Weniger Unterhalt wenn neue Frau schwanger ?

  • Ich denke auch, würde es zu einer Klage kommen, gibt es eh nur einen zeitlich befristeten Titel. Ich denke nicht, dass der Titel unbegrenz läuft. Und ehe man im Gerichtssaal sitz, vergehen auch noch ein paar Monate. Und Geld kostet sone Klagerei schließlich auch.


    Verständnis habe ich dafür nicht. Der Vater zahlt und das bislang immer und es ist ja wohl klar, dass jeder in der Unterhaltsgeschichte berücksichtigt wird. Die Mutter des neuen Kinders im Übrigen auch. Geht sie nicht mehr arbeiten und ist das Elterngeld zu gering, steht auch ihr Unterhalt zu. Notfalls gibts für alle Beteidigten den Mindestunterhalt, damits für alle reicht.

  • Mir wurde im JA gesagt, das der Unterhaltspflichtige sich dann halt einen besseren oder Zweitjob suchen muss.
    Wer Kinder in die Welt setzt, sollte auch den Arsch in der Hose haben, dazu zu stehen und für sie zu sorgen....


    Meine Ex zahlt ja auch keinen Unterhalt, weil die sich Allem entzieht...nur irgendwann holt sich der Staat den mir gezahlten Unterhaltsvorschuss von der zurück...und das wird teuer

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

  • Wenn es jahrelang ohne Titel ging, dann weiß ich nicht, warum man da jetzt für 4-5 Monate ein Faß aufmachen muß, vorausgesetzt das stimmt mit der Schwangerschaft.

    Wer sagt das es nie einen Titel gegeben hat ? Vor der Neuberechnung hatte ich eine Urkunde über den "alten Unterhalt".


    Und die Schwangerschaft ist nicht erfunden, da ich selber Ultraschallbilder gesehen habe und darauf ist auch der Name der Schwangeren vermerkt


  • Das geht die TS weder etwas an, noch ist das ihr Problem.

    In dem Fall ging es mich etwas an weil die werten Herrschaften beim Jugendamt versucht haben den Kredit auf mich mit abzuwälzen um so den Unterhalt zu beeinflussen. Denn Schulden werden bei der Berechnung berücksichtigt. KV behauptete das er den Kredit in unserer Ehe aufgenommen hatte und das war definitiv nicht der Fall. Er sollte einen Nachweis von der Bank erbringen und siehe da: Der Kredit wurde im Januar 2015 aufgenommen da waren wir schon längst geschieden und meine Unterschrift taucht auch nirgendwo auf :D :aetsch

  • Das klärt doch aber das Jugendamt für Dich, die sind doch auch nicht doof.


    Der "teure Lebenswandel" ist seine Sache, wann er welche Kredite aufnimmt, ebenfalls.


    Wenn er Falschangaben macht, kannst das natürluch richtig stellen und das hast Du ja auch getan.


    Somit sollte das Thema für Dich doch erstmal erledigt sein, bis das Kind auf der Welt ist.


    Wann ist es denn soweit?


    Ultraschallbilder mit Namen lassen sich übrigens auch proböemlos fälschen. Warum bekommst Du die überhaupt gezeigt? Gerade wenn bei Euch dicke Luft ist, würd ich mir doch ein wenig Abstand wünschen...

  • Wann ist es denn soweit?



    Ultraschallbilder mit Namen lassen sich übrigens auch proböemlos fälschen. Warum bekommst Du die überhaupt gezeigt? Gerade wenn bei Euch dicke Luft ist, würd ich mir doch ein wenig Abstand wünschen...

    Zum einen ist es mir ehrlich gesagt egal wann sie "wirft" und zum anderen kann ich dir nicht sagen warum ich sie gezeigt bekomme. Ich wäre froh wenn ich Abstand und somit Ruhe habe. Zumal ich mehrfach darum gebeten habe mich und meine Familie in Ruhe zu lassen



  • Hallo Rick.Grimes,


    generell fällt auf, dass die jetzige Gattin des Kindsvaters einen breiten Raum in Deinen Gedanken einnimmt. Nun machst Du sogar extra einen neuen Themenstrang auf weil das Thema hier der Kindsunterhalt sein soll und dann handelt drei Viertel des Anfangspostings doch wieder von Ex und Next.


    Du reagierst nur auf zwei Arten von Mitteilungen hier im Themenstrang:
    - Zum einen reagierst Du auf "du hast ein Recht auf einen Titel" und wirst nun die Beistandschaft auffordern sich "dahinter zu klemmen".
    - Zum anderen reagierst Du auf Nachfragen zum Ex und dessen Gattin und gibst Auskunft über deren Privatangelegenheiten. Dies in einer Art und Weise, die bei der Gegenseite sicher nicht auf Zustimmung stoßen würde wenn sie davon wüsste.


    Beherrschend ist in deinen Beiträgen im Grunde genommen doch nur das Leben auf der anderen Seite des Unterhalts. Die Folge davon ist, dass die Fakten zu Deinem Anliegen erst nach mehreren Beiträgen hier im Themenstrang überhaupt klar werden.


    Verstehe bitte diese Anmerkung nicht als Kritik an Deinem Verhalten. Offenbar geht Dich die Gegenseite ganz schön heftig an. So etwas nimmt man nicht zur Kenntnis und geht dann wieder zur Tagesordnung über, darüber ärgert man sich nun einmal. Und doch kann man irgendwann lernen, damit umzugehen statt denn Groll zu hegen und zu pflegen und ihm bei passenden und unpassenden Gelegenheiten wieder freien Lauf zu lassen. Tut man das nicht, beherrscht das Tun der Anderen irgendwann tatsächlich das eigene Leben. Lerne unbedingt, etwas gelassener zu werden.


    Zum Thema. Ich fasse den Sachverhalt zusammen.
    Offenbar existiert eine Beistandschaft, also muss auch ein Titel existieren.
    Die Unterhaltshöhe wurde aufgrund der Intervention der Gegenseite vor einigen Monaten erhöht. Die Betrugsversuche der Gegenseite hat die Beistandschaft souverän gemeistert. Verstehe ich es richtig, dass der Kindesvater diesen erhöhten Unterhalt nun auch bezahlt?


    Nun. Wo um Himmels Willen ist dann ein Problem?
    Wozu muss diese Summe nun unbedingt tituliert werden, wohlwissend, dass sich das alles in einigen Monaten wieder ändern wird und nochmal berechnet werden muss? Wozu dieser Aufwand? Das Verfahren dauert so lange wie die derzeitige Schwangerschaft und kostet ein Heidengeld!


    Ich beantworte nun die Frage im Ausgangsbeitrag:

    Wie sieht es denn nun mit dem Unterhalt für meine Tochter aus ? Darf er den einfach kürzen ? Oder muss ich da zustimmen ?


    Du hast die Beistandschaft mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragt. Die Beistandschaft wird auf Anfrage des Kindsvaters den fälligen Unterhalt erneut neu berechnen so wie das vor einigen Monaten bereits der Fall war. Fällt der zu zahlende Betrag niedriger aus als jetzt wird der Vater zukünftig weniger Unterhalt für Deine Tochter bezahlen. Deine Zustimmung wird ebenso wie bei der Erhöhung des Unterhalts auch bei der Anpassung nach unten nicht benötigt. Die Beistandschaft darf das selbst entscheiden. Willst Du das vermeiden, musst Du einen Anwalt beauftragen. Dieser arbeitet nach Deinem Geheiß.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Mir wurde im JA gesagt, das der Unterhaltspflichtige sich dann halt einen besseren oder Zweitjob suchen muss.
    Wer Kinder in die Welt setzt, sollte auch den Arsch in der Hose haben, dazu zu stehen und für sie zu sorgen....


    Meine Ex zahlt ja auch keinen Unterhalt, weil die sich Allem entzieht...nur irgendwann holt sich der Staat den mir gezahlten Unterhaltsvorschuss von der zurück...und das wird teuer


    So pauschal wie das JA kann man das auch nicht sagen. Grundsätzlich sollte es so sein. Die meisten ET sorgen sich ja auch. Gegen Totalverweigerung ist leider kein Kraut gewachsen.


    LG

  • Ich wollte es ursprünglich nicht schreiben, aber der Thread geht gerade in eine für mich falsche Richtung.


    So, wie der KV sich bisher gebärdet, würde ich als BET auch auf einen Titel bestehen. Warum ist es ein Problem für euch, dass sie diese Sicherheit will? Es spricht doch nichts dagegen, die Beistandschaft nochmal nach dem Titel nachhaken zu lassen. Wäre ich an ihrer Stelle, würde ich auch einen Titel wollen. Meine Kinder habe ich seit der Trennung finanziell allein versorgt. Da kann ich die Sorgen der TE, dass der KV derart über seine Verhältnisse lebt und ohne Titel dann einfach nicht mehr zahlt, wenn es ihm zu eng wird, nachvollziehen.


    Bisher hat die TE auch noch nicht einmal auch nur erwähnt, dass sie dem KV nicht entgegenkommen will, wenn es um die Neuberechnung und -titulierung geht, wenn das neue Kind da ist. Aber bis das der Fall ist, geht das Kind, das bereits Essen und Wohnung benötigt, aus meiner Sicht deutlich vor.


    Was die Ausdrücke angeht - ich verwende auch die Worte "brüten" und "werfen" wenn es um Nachkommenschaft geht, das wertet das für mich nicht zwingend ab. Es ist auch etwas anderes, ob sie sich hier im Forum so äußert oder KV und Next.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo Haselmaus,


    generell sehe ich das wie Du:
    Als betreuende Mutter ist einem die Versorgung des eigenen Kindes nun mal wichtiger als das Wohlergehen der nächsten Familie des Vaters. Das vor allem dann, wenn sich die Gegenseite gebärdet wie eine offene Hose.


    Aber hier existiert bereits ein Titel, es wird seit Jahren Unterhalt bezahlt. Das Kind ist versorgt. Die Erhöhung aufgrund der Intervention der Gegenseite wird seit September bezahlt. Der einzige Schaden, der bisher entstanden ist, sind die 4 bisher nicht bezahlten Monate. Nach einem Blick in die Düsseldorfer Tabelle (Zahlbeträge) wird einem recht schnell klar, dass hier um ca. 100-200 Euro gestritten wird.


    Mir persönlich wären dieses Geld schon auch wichtig. Die wenigsten Alleinerziehenden sind auf Rosen gebettet. Ich würde dieses Geld womöglich auch haben wollen.


    Trotzdem muss man hier pragmatisch denken:
    Der Beistandschaft ist diese Schuld bekannt und hat bisher kompetent gearbeitet. Eventuell wird der Zahlbetrag nach Geburt des nächsten Kindes reduziert werden müssen. Wenn also die der Kindesvater auf die Beistandschaft zukommt, werden die die ausstehenden Summen sehr sicher einfordern, bevor sie den Zahlbetrag für Rick.Grimes' Tochter reduzieren und dieser Titulierung dann zustimmen werden.


    Der einzige Schaden, der derzeit entsteht ist also, dass ein MEHR-Unterhalt in der Größenordnung von ca. 200 Euro später ausgezahlt wird. Bzw. dass der bisherige höhere Unterhalt nach Geburt des Geschwisterchens eben erst gekürzt werden kann, wenn der Kindesvater seine Schulden beglichen hat. Muss dafür die Beistandschaft wirklich aktiv werden und sich "dahinter klemmen"?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Dann stellt sich mir aber noch die Frage wie es denn mit "Sonderausgaben" wie Klassenfahrten aussieht ? Wenn der Unterhalt dann schon reduziert ist kann man gewisse Ausgaben nicht ansparen. Wie will KV dann vorgehen ?

  • Meines Wissens sind Klassenfahrten frühzeitig absehbar und es kann entsprechend aus dem eigenen Einkommen und KU angespart werden. ALG II Empfänger haben ja offiziell auch genügend Mittel für Ansparungen (kaputte Waschmaschine). Genau wie ein Unterhaltspflichtiger auch.


    Wenn es um Sonder- und Mehrbedarf geht, wird dieser eh nur relevant, wenn der Selbstbehalt es hergibt. Und er wird von beiden ETs nach Einkommen gequotelt gezahlt. Soweit ich das noch auf dem Radar habe.


    Vielleicht hilft es der Diskussion und Lösungsfindung, wenn einfach mal die unterhaltsrelevanten Zahlen hier eingestellt werden. Ist KV mit demnächst 2 weiteren Unterhaltspflichtigen weiterhin zur Zahlung des KU in jetziger Höhe fähig, kann man ja die Titulierung jetzt weiter verfolgen. Ist klar, dass ein paar Tage später wieder neu tituliert werden muss, wird man das wohl nur verfolgen, wenn es einem selbst kein Geld kostet, sprich der Steuerzahler diesen Rechtsstreit zahlt. Muss jeder für sich entscheiden. Ich bin da ehr pragmatisch, wie die meisten hier.

  • Öhm. Warum stellt sich Dir die Frage, wie der Vater damit umgeht. Du wirst damit leben müssen, sowas schlicht und einfach selber zu zahlen. Einzig Dinge wie Zahnspangen oder Nachhilfe können geteilt werden. Ansonsten gilt, nett nachfragen und bei Ablehnung Schulter zucken und selber stemmen. Der Vater ist im Recht. Er kann nun einmal nur im Rahmen dessen, was ihm zur Verfügung steht zahlen.


    Mir stößt, bei allem Verständnis für Verärgerung und Schmerz, der Begriff, die Next "wirft" doch auf. Das ist ein Geschwisterkind Deines Kindes. Du wärst vermutlich empört, spräche man so von Dir und Deinem ungeborenen Kind. Auch wäre es für Dich überhaupt kein Thema, Deine Familienplanung so zu gestalten, wie es Dir gefällt. Dass Du nun unter Umständen weniger Unterhalt bekommst ist erstmal ärgerlich. Aber das zweite Kind hat einen ebensolchen Anspruch, wie Deines. Mach Dich frei von der finanziellen Erwartungshaltung, das führt nur zu Ärger und Streit.


    Gruß

  • Wenn es um Sonder- und Mehrbedarf geht, wird dieser eh nur relevant, wenn der Selbstbehalt es hergibt. Und er wird von beiden ETs nach Einkommen gequotelt gezahlt. Soweit ich das noch auf dem Radar habe.


    Das ist richtig. Hier zählt -anders als beim Tabellenbetrag - der angemessene Selbstbehalt.


    Denn: Im Unterhaltsrecht besteht für den Unterhaltsberechtigten die allgemeine Obliegenheit, die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen so gering wie möglich zu gestalten und ihn nicht über Gebühr zu beanspruchen. Deshalb hat der Unterhaltsberechtigte im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Mehrbedarf erst gar nicht entstehen zu lassen; jedenfalls hat er die Höhe eines eventuellen Mehrbedarfs in vertretbarem Rahmen zu halten.


    Die Quotelung dient dazu, beide Elternteile - gemäß Einkommen - angemessen an den Kosten zu beteiligen.


    In dem Fall hier möglicherweise auch wichtig:


    Mehrbedarf ist nur im Rahmen des Angemessenen auszugleichen. Deshalb wird Mehrbedarf nicht zuzusprechen sein, soweit der Mindestunterhalt eines anderen gleichrangigen Kindes tangiert wird.


    LG

  • Harz 4 Empfänger bekommen bei uns die Klassenfahrten bezahlt, sogar Sonderfahrten, wie Skiexkursion, (das sogar jährlich) die sich die arbeitende Bevölkerung für ihre Kinder eher weniger leisten kann. Hat man also zu wenig Einkommen hilft die Arbeitsagentur.

  • Rick.Grimes:


    Warum nicht? Rein biologisch wird dieses Kind 50 % des Genmaterials haben ,dass auch euer Kind hat.


    Wäre auch ein weiteres Kind von dir mit einem anderen Mann dann kein Geschwisterkind?


    Biologisch sind werden es Halbgeschwister sein. Ob sie auch eine Geschwisterbeziehung aufbauen dürfen, hängt auch von dir und deiner Eisntellung ab. Und da solltest du jetzt schon daran arbeiten, dass dieses Halbgeschwister eine Bereicherung für euer Kind sein darf und es nicht als "Störfaktor" gesehen wird, wenn es um Zeit und Aufmerksamkeit vom vater geht



  • Biologisch sind werden es Halbgeschwister sein. Ob sie auch eine Geschwisterbeziehung aufbauen dürfen, hängt auch von dir und deiner Eisntellung ab. Und da solltest du jetzt schon daran arbeiten, dass dieses Halbgeschwister eine Bereicherung für euer Kind sein darf und es nicht als "Störfaktor" gesehen wird, wenn es um Zeit und Aufmerksamkeit vom vater geht

    Wieso sollte es von meiner Einstellung abhängen ? Und ich sehe auch keinen Grund dafür daran zu arbeiten. Was habe ich mit dem Kind zu tun ? Rein nichts und das ist auch gut so. (Jetzt nicht falsch verstehen). Meine Tochter hat von sich aus kein Interesse gezeigt ohne das sie meine Einstellung dazu kennt.


    Und was Zeit und Aufmerksamkeit angeht hat der KV dies eh schon lange nicht mehr. Aber das ist auch nicht Thema

  • Meines Wissens sind Klassenfahrten frühzeitig absehbar und es kann entsprechend aus dem eigenen Einkommen und KU angespart werden. ALG II Empfänger haben ja offiziell auch genügend Mittel für Ansparungen (kaputte Waschmaschine). Genau wie ein Unterhaltspflichtiger auch.


    Wenn es um Sonder- und Mehrbedarf geht, wird dieser eh nur relevant, wenn der Selbstbehalt es hergibt. Und er wird von beiden ETs nach Einkommen gequotelt gezahlt. Soweit ich das noch auf dem Radar habe.


    Vielleicht hilft es der Diskussion und Lösungsfindung, wenn einfach mal die unterhaltsrelevanten Zahlen hier eingestellt werden. Ist KV mit demnächst 2 weiteren Unterhaltspflichtigen weiterhin zur Zahlung des KU in jetziger Höhe fähig, kann man ja die Titulierung jetzt weiter verfolgen. Ist klar, dass ein paar Tage später wieder neu tituliert werden muss, wird man das wohl nur verfolgen, wenn es einem selbst kein Geld kostet, sprich der Steuerzahler diesen Rechtsstreit zahlt. Muss jeder für sich entscheiden. Ich bin da ehr pragmatisch, wie die meisten hier.


    So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört. Sorry, wenn ich gerade etwas emotional wirke, aber wovon soll ein ALG II-Empfänger sparen?
    Es gibt beim JC einen Fond, nennt sich Bildung und Teilhabe (BUT), aus dem wird die Klassenfahrt etc bezahlt....
    Mal ganz ehrlich, woher habt ihr nur solche sinnlosen Informationen? :motz:

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)