unterhalt noch zahlen zu müssen, da kommt mir ein leiser Verdacht, als Maurer kann man gut nebenbei arbeiten

  • enn Ex bis zur Arbeitslosigkeit brav unterhalt gezahlt hat, gibt es ggfls. einen Anspruch darauf, dass dieser Unterhalt vom Jobcenter weiter gezahlt wird.


    du kannst den Titel beim Arbeitsamt/Jobcenter einreichen und einen Abzweigungsantrag auf sein ALG 1 stellen.
    Solange der Titel nicht abgeändert ist, müssen die Ämter diesen mit ALG 1 und ggfls. ergänzend ALG 2 bedienen.


    Jetzt gurgelste Mal ein bißchen Zuckerwasser und Weichmacher und läufst vorwurfsfrei bei deinem SB bei der Beistandschaft auf und bittet ihn ganz nett, unwissend, und wimpernklappernd um genau das- du weiß nicht genau wie, aber du hättest gelesen #klimper usw.....


    google mal nach § 48 SGB I
    Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht


    wenn er total unwillig ist - beendest du die Beistandschaft - nimmst den Titel und probierst es selbst - hast du keinen Erfolg - nimmst du dir einen Anwalt - machmal haben auch gemeinnützige Vereine einen Anwalt für keines Geld die in solchen Fällen Beistand leisten


    UVG kannst du erstmal weiter beziehen - du mußt nur Zahlungen melden

  • Danke euch sehr.


    ...wird wohl sobald keine Zahlungen zu melden geben.


    Baustelle ist klar, da herrschen halt andere Zustände und Gegebenheiten als wenn er jetzt bei einer Versicherung wäre.
    VG

  • Hallo,


    habe nun seit November keinen Unterhalt bekommen, von keinem mehr was gehört.


    Es scheint, dass Ex mit mit seiner Methode Erfolg hat. Arbeit gekündigt, keinen Unterhalt mehr zahlen. Läuft bei ihm.


    Die Beistandschaft hat kein Interesse etwas zu unternehmen und bietet mir an die Beistandschaft zu kündigen und selbst das Arbeitsamt in die Pflicht zu nehmen.


    Wobei der Ex meinem Sohn dauert whats appt dass er auf der Arbeit ist. da er vermutet, dass ich Sohns Telefon auch lese ( er ist 9) kann er damit natürlich super ärgern :P




    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Poisonbeauty ()