Waldorf und Frommer - Wer hat Erfahrungen?

  • Heute flatterte mal wieder ein Brief von denen ins Haus.... :wand


    2013 kurz vor der Trennung war der KV hier in meiner Wohnung noch im Netz unterwegs, um irgendeinen Film runterzuladen. Nachweislich zu einer Zeit, wo ich in der Arbeit war. Ist aber egal, weil ich ja als Anschlussinhaber verantwortlich bin.


    Soweit so ungut. Ich hatte ihn damals immer gebeten solche illegalen Downloads zu lassen. Das hat ihn aber nicht wirklich interessiert, weil "was soll da schon passieren, hab dich nicht so".


    Dann kam recht bald nach unserer Trennung schon ein Brief von Waldorf und Frommer. Da habe ich dann die modifizierte Unterlassungserklärung zurückgeschickt und seit dem nichts mehr gehört - bis heute. Es geht um einen Betrag von 956 Euro, der bis 28.12.2015 gezahlt werden soll. Anderenfalls werde ich verklagt.


    Nun sollte man das zwar ernst nehmen, aber sich auch nicht einschüchtern lassen.


    Habt ihr Erfahrungen? Hatte jemand auch schon ein solches Schreiben im Briefkasten? Ich habe ein bisschen Bammel, auch wenn ich glaube, dass nichts passieren wird, wenn ich wieder nur die modifizierte Unterlassungserklärung zurückschicke und weiter die Verjährung abwarte (die leider erst am 31.12.2016 endet).


    :frag

  • Soweit ich weiß zählt die Verjährung bei dir nicht, da sie dich bereits angeschrieben und Forderungen gestellt haben.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Liest sich nicht gut. Diese Kanzlei führt im Bereich Filesharing auch Musterprozesse und vertritt die ganz Großen im Mediengeschäft. Ich an deiner Stelle würde versuchen, per "Gegenanwalt" die geforderte Summe zu drücken. In finanziell engen Verhältnissen wäre Beratungshilfe möglich, Rechtsschutzversicherung scheidet wohl aus. Die modifizierte Unterlassungserklärung muß die Kanzlei nicht annehmen und kann trotzdem klagen. Die "Störerhaftung" als Anschlußinhaber, bei der Schadensersatz ausgeschlossen ist, scheidet bei Abgabe der Unterlassungserklärung eigentlich schon aus.
    Ich würde mich zumindest mal fachkundig beraten lassen, damit es nicht noch teurer wird.

  • Unbedingt zur Verbraucherzentrale gehen!!!!!Hol dir da die Infos,diese haben meisten schon klagen laufen gegen gewisse negativ aufgefallene Kanzleien.Gegen einen mini Gebühr kann man sich meistens noch dazu einklinken,und man hat da sein Rechtsbeistand.
    Ich habe auch schon mal was ähnliches,die in der Verbraucherzentrale haben sich darum gegen eine Gebühr von 20€ gekümmert,und ich war raus aus den Schneider.Den gegen die Kanzlei gab es eine Sammelklage von knapp 40 kläger...man erfährt nur da,gewisse Sachen.

  • 1. Schritt: Ex mitteilen, dass er sich kurzfristig! kümmern soll. (Denn wenn du so eindeutig weißt, dass er es gewesen ist, dann könntest du in einem Zivilprozess dir entstandenen Schaden von ihm holen.)
    2. Schritt: Nochmals Kontrolle deiner Unterlagen. Verstehe ich es recht, dass du bereits schon einmal in gleicher? / ähnlicher Sache eine wie auch immer formulierte Unterlassungserklärung abgegeben hast. Und nun wird im selben Fall / in einem anderen Fall? Prüfe das! eine erneute Forderung gestellt?
    * Es ist zu fürchten, dass es sich um einen neuen Fall handelt. Wenn das so ist, hast "du" gegen deine Unterlassungserklärung verstoßen. Ex sollte die Unterlassungserklärung abgeben ...


    3. Die genannte Kanzlei ist für große Medienkonzerne tätig und "cleant" bewusst das Netz von illegalen Downloads. Ihre Nachweise sind im Normalfall juristisch sauber geführt und dokumentiert. Man braucht einen guten Grund, dagegen anzukommen. Eine Verjährung wirst du nicht erreichen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei der Überschrift dachte ich gerade, "Waldorfschule kenne ich, aber was ist Frommer?" :rotwerd


    Hast Du hier schonmal geguckt:


    http://www.e-recht24.de/artike…zlei-waldorf-frommer.html

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Ich habe schon ganz viel im Netz geschaut. Allerdings ist vieles schon älter und teilweise hat sich die Rechtslage geändert.


    Es geht um einen Download im Jahr 2013. Es gab damals die Empfehlung, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Darin hieß es dass ich bisher nichts gemacht habe und dies auch weiterhin so zu tun werde. Eben eine modifizierte Erklärung. Damals kam dann nichts mehr.


    Unbedingt zur Verbraucherzentrale gehen!!!!!Hol dir da die Infos,diese haben meisten schon klagen laufen gegen gewisse negativ aufgefallene Kanzleien.Gegen einen mini Gebühr kann man sich meistens noch dazu einklinken,und man hat da sein Rechtsbeistand.
    Ich habe auch schon mal was ähnliches,die in der Verbraucherzentrale haben sich darum gegen eine Gebühr von 20€ gekümmert,und ich war raus aus den Schneider.Den gegen die Kanzlei gab es eine Sammelklage von knapp 40 kläger...man erfährt nur da,gewisse Sachen.


    Die hilft in diesem Fall leider nichts, auch das kann man im Netz finden. Hier geht es ja um keinen Betrug, den diese Kanzlei macht. Das hat schon Hand und Fuß. Wie gesagt, es gab diesen einen Download damals und die haben ja meine Daten ermittelt.


    Soweit ich weiß zählt die Verjährung bei dir nicht, da sie dich bereits angeschrieben und Forderungen gestellt haben.


    Das ist erst so, wenn der Mahnbescheid da ist, bisher habe ich noch keinen. So sagt es zumindest das Netz.


    1. Schritt: Ex mitteilen, dass er sich kurzfristig! kümmern soll. (Denn wenn du so eindeutig weißt, dass er es gewesen ist, dann könntest du in einem Zivilprozess dir entstandenen Schaden von ihm holen.)
    2. Schritt: Nochmals Kontrolle deiner Unterlagen. Verstehe ich es recht, dass du bereits schon einmal in gleicher? / ähnlicher Sache eine wie auch immer formulierte Unterlassungserklärung abgegeben hast. Und nun wird im selben Fall / in einem anderen Fall? Prüfe das! eine erneute Forderung gestellt?
    * Es ist zu fürchten, dass es sich um einen neuen Fall handelt. Wenn das so ist, hast "du" gegen deine Unterlassungserklärung verstoßen. Ex sollte die Unterlassungserklärung abgeben ...


    3. Die genannte Kanzlei ist für große Medienkonzerne tätig und "cleant" bewusst das Netz von illegalen Downloads. Ihre Nachweise sind im Normalfall juristisch sauber geführt und dokumentiert. Man braucht einen guten Grund, dagegen anzukommen. Eine Verjährung wirst du nicht erreichen.


    Dem KV hatte ich das damals schon mitgeteilt. Er gab es mündlich zu. Allerdings gibt es logischerweise nichts schriftlich ;( . Ob er jetzt noch zum Wort von damals steht, diese Kosten zu tragen, wage ich zu bezweifeln. Der hat schon so manch andere Zusage widerrufen. Hier gehts um ne Menge Geld, das er nicht freiwillig zahlen wird.
    Aussage gegen Aussage. Wie soll ich denn beweisen das nicht ich das war? Vielleicht existiert ja der Rechner von damals bei ihm noch, aber ob man den Download da noch finden kann...... :frag

  • Ich habe für einen Anwalt gearbeitet, der im Bereich des Urheberrechts tätig war. Von dieser Kanzlei hatten wir auch das ein oder andere.


    Ganz kann ich mich nicht erinnern, wir haben aber für unsere Mandanten auch immer eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und den geforderten Betrag gedrückt. Komplett drumherum gekommen sind wir eigentlich nie.


    Was es schon mal gab war, dass ein jugendliches Kind vom Anschluss der Eltern was herunter geladen hat, ich glaube aber selbst dann kam man nicht drumherum, weil man als Anschlussinhaber dafür verantwortlich ist, was von seinem Anschluss aus passiert und so lange der Verursache weiß, dass er etwas nicht erlaubtes tut (was zum Beispiel bei kleinen Kindern fraglich wäre), hat man nicht viele Chancen.


    Ich arbeite nicht mehr dort, daher ist mein Wissen da leider nur noch bruchstückhaft, ich würde mir im Zweifel aber wahrscheinlich Rechtsbeistand suchen.

  • Mod.-Mitteilung: Bitte hier keine Texte einstellen, die man nicht selbst verfasst, sondern gar auch noch von irgendwelchen I-Net-Plattformern herunter geladen hat * also das macht, worüber wir hier gerade diskutieren , mannomann ... * Sonst bekommt nämlich das Forum kostenpflichtige Abmahnungen, die wir dann aber gerade bei dem Thema an den Verursacher weiter reichen werden ... Volleybap

  • Die Frage ist, ob es ausreicht, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu schreiben...


    Ich bin damals aus der Nummer herausgekommen, dass ich zwar Inhaber des Anschlusses bin, aber wohl unerlaubte Weise eins meiner Kinder filesharing betrieben hatte - was ja auch so war. Geschrieben von meinem Anwalt, zur Folge kamen immer höhere Forderungen, am Schluss bei über 7000 Euro, dann Briefe von Inkassounternehmen, danach auf einmal Briefe mit geringeren Forderungen, bis das ganze abgeebbt war. Gezahlt habe ich nur meinen Anwalt, das war noch human.


    Was ist, wenn ein erwachsener deinen Anschluss benutzt hat, dass du als Mitkläger auftrittst, nachzuweisen wäre, dass du nicht den Anschluss zu diesem Zeitpunkt genutzt hast, sondern dein Ex.
    Ich würde ihn dadurch erstmal in die Pflicht nehmen.


    Ärger kannst du damit bis zum 31.12.2016 haben....




    LG Jona

  • Ich bin halt hin- und hergerissen.


    Ich möchte das am liebsten dem KV um die Ohren hauen. Mich ärgert das einfach gerade besonders, weil ich immer wieder Sachen aus der Beziehung aufarbeiten muss, für Schulden gerade stehe, die Zahlung des korrekten Unterhaltes durchkämpfen muss und nun noch das!


    Nur leider bin ich ja trotzdem die Anschlussinhaberin und somit verantwortlich. Allerdings kann man einen erwachsenen Menschen ja auch nicht pausenlos kontrollieren, was der im Internet so treibt, zumal ich nicht daheim war.


    Ich werde das mal abwarten. Ich fürchte allerdings, dass ich vor 31.12.2016 noch den Mahnbescheid bekomme und somit die Frist um 6 Monate länger ist. Es gibt ein ganzes Abmahnforum, das habe ich gestern noch gefunden. Man glaubt ja gar nicht wieviele Menschen so schon Ärger haben.

  • Abwarten und aussitzen ist so ziemlich das Schlechteste, was du tun kannst.


    Die genannte Kanzlei fordert ja nicht unberechtigt Unterlassungserklärung und Geld. Sie kann alles nachweisen (wenn du kein Sonderfall bist).
    Also heißt die Devise entweder a) abmildern, b) Zahlen und unterlassen c) mit Ex Roß und Reiter nennen.


    Letzteres würde ich tun. "... habe nie die von Ihnen angegebene Seite besucht. ... Bin an diesem Tag nachweislich und belegbar nicht anwesend gewesen. ... Störung ist von meinem damaligen Mitbewohner XY, Z-Dorf ausgegangen, wie er mir gegenüber erklärt hat. Bitte wenden Sie sich an die o.a. Adresse ... Gehe von meiner Seite davon aus, dass Sache beendet ..."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich werde nicht der Einzelfall sein, der sofort nach dem jetzigen Schreiben den Mahnbescheid bekommt. Glaubt man der Internetgemeinde, folgen da noch zwei weitere Briefe, mit Forderungen von 7000 Euro und mehr und erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist kommt dann der Mahnbescheid, um die Verjährung noch weitere 6 Monte zu verlängern. Da habe ich also noch mindestns ein Jahr Zeit.


    Ich werde am Wochenende jetzt mal alles raussuchen und schauen, wann das genau war. Dann kann ich die Zeiten in einer Arbeit aus dem System ziehen und so nachweisen, dass ich nicht daheim war. Dann werde ich nochmals eine modUE verfassen. Danke Volleybap für die tolle Formulierung, die werde ich nutzen, mit Angabe der Adresse vom KV und fairerweise Information an ihn (auch wenn ich das lassen sollte, aber so kann ich nicht sein).


    Danke auch für den Hinweis, dass ich es wohl zivilrechtlich einfordern könnte. Da bezweifle ich allerdings, dass ich so einen Prozess gewinnen könnte. Steht irgendwie ja Aussage gegen Aussage, auch wenn er es mal zugegeben hat.

  • Österreichische Seiten sind für deutsche Abmahnverfahren vielleicht eher weniger hilfreich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • nun, der Internetauftritt von Mimikama mag in Österreich sein, aber es ging um folgende Rechtsanwälte
    Kanzlei U+C Rechtsanwälte, eine Kanzlei aus Regensburg, - Regensburg liegt in Deutschland.


    auch wenn im link steht ".at" muß nicht unbedingt Österreich drin sein.