Help...komm ich zu kurz, weil ich nicht weiß?

  • Hallo meine Lieben,


    jetzt muss ich darüber auch mal schreiben und zwar lese ich ab und an über dies und das und ich frage mich, ob ich eigentlich eine Unwissende bin, der viel mehr zusteht, aber sie zu wenig nimmt.



    Was bekommt denn eine Alleinerziehende?
    Jetzt habe ich etwas von Kittgebühren gelesen, dass die übernommen werden könnten etc... ist das denn so?


    Ich habe schonmal die Steuerklasse 2 erhalten. Aber was gibt es denn noch?
    Mein Nettogehalt beläuft sich ab nächstes Jahr ca. 1300 Euro. Steht mir dann etwas zu?

  • übernahme von betreuungskosten musst du bei dir erfragen, das ist nicht generell zu sagen. hier erfolgt bspw eine generelle festsetzung nach einkommen, egal, ob man alleinerziehend ist oder nicht.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Wenn du in unseren Leitfaden guckst oder die Suchfunktion nutzt, kannst du zu einer Reihe Themen/Stichworten Infos finden, wo "dir als AE" mit fünfmonatigem Kind Dinge zustehen (könnten).
    So aus dem Stand fallen mir ein:
    Kindesunterhalt
    Betreuungsunterhalt
    Steuerklasse
    Unterhaltsvorschuss
    Kinderfreibetrag



    Bei dem von dir genannten Familieneinkommen kämen eventuell auch noch die üblichen Sozialunterstützungen hinzu. ZB


    Wohngeld
    Elterngeld


    (Die Stichwortliste darf gern ergänzt werden ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • hallo,


    auf jeden fall sollte sich auch der vater an den betreuungskosten beteiligen. sobald du unterstützung bekommst, bist du verpflichtet, ihn mit ins boot zu holen.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Stell beim Jugendamt für die Kita Kosten einen Antrag nach Paragraph 90 Absatz 3 und 4 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) - ggfls. werden die Gebühren (teilweise) übernommen - liegt u.a. an deiner Mieter usw.


    Stell beim Jugendamt für die Kita Kosten einen Antrag nach Paragraph 90 Absatz 3 und 4 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) - ggfls. werden die Gebühren (teilweise) übernommen - liegt u.a. an deiner Mieter usw.



    Ich habe eine eigene Wohnung

  • Hallo


    Stell wegen des Unterhalts den Antrag auf Beihilfe beim Jugendamt. Du mußt nachweisen, dass Du Dich bemühst, sonst mauern auch Stellen für Sozialgelder. Unterhaltspflichtig ist man auch im Ausland und wenn er nichts hat, kann das ja nachweisen. Gleiches gilt für Betreuungsunterhalt für Dich.


    Ansonsten kannst Du halt Anträge für Sozialhilfegelder stellen, wie schon aufgezählt wurde. Eventuell kann Dich auch eine Stelle wie Pro Familia beraten.


    Gruß

  • Stell beim Jugendamt für die Kita Kosten einen Antrag nach Paragraph 90 Absatz 3 und 4 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) - ggfls. werden die Gebühren (teilweise) übernommen - liegt u.a. an deiner Mieter usw.


    beim Jugendamt - wenn du keine Miete zahlst - dann kannst du die Kosten deiner Wohnung eintragen - der Sachbearbeiter erklärt dir dann genau, welche

  • Danke für Eure Antworten. Habe sie gelesen, aber ich muss Euch gestehen, ich versteh nicht ganz.


    Könntet Ihr mir es bisschen einfach erklären? Hab momentan so viel um die Ohren, dass ich kaum weiss, wie wo was...


    Also wie soll ich sagen. Netto 1300 Euro.
    Eigentumswohnung.
    KV lebt im Ausland und zahlt jeden Monat 225 Euro.
    Steuerklasse 2


    Das wars.

  • Ja, es ist mühsam.
    Nein, man kann nicht pauschal sagen das es viel ist.


    Kommt auf die Kosten der Wohnung und den Betreuungsplatz an - stell einen Antrag beim Jugendamt auf Kostenübernahme - die ieren sich manchmal auch ein wenig - aber eine Berechnung steht dir zu - dann weißt du was rauskommt, ob nichts, Teilkosten oder Vollkostenübernahme.

  • Entschuldige, vielleicht war ich voreilig. Aber bei Eigentum habe ich das gleich mit "abbezahlt" assoziiert.