Urlaubsplanung 2016

  • Auch wenn alle noch so sehr der Meinung sind, ein paar Tage mehr "schulfrei" ist für ein Kind nicht so dramatisch - wir haben die Schulpflicht im Gesetz stehen und die Kinder dürfen nur nach Absprache fehlen. Entweder, weil sie krank sind und nicht schulfähig sind oder weil die Schule die Gründe ebenfalls wichtig findet und das Kind in der Zeit vom Unterricht befreit. Kennt die Schule jetzt die Zeit, in der die KM den Urlaub plant, sollte diese die KM anschreiben und auf die Schulpflicht hinweisen - das Bußgeld kann teuer sein (in HH liegt es m. E. derzeit bei 200 €).


    Bezüglich der Ferienplanung sollte sich der BET mit dem UET absprechen, alles andere fände ich daneben. Es mag einige Zeiten geben, die festgelegt sind, z. B. bei Betriebsurlaub, aber ansonsten ist es nur fair, wenn beide ihre Vorstellung einbringen können. Vom Ex zugewiesenen Urlaub fände ich gleich weniger schön.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Haselmaus


    Ich stimme dir zu, jedoch kann das Bußgeld auch in HH bei weitem höher ausfallen. Bis zu € 1500 sind vorgesehen.
    In HH, Hessen und dem Saarland sind sogar Freiheitsstrafen bis 6 Monate, respektive Geldstrafen bis 180 Tagessätze drin.


    Neben Todesfällen (habe meine Tochter deswegen diesen Sommer für 5 Tage aus der Schule genommen wegen weiterer Anreise) gehören aber auch explizit Hochzeiten in der Familie zu den Gründen, weswegen Kinder von der Schulleitung freigestellt werden können. Hier sind 6 Tage unter Betrachtung der Distanz wohl nicht unüblich.


    Siehe auch http://bussgeld.org/jugend/schulgesetz/

  • Das stimmte nicht ganz. Es gibt auch andere Gründe die eine Schulbefreiung rechtfertigen.


    Als Befreiungsgründe kommen insbesondere in Betracht:
    familiäre Anlässe, darunter kann die Hochzeit fallen
    außerschulische Bildungsveranstaltungen, und auch hierdrunter kann die Reise verbucht werden.
    sportliche Wettkämpfe,
    Tagungen der örtlichen Schülervertretung.


    Mir ist aber nicht klar wie die Reise eure Pläne stört wenn sie doch vor den Ferien ist

  • Naja, offen ist aber, wann denn die Hochzeit ist. Muss es eine Woche sein? Oder geht es da um die billigen Flüge und schlicht um "weil ich es kann"? Es fehlt einfach die Absprache. Solange ein Elternteil dem anderen das Wort nicht gönnt, wird da nichts vernünftiges bei rumkommen.


    Meine Priorität liegt aber nach wie vor auf der Schule. Wenn der Onkel so weit weg lebt, wird das Kind kaum viel Kontakt haben. Dann macht es auch herzlich wenig aus, ob es sich daran erinnert, auf einem Foto gewesen zu sein und der Urlaub kann entsprechend passender geplant werden. Mich erstaunt es ja immer wieder, wie unwichtig Schule doch genommen wird, bei gleichzeitig hohem Anspruch an die Leistungen der Kinder.


    Außerdem wäre mir wichtig zu wissen, wie mein Kind bei so einer Feier versorgt ist, wer kümmert sich? Klar geht es mich nichts an. Dann muß der andere aber damit rechnen, dass ich dem Urlaub nicht zustimme. Und Dom Rep ist definitv außerhalb Europas = zustimmungspflichtig, soweit ich weiß.


    Gruß

  • Solange ein Elternteil dem anderen das Wort nicht gönnt, wird da nichts vernünftiges bei rumkommen.


    Außerdem wäre mir wichtig zu wissen, wie mein Kind bei so einer Feier versorgt ist, wer kümmert sich? Klar geht es mich nichts an. Dann muß der andere aber damit rechnen, dass ich dem Urlaub nicht zustimme.


    Du wunderst dich aber nicht, warum du mit deinem Ex auf keinen grünen Zweig kommst, oder?


    Warum es gleich eine ganze Woche sein muss, fragst du? Jede Wette: Wenn sie sagt, 1 Tag, dann kurz zur Hochzeit und am nächsten Tag zurück (einfacher Flug ca 11 bis 12 Stunden plus Wegstrecken Flughafen), würdest du sagen: Viel zu anstrengend! Nicht mit mir.

  • Also die 6 Tage Schulbefreiung würde ich dem Rektor überlassen - stimmt er zu - dann hält er es für vertretbar - wenn nicht dann nicht.
    6 Tage für eine Feier dir nicht im direkten Familienfeld ist, ist bei uns schon sehr, sehr unüblich.


    Das der Vater des irgendwelchen Reisen (außer Krisengebieten) zustimmen muss, wäre mir neu.

  • Summerjam, oh, der Zweig grünt sogar ganz kräftig, seit ich dem ehemaligen Soldaten mitteile, wie's gemacht wird.


    Außerdem verstehe ich nicht, wo Du ein Problem siehst. Ich würde wissen wollen. Ich habe tatsächlich nicht kommentiert oder gar verboten, solange es nicht nach Absprache mit JuA, Psychologen und Co problematisch für Kind gewesen wäre. Ich habe jahrelang nicht gewußt, wo mein Kind sich aufhält, wenn Umgang war und auch das hingenommen. Aber bei einer solchen Reise - ja. Da würde ich schon wissen wollen, wie das Kind während einer Feier betreut ist. Natürlich kann mir sonstwas erzählt werden. Da greift dann eben "wenn einer dem anderen das Wort nicht gönnt".


    Sicher ist die Sorge um ein Kind nicht unverständlich. Und die hört nicht auf, weil das Kind beim anderen Elternteil ist. Warum einen Tag kürzer? Es kommt ja drauf an, wann der Hochzeitstermin ist. Ich würde eher sagen, Zeit eben in den Ferien dran hängen. Drei Wochen Ferienanteil hat sie doch. Das muß eh reichen, denn drei Wochen stehen dem anderen Elternteil zu, der dann eh ein Kind bekommt, welches vermutlich Ruhe braucht, um neue Eindrücke zu verarbeiten und eher nicht noch einen Urlaubsflug woanders hin.


    Gruß

  • Wie oft gehen denn die Flüge? Wäre es möglich kürzer zu fliegen.


    Und ganz ehrlich es geht um die erste Klasse. Zumal sollte kurz vor dem Ferien noch was wichtiges durch genommen werden die Lehrerin ja dem Kind due Unterlagen mit nehmen kann.
    Denn es ist ja planbar.


    Und wenn ich die KM wäre würde ich mir gehörig auf den Schlips getreten fühlen durch den anruf des KV in der Schule.

  • Außerdem verstehe ich nicht, wo Du ein Problem siehst.


    Ehrlich nicht?


    Du bist doch Mutter und dein Kind lebt bei dir, oder? So - und nun heiratet dein Bruder in der Karibik. Du bist eingeladen mit deinem Kind. Würdest dort auch gerne hin. Hast wie hier schon den Flug gebucht und sogar deinem Ex Soldaten, dem du mittlerweile "Befehle" geben kannst alle Infos mitgeteilt. Welcher Flug, Datum, Uhrzeit, etc... Und nun kommt eben dieser Ex von dir an und rennt zur Schule und verpetzt dich, weigert sich, dieser Reise zuzustimmen. Nur weil er als UET behauptet, dass es sich bei seiner Entscheidung um eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohles geht. Anscheinend ist er der Meinung, du als BET könntest nicht selbst abschätzen, wie wichtig die erste Woche in der 1. Klasse ist.


    Und da siehst du kein Problem? Das nennst du Elternebene? Und wenn du mir jetzt sagen willst, dass du als BET in dieser Situation dann sagt "Tja, kann ich halt nicht an der Hochzeit meines Bruders mit meinen Kindern teilnehmen" glaube ich dir nicht.


    Und du schreibst ja selbst... Er kann dich von vorne bis hinten belügen. Du wirst kaum in die DomRep nachfliegen/mitfliegen, um das auch zu kontrollieren, oder? Also was bringt dir das Gesagte des Ex, wenn du eh davon ausgehst, dass es nicht die Wahrheit sein muss? Wo ist da die Logik?


    Unter aller Sau finde ich, wie du quasi unterstellst, dass der Onkel eh keine Rolle im Leben des Kindes spielt. Dafür wohnt er viel zu weit entfernt. (Tatsächlich wissen wir doch nur, dass dort geheiratet wird). Mein Freund hat dort auch geheiratet und der wohnt ansonsten keine 5 Minuten von mir. Fakten/Infos kennst du über diesen Fall Null - wie wir alle hier.

  • Ich würde es so sehen - Km wollte mit KV die Urlaubsplanung klären. Dass KV bei der Schule anruft mag sein gutes Recht sein - ist aber ein Misstrauensvotum.


    Zweitens, wir haben Schulpflicht in Deutschland und daher habe ich darauf hingewiesen, dass eine Abwesenheit nur in KENNTNIS UND MIT GENEHMIGUNG der Schule erfolgen darf. Sollte dies aber genehmigt werden (und hier ist es müssig zu spekulieren sondern einfach vom Rektor abhängig) würde dem ja nichts entgegen stehen.


    Warum schwieriger machen als es ist?


    Ach so, Vereinsbeiträge wurden bei unserer Richterin als Mehrbedarf - also daher zu quoteln - betrachtet. Ebenso Klavierunterricht, Ballet etc betrachtet. Und weitere Reisen sind trotzdem "Genehmigungspflichtig". Ich hatte/habe die Debatte grade.

  • Vereinsbeiträge, Klavierunterricht und Co können Mehrbedarf darstellen, das ist richtig. Häufig so ausgeurteilt, wenn zB vor Trennung dieser Verein schon gebucht und besucht wurde. Hier aber irrelevant. Laut Mama_M ist der KV finanziell am Limit/nicht über die jetzt ca 800 Eus KU hinaus lesitungsfähig. Also haken dran, der Verein ist aus dem KU und KG oder dem Einkommen der KM zu finanzieren.


    Bezüglich der Reisegenehmigung. Das trifft aber nicht zu, wenn kein GSR besteht, oder? Weiss nicht, hat TS hierzu was geschrieben?

  • Danke für diese Spannende Diskussion



    Ein paar Sachen die noch wichtig sind.


    1. Die Hochzeit soll im Januar stattfinden. Am 4 will sie mit den Kindern fliegen am 14 zurückkommen.
    2. Als sie mitteilte das sie da mit beiden Kindern in die Domrep fliegen würde hat er natürlich Nachgefragt was die Schule dazu sagt und sie hat geantwortet das alles geklärt ist. Es gab schon mal Stress mit der Schule, sie hat der Schule verboten ihm Auskunft über seinen Sohn zu erteilen und außerdem hat die schule die Info von ihr bekommen sie sei Allein Sorgeberechtigt und als sie gesagt hat das die Schule schon die Einverständnis dazu gegeben hat war er natürlich sauer schließlich hat er ein paar Wochen zuvor erst geklärt das sie beide das Sorgerecht haben und er sehr wohl das recht habe Informationen über den Schulstand seines Kindes zu bekommen.
    3. Sie haben das geteilte Sorgerecht.
    4. Der Onkel heiratetet eine Dame die aus der Domrep ist. Die kleine die jetzt 4 ist hat ihn noch nie gesehen und der große kann sich nicht an ihn Erinnern.


    Mein Freund argumentiert eben auch mit der Schulpflicht und das die erste Klasse eben schon so wichtig sei das er einen Tag noch einsehen würde, aber er würde den Stoff einer ganzen Woche verpassen. Außerdem gefällt es dem kleinen nicht so in der Schule, er findet sie doof und will nicht hingehen. In der Hinsicht gibt es also auch schon Probleme.



    Das mit der Ausreisebestimmung ist ja interessant. Es geht ja da um zwei Kinder, wenn die schule die Genehmigung nicht ausstellt würde sie ja mit der kleinen die in den KIGA geht ja reisen.


    Und nein, sie wollte nicht den Urlaub planen, sondern sie hat ihren geplant und absolut keinen Raum für Diskussionen gelassen. In Bayern haben wir 12 Wochen Schulferien. Selbst wenn jeder Elternteil 30 Urlaubstage hat ist es schon schwierig.

    Wie die Eltern sind, wie sie durch ihr bloßes Dasein auf uns wirken – das entscheidet.


    Theodor Fontane

    Einmal editiert, zuletzt von Mama_M ()

  • Wie gesagt, lies mal auf der Seite des Konsulats nach. ganz so einfach scheint es nicht zu sein mit Kindern ein- oder auszureisen. Wobei in der Praxis vieles geht und wenn die Mutter dort glaubhaft macht ,allen sorgeberechtigt zu sein. Wie sehr auf die Einhaltung der Vorschrift geachtet wird, weiß ich natürlich nicht.


    Unglücklich finde ich die Reise nur eines Kindes, besonders, wenn der Junge ungern zur Schule geht. das wird ihn sicher nicht begeisterter gehen lassen.


    Wer heiratet denn eigentlich? Du schriebst, sie wolle zu "einer" Hochzeit.


    Gruß

  • Bei uns ist es ganz ähnlich. Ich versuche frühzeitig Umgangszeiten zu planen, Ferienzeiten zu besprechen, da wie beide im Schichtdienst sind. Ich kann monatelang hinterherlaufen, Anwalt und Jugendamt können einem da auch wenig helfen. Letztes Jahr saßen wir dann im Gericht. Der Richter war echt verzweifelt mit dem Mist, einzelne Termine mit uns besprechen zu müssen, weil Schichtpläne nicht im Sinne des Kindes und im Sinne des Vaters bzw seiner Next waren. Das Ende vom Lied... Ich habe ihm bereits dieses Jahr im März die Zeiten fürs nächste Jahr vorgelegt, war bereit zu kommunizieren, habe ihn x mal gebeten sich Gedanken zu machen, das Jugendamt und die Anwältin haben ihn angeschrieben. Ich habe bereits diese Woche meinen Urlaub einreichen müssen, für das komplette nächste Jahr. Bei uns kann man keinen Tag über lassen.
    Und wenn deinem Freund diese Zeit so wichtig ist, bin ich der Meinung hätte er sich ja auch früher kümmern können. Warum erst warten bis die KM was sagt.
    Und zu der Beurlaubung in der ersten Klasse.
    Wir sind in diesem Jahr 6 Tage nach Beginn des zweiten Schuljahres für drei Wochen zur Kur gefahren. Nicht weil einer von uns beiden krank ist, sondern als normale Prävetionskur. Weder die Schule hat ein Problem darin gesehen noch ich. Wir haben ein paar Aufgaben mitbekommen und gut. Aber bei 6 Tagen so ein Aufriss zu machen. Wie schnell fehlt man mal sechs Tage wegen Krankheit... Na und. Dann schreibt das Kind seine Buchstaben eben im Flugzeug, rechnen geht wunderbar im Sand am Strand, mit Muschel oder Steinen, und lesen kann man alles was um einen rum ist.
    Toll das die Mama das den Kindern ermöglichen kann so einen besonderen Urlaub einschließlich Hochzeit in einer anderen Kultur....



    Väter gibts.... Man kann sich sein Leben auch echt schwer machen, oder man ist auch ein kleines bißchen stolz auf das was die olle EX, die KM für die eigenen Kinder auf die Beine stellt und überlegt sich mal ob man das selbst auch so könnte.

  • Wir sind in diesem Jahr 6 Tage nach Beginn des zweiten Schuljahres für drei Wochen zur Kur gefahren. Nicht weil einer von uns beiden krank ist, sondern als normale Prävetionskur.


    Der Vergleich hinkt, denn scheinbar war die Kur ärztlich verordnet und wurde von der KK als notwendig angesehen, damit du als Mutter gesund bleibst und deinen Alltag weiterhin stemmen kannst!! Das kann man nicht mit einer Abwesenheit für eine Hochzeit vergleichen

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Man kann auch Fässer aufmachen..
    Ich finde es ehrlich gesagt nicht schlimm, dass der Große in der ersten Klasse ein paar Tage fehlt.Wenn er krank wäre, könnt er auch nicht hin gehen und die Hausaufgaben kann man sich von der Schule ja besorgen.Vllt sagst du das deinem Mann mal ?


    Urlaubsplanung ist immer schwierig, wenn es mehrere Personen zu befriedigen gilt.Aber Sie muss sich nicht an dich und deinen Urlaub klammern.Einzig und allein, mit dem KV ist der Urlaub für das Jahr abzusprechen.
    Wenn es da keine Regelung durch das JA oder ein Gericht gibt, müssen die beiden einvernehmlich miteinander klar kommen.
    Da ihr sowieso nur in den Ferien dann gemeinsam weg könnt, verstehe ich die Probleme nicht so ganz.
    Du kannst doch bestimmt mit deinem KV noch ein bisschen schieben, wenn sich der von der KM vorgeschlagene Urlaub beißt?


    Viele Grüße

  • Der Vergleich hinkt überhaupt nicht. Ich sage ja, es war keine Kur weil jemand von uns krank ist. Es diente der Erholung. Wozu dient denn ein Urlaub in der Do.Rep.? Nur bei uns war es eben Nordsee und unterstützt durch die KK. Und noch dazu geht es darum das auch drei Wochen meiner Tochter nichts ausgemacht haben, weil wir in der Zeit trotzdem was für die Schule gemacht haben. Das kann man in der ersten Klasse genau so gut.

  • Hallo Mama_M,


    so ein bisschen konstruiert oder doch wenigstens hausgemacht klingen Eure Probleme ja schon.


    Hochzeit des Bruders in der Dominikanischen Republik und Schulbefreiung:
    Es war mir nicht bekannt, dass eine Schule bei einem Antrag auf Freistellung die Unterschrift beider Sorgeberechtigten verlangen darf. Ebensowenig glaube ich, dass es ein großes Problem mit dem Schulstoff sein kann, wenn ein Kind in der ersten Klasse eine Woche in der Schule fehlt. Kinder fehlen bei Kur, bei Krankheit und auch sonst immer mal wieder.
    Bedenklich finde ich jedoch, dass der Kindsvater offenbar das Bedürfnis hat, Aussagen der Mutter zu kontrollieren und sich nicht scheut die Schule in Familienangelegenheiten zu involvieren. Dass man aus einer Woche Fehlen in der Schule gleich einen Sorgerechtsfall machen möchte, ist schlichtweg unverständlich. Offengestanden würde ich dem Kinde diesen Urlaub sogar dann gönnen, wenn es bereits die zehnte Hochzeit des womöglich einzigen Bruders wäre, die gefeiert werden würde.


    KM der beiden Kinder (4 und 7 ) hat gestern nachdem mein Freund diese heimgebracht hatte, ihm einen Zettel und einen Jahresplan gegeben in dem Sie die Urlaubsplanung festgelegt hat. Sie hat auch recht übersichtlich markiert wann welches WE ist. ( Papa oder Mama WE). Alles erst mal gut und ok. Sie kann das ja gerne machen. Wir haben uns dann zu zweit ( Freund und ich) zusammengesetzt und das alles besprochen. Hier geht es ja auch darum das meine kleine (6) auch einen KV hat der sie ja einen Teil der Ferien auch haben möchte. Also diesen erst mal angeschrieben ob er den schon feste Pläne habe weil wir gerade über dem Ferienplan 2016 sitzen und ob er die mir mitteilen kann. KV rief auch gleich zurück und wir hatten ein sehr nettes Gespräch. Wir haben die Hortschließtage der Kleinen besprochen, er sei da recht flexibel mit seiner Freundin, das einzige was er definitiv sicher hat ist wieder im August die letzten Zwei Wochen Betriebsurlaub ( ab dem 15 August). Da hätte er gerne die kleine. OK passt.


    Mein Freund schrieb dann der KM das der Plan so nicht ganz funktionieren würde, (geht auch um einen Urlaub den sie mitten unter dem Schuljahr machen möchte) wir müssten noch ein zwei Sachen ändern. Er würde heute Abend noch einen Plan erstellen und ihr den dann zukommen lassen.


    Einfach mal ganz deutlich:
    Wenn ein Gericht hier entscheiden müsste, hätten die beruflichen Erfordernisse der alleinerziehenden, berufstätigen Mutter mit Sicherheit mehr Gewicht als diejenigen des Kindesvaters des Kindes der nächsten Lebensgefährtin des Kindesvaters der Kinder (oder dessen Fußpflegerin).


    Aber es ist schön, dass Du mit dem Kindesvater Deines Kindes nette Gespräche führen kannst und auf dessen Betriebsurlaub Rücksicht nehmen möchtest.


    Der kleine (7) geht jetzt in die Schule und auch in eine Mittagsbetreuung, die gezahlt werden muss. KM hat dazu einen Vertrag unterschrieben und verlangt jetzt von meinem Freund die Hälfte davon zu übernehmen. Er hat allerdings weder einen Vertrag gesehen noch sonst was. Als er ihr gesagt hat er würde so lange nichts Zahlen bis er nicht zumindest eine Kopie des Vertrages gesehen hat kam nur Pampig von ihr zurück "Das ist MEIN Vertrag und du hast gefälligst die Summe zu zahlen die ich dir nenne". (Bei früheren Gesprächen beim Jugendamt hat sie allerdings zugegeben -vor der Mitarbeiterin des JA- das sie bei dem Gebühren für den KIGA gelogen hat und ihm einfach größere Summen genannt hatte weil sie ja den Kindern neue Schuhe, Kleidung etc kaufen musste) Nach Überprüfung dieser Sachen hat mein Freund in Summe jeden Monat knapp 25 Euro mehr pro Kind als KIGA Gebühren überwiesen. Sie erhält jedoch knapp 800 Euro Unterhalt pro Monat und bekommt das Kindergeld ja auch voll. Seine bedenken sind halt jetzt groß das sie ihn halt wieder anlügt was die Gebühren angeht. Außerdem ist er sich nicht mal sicher ob er diese Gebühren überhaupt zur hälfte mit tragen muss. Schließlich hat er ihr ja Angeboten das er (der Junge) in den gleichen Hort gehen kann wie meine und dann wären für beide die Gebühren niedriger (Gschwissterbonus) und Schließtage für beide Schulkinder gäbe es im Jahr nur 30. Sie wollte allerdings nicht und jetzt stehen wir da.


    Ach ja, die Gebühren für die Betreuung betragen übrigens knapp 150 Euro und 75 soll er davon Zahlen.


    Ich würde ja dazu raten, widerspruchslos zu bezahlen. Die Kindesmutter hat offenbar eine Wissenslücke.
    Derartige Beträge werden nach Einkommen gequotelt. Da die Kindersmutter ja dekadenterweise das Kindergeld in voller Höhe erhält, entnehme ich der Düsseldorfer Tabelle (Zahlbeträge): Wenn dein Freund 800 Euro Kindesunterhalt bezahlt, hat er ein bereinigtes Nettoeinkommen von mindestens 3500 Euro und hat davon nach Adam Riese 2700 zur eigenen Verfügung. Das Einkommen der Kindesmutter dürfte um einiges niedriger sein, weswegen die geforderte "Hälfte" selbst dann ein Schnäppchen sein dürfte wenn die Kindesmutter 25 Euro dazu schummeln würde (nicht, dass ich das gutheißen würde!)


    Und nein, der Kindesvater darf die Zahlung nicht verweigern, weil er einen billigeren Hort kennt. Falls es denn zu einem gerichtlich ausgetragenen Konflikt über dieses Thema käme, hätte die berufstätige und alleinerziehende Kindesmutter sicher gute Gründe für ihre Hort-Wahl. Hätte sie die nicht, hätte sie trotzdem das letzte Wort in dieser Frage.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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