Schikanen des Kindsvaters

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin neu hier und suche dringend einen Rat. Ich habe eine 3-jährige Tochter und bin nun seit März diesen Jahres vom Kindsvater getrennt. Das ganze lief recht friedlich ab, doch nun kommt er immer mit für mich übertriebenen Forderungen, die ich als reine Schikane empfinde. Aus Angst vor einem Sorgerechtsstreit schlucke ich meinen Frust und meine Worte immer runter und frage mich trotzdem ob ich mir das gefallen lassen muss.


    Angefangen hat es, wie er mir die Kleine nach seinem Wochenende (14-tägig) zurück gebracht hat und mir dann schrieb, ob ich bitte besser darauf achten kann das seine Tochter Umgangsregeln wie Begrüßen und Verabschieden lernt, ich hätte ja schließlich eine Vorbildfunktion...aber das unsere Tochter gerade in einer Phase war wo sie das absolut nicht mochte (auch bei mir in meiner Familie, Kita jeder kannte Ihre Abneigung dazu) das konnte er ja nicht verstehen und nicht nachvollziehen. Ich nahm mich zurück und versprach daran zu arbeiten, was ich ja auch schon vorher tat.


    Nun kam er wieder gestern nach dem gemeinsamen Wochenende zu mir und hatte mitbekommen, das unsere Tochter letzte Woche zwei Tage bei meinen Eltern war anstatt in der Kita. Wir waren am Mittwoch Abend mit der Kita auf dem St. Martins-Umzug wo er natürlich nicht erschienen ist...also bat ich meine Eltern dabei zu sein und da ich am Donnerstag einen frühen Termin mit meinem Chef hatte, boten sich meine Eltern an die Kleine für Do und Fr zu sich zu nehmen. Alle waren glücklich mit der Lösung, meine Tochter liebt meine Eltern.


    Nun meinte er, er will das seine Tochter die Kita 5 Tage in der Woche besucht, sie müsse ja auch schließlich irgendwann 5 Tage in die Schule, Uni etc!!? Ich habe mich wieder nicht getraut etwas zusagen, bin aber innerlich explodiert. Das ist doch nur noch Schikane oder sehe ich das falsch? Ich denke auch das seine Mutter mit in dieser Aussage steckt, weil sie eifert da meine Mutter die Kleine nun öfter hat wie sie. Kann mir jemand helfen, muss ich mir das gefallen lassen oder kann ich das frei entscheiden. Ich bin wirklich ratlos und wütend vor allem weil er mir schon mal angedroht hat die Kleine wegzunehmen :kopf :thanks:

  • :welcome Erstmal


    Und nun lächeln und beim nächsten Ausfall des KV diesem freundlich mitteilen, dass er ebenfalls einen Erziehungsauftrag hat der beinhaltet das er seinem Kind gewisse Dinge gerne beibringen darf.


    Desweiteren frag ihn ober sich tatsächlich mit einem 3jährigen Mäuschen auf eine Stufe stellen will bezüglich Kindergartenausfall, ob er eifersüchtig auf sein Kind ist, weil es noch nicht soviel "leistet" wie er.


    Teil ihm mit das du absofort natürlich auch jegliche Verfehlungen eurer Kleinen ihm mitteilst, die nachweislich er verbockt hat.


    Wenn er meckert, ein zuckriges - verklag mich doch - und Abgang. (Keine Angst, wegen sowas nimmt dir niemand das Kind weg.)


    Keine Angst haben und vor lauter Demut alles schlucken. :)


    Im ernst mal, frag ihn was er mit solchen Äußerungen bezwecken mag, ob er es nicht lächerlich finden würde wenn du ihm mit sowas kommen würdest.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Solche Diskussionen zwischen Eltern klingen für mich völlig normal.


    Eltern, egal ob sie zusammen leben oder gertrennt sind, haben immer unterschiedliche Auffassungen bzgl. Erziehung, Verhalten, Regeln etc.


    Während zusammenlebende Eltern normalerweise einen Weg finden, mit solchen Meinungsverschiedenheiten innerhalb ihrer Beziehung umzugehen, ist das deutlich schwieriger, wenn Eltern getrennt sind. Es gibt wenig Zeit, Raum, Flexibilität, Meinungsverschiedenheiten zu besprechen. Die gemeinsame Grundlage ist brüchiger. Auf beiden Seiten ist die Versuchung groß, statt gemeinsame Wege zu finden, Verbündete gegen die andere Seite zu suchen.


    Meinungsverschiedenheiten werdet ihr immer wieder haben. Für mich ist nicht die Frage, ob das Kind Urlaub von der Kita haben kann oder nicht und ob das Kind grüßen soll oder nicht wichtig. Wichtig wäre es, dass ihr Wege findet, euch für die nächsten 15 Jahre (dann ist das Kind 18 ) über Meinungsverschiedenheiten auszutauschen.

  • Die Antwort auf die "einfache" Frage vorweg...nein, selbstverständlich kannst Du alleine als betreunder Elterteil entscheiden, ob die Kleine in die Kita geht oder nicht. Genauso kann er als Umgangselternteil entscheiden, was er mit ihr macht, wenn sie zum Umgang bei ihm ist.


    Ich sehe es ähnlich, dass Ihr als getrente Eltern jetzt abstecken solltet, wann wer wem etwas sagen kann und wann nicht. Der Schlüssel liegt in der Kommunikation untereinander. Normalerweise sollte man mit dem Ex-Partner kommunizieren, wie man auch selbst angesprochen/angeschrieben möchte. Das gilt dann natürlich auch für beide Seiten. Ansonsten hilft es auch, wenn beide Seiten wissen, in welchen Punkten der andere Elternteil mitreden kann oder sogar sollte, und wo eine Einmischung überflüssig ist. Je sicherer Du wirst und ihm das auch mitteilst, desto besser werdet Ihr in Zukunft miteinander klar kommen...das aber möglicherweise nach einer Eingewöhnungszeit.

  • Vielen Dank für die Ratschläge, nur welches sind denn die Punkte in die er sich einmischen darf? Ich habe wie gesagt große Angst vor einem Sorgerechtsstreit und möchte das meiner Tochter gern ersparen, genau aus dem Grund halte ich auch die Klappe wenn er mir wieder irgendwas an den Kopf wirft, aber das möchte ich in Zukunft nicht mehr, weil es mich viel zu sehr aufreibt...Danke nochmal :hae:

  • Moin...


    1. Was der KV will, interessiert nicht. Leute, die wollen, bekommen auf die Beulen...


    2. Wenn das Kind bei Dir ist, ist es allein deine Entscheidung, wo und mit wem sich das Kind aufhält...ausser es liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, was ich aber nicht denke.


    3. Der KV kann meckern, jammern, fluchen etc, wie er möchte. Lächele ihn an, frage ihn, ob er schlecht geschlafen hat und sage ihm klipp und klar, wie Elin schon sagte: "Verklag mich doch!"
    Glaube mir, er wird keinen Anwalt oder Richter finden, der dir das Kind wegnimmt, weil er sich wie ein Kleinkind benimmt, welchem man den Lolly weggenommen hat. Eher wird er noch eine auf den Deckel bekommen, weil er so einen unnötigen Stress macht


    Vielen Dank für die Ratschläge, nur welches sind denn die Punkte in die er sich einmischen darf? Ich habe wie gesagt große Angst vor einem Sorgerechtsstreit und möchte das meiner Tochter gern ersparen, genau aus dem Grund halte ich auch die Klappe wenn er mir wieder irgendwas an den Kopf wirft, aber das möchte ich in Zukunft nicht mehr, weil es mich viel zu sehr aufreibt...Danke nochmal :hae:


    Habt ihr geteiltes Sorgerecht?
    Wenn ja, darf er zwar Mitreden, was die Auswahl der Kita und Schule angeht, ist auch Auskunftsberechtigt etc, muss es aber zum Wohle des Kindes tun und nicht, weil er gerade seine Tage hat.
    Er hat auch ein Mitentscheidungsrecht, was Arztbehandlungen angeht...sprich: Bei Dingen, wo die Unterschrift der Eltern benötigt wird, muss er präsent sein


    ich habe ja das Glück, dass meine Ex kein Sorgerecht und auch ein Auskunftsverbot hat

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

    Einmal editiert, zuletzt von AtoZ ()

  • Hallo,


    er darf sich genau 0,0 in Alltagsdinge einmischen wenn das Kind bei dir ist.


    Deine Zeit = deine Entscheidung in Alltagsdingen = deine verantwortung


    Einzig wenn das Kindeswohl gefährdet wäre (du mit dem ind z.B. ohne Helm Motorrad fährst), wichtige OPs anstünden oder Kind in Schule angemeldet werden muss. Also Dinge dieser Größenordnung eben.


    Bei allem anderen darfst du ihn anlächeln und flüstern "heul doch" :D


    Mima


    P.S. man könnte meinen, Ato und ich setzen nebeneinander und schreiben dasselbe - dabei war es nur Telepathie - und schneller war er auch noch :winken:

    2 Mal editiert, zuletzt von Mrs Mima ()

  • Um es mal ein wenig zu präzisieren: Bei GSR entscheidet ihr zusammen über religiöses z. B. "Taufe ja oder nein", schulisches z. B. auf welche Schule das Kind geht, gesundheitliches z. B. ob das Kind geimpft wird, ob eine OP durchgeführt wird (Not-OPs gehören nicht dazu) und den Wohnsitz des Kindes. Alltagsdinge regelt derjenige, bei dem das Kind sich gerade aufhält allein. Hast Du berufliche Termine und kannst das Kind nicht selbst aus dem Kiga abholen entscheidest Du allein, von wem Du Dir helfen lässt. Geht das Kind dann mal ein paar Tage nicht in den Kiga ist das nicht weiter dramatisch.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Dass ein Kind in dem Alter Deiner Tochter schon eine geregelte 5-Tage -Woche braucht ist gosser Käse, das kommt noch früh genug,wenn die Schulzeit rankommt.
    Gönne Deinem Kind und seinen Großeltern ruhig diese gemeinsame Zeit,sofern es sich ermöglichen lässt, Du sagtest ja,es hat ihnen allen gut getan.
    Dein Ex möchte an Stellen mitbestimmen, wo es für ihn nix zu bestimmen gibt. Das mag ihn zwar frustrieren,ist aber Dein Part.
    Wie schon mehrfach geschrieben sind all diese Dinge,die er da vorbringt lächerlich und würden auch bei keinem Richter Gehör finden.

    Auch aus Steinen,die Dir in den Weg gelegt werden,kannst Du etwas Schönes bauen. ( Erich Kästner)


    Wege entstehen dadurch,dass man sie geht. ( Franz Kafka)

  • ich wollte nur mal gesagt haben, dass ich für die Schulanmeldung keine Unterschrift brauchte. Wurde mir auch so von der Familienhilfe gesagt. Wenn du dein Kind in eine normal Schule anmeldest , sprich Grundschule oder Gym, Real etc. dann braucht man nicht zwingend eine 2. unterschrift.


    Sollte man das Kind allerdings bei einer Sonderschulform anmelden, dann braucht man die 2. Unterschrift


    die schule hat übrigens auch bei mir nicht nachgefragt. das kam noch dazu.

  • ich wollte nur mal gesagt haben, dass ich für die Schulanmeldung keine Unterschrift brauchte. Wurde mir auch so von der Familienhilfe gesagt. Wenn du dein Kind in eine normal Schule anmeldest , sprich Grundschule oder Gym, Real etc. dann braucht man nicht zwingend eine 2. unterschrift.


    Sollte man das Kind allerdings bei einer Sonderschulform anmelden, dann braucht man die 2. Unterschrift


    die schule hat übrigens auch bei mir nicht nachgefragt. das kam noch dazu.


    ich wollte nur mal gesagt haben, dass ich für die Schulanmeldung keine Unterschrift brauchte. Wurde mir auch so von der Familienhilfe gesagt. Wenn du dein Kind in eine normal Schule anmeldest , sprich Grundschule oder Gym, Real etc. dann braucht man nicht zwingend eine 2. unterschrift.


    Sollte man das Kind allerdings bei einer Sonderschulform anmelden, dann braucht man die 2. Unterschrift


    die schule hat übrigens auch bei mir nicht nachgefragt. das kam noch dazu.


    Nein, das stimmt nicht, Schulanmeldung darf nur bei Alleinigem Sorgerecht allein unterschrieben werden...

  • Mein Partner hat trotz GSR ebenfalls nie die Unterschrift bzw. das Einverständnis der KM benötigt. Weder bei der Schulanmeldung, noch bei einer OP (keine Not-OP), noch bei therapeutischer Behandlung des Sohnes.


    (Die KM ist bei uns trotz GSR null,nix präsent.)


    Was das Thema betrifft, bin ich ganz bei LaFamille .
    Zeige etwas mehr Rückgrat, alles andere zermürbt dich nur auf Dauer.

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • ich wollte nur mal gesagt haben, dass ich für die Schulanmeldung keine Unterschrift brauchte. Wurde mir auch so von der Familienhilfe gesagt. Wenn du dein Kind in eine normal Schule anmeldest , sprich Grundschule oder Gym, Real etc. dann braucht man nicht zwingend eine 2. unterschrift.


    Sollte man das Kind allerdings bei einer Sonderschulform anmelden, dann braucht man die 2. Unterschrift


    die schule hat übrigens auch bei mir nicht nachgefragt. das kam noch dazu.


    Äh...falsch.
    Bei GSR MÜSSEN beide unterschreiben...Du und deine Schule habt somit deine Ex hintergangen und sie kann dich und die Schule verklagen. Sehr schlechte Schule würde ich da mal sagen.
    Ich musste bei der Anmeldung den Gerichtsbeschluss vorlegen, damit die Schule Bescheid weiss

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

  • Nein, das stimmt nicht, Schulanmeldung darf nur bei Alleinigem Sorgerecht allein unterschrieben werden...


    Hallo Mein_Jahr_2015,


    das widerrum ist nicht korrekt.


    So denn die Einschulung an der Regelschule stattfindet, ist das Kind schulpflichtig.
    Da braucht's keine Zustimmung vom andere Elternteil. Das Kind wird zur Untersuchung eingeladen, bekommt einen Termin mitgeteilt und hat an diesem Tag zur Einschulung zu erscheinen. Keiner (!) der Eltern unterschreibt hier irgendetwas.


    Nur zur Anmeldung am vom Standard abweichenden Schule braucht es die Zustimmung des mitsorgeberechtigten anderen Elternteils.


    Sollte der andere Elternteil hier irgendetwas "klagen" wollen, wird das nur im Vorfeld der Einschulung möglich sein. Dann, wenn der andere Elternteil eine andere Schule erzwingen möchte. Die Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens müssen nicht diskutiert werden...


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Ich muss Euch widersprechen. In § 1687 Abs. 1 Satz.2 BGB ist dies ganz klar geregelt, Angelegenheiten der Alltagssorge darf der BET allein entscheiden, Regelung für Angelegenheiten, die von erheblicher Bedeutung sind, NICHT!!


    Das sind Angelegenheiten, deren Entscheidung nur schwer oder gar nicht abzuändernde Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Zum Beispiel:


    Schulwahl, Vorname, Umzug, Reisen in Länder aus einem fremden Kulturkreis, Impfung


    Da wir vor der Übertragung des Alleinigen Sorgerechtes genau wegen dieser Problematik mehrfach vor Gericht standen, weiß ich das aus eigener leidvoller Erfahrung. KV hat die Schulanmeldung nicht unterschrieben, er hatte keine Lust dazu. (Ganz normale Grundschule und die Einzige hier am Ort)
    Die Schule hat sich so positioniert, dass Kind zwar kommen darf, aber nicht regulär angemeldet ist. Und selbstverständlich wurde bei Schulanmeldung meine Unterschrift notwendig.
    Vor Gericht wollte Ex` Anwalt mir übrigens unterstellen, die Schule getäuscht zu haben durch alleinige Unterschrift auf dem Antrag, ich konnte zum Glück nachweisen, dass dem KV die Unterlagen mehrfach zugegangen sind. Das gleiche Spiel hatten wir schon bei der KiGa Anmeldung...


    Letztendlich wurde die Unterschrift des KV ersetzt....


    Also Achtung, die Sorgeberechtigten müssen ALLE unterschreiben!

  • Die Schule hat sich so positioniert, dass Kind zwar kommen darf, aber nicht regulär angemeldet ist. Und selbstverständlich wurde bei Schulanmeldung meine Unterschrift notwendig.
    Vor Gericht wollte Ex` Anwalt mir übrigens unterstellen, die Schule getäuscht zu haben durch alleinige Unterschrift auf dem Antrag, ich konnte zum Glück nachweisen, dass dem KV die Unterlagen mehrfach zugegangen sind. Das gleiche Spiel hatten wir schon bei der KiGa Anmeldung...


    Letztendlich wurde die Unterschrift des KV ersetzt....


    Hallo Mein_Jahr_2015,


    eventuell gibt es hier Unterschiede in den Bundesländern.


    Bei uns ist es so wie oben geschildert.
    Es wurde vorgeladen zur Untersuchung, vorgeladen zur Einschulung, es wurde eingeschult: Keine einzige Unterschrift wurde geleistet.


    Auch hier wurde vor Gericht unterstellt, die Schule wäre getäuscht worden über das Sorgerecht und es wurden lauthals Konsequenzen gefordert. Jedoch war es Kindesvater nicht gelungen, diese Unterstellung irgendwie zu belegen. Wie auch? Es gab nun mal keine Unterschriften, die gefälscht oder unterschlagen wurden. Das Kind ist schulpflichtig und wurde auf behördliches Geheiß nun einmal in dieser einen Schule eingeschult. Kindesvater ging mit Rüffel aus dem Gerichtssaal.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Hallo,


    hier wird grade das, was rechtlich eigentlich muss (Schulwahl des Kindes ist bei GSR gemeinsam zu entscheiden) und das, was im rechtlichen Graubereich möglich ist (Wenn man keine Unterschrift benötigt und keiner fragt, dann muss man den anderen Elternteil auch nicht informieren) vermischt.


    Die bisherige Rechtsprechung schafft da relativ viel Spielraum. Grade Entscheidungen wie Schul- oder Kita-Wahl werden von Gerichten gerne mal durchgewunken oder mit einem "Du, du, du!" an den BET doch gebilligt, wenn der andere Elternteil übergangen wurde, schon weil das schon eingeschulte oder eingewöhnte Kind sich nicht noch einmal umgewöhnen soll und der BET in aller Regel mehr Berührungspunkte mit der Einrichtung hat als der UET. An der rechtlichen Grundsituation ändert das allerdings nichts - eigentlich müssen es beide gemeinsam entscheiden. Wo man da an anderer Stelle diskutieren kann, was von erheblicher Bedeutung ist - die Schulwahl ist ausdrücklich von erheblicher Bedeutung.


    Gruß

  • Hallo Tüftels,


    eine "Entscheidung" oder bewusste "Schulwahl" wäre gewesen, aktiv nach einer Schule zu suchen und sich für diese zu entscheiden statt für den Standard.


    Deine unterschwellige Vermutung, in meinem Bundesland würde man sich in einem juristischen Graubereich bewegen und man würde das nutzen, um nicht zu informieren, muss ich für meinen Fall als nicht zutreffend zurückweisen.

    Selbstverständlich wurde Kindesvater informiert und es wurde tatsächlich keine einzige Unterschrift geleistet - auch nicht von mir.
    Es gab nichts zu entscheiden und es wurde nichts entschieden - weder von mir noch von jemand anderem. Kinder werden bei uns schulpflichtig und werden von der Behörde zur Einschulung ein/vorgeladen. Es wird hierbei keinen Unterschied gemacht zwischen Trennungskindern und solchen aus herkömmlichen Familien. Niemand leistet Unterschriften wenn es um die Regelschule geht.


    Ich schätze, unsere Richter haben ihren Beruf gelernt und wissen das ganz gut einzuschätzen, ob sie sich im "Graubereich" bewegen oder nicht. So gab es bei uns kein "du, du, du!" für mich, sondern eben besagten Rüffel für den Kindesvater.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()